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Ausschreibung: Versicherungen und Altersvorsorge - DE-Berlin
Versicherungen und Altersvorsorge
Dokument Nr...: 283425-2017 (ID: 2017072109141932799)
Veröffentlicht: 21.07.2017
*
  DE-Berlin: Versicherungen und Altersvorsorge
   2017/S 138/2017 283425
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Neukölln von Berlin
   Karl-Marx-Straße 83
   Berlin
   12040
   Deutschland
   Telefon: +49 30902392302
   E-Mail: [1]Vergabestelle@bezirksamt-neukoelln.de
   Fax: +49 30902394405
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.berlin.de/ba-neukoelln/
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/de/bekann
   tmachungen/90850
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   OM_05_17_OV_Gebäudeversicherung.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   66500000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gebäude- und Inhalt-Feuerversicherung des Bezirksamtes Neukölln von
   Berlin.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gebäude- und Inhalt-Feuerversicherung des Bezirksamtes Neukölln von
   Berlin.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2018
   Ende: 31/12/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Gemäß Verlängerungsklausel.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Zugelassen sind nur Unternehmen, die über eine Erlaubnis zum
   Geschäftsbetrieb als Versicherer in der Bundesrepublik Deutschland
   verfügen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Gewertet werden nur Angebote, die eine volle Deckung (100 %)
   gewährleisten.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 23/08/2017
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2017
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 23/08/2017
   Ortszeit: 10:01
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Folgende Eigenerklärungen zur Eignung sind mit dem Angebot
   einzureichen:
    Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und
   Sozialversicherungsbeiträgen (Formblatt in den Vergabeunterlagen),
    Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt in den Vergabeunterlagen).
   Ferner sind einzureichen:
    Erklärung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von
   Beruf und Familie bei der Vergabevonöffentlichen Aufträgen. Angebote,
   die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FVV
   enthalten,werden nicht berücksichtigt. Eigenerklärung gemäß § 1 Absatz
   2 der FFV des Landes Berlin und von §13 Absatz 1 LGG
   (Landesgleichstellungsgesetz des Landes Berlin): In meinem/unserem
   Unternehmen werden während der Durchführung des Auftrags Maßnahmen
   gemäß § 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet. Einverständniserklärung
   gem. § 4 FFV:
   1. Das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
   2. Sicherstellung, dass die Nachunternehmen den sich nach Maßgabe des §
   3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gem. § 2 FFV und zur Einhaltung
   der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären.
   3. Auf Verlangen der Vergabestelle dieses nachweisen.
    Erklärung zur Ausbildungsförderung ggf. mit Nachweis. Bei der Vergabe
   von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden
   vergaberechtlichen Bestimmungen bei den den Regelungen des § 1, 7 und 8
   Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst
   gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die
   Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren
   zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an
   Ausbildungsverbünden beteiligen.
   Die Formblätter liegen den Vergabeunterlagen bei oder können auch
   teilweise unter folgendem
   Link:[4]https://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare
   / heruntergeladen werden. Alternativ kann auch die Einheitliche
   Europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 Abs. 1 VgV verwendet werden.
   Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten
   Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die
   durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.
   Ein Angebot, bei dem Nachweise und Erklärungen fehlen, wird nicht
   sofort ausgeschlossen. Nachweise und Erklärungen werden grundsätzlich
   mit Fristsetzung nachgefordert. Erst wenn die nachgeforderten Nachweise
   und Erklärungen nicht oder nicht fristgerecht geliefert werden, wird
   das Angebot vom Wettbewerb ausgeschlossen.
   Die Angebote sind in Papierform einzureichen. Die Angebotserstellung
   wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die
   Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt
   auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das
   Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die
   Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine
   Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige
   Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere
   für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die
   eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig
   abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese
   Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten  zum
   Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht
   absehbaren  Beschaffungsbedürfnissen des Bezirksamtes Neukölln von
   Berlin das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann
   (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt).Es entsteht daher bei den Bietern
   kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein
   Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Martin-Luther-Str. 105
   Berlin
   10825
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   oder in denVergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
   Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen
   Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach
   Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag
   ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen
   Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß §
   135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung
   einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
   ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein
   Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages
   hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134
   GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden,
   wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
   der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
   öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
   später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
   ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage
   nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/07/2017
References
   1. mailto:Vergabestelle@bezirksamt-neukoelln.de?subject=TED
   2. http://www.berlin.de/ba-neukoelln/
   3. https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/de/bekanntmachungen/90850
   4. https://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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