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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Postdienstleistungen - DE-Winsen (Luhe)
Post- und Kurierdienste
Dokument Nr...: 851534-2017 (ID: 2017071709421423694)
Veröffentlicht: 17.07.2017
*
  Ausschreibung Postdienstleistungen des Jobcenter Landkreis Harburg
Öffentliche Ausschreibung  Postdienstleistungen 2017
1
Öffentliche Ausschreibung
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung nach Abschnitt 1 VOL/A und  8 EG, 15
EG und 23 EG Abschnitt 2 VOL/A
Auftraggeber: Jobcenter Landkreis Harburg
Bahnhofstr. 13
21423 Winsen (Luhe)
Art und Umfang der
ausgeschriebenen Leistung: Vergabe Postdienstleistung
Abgabe/Einreichung der
Vergabeunterlagen: Jobcenter Landkreis Harburg
Bahnhofstr. 13
21423 Winsen (Luhe)
Tel: 04171-60707151
(Bitte versehen Sie die per Post eingereichten Unterlagen mit einem Vermerk, damit die Unterlagen vorab nicht geöffnet werden)
Fristablauf für Einreichung
der Angebote: Mo, 07.08.2017, 12:00h
Öffentliche Ausschreibung  Postdienstleistungen 2017
2
Inhalt
I. Leistungsbeschreibung
......................................................................................................................... 3
I.0 Gegenstand und Ziel der Ausschreibung
....................................................................................... 3
I.1 Erläuterungen zur Ausschreibung
.................................................................................................. 3
I.1.1 Allgemeine Erläuterungen
....................................................................................................... 3
I.1.2 Darstellung der Angebote
........................................................................................................ 3
I.1.3 Abgabetermin
.......................................................................................................................... 3
I.1.4 Entscheidung Zuschlag
........................................................................................................... 4
I.1.5 Bindefrist
................................................................................................................................
.. 4
I.1.6 Aufhebung
...............................................................................................................................
4
I.1.7. Regelung Angebotserstellung
................................................................................................ 4
I.1.8. Vertrag
................................................................................................................................
.... 4
I.1.9. Leistungszeitraum
.................................................................................................................. 4
I.1.10 Gliederung der Lose
.............................................................................................................. 4
I.2. Leistungsbeschreibung
.................................................................................................................. 5
I.2.1 Leistungsgegenstand
.............................................................................................................. 5
I.2.2. Sendungsarten und -volumen
................................................................................................ 5
I.2.3 Abholung der Postsendungen und Postversand ..................................................................... 5
I.2.5. Weiterleitung von Postsendungen
.......................................................................................... 5
I.2.6.
Frankierung.....................................................................................................................
........ 6
I.2.7. Behandlung nicht vertragskonformer Sendungen .................................................................. 6
I.2.8. Besonderheiten
...................................................................................................................... 6
I.2.9 Anforderungen an das Personal
.............................................................................................. 6
I.2.10 Abfassung des
Angebots....................................................................................................... 6
I.2.11 Anerkennung der Ausschreibungsbedingungen ................................................................... 6
I.2.12 Laufzeitmessung
................................................................................................................... 7
I.2.13 Geforderte Nachweise
........................................................................................................... 7
II. Wertungsbereich/ Kriterien
.............................................................................................................. 7
III Anlagen
Anlage 1 Ergebnis Laufzeitmessung (eigenständig beizufügen)
Anlage 2 Preisblatt
Anlage 3 Referenzen
Anlage 4 Mustervertrag
Anlage 5 Eigenerklärung
Öffentliche Ausschreibung  Postdienstleistungen 2017
3
I. Leistungsbeschreibung
I.0 Gegenstand und Ziel der Ausschreibung
Das Jobcenter Landkreis ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Harburg und der Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen.
Es hat den Auftrag, für die Grundsicherung der Arbeitssuchenden des Landkreises zu sorgen. Für den Auftragnehmer ist die
schriftliche Briefkommunikation mit dem Leistungsberechtigten, sowie Dritten und deren Beförderung und Zustellung von hoher
Bedeutung.
Der Auftraggeber schreibt hiermit den Versand von Briefsendungen inkl. Einschreiben und Postzustellungsaufträgen, den Versand
von Paketen und Expresssendungen aus.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Versand von
- Briefsendungen nach  4 Abs. 1 Nr. 2 PostG, hierbei Individualbriefe der täglichen Sachbearbeitung;
- Paketen und Expresssendungen
Der Bieter ist gehalten die Leistung nach Zuschlagserteilung im genannten Zeitraum zu erbringen.
I.1 Erläuterungen zur Ausschreibung
I.1.1 Allgemeine Erläuterungen
Auftretende Fragen können schriftlich an folgendes Postfach gerichtet werden:
Jobcenter-LK-Harburg.BGF@jobcenter-ge.de
Ergänzende oder berichtigende Angaben zur Ausschreibung werden allen Bietern schriftlich mitgeteilt.
I.1.2 Darstellung der Angebote
Die Angebote sollen vergleichbar sein. Aus diesem Grund sind die Angebotsformulare im Leistungsverzeichnis (Punkt III) zwingend
auszufüllen.
I.1.3 Abgabetermin
Das Angebot muss mit rechtsverbindlicher Unterschrift bis spätestens Montag, 07. August 2017, 12.00 Uhr beim Jobcenter
Landkreis Harburg vorliegen. Maßgeblich ist der Eingang im Jobcenter und nicht das Datum des Poststempels.
Der Umschlag ist mit dem Vermerk:
Ausschreibung
BITTE NICHT ÖFFNEN
zu versehen.
Die Umschläge sind wie folgt zu adressieren:
Jobcenter Landkreis Harburg
Bahnhofstr. 13
z.Hd. Frau Pinkohs
21423 Winsen (Luhe)
Öffentliche Ausschreibung  Postdienstleistungen 2017
4
Angebote die verspätet eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt.
I.1.4 Entscheidung Zuschlag
Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt voraussichtlich bis zum 15. September 2017
I.1.5 Bindefrist
Die Gültigkeit des Angebots (Bindefrist) hat sich mindestens bis Ende Oktober 2017 zu erstrecken. Anbieter deren Angebote im
Rahmen der Auswahl abgelehnt werden, erhalten eine entsprechende Benachrichtigung.
I.1.6 Aufhebung
Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
I.1.7. Regelung Angebotserstellung
Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt. Schadensersatzansprüche durch Ablehnung des Angebots sind
ausgeschlossen.
Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend
unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen.
Angebote finden nur dann Berücksichtigung, wenn alle Unterlagen und Anforderungen vollständig ausgefüllt und beantwortet
sind.
I.1.8. Vertrag
Sofern im Zusammenhang mit der Beauftragung keine abweichenden, schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden, werden im Falle
eines Zuschlags
a) die Anforderungen der Verdingungsunterlagen in Verbindung mit
b) der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot
c) Preisblätter
Bestandteil des Vertrags.
I.1.9. Leistungszeitraum
Der Leistungszeitraum wird auf den 01.01.2018 bis 31.12.2020 festgelegt.
I.1.10 Gliederung der Lose
keine
Öffentliche Ausschreibung  Postdienstleistungen 2017
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I.2. Leistungsbeschreibung
I.2.1 Leistungsgegenstand
Gegenstand des Auftrages ist die Abholung der Briefsendungen und Pakete (einschließlich Postzustellungsaufträge und
Dialogpost), die Frankierung, die Aufbereitung des Anteils teilleistungsfähiger Briefsendungen und die Einlieferung der
gesamten Ausgangspost bei einem Briefzentrum der Deutschen Post AG zur Weiterbeförderung und Zustellung an den Empfänger.
Dies beinhaltet im Einzelnen die folgenden Leistungen:
- Werktägliche Abholung der Briefsendungen beim Auftraggeber
- Bereitstellung der erforderlichen Transportbehälter durch den Auftragnehmer
- Frankierung durch den Auftragnehmer
- Vorsortierung und Zusammenführung (Konsolidierung) der Briefsendungen mit Briefsendungen anderer Kunden einschließlich
teilleistungsfähiger Aufbereitung durch den Auftragnehmer gemäß den Bestimmungen der Deutschen Post AG in der jeweils
gültigen Fassung
- Einlieferung der Sendungen am Abholtag bei einem Briefzentrum der Deutschen Post AG zur Weiterbeförderung einschließlich
Zustellung an die bestimmungsgemäßen Empfänger
- monatliche Produktbezogene Erfassung und Abrechnung der Mengen nach Kostenstelle
I.2.2. Sendungsarten und -volumen
Der Auftraggeber geht davon aus, dass in den Jahren 2018-2020 etwa
- 135.000 Standardbriefe
- 50.000 Kompaktbriefe
- 20.000 Großbriefe
- 60 Maxibriefe
- 9.000 PZA
- 350 Pakete
versandt werden. Ca. 0,4% der Briefsendungen werden ins Ausland versendet.
Kalkulationsgrundlage
Für die Kalkulation ist von den bei der jeweiligen Position angegebenen Mengen auszugehen. Diese wurden auf Basis der Monate
Dezember 2016 bis Mai 2017 ermittelt und bilden die Mengen der monatlichen Volumina ab. Sie dienen lediglich als
Kalkulationshilfe. Sie begründen keine Abnahmeverpflichtung durch den Auftraggeber. Die Mengen können über- oder
unterschritten werden.
I.2.3 Abholung der Postsendungen und Postversand
Bestandteil der Ausschreibung ist die Beförderung von Postsendungen für den Auftraggeber
gem.  4 Nr. 1 Postgesetz (PostG). Hierzu hat der Auftragnehmer täglich (montags - freitags) das Jobcenter Landkreis Harburg in
der Bahnhofstr. 13, 21423 Winsen (Luhe) anzufahren und die Postsendungen abzuholen (4 Nr. 3PostG).
Ausgeschlossen hiervon sind gesetzliche Feiertage (Bundesland Niedersachsen). Die Abholung hat regelmäßig im Zeitfenster bis
spätestens 14h; freitags bis 12h zu erfolgen.
I.2.5. Weiterleitung von Postsendungen
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass mind. 90% der eingesammelten Briefpost spätestens einen Tag nach dem Einsammeln
ausgeliefert sein muss. Zur Kontrolle dieses Ziels wird mit den Ausschreibungsunterlagen vom Auftragnehmer eine Laufzeitmessung
gefordert (s. I.2.12).
Öffentliche Ausschreibung  Postdienstleistungen 2017
6
I.2.6. Frankierung
Die Sendungen sind entsprechend der Anforderungen der Deutschen Post AG zu frankieren. Es ist nicht vorgesehen, ein Logo des
Auftraggebers aufzubringen. Neben den erforderlichen Kennzeichnungen gemäß Einlieferungsbedingungen der Deutschen Post AG
bzw. einer Kodierung zur Sendungsverarbeitung ist der Auftragnehmer nicht berechtigt, die Briefsendungen mit einem Hinweis auf
das eigene Zustellunternehmen zu versehen.
I.2.7. Behandlung nicht vertragskonformer Sendungen
Bei Sendungen mit unvollständiger Anschrift hat die Rückgabe an den Auftraggeber kostenfrei spätestens am übernächsten auf
die Abholung folgenden Werktag (ausgenommen samstags) zu erfolgen.
I.2.8. Besonderheiten
- Einschreiben
Wird bei der Übergabe niemand angetroffen, so wird in den Briefkasten des Empfängers eine Mitteilung eingeworfen (mit der
Bitte eines Rückrufes wegen eines Übergabetermins)
- Unzustellbare Postsendungen
Werden als unzustellbare deklariert und dem Auftraggeber unverzüglich (bei der nächsten Postabholung) zurückgegeben
I.2.9 Anforderungen an das Personal
Alle Kräfte sind versicherungspflichtig zu beschäftigen.
Der Auftragnehmer hat nachzuweisen, dass Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen im Umgang mit den Spezifika des öffentlichen
Sektors vorhanden sind und zwar bezogen auf das zum Einsatz kommende Personal.
I.2.10 Abfassung des Angebots
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Gliederung der Angebote nach dem Leistungsverzeichnis
- Alle Blätter des Angebots sind mit einer Unterschrift zu versehen.
- Es sind zwingend die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese können auf der
Internetseite www.bund.de abgerufen werden. Sofern während des Verfahrens Aktualisierungen von Unterlagen erfolgen, werden
diese auf der Internetseite veröffentlicht.
I.2.11 Anerkennung der Ausschreibungsbedingungen
Mit Abgabe des Angebotes werden die vorliegenden Bedingungen der Ausschreibung ausdrücklich anerkannt.
Öffentliche Ausschreibung  Postdienstleistungen 2017
7
I.2.12 Laufzeitmessung
Neben dem Preis wird auch die Qualität bewertet (siehe im Einzelnen die Vergabeunterlagen). Die Bewertung der Qualität
erfolgt u.a. anhand der Bewertung der Ergebnisse von durchgeführten Laufzeitmessungen nach DIN EN 13850 und EN 14534 in zwei
Unterkriterien:
- Kriterium 1: Anzahl der Briefsendungen, die innerhalb eines Werktages nach deren Abholung / Übergabe ausgeliefert werden, in
Prozent (E+1).
- Kriterium 2: Anzahl der Briefsendungen, die innerhalb von zwei Werktagen nach deren Abholung / Übergabe ausgeliefert werden,
in Prozent (E+2).
Der Bieter hat zu diesem Zweck mit dem Angebot - die Ergebnisse einer durchgeführten Laufzeitmessung durch eine neutrale
Stelle in der Anlage: Ergebnis Laufzeitmessung anzugeben und diese Anlage mit dem Angebot einzureichen, und diese Ergebnisse
durch Vorlage der Laufzeitmessung selbst bzw. Auszügen hieraus, der Prüfprotokolle, des Prüfberichts o.ä. (in Kopie)
nachzuweisen. Das Verfahren muss zu objektiven, nachvollziehbaren und prüfbaren Ergebnissen führen. Die Laufzeitmessung muss
nicht anhand von Aussendungen des Auftraggebers durchgeführt werden. Die Briefsendungen, anhand derer die Laufzeitmessung
durchgeführt wird, können bundesweit oder in die jeweiligen Zustellgebiete des Auftraggebers versendet werden. Die
Laufzeitmessung muss aktuell sein.
Aus der Vorlage der Laufzeitmessung selbst bzw. den Auszügen hieraus, der Prüfprotokolle, des Prüfberichts oder ähnlichen
Unterlagen muss für den Auftraggeber nachprüfbar hervorgehen, dass die genannten Anforderungen eingehalten sind. Dies gilt
insbesondere für die Anzahl der Briefsendungen und den Zeitraum.
I.2.13 Geforderte Nachweise
- Referenzen vergleichbarer Objekte
Angabe von mindestens drei Referenzen des Unternehmens durch Abgabe einer vollständig ausgefüllten Erklärung über
vergleichbare Leistungen unter Angabe von Leistungszeitraum, Auftragsgegenstand/ Aufgabenstellung und des Auftraggebers unter
Verwendung der
Anlage 3 Referenzen - im Original.
- Eintragung in die Handwerksrolle oder Handelsregisterauszug
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft/ Krankenkassen
- Bescheinigung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren besteht
- Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung
- Nachweis über die Zahlung von Steuern und Abgaben (Lohn- und Umsatzsteuer)
- Nachweis der Gewerbeanmeldung
- Nachweis einer gültigen Lizenz gem.  5 Abs. 1 PostG für die gewerbsmäßige Beförderung von Briefsendungen
- Eigenerklärung zum Gewerbezentralregister
- Bescheinigung zur Tariftreue
II. Wertungsbereich/ Kriterien
I. Preis 50%
II. Qualität 40% (Laufzeitmessung, Lieferungs- und Ausführungsfristen, Qualitätssicherheitskonzept, Reaktions- und
Beseitigungszeiten bei fehlerhaften Anschriften bzw. Rückläufern)
III. Kundendienst, Service 10%
Öffentliche Ausschreibung  Postdienstleistungen 2017
8
Erläuterungen zur Wertung der Angebote
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen erfüllen.
Für die Bewertung der Konzepte gelten ausschließlich folgende vier Bewertungsstufen:
- 1 Punkt: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht nur mit vielen Einschränkungen den Anforderungen des Auftraggebers
- 2 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht mit wenigen Einschränkungen den Anforderungen des Auftraggebers
- 3 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters entspricht den Anforderungen des Auftraggebers
- 4 Punkte: Das Leistungsangebot des Bieters ist der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich
Ein Angebot wird mit 1 Punkt bewertet, wenn die genannten Anforderungen inhaltlich nicht schlüssig dargestellt wurden bzw. das
Angebot nur mit vielen Einschränkungen den Anforderungen des Auftraggebers entspricht. Dies gilt auch, wenn die Anforderungen
lediglich stichpunktartig ohne weitere Ausführungen wiederholt werden. Außerdem wird ein Konzept mit 1 Punkt bewertet, wenn
es im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme/Beauftragung keinen Erfolg verspricht.
Ein Konzept wird mit 2 Punkten bewertet, wenn die genannten Anforderungen mit wenigen Einschränkungen erfüllt sind oder
Unschärfen aufweist, wodurch Zweifel an der erfolgreichen Durchführung bestehen.
Ein Angebot wird mit 3 Punkten bewertet, wenn die genannten Anforderungen erfüllt sind und inhaltlich schlüssig dargestellt
sind.
Ein Angebot wird mit 4 Punkten bewertet, wenn die Konzeption der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich ist und dies in
der Konzeption inhaltlich schlüssig dargestellt ist.
Die Gewichtung spiegelt die jeweilige Bedeutung der Wertungskriterien wider. Die preisliche Bewertung erfolgt auf Grundlage der
Einzelkosten für die unter I.2.2. angegeben Sendungsarten, wobei der günstigste Angebotspreis 4 Punkte erhält. Alle anderen
(teureren) Angebotspreise werden in Relation zum günstigsten Preis gesetzt. Nach Beurteilung des Inhalts und Qualität des
Konzeptes sowie des Preises erfolgt die Auswahl des Angebotes, das den Zuschlag erhalten soll. Auszuwählen ist das Angebot,
das unter Berücksichtigung aller Umstände am wirtschaftlichsten ist.
Anlage 2
Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung des Jobcenter Landkreis Harburg
Preisblatt
Hinweis zum Ausfüllen: Alle abgefragten Preise müssen angegeben werden, damit das Angebot gewertet werden kann. Eigene
Preislisten dürfen nicht beigefügt werden. Änderungen oder Ergänzungen am Preisblatt sind ebenfalls nicht zulässig. Beides
führt zum Ausschluss des Angebotes. Sollte auf einzelne oder alle Positionen Umsatzsteuer anfallen, ist dies gesondert im
Angebot anzugeben.
Konsolidierung beabsichtigt?
In den Preis (netto) mit Konsolidierung sind die Kosten und der Rabatt der Konsolidierung einzurechnen
Tagespost
Einheit
Preis (netto) ohne Konsolidierung
Porto (anteilig im Preis enthalten)
Preis (netto) mit Konsolidierung
Porto (anteilig im Preis enthalten)
Aufpreis für Einschreiben Einwurf
Aufpreis für Einschreiben Eigenhändig
Aufpreis für Einschreiben Übergabe mit Rückschein
Postkarte
1 Stück
Standardbrief
1 Stück
Kompaktbrief
1 Stück
Großbrief
1 Stück
Maxibrief
1 Stück
Tagespost
Einheit
Preis (brutto)
Postzustellungs-urkunden
1 Stück
____________________________ _______________________________
Ort, Datum Unterschrift
Anlage 3
Seite 10
Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung des Jobcenter Landkreis Harburg
Referenznachweis Referenz 1:
Auftraggeber (Benennung und Branche):
Anschrift des Auftraggebers:
Ansprechpartner des Auftraggebers:
Telefonnummer:
Auftragsbeginn/-dauer:
Angaben zum Umfang der Leistungen/Mengen:
Referenz 2:
Auftraggeber (Benennung und Branche):
Anschrift des Auftraggebers:
Ansprechpartner des Auftraggebers:
Telefonnummer:
Auftragsbeginn/-dauer:
Angaben zum Umfang der Leistungen/Mengen:
Anlage 3
Seite 11
Referenz 3:
Auftraggeber (Benennung und Branche):
Anschrift des Auftraggebers:
Ansprechpartner des Auftraggebers:
Telefonnummer:
Auftragsbeginn/-dauer:
Angaben zum Umfang der Leistungen/Mengen:
Referenz 4:
Auftraggeber (Benennung und Branche):
Anschrift des Auftraggebers:
Ansprechpartner des Auftraggebers:
Telefonnummer:
Auftragsbeginn/-dauer:
Angaben zum Umfang der Leistungen/Mengen:
Anlage 3
Seite 12
Referenz 5:
Auftraggeber (Benennung und Branche):
Anschrift des Auftraggebers:
Ansprechpartner des Auftraggebers:
Telefonnummer:
Auftragsbeginn/-dauer:
Angaben zum Umfang der Leistungen/Mengen:
Referenz 6:
Auftraggeber (Benennung und Branche):
Anschrift des Auftraggebers:
Ansprechpartner des Auftraggebers:
Telefonnummer:
Auftragsbeginn/-dauer:
Angaben zum Umfang der Leistungen/Mengen:
Anlage 4
Seite 13
VERTRAG
zur Ausschreibung der Postdienstleistungen 2017
des Jobcenters Landkreis Harburg
zwischen
dem Jobcenter Landkreis Harburg,
Bahnhofstr. 13, 21423 Winsen /Luhe
vertreten durch
Herrn Klaus Jentsch (Geschäftsführer)
- nachstehend als Auftraggeber bezeichnet -
Und
XXX
vertreten durch
- nachstehend als Auftragnehmer bezeichnet -
 1 Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer hat die Postdienstleistung für den Auftraggeber zu erbringen. Dies umfasst die Zustellung der Briefe und
Pakete entsprechend der Leistungsbeschreibung.
 2 Vertragsbestandteile
Die Leistungsbeschreibung samt Anlagen, das Angebot des Auftragnehmers und das aktuell gültige Postgesetz (PostG) sind
Bestandteile des Vertrages.
 3 Leistungen des Auftragnehmers
(1) Abholen von Postsendungen
(2) Frankierung und Konsolidierung
(3) Weiterleitung von Postsendungen an ein Briefzentrum der Deutschen Post AG
 4 Personal
Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Er verpflichtet sich, nur eigenes, fachkundiges und zuverlässiges
Personal einzusetzen. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich entsprechende Nachweise der eingesetzten Arbeitskräfte zeigen zu
lassen.
Anlage 4
Seite 14
 5 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer hat die Verordnung über den Datenschutz bei der geschäftsmäßigen Erbringung von Postdiensten
(Postdienste- Datenschutzverordnung-PDSV) in ihrer aktuell gültigen Fassung und  39 ff. PostG zu beachten.
(2) Der Auftragnehmer hat das Personal zur Verschwiegenheit zu verpflichten und von diesem (vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz)
hierzu eine schriftliche Erklärung zu verlangen.
(3) Der Auftraggeber stellt eine Verpflichtungserklärung zur Verfügung, welche vor Aufnahme der Arbeit zu unterschreiben ist.
(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Kenntnis gelangenden internen Angelegenheiten des Auftraggebers
vertraulich zu behandeln, insbesondere Vorkehrungen zu treffen, dass solche Kenntnisse anderen Personen außer den mit der
Ausführung Beauftragten nicht bekannt werden. Er hat ferner die Pflicht, die mit der Ausführung beauftragten Personen gemäß
 8 Landesdaten-schutzgesetz (LDSG) zu verpflichten. Der Auftragnehmer ist auch selbst zur Einhaltung der Regelungen des  8 LDSG
verpflichtet.
(5) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften zum
Sozialdatenschutz, einzuhalten.
 6 Entgelte
(1) Die vereinbarten Entgelte lt. Preisblatt gelten als Festpreise; sie können frühestens nach einem Jahr und nur mit
Zustimmung des Auftraggebers erhöht werden, wenn
- der Abschluss neuer Lohn- und Rahmenverträge, die für den Auftragnehmer gelten, dies erforderlich machen sollte.
- Eine Anpassung der Vergütung erfolgt max. in Höhe von 80% der tariflichen Erhöhung.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber rechtzeitig, mindestens jedoch 4 Wochen vorher, schriftlich von einer
derartigen Änderung zu unterrichten. Eine rückwirkende Anpassung kann nicht erfolgen.
Änderungen der Entgelte bedürfen der schriftlichen Vereinbarungen.
(2) Bei Mängeln in der Erbringung der Dienstleistung gemäß Leistungsbeschreibung hat der Auftraggeber die Möglichkeit eine
weitere Laufzeitmessung (gem. Leistungsbeschreibung) anzufordern. Der Auftraggeber gibt hierzu den Zeitraum vor.
(3) Bei weiteren Mängeln kann der Auftraggeber eine weitere Laufzeitmessung anfordern. Die durchgeführte Laufzeitmessung muss
hierbei folgenden Anforderungen genügen:
- Es muss sich um eine end-to-end-Messung innerhalb Deutschlands, die von einer unabhängigen und professionellen Prüfstelle
durchgeführt wird, handeln. Das Verfahren muss zu objektiven, nachvollziehbaren und prüfbaren Ergebnissen führen. Zu diesem
Zweck sind die Messungen mit einschlägigen statistischen Methoden vergleichbar den Anforderungen der DIN EN 13850 oder DIN EN
14534 oder anderer geeigneter Prüfnormen durchzuführen.
- Die Laufzeitmessung muss mit einer Mindestanzahl von insgesamt 250 Briefsendungen über einen Zeitraum von 5 Werktagen
durchgeführt werden. Jeder Werktag muss mindestens 50 Briefsendungen umfassen.
(4) Werden Leistungen durch den Auftragnehmer nicht oder nur als Teilleistung erbracht, ist der Auftraggeber berechtigt, die
Vergütung angemessen herab zu setzen.
Anlage 4
Seite 15
 7 Abholung
Die Abholung im Jobcenter Landkreis Harburg, Bahnhofstr. 13, 21423 Winsen (Luhe) hat wie folgt zu erfolgen:
- von Montag bis Freitag muss die Post einmal abgeholt werden
- ausgeschlossen hiervon sind gesetzliche Feiertage (Bundesland Niedersachsen)
- Zeitfenster: bis spätestens 14h; freitags bis 12h
 8 Sonstige Pflichten des Auftragnehmers
Mängel und Schäden, die während der Dienste festgestellt oder verursacht werden, sind unverzüglich dem Auftraggeber zu
melden.
 9 Zahlungen
(1) Der Auftraggeber zahlt nach Erfüllung der Leistung binnen eines Monats nach Eingang der prüfbaren Rechnung bargeldlos auf
das vom Auftragnehmer anzugebende Konto. Die Zahlungsfrist gilt als gewahrt, wenn der Auftraggeber sein Kreditinstitut
angewiesen hat, den Rechnungsbetrag zu überweisen.
(2) Die Rechnungslegung des Auftragnehmers erfolgt monatlich nachträglich, bis spätestens zum 10. des Folgemonats. Die
Rechnung beinhaltet eine detaillierte Übersicht in der nachgewiesen werden muss, welche Leistungen des Auftragnehmers erbracht
wurden.
(3) Die tatsächlichen Mengenangaben ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis. Die von
Auftraggeber übergebene Mengenübersicht wird vom Auftragnehmer innerhalb von 4 Wochen überprüft. Sie wird verbindlich, wenn
sie von beiden Seiten akzeptiert wird.
(4) Mehr- oder Minderforderungen werden grundsätzlich mit einer neuen, korrigierten Rechnung ausgewiesen.
 10 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die durch ihn oder sein Personal sowie durch Dritte anlässlich seines Betriebes
verursacht werden. Er ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000,00  für
Sachschäden abzuschließen und dem Auftraggeber den Abschluss der Versicherung innerhalb von 4 Wochen nach
Vertragsunterzeichnung nachzuweisen.
Anlage 4
Seite 16
 11 Kündigung des Vertrages
(1) Der Auftraggeber ist zur Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt wenn,
a. Der Auftragnehmer Dienstkräften der Verwaltung Geschenke und andere Vorteile im Sinne der  331 Ff StGB und  12 des Gesetzes
gegen unlauteren Wettbewerb anbietet, verspricht oder gewährt.
b. Der Vertrag unter Verletzung der Vorschriften des Gesetzes zur Wettbewerbsbeschränkung zustande gekommen ist.
c. Der Auftragnehmer Personal einsetzt, welches nicht sozialversichert ist.
d. Der Auftragnehmer die Bestimmungen des Vertrages nicht nur geringfügig verletzt, und seine Leistungen nach zweimaliger
Abmahnung nicht ordnungsgemäß erbringt, bzw. den Forderungen des Auftraggebers nicht nachkommt.
e. Der Auftragnehmer gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz verstößt.
f. über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.
g. Der Abschluss der Haftpflichtversicherung nicht binnen der in  10 genannte Frist nach einer Mahnung unverzüglich
nachgewiesen wird.
(2) Bei der Kündigung mit sofortiger Wirkung ist der Auftraggeber berechtigt, vom Auftragnehmer Ersatz des ihm hierdurch
entstandenen Schadens zu verlangen.
 12 Vertragsdauer
Dieser Vertrag beginnt am 01.01.2018 und endet- unter Beachtung des  11  am 31.12.2020. Es wird eine Probezeit von 6 Monaten
vereinbart. Innerhalb der Probezeit kann der Auftraggeber ohne Angabe von Gründen und mit einer Frist von 14 Tagen zum
Monatsende kündigen. In jedem Falle endet der Vertrag nach einer Vertragsdauer von drei Jahren am 31.12.2020.
 13 Sonstiges
Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an Dritte zu übertragen.
 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist der in der Leistungsbeschreibung genannte Standort.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Jobcenter
Landkreis Harburg.
 15 Schriftform
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden jedoch unwirksame Bestimmungen unverzüglich
durch solche Vereinbarungen ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.
Anlage 4
Seite 17
Winsen (Luhe), den
Für das Jobcenter Landkreis Harburg:
_____________________
Klaus Jentsch
Geschäftsführer
Für XXX:
_____________________
Geschäftsführer/In
Anlage 5
Seite 18
Eigenerklärung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für die Leistungen
Teil A (VOL/A)
Institution/ Unternehmen:
Ansprechpartner:
Anschrift:
Telefon: Fax:
E-Mail:
I. Hiermit erkläre/n ich/wir, dass ich/wir die Ausschlussgründe nach  6 Abs. 5 VOL/A (siehe Anlage) bzw.  6 Abs. 4 EG VOL/A
und  6 Abs. 6 EG VOL/A (siehe Anlage) zur Kenntnis genommen habe/n und diese bei mir/uns nicht vorliegen.
II. Hiermit erkläre/n ich/wir, dass im Falle einer Auftragserteilung ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung die im Rahmen von
Dienstleistungen für das Jobcenter Landkreis Harburg eingesetzten Arbeitnehmer/ -innen einen Stundenlohn in Höhe von
mindestens 8,84  (brutto) erhalten und damit gemäß 19 MiLoG kein Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge vorliegt.
III. Hiermit erkläre/n ich/wir, dass ich/wir die Eigenerklärung im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung (siehe Anlage)
mit meiner/unseren Unterschrift zur Kenntnis genommen habe/n. Bei Zuschlagserteilung wir diese Eigenerklärung Gegenstand des
Vertrages.
IV. Sollten Unterauftragnehmer beauftragt werden, so gewährleiste/n ich/wir, dass auch bei diesen
 die unter I. genannten Ausschlussgründen nicht vorliegen sowie
 die - im Rahmen von Dienstleistungen für das Jobcenter Landkreis Harburg - eingesetzen Arbeitnehmer/ -innen, die unter II.
erforderlichen Stundenlohn von mind. 8,84  (brutto) erhalten
 die Eigenerklärung im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung eingehalten wird
......................................... ..............................................
Ort, Datum Firmenstempel, Unterschrift
Anlage 5
Seite 19
 6 Abs. 5 VOL/A
Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden,
a. über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
b. die sich in Liquidation befinden,
c. die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
d. die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht
ordnungsgemäß erfüllt haben,
e. die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärung in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
 6 Abs. 4 EG VOL/A
Ein Unternehmen ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzulässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber
Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen:
a.  129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen),  129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer
Vereinigungen),  129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b.  261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c.  263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaft oder gegen
Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d.  264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaft
oder gegen den Haushalt richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e.  334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EUBestechungsgesetzes, Artikel 2  1 des
Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und  2
des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen
Strafgerichtshofes.
f. Artikel 2  2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang
mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
g.  370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit  12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der
Direktzahlung (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaft oder gegen Haushalte richtet,
die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein
Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der
Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß  130 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen
handelnden, rechtskräftigen verurteilten Person vorliegt.
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Ort, Datum Firmenstempel, Unterschrift
Anlage 5
Seite 20
Erklärung im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung bei Vergabeverfahren
Das Jobcenter Landkreis Harburg ist als öffentlicher Auftraggeber verpflichtet bei Vergabeverfahren im Rahmen der
Zuverlässigkeitsprüfung nachfolgende Eigenerklärung der Bieter abzufordern:
Erklärung:
Der Bieter erklärt, dass er rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, im Falle eines Zuschlages die dann im Vertrag
enthaltene Verpflichtung einzuhalten, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen,
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu
vertraglichen Zwecken zu verwerten. Insbesondere bestehen zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes keine Verpflichtungen, Dritten
solche Informationen zu offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen. Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche
Offenlegungspflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung),
es sei denn, solche Offenlegungspflichten bestehen gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen hat der
Bieter die Vergabestelle auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) im Rahmen der Abgabe der vorstehenden Erklärung
hinzuweisen.
Der Bieter wird die Vergabestelle - nach Zuschlag den Auftraggeber - sofort schriftlich benachrichtigen, wenn sich hierzu eine
Änderung ergibt. Dies gilt insbesondere, wenn für ihn eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder er eine solche
hätte erkennen können, die ihn an der Einhaltung der beschriebenen Vertraulichkeit hindern könnte.
Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als
vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder
Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus
dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die bereits rechtmäßig
bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.
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Ort, Datum Firmenstempel, Unterschrift
Source: 4 http://www.service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Jobcenter-Landkreis-Harburg/2017/07/1982473.html
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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