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Ausschreibung: Bauarbeiten für Forschungsgebäude - DE-Hamburg
Bauarbeiten für Forschungsgebäude
Dokument Nr...: 241074-2017 (ID: 2017062409283283314)
Veröffentlicht: 24.06.2017
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DE-Hamburg: Bauarbeiten für Forschungsgebäude
2017/S 119/2017 241074
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Deutsches Elektronen- Synchrotron DESY
Notkestraße 85
22607 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 408998-2480
E-Mail: [1]warenwirtschaft.v4sk@desy.de
Fax: +49 408898-4009
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]http://www.desy.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Sonstige: Öffentlich geförderte Stiftung bürgerlichen Rechts
I.3)Haupttätigkeit(en)
Sonstige: Forschung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
DESY EO 004-17 Erstellung von 2 Optikhütten, 2 Experimentierhütten und
1 Strahlrohrtunnel aus Barytbeton, P61 Sektor 1 PETRA III Extension
Halle Nord.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Bauauftrag
Ausführung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY in der Helmholz-Gemeinschaft,
Notkestraße 85,
22607 Hamburg.
NUTS-Code DE600
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Herstellung, Lieferung und Montage von 2 Schwerbeton-Optikhütten und 2
Schwerbeton-Experimentierhütten mit
Strahlenschutz-Schiebetoren, sowie einem Schwerbeton-Strahlrohrtunnel
für
PETRA Extension Nord.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
45214600
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Art/ Beschreibung der Leistung:
Innerhalb der PETRA Extension Nord Experimentierhalle müssen 4
Schwerbetonhütten
(Festbetonrohdichte: 3,35 g/cm³; Zuschlag: Schwerspat (Baryt)) und
1 Strahlrohrtunnel errichtet werden, um die entstehende gestreute
Synchrotronstrahlung und Neutronen abzuschirmen.
Die Seiten- und Rückwände der Schwerbetonhütten sollen aus Modulen
aufgebaut
werden. Das Dach besteht aus T-Steinen. Der Zugang zu den Hütten
erfolgt
über elektromotorisch angetriebene Strahlenschutz-Schiebetore mit
Blei-Polyethylen-Füllung.
Zum ausgeschriebenen Leistungsumfang gehören unter anderem:
Ausführungsplanung und Erstellung von Fertigungszeichnungen,
Herstellung der Schwerbetonmodule,
Strahlendichter Aufbau in der Experimentierhalle.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 000 000 EUR
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 6 (ab Auftragsvergabe)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Versicherungen i. H. von mindestens 1 500 000 EUR jeweils für Personen-
und Sachschäden bei einem in der
EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Der
Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen.
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Mit der Angebotsabgabe muss eine
von allen Mitgliedern der
Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterschriebene Erkärung
vorliegen, dass die Mitglieder der
Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es muss ein
bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der
durch eine rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung aller Mitglieder
der Bietergemeinschaft legitimiert ist.
Näheres siehe Vergabeunterlagen. Für die Bietergemeinschaft ist das den
Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt 234 zu verwenden.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: Es wird auf die Vorgaben zur
Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen
Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen hingewiesen (siehe
dazu Vergabeunterlagen, Vereinbarung Tariftreue gemäß Formblatt 231
und Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU gemäß Formblatt 232).
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Angaben und Formalitäten, die erforderlich
sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Präqualifizierte Bieter haben ihre Eignung durch den Eintrag in die
Liste des Vereins für Präqualifikation
von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) zu belegen.
Beim Einsatz von präqualifizierten
Nachunternehmern ist auch für diese Nachunternehmer die Eintragung ins
Präqualifikationsverzeichnis zu
belegen.
b) Nicht präqualifizierte Bieter haben zum Nachweis ihrer Eignung mit
dem Angebot das ausgefüllte
Formblatt Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 124 vorzulegen. Bei
Einsatz von nicht präqualifizierten
Nachunternehmern sind die Eigeneerklärungen gemäß Formblatt 124 auch
für diese Nachunternehmer
abzugeben.Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in
die engere Wahl, sind nach gesonderter
Aufforderung die im Formblatt 124 getätigten Eigenerklärungen durch
Vorlage der im Formblatt 124 genannten
Bescheinigungen zu bestätigen. Für die Referenzbescheinigungen ist dann
das Formblatt 444 (siehe dazu
Vergabeunterlagen) zu verwenden.
c) Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die unter a) und b)
aufgeführten Eignungsanforderungen
entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Siehe dazu unter Ziff. III.2.1).
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Siehe dazu unter Ziff. III.2.1).
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Offen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
EO 004-17
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die
Einsichtnahme: 19.7.2017 - 23:59
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
26.7.2017 - 10:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
bis: 24.9.2017
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 26.7.2017 - 10:00
Ort:
Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY, Notkestraße 85, 22607 Hamburg,
Geb. 11a, R012
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: ja
Weitere Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Gem. §
14 EU Abs. 1 VOB/A.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
1. Die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter sind zwingend zu
verwenden.
2. Angebote sind ausschließlich über den Postweg oder direkt an die
unter Ziff. I.1) benannte Stelle zu
übermitteln.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammern des Bundes
Villemomblerstr. 76 Ort: Bonn
53123 Bonn
Deutschland
E-Mail: [3]info@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: A)
Gemäß § 134 Abs.2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach
Absendung der Information über die
geplante Auftragsvergabe an die nicht berücksichtigten Bieter
geschlossen werden. Wird die Information per
Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Tage.Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Informationdurch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
b) § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag auf Einleitung des
Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibtz unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2
bleibt unberührt.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Siehe dazu unter Ziff. 4.1
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20.6.2017
References
1. mailto:warenwirtschaft.v4sk@desy.de?subject=TED
2. http://www.desy.de/
3. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
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The Federal Office of Foreign Trade Information
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