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Ausschreibung: Branchenspezifisches Softwarepaket - DE-Hamburg
Branchenspezifisches Softwarepaket
Dokument Nr...: 324320-2017 (ID: 2017081709143091292)
Veröffentlicht: 17.08.2017
*
DE-Hamburg: Branchenspezifisches Softwarepaket
2017/S 156/2017 324320
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Hamburger Hochbahn AG
Steinstraße 20
Hamburg
20095
Deutschland
Kontaktstelle(n): Bereich Einkauf, Herr Joachim Schütz
E-Mail: [1]joachim.schuetz@hochbahn.de
Fax: +49 403288-2135
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils:
[3]https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Mobility Service Plattform.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48100000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Hamburger Hochbahn AG, Hamburg beabsichtigt, mit der Fa. Upstream
next level mobility GmbH, Wien einen Kooperationsvertrag abzuschließen,
dessen wesentlicher Inhalt sich aus Ziffer IV.1.1 ergibt.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600
Hauptort der Ausführung:
Hamburg.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Hamburger Hochbahn AG, Hamburg beabsichtigt, mit der Fa. Upstream
next level mobility GmbH, Wien einen Kooperationsvertrag abzuschließen,
dessen wesentlicher Inhalt sich aus Ziffer IV.1.1 ergibt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Die Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) ist mit 4 U-Bahnlinien und mehr
als 100 Buslinien das größte öffentliche Nahverkehrsunternehmen in
Hamburg und das zweitgrößte in Deutschland. Die HOCHBAHN befindet sich
im Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg und verknüpft mit ihrem
Mobilitätskonzept switchh seit 2013 den hamburgischen ÖPNV mit
ergänzenden Mobilitätsangeboten wie Car- und Bikesharing, Fahrrad und
Taxi.
Upstream next level mobility GmbH, Wien (UPSTREAM) ist ein
Tochterunternehmen der Wiener Linien GmbH & Co KG, dem städtischen
Verkehrsbetrieb der Bundeshauptstadt Wien, und der Neue Urbane
Mobilität Wien GmbH, eine 100 %-Tochter der Wiener Stadtwerke AG für
Forschung & Innovation im Bereich Mobilität. UPSTREAM wurde mit dem
Ziel gegründet, die digitale Infrastruktur zur Verkehrssteuerung im
öffentlichen Interesse zu entwickeln. Dabei vernetzt UPSTREAM alle
relevanten Mobilitätspartner über die eigene Mobility Service Platform
und schafft einen zentralen Zugang zu allen Mobilitätsvarianten in der
Stadt Wien.
Die Parteien eint die Zielsetzung, gemeinsam eine unabhängige kommunale
digitale Infrastruktur für urbane Mobilität zu schaffen und diese
bestmöglich im Sinne umfassender städtischer Mobilitäts-Services zu
nutzen.
Die HOCHBAHN beabsichtigt daher im Kontext der Weiterentwicklung ihres
Mobilitätskonzeptes switchh eine umfassende Kooperation mit der
UPSTREAM einzugehen.
Ziel ist die Etablierung einer Kooperationspartnerschaft auf Augenhöhe,
um Innovations- und Forschungspotential, sowie vorhandenes Know-How der
Parteien in Bezug auf die Vernetzung von Mobilitätsangeboten
zusammenzuführen und Parallelentwicklungen zu vermeiden.
Die unabhängige digitale Infrastruktur soll auf Grundlage eines
umfassenden Technologie- und Know-How-Transfers zwischen den
Kooperationspartnern etabliert werden. Dies bedingt, dass kein
Software-as-a-Service-Modell oder Lizenz-Modell zugrunde liegt, sondern
ein Technologie- und Know-How-Transfer einschließlich der Übergabe von
Source Codes nebst sämtlicher Dokumentation sowie allen notwendigen
Nutzungsrechten für den Betrieb / die Weiterentwicklung einer
hamburgischen Mobilitäts-Plattform stattfindet.
Die Planung und Realisierung der Hamburger Mobilitätsplattform erfolgt
durch ein gemeinsames Team bestehend aus UPSTREAM und
HOCHBAHN-Akteuren.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Mobility Service Plattform
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
03/08/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Upstream-next level mobility GmbH
Würtzlerstraße 3/-1
Wien
1030
Österreich
Telefon: +43 6646230983
NUTS-Code: DE600
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Eine Vertragsunterzeichnung des Kooperationsvertrages zwischen der Fa.
Upstream next level mobility GmbH und der Hamburger Hochbahn AG wird
frühestens nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach dem Tag der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union erfolgen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Große Bleichen 27
Hamburg
20354
Deutschland
Telefon: +49 4042823-1448
Fax: +49 4042823-2020
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
200, Rue de Loi
Brüssel
1049
Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 135 Abs. 3, Ziffer 3 GWB endet die Frist, innerhalb der die
Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend
gemacht werden kann, nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach dem Tag der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union, soweit auch der Vertrag erst nach Ablauf dieser Frist
abgeschlossen wurde.
Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung
benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Große Bleichen 27
Hamburg
20354
Deutschland
Telefon: +49 4042823-1448
Fax: +49 4042823-2020
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/08/2017
References
1. mailto:joachim.schuetz@hochbahn.de?subject=TED
2. http://hochbahn.de/
3. https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
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