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Ausschreibung: Pflege von Parkanlagen - DE-Münster
Pflege von Parkanlagen
Dokument Nr...: 323910-2017 (ID: 2017081709102490871)
Veröffentlicht: 17.08.2017
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DE-Münster: Pflege von Parkanlagen
2017/S 156/2017 323910
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Zentrale Einkaufskoordination
Karlstraße 11
Münster
48147
Deutschland
E-Mail: [1]oliver.fuhrmann@lwl.org
Fax: +49 251-591-5422
NUTS-Code: DEA3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: [3]http://www.lwl.org/zek
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]https://lwl.org/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Detail
s&TenderOID=54321-Tender-15c5eeffc07-7c1729cccb1e9924
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL-Haupt- und Personalabteilung /
Postcenter
Karlstraße 3
Münster
48147
Deutschland
E-Mail: [5]ausschreibungen@lwl.org
NUTS-Code: DEA3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [6]http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: [7]www.lwl.org/eVergabe
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Landschaftspflege LWL-Klinik Lippstadt.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
77313000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Landschaftspflege für die LWL-Klinik Lippstadt.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5
Hauptort der Ausführung:
LWL-Klinik Lippstadt, Im Hofholz 6, 59556 Lippstadt.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Laufzeitvertrag über die Landschaftspflege auf dem zur LWL-Klinik
Lippstadt gehörendem Gelände ab dem 1.1.2018 bis maximal 31.12.2021
(max. 48 Monate).
Hierbei handelt es sich um die Pflege der Parkanlagen mit einer Größe
von insgesamt ca. 50 ha, die sich gemäß Leistungsverzeichnis in
verschiedene Pflegeflächen unterteilen. Die Pflege dient neben der
Erhaltung der Parkanlagen zugleich auch der Sicherstellung der
Verkehrssicherheit im Rahmen der betrieblichen
Verkehrssicherungspflichten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2018
Ende: 31/12/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Zur Verdeutlichung des ausgeschriebenen Leistungsumfangs findet eine
Ortsbesichtigung statt.
Eickelbornstraße 19,
59556 Lippstadt.
Treffpunkt:
Pforte, Eingang LWL-Klinik Lippstadt Eickelborn,
Datum: 11.9.2017 um 10:00 Uhr.
Die Teilnahme ist für eine Angebotsabgabe verpflichtend und bedingt
einer vorherigen Kurzanmeldung.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass:
er/sie das Gewerbe angemeldet hat;
er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern
und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und
die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse
angemeldet hat;
er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen
Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet;
er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen
bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage
stellen;
das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und
Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit
wettbewerbsbeschränkenden Abreden und sonstigen Vereinbarungen
ähnlicher Art steht;
er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs bzw.
Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der
Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird
dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt;
keine Verfehlungen vorliegen, die seinen /ihren Ausschluss von der
Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5
KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen
könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern, dass die in §§ 123, 124
GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern
abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen
sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf.
getroffenen Maßnahmen
gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein
Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder
Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für
einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Geschäftssitz,
Rechtsform, Eigentümer, vertretungsberechtigte Person/en, Amtsgericht/
Handelsregister-Nr., Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes
oder der Branche, bei natürlichen Personen Geburtsname und -datum,
Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Name und Anschrift der zuständigen
Niederlassung), einzureichen. Weiterhin ist der Gesamtumsatz im Bereich
der zu vergebenen Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (2016,
2015, 2014) anzugeben.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Es ist die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der
zu vergebenen Leistungen anzugeben. Darüber hinaus kommt als
Auftragnehmer nur ein Unternehmen in Betracht, das zum Nachweis der
Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit mindestens 2
Referenzen (möglichst aktuell) benennen kann, die hinsichtlich Art und
Umfang der ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe kann eigene (negative)
Erfahrungen heranziehen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern
vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von
Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/09/2017
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 26/09/2017
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
I. Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG-NRW):
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss den Auftrag gemäß der den
Vergabeunterlagen beigefügten Verpflichtungserklärungen und besonderen
Vertragsbedingungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes
Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) ausführen.
Die nachfolgend aufgeführten und nach dem TVgG NRW erforderlichen
Nachweise und Erklärungen sind gem. § 9 TVgG-NRW auf Anforderung nur
von demjenigen Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll (sog.
Bestbieterprinzip), innerhalb einer von der Vergabestelle
festzulegenden Frist (mind. 3 bis max. 5 Werktage) vorzulegen.
> Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG NRW zu Tariftreue und
Mindestentlohnung einschließlich der Verpflichtungserklärung für
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern nach § 4 Abs. 4 TVgG NRW
und der Einholung einer entsprechenden Erklärung für Nachunternehmer
und Verleiher von Arbeitskräften gem. § 5 TVgG NRW inklusive Besondere
Vertragsbedingungen.
> Verpflichtungserklärung nach § 8 TVgG-NRW zur Frauenförderung und
Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
II. Bestimmten Auftragnehmern vorbehaltener öffentlicher Auftrag:
Es ist erklärtes politisches Ziel des LWL, die Belange
schwerbehinderter Menschen zu fördern und sie möglichst am ersten
Arbeitsmarkt zu beschäftigen.
Vor diesem Hintergrund soll das Recht zur Teilnahme an dieser
Ausschreibung gem. § 118 GWB Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
und Unternehmen vorbehalten werden, deren Hauptzweck die soziale und
berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von
benachteiligten Personen ist. Voraussetzung gem. § 118 Abs. 2 GWB ist,
dass mindestens 30 % der in diesen Werkstätten oder Unternehmen
Beschäftigten Menschen mit Behinderungen oder benachteiligte Personen
sind.
Eine entsprechende Erklärung (Anlage B3) über das Vorliegen der
Voraussetzungen gemäß § 118 GWB ist vom Bieter bei Angebotsabgabe
vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die regelmäßige Prüfung über die
Einhaltung, insbesondere durch die Vorlage aktueller und gültiger
Nachweise und Bescheinigungen ausdrücklich vor.
III. Ortsbesichtigung:
Zur Verdeutlichung des ausgeschriebenen Leistungsumfangs findet am
11.09.2017 10:00 Uhr eine Ortsbesichtigung statt.
Für eine Angebotsabgabe ist die Teilnahme zwingend vorgeschrieben.
Weitere Informationen sind der Leistungsbeschreibung (Anlage A) sowie
der Besichtigungsbetsätigung (Anlage D) zu entnehmen.
Die Ortsbesichtigungen finden ausschließlich an den genannten Terminen
statt, alternative Termine für eine Ortsbesichtigung können aus
organisatorischen Gründen nicht angeboten werden. Weitere Informationen
sind der Leistungsbeschreibung (Anlage A) sowie der
Besichtigungsbetsätigung (Anlage D) zu entnehmen.
IV. Fragefrist/zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form bei der o. g.
Ansprechperson spätestens anzufordern bis: 19.9.2017.
V. Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform
([8]www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein
Versand per Mail oder Post erfolgt nicht.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Str. 9
Münster
48128
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig,
soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/08/2017
References
1. mailto:oliver.fuhrmann@lwl.org?subject=TED
2. http://www.lwl.org/
3. http://www.lwl.org/zek
4. https://lwl.org/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-15c5eeffc07-7c1729cccb1e9924
5. mailto:ausschreibungen@lwl.org?subject=TED
6. http://www.lwl.org/
7. http://www.lwl.org/eVergabe
8. http://www.lwl.org/eVergabe
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