(1) Searching for "2017072109215433458" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Technische Überwachung - DE-Berlin
Technische Überwachung
Dokument Nr...: 284032-2017 (ID: 2017072109215433458)
Veröffentlicht: 21.07.2017
*
DE-Berlin: Technische Überwachung
2017/S 138/2017 284032
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
50Hertz Transmission GmbH
Heidestraße. 2
Berlin
10557
Deutschland
E-Mail: [1]verena.schoch@50hertz.com
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.50hertz.com
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]http://www.50hertz.com/Portals/3/Content/Dokumente/50Hertz/Lieferant
en/Ausschreibung_Technische_Dienstleistungen_Offshore.zip
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Technische Dienstleistungen für Offshore-Inbetriebnahme / -Bauleitung.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71356100
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber ist die 50Hertz Transmission
GmbH für die Netzanbindung von Offshore-Windparks im deutschen Teil der
Ostsee zuständig. Im Rahmen des Investitionsprojektes
Offshore-Netzanbindung Cluster Westlich Adlergrund (CWA) benötigt
50Hertz für die Offshore Inbetriebnahme / Baurestabwicklung DE
Standardformular 05 Auftragsbekanntmachung Versorgungssektoren 4 /
19 der 50Hertz-seitigen-Anlagenteile der Netzanbindung auf der
Umspannplattform Arkona-Becken Südost einen Dienstleister zur
Überwachung und Durchführung offshore-seitiger Inbetriebnahmen /
Baurestabwicklung 50Hertz-seitige-Anlagen sowie gemeinsam durch
Netzbetreiber und Windparkbetreiber genutzter Anlagenteile.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80
Hauptort der Ausführung:
Einsatz in der deutsche AWZ Ostsee, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die grundsätzlichen Leistungen der Offshore-Inbetriebnahme /
-bauleitung sind die Unterstützung der 50Hertz Projektleitung im
Bauablauf des OWP Vorhabensträger und dessen GU und 50Hertz
Auftragnehmern (AN) bei Offshore Montage und Inbetriebnahme.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 9
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Optionale Verlängerung von 2 x 3 Monaten.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 10
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Referenzen: Die Referenzangaben eines Bewerbers werden in einer
Gesamtschau gewürdigt und mit Punkten
bewertet. Maximal 100 Punkte werden je Bewerber vergeben. Bewertet wird
das aus den Referenzangaben
erkennbare Erfahrungsspektrum, welches mit der nachgefragten Leistung
vergleichbar sein muss.
100 Punkte zeigen ein herausragendes Erfahrungsspektrum, 90 Punkte ein
sehr gutes, 80 Punkte ein gutes, 70
Punkte ein befriedigendes und 60 Punkte und weniger ein nicht
ausreichendes Erfahrungsspektrum. Deshalb
gilt eine Mindestpunktzahl von 70 Punkten, um zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden zu können.
Der Auftraggeber behält sich vor, nur die besten 3 bis 6 Bewerber einer
zu erstellenden Rangliste zur
Angebotsabgabe aufzufordern. Ebenso behält er sich vor, die Anzahl der
zur Angebotsabgabe aufzufordernden
Bewerber bis zur Höchstzahl von 10 zu erweitern, wenn es sachgerechte
Gründe gibt und jedenfalls die
Mindestpunktzahl erreicht wurde.
Ablauf der Prüfung der Teilnahmeanträge:
(1) Der Sektorenauftraggeber prüft die Teilnahmeanträge zunächst in
formaler Hinsicht:
Er behält sich vor, unvollständige, unrichtige, inhaltlich
unzureichende und inhaltlich unvollständige
Teilnahmeanträge auszuschließen. Er behält sich vor, Bewerbern, die
derart fehlerhafte Teilnahmeanträge
vorgelegt haben, eine Korrektur zu ermöglichen. Auf eine solche
Korrektur besteht kein Anspruch. Wenn
die Nachfrage um Korrektur erfolgt, hat der Bewerber innerhalb der
vorgegebenen Frist wie nachgefragt
zu korrigieren. Der Sektorenauftraggeber behält sich weiter vor,
Bewerber, die nicht bzw. nicht vollständig
bzw. nicht fristgemäß korrigiert haben, ggf. nochmals die Chance auf
eine Korrektur zu geben. Ebenso ist es
denkbar, dass der Auftraggeber bei einer misslungenen Korrektur den
Ausschluss des Teilnehmers entscheidet.
Es besteht kein Anspruch auf nochmalige Korrektur.
(2) Der Sektorenauftraggeber prüft die Teilnahmeanträge danach
inhaltlich:
Er prüft die generelle Eignung in einer Gesamtschau mit Blick auf die
nachgefragten bzw. vorgelegten
Eignungsnachweise. Er behält sich vor, andere als die vorgelegten
Informationen für die Eignungsprüfung
heranzuziehen. Das können z. B. Erkenntnisse von anderen als den
genannten ehemaligen oder aktuellen
Auftraggebern des Bewerbers sein oder eigene Erfahrungen, die der
Sektorenauftraggeber mit dem
Bewerber gesammelt hat. Insbesondere die Prüfung der vom Bewerber
vorgesehenen Einbeziehung anderer
Unternehmen behält sich der Sektorenauftraggeber vor; dabei wird u. a.
bedeutsam sein, ob ein Bewerber
kritische Aufgaben nicht selbst übernehmen wird müssen, was der
Sektorenauftraggeber nach Sichtung des
Teilnahmeantrages bewerten wird. Er wird gegebenenfalls weitere
Erklärungen bzw. Nachweise verlangen,
z. B. von einem Nachunternehmen. Für Nachforderungen gelten dieselben
Regeln wie unter II.2.9) Ablauf der
Prüfung (1).
(3) Der Sektorenauftraggeber prüft die Teilnahmeanträge schließlich auf
Qualifikation zur Aufforderung zur Angebotsabgabe:
Die Prüfung der Bewerber dahingehend, ob sie zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden, richtet sich nach dem
in II.2.9) der Bekanntmachung bezeichneten Verfahren.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Teilnahmeantrag sind nach Maßgabe der Formanforderungen gemäß
Punkt VI.3) der EU-Bekanntmachung
die folgenden Bescheinigungen, Unterlagen, Nachweise, Erklärungen und
sonstigen
Angaben einzureichen:
1. Aktueller Handelsregisterauszug, soweit Registrierungspflicht
besteht, oder eines gleichwertigen
Dokuments bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 6 Monate ab dem
Zeitpunkt der Veröffentlichung
dieser Bekanntmachung). Sofern keine Registrierungspflicht besteht,
Nennung der Gesellschafts- bzw.
Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und
Beteiligungsstrukturen (soweit möglich).
2. schriftliche Erklärung mit rechtsverbindlicher Unterschrift
folgenden Inhalts: Erklärung, dass keine
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bestehen.
3. schriftliche Erklärung mit rechtsverbindlicher Unterschrift
folgenden Inhalts: Erklärung, mit welcher der
Bewerber zusichert, dass er die Angebotserarbeitung und die Abwicklung
des gesamten Auftrags in deutscher
Sprache durchführen kann und die vollständige Dokumentation in
deutscher Sprache und beglaubigter
englischer Übersetzung erstellen kann.
4. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Zusicherung (Eigenerklärung) über
die Einhaltung des gesetzlichen
Mindestlohns sowie etwaiger tariflicher Vergütungsregelungen für alle
Mitarbeiter einzureichen.
Sämtliche Nachweise nach dieser Ziffer III.1.1) sind
Mindestbedingungen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Vorlage aktueller Auskünfte der Hausbanken des Bewerbers (nicht
älter als 2 Monate ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung).
2. Nachweis des Versicherungsgebers über das Bestehen einer Betriebs-
und einer Berufshaftpflichtversicherung unter Nennung der
Deckungssummen (pro Schadensfall und maximiert je Versicherungsperiode)
für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden. Für die
Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Mindestversicherungssumme von
10 000 000 EUR (pro Schadenfall, 2-fach maximiert) nachzuweisen. Für
die Berufshaftpflichtversicherung ist eine Mindestversicherungssumme
von 500 000 EUR (je Schadenfall) nachzuweisen.
3. Eigenerklärung, dass die Berufshaftpflichtversicherungssumme im
Auftragsfall auf mindestens 3 000 000 EUR (je Schadenfall) erhöht wird.
4. Übergabe der Geschäftsberichte, alternativ der Bilanzen, der letzten
beiden Geschäftsjahre, sowie Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den
letzten drei vollen Geschäftsjahren.
Alle aufgeführten Punkte nach dieser Ziffer III.1.2) sind
Mindestbedingungen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss durch den Bieter
wie folgt nachgewiesen werden:
1. Auflistung von 3 aussagekräftigen Referenzprojekten (nicht älter als
5 Jahre) in der AWZ der deutschen Ostsee in tabellarischer Form unter
Beschreibung der erbrachten Leistung, Nennung von Ansprechpartnern
einschließlich Adressen und Telefonnummern und Auftragsvolumen in Mio.
EUR.
2. Eigenerklärung, dass das vorgesehene Personal mindestens über Niveau
B2 in der Anwendung der deutschen und der englischen Sprache verfügt.
3. Die Verfügbarkeit von eigenen Fachleuten und Experten für die
Leistung der in II.2.4. genannten Tätigkeiten muss nachgewiesen werden:
Hierfür muss dem Teilnahmeantrag eine Liste mit folgenden Spalten
beigelegt werden: Name, Qualifikation, Zertifizierungen (z.B. PMI,
etc.)
4. Eigenerklärung, dass das alle eingesetzten Personen über ein aktuell
gültiges BOSIET Offshore Training (oder vergleichbar) verfügen.
Alle hier aufgeführten Punkte sind Mindestbedingungen.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aufbau des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu gliedern und insofern auch in
Register aufzuteilen:
(1) unterzeichnetes Anschreiben, in dem mind. die Umsatz- und
Beschäftigtenangaben enthalten sind
(2) Erklärungen/Nachweise zu III.1.1) Bekanntmachung, dann jeweils
hintereinander zu a), b) usw.
(3) Erklärungen/Nachweise zu Ziffer III.1.2) Bekanntmachung, dann
jeweils hintereinander zu a), b) usw.
(4) Erklärungen/Nachweise zur Ziffer III.1.3) Bekanntmachung, dann
jeweils hintereinander zu a), b) usw.
(5) Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe / Nachunternehmen (siehe unten
VI. 3) c) (5)
(6) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung (siehe unten VI. 3) c) (4)
Die objektiven Teilnahmeregeln und -kriterien werden in Punkt VI. 3)
fortgesetzt.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Zahlungsverkehr in EURO.
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/08/2017
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Dies ist die Fortsetzung von Punkt III. 1.4).
b) Form des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist komplett auf Deutsch, schriftlich und zudem auf
einem lesbaren Datenträger (z. B. CD)
in einem geschlossenen Umschlag vorzulegen. Der Umschlag muss mit dem
Wort vertraulich gekennzeichnet
an die unter Ziffer I.1) Bekanntmachung benannte Adresse gerichtet sein
und die von der EU vergebene
Nummer der Bekanntmachung muss aufgetragen sein. Elektronisch
übermittelte Teilnahmeanträge werden
nicht berücksichtigt. Bei Zweifelsfragen gilt die schriftliche Version
des Teilnahmeantrags.
c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags
(1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum
des Ablaufs der Teilnahmefrist.
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z.
B. einen Registereintrag, vorweisen kann,
ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die
Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung
nachzuweisen.
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten
Erklärungen/Nachweise auf Deutsch
bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine
Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt
werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein
vergleichbarer Nachweis vorzulegen
und auf Deutsch zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
(4) Bewerbergemeinschaften: Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine
von allen Mitgliedern
rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte
Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben.
Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der
Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht
ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter
Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten
Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise
unter Ziffer III.1.3) gilt dies
eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung
vorsieht und insofern z. B. bestimmte
Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden
können; eine gegebenenfalls
eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der
Bewerbergemeinschaft erschöpfend
in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für
Bewerbergemeinschaften gelten im
Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber.
(5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung
anderer Unternehmen bedienen
(Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine
Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im
Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung
erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche
die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und
Nachunternehmer), als auch solche anderen
Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung
vorsehen möchte (Nachunternehmen),
sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen
Unternehmens sowie der Leistungsteil
formuliert sind, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Straße 105
Berlin
10825
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160
Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird
diese Regelung komplett wiedergegeben. Der Antrag ist unzulässig,
soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind..
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/07/2017
References
1. mailto:verena.schoch@50hertz.com?subject=TED
2. http://www.50hertz.com/
3. http://www.50hertz.com/Portals/3/Content/Dokumente/50Hertz/Lieferanten/Ausschreibung_Technische_Dienstleistungen_Offshore.zip
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|