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Ausschreibung: Stromversorgung - DE-Barsinghausen
Stromversorgung
Dokument Nr...: 323764-2017 (ID: 2017081709074690716)
Veröffentlicht: 17.08.2017
*
DE-Barsinghausen: Stromversorgung
2017/S 156/2017 323764
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Barsinghausen
Bergamtstraße 5
Barsinghausen
30890
Deutschland
Kontaktstelle(n): kbk Rechtsanwälte, Sextrostraße 1, 30169 Hannover
Telefon: +49 511-6766930
E-Mail: [1]barsinghausen@kbk-anwaelte.de
Fax: +49 511-67669322
NUTS-Code: DE929
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.barsinghausen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Stromlieferung an im Eigentum der Stadt Barsinghausen stehende oder von
ihr betriebene Abnahmestellen für 2018 und 2019, u. a. an den
Stadtentwässerungsbetrieb der Stadt Barsinghausen.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
65310000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Beschaffungsgegenstand ist die Stromlieferung an 133 Abnahmestellen,
die im Eigentum der Stadt Barsinghausen stehen bzw. von ihr betrieben
werden, sowie die Energielieferung an zehn Abnahmestellen des
Stadtentwässerungsbetriebs (SEW) der Stadt Barsinghausen (nicht
selbstständiger Eigentbetrieb) für die Jahre 2018 und 2019.
Es werden zwei Stromlieferverträge zwischen der Stadt Barsinghausen und
der Stadtwerke Barsinghausen GmbH geschlossen. Davon ein Vertrag für
133 städtische Abnahmestellen und ein Vertrag für die zehn
Abnahmestellen des SEW.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1 389 683.72 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929
Hauptort der Ausführung:
Barsinghausen.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Beschaffungsgegenstand ist die Stromlieferung an 133 Abnahmestellen,
die im Eigentum der Stadt Barsinghausen stehen bzw. von ihr betrieben
werden, sowie die Energielieferung an 10 Abnahmestellen des
Stadtentwässerungsbetriebs (SEW) der Stadt Barsinghausen (nicht
selbstständiger Eigentbetrieb) für die Jahre 2018 und 2019.
Es werden zwei Stromlieferverträge zwischen der Stadt Barsinghausen und
der Stadtwerke Barsinghausen GmbH geschlossen. Davon ein Vertrag für
133 städtische Abnahmestellen und ein Vertrag für die zehn
Abnahmestellen des SEW.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Mit dieser Bekanntmachung bekundet die Stadt Barsinghausen gemäß § 135
Abs.3 Satz 1 Nr.2 GWB ihre Absicht, mit der Stadtwerke Barsinghausen
GmbH 2 Stromlieferverträge zu den in II.2.4 genannten Vertragszwecken
abzuschließen. Von Interessenbekundungen und/oder Angeboten ist daher
abzusehen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Die Stadt Barsinghausen ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne
vorherige Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist
(§ 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Die Voraussetzungen für eine sog. Inhouse-Vergabe sind vorliegend
erfüllt (§ 108 Abs. 1 Nr. 1-3 GWB).
Die Stadt Barsinghausen übt über die Stadtwerke Barsinghausen GmbH eine
ähnliche Kontrolle wie
über eine eigene Dienststelle aus (Kontrollkriterium). Mehr als 80
Prozent der Tätigkeiten der Stadtwerke
Barsinghausen GmbH dienen der Ausführung von Aufgaben, mit denen die
Stadtwerke Barsinghausen GmbH
von der Stadt Barsinghausen betraut wurde (Wesentlichkeitskriterium).
Zur Bestimmung des prozentualen
Anteils wurden die Arbeitszeitanteile der letzten drei Jahre gemäß §
108 Abs. 7 GWB herangezogen. Der
prozentuale Anteil der Arbeitszeit für Tätigkeiten, mit denen die
Stadtwerke Barsinghausen GmbH von der Stadt
betraut wurde, liegt bei
a) 89,54 % (2014),
b) 87,3 % (2015),
c) 88,2 % (2016),
d) 88, 2 % (2017).
Es besteht keine direkte private Kapitalbeteiligung an der Stadtwerke
Barsinghausen
GmbH(Beteiligungskriterium).
Sämtliche Geschäftsanteile an der Stadtwerke Barsinghausen GmbH hält
die
Stadt Barsinghausen.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
10/08/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Stadtwerke Barsinghausen GmbH
Poststraße 1
Barsinghausen
30890
Deutschland
Telefon: +49 5105/5277-11
E-Mail: [3]info@stadtwerke-barsinghausen.de
Fax: +49 5105/9677
NUTS-Code: DE929
Internet-Adresse:[4]https://www.stadtwerke-barsinghausen.de/
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 389 683.72 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Mit dieser Bekanntmachung bekundet die Stadt Barsinghausen gemäß §
135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB ihre Absicht, die unter II.2.4 genannten
Verträge mit der Stadtwerke Barsinghausen GmbH abzuschließen. Von
Interessenbekundungen und/oder Angeboten ist daher abzusehen.
2. Die Verträge werden frühestens nach Ablauf einer Frist von 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, geschlossen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 4131151336/ 4131151335/ 4131151334
E-Mail: [5]vegabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:[6]http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/au
fsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
des GWB gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist. Die Unwirksamkeit nach vorstehender Nummer 2 tritt nicht ein,wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlich hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung abgeschlossen wurde.
Unternehmen, die der Auffassung sind, durch die beabsichtigte Vergabe
in ihren Rechten verletzt zu sein, können dies im wegen des
Nachprüfungsverfahrens geltend machen, das innerhalb von 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung bei der unter VI.4.1 genannten Stelle zu beantragen ist.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 4131151336/ 4131151335/ 4131151334
E-Mail: [7]vegabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:[8]http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/au
fsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/08/2017
References
1. mailto:barsinghausen@kbk-anwaelte.de?subject=TED
2. http://www.barsinghausen.de/
3. mailto:info@stadtwerke-barsinghausen.de?subject=TED
4. https://www.stadtwerke-barsinghausen.de/
5. mailto:vegabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
6. http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
7. mailto:vegabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
8. http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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