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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Meiningen
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 241047-2017 (ID: 2017062409270983184)
Veröffentlicht: 24.06.2017
*
DE-Meiningen: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2017/S 119/2017 241047
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
müssen.
(de)
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Obertshäuser Platz 1
Kontaktstelle(n): Büro Landrat
98617 Meiningen
Deutschland
Telefon: +49 3693485257
E-Mail: [1]lr.buero@lra-sm.de
Fax: +49 3693485258
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]www.lk-sm.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Sonstige: allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Direktvergabe öffentlicher Personenbeförderungsleistungen im Landkreis
Schmalkalden-Meiningen nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr.
1370/2007.
II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
Bereich(e)
Dienstleistungskategorie Nr T-04: Straßenbahnverkehr
Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Gebiet des
Landkreises Schmalkalden Meiningen.
NUTS-Code DEG0B
II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen ist nach § 3 Abs. 1 ThürÖPNVG
Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV und als solcher
zuständige Behörde i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.
Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen beabsichtigt die Direktvergabe
öffentlicher Personenverkehrsdienste auf dem Gebiet des Landkreises
(einschließlich abgehender Linienabschnitte) an die MBB Meiniger
Busbetriebs GmbH als rechtlich getrennte Einheit, über die der
Landkreis die Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle i.S.d. Art. 5
Abs. 2 Satz 2 lit. a) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 ausübt. Die von der
Direktvergabe betroffenen Dienste befinden sich auf dem Gebiet des
Landkreises Schmalkalden-Meiningen, zzgl. abgehender Linien gemäß Art.
5 Abs. 2 lit. b) VO (EG) Nr. 1370/2007. Die betroffenen Dienste selbst
und Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards sind
im Nahverkehrsplan für den Landkreis Schmalkalden-Meiningen 2017 2021
enthalten, der über die URL
[3]http://www.lra-sm.de/wp-content/uploads/2017/01/NVP-2017_2021-Text-0
8_12_2016-Beschluss.pdf und
[4]http://www.lra-sm.de/wp-content/uploads/2017/01/NVP-2017_2021-Anlage
n-08_12_2016-Beschluss.pdf
einsehbar ist.
Die Angebotsausgestaltung der öffentlichen Personenverkehrsdienste hat
nach den Vorgaben des Nahverkehrsplans gemäß Ziff. 3.3.2 bis 3.3.6, 3.4
bis 3.6 und Ziff. 6.1 bis 6.3 i.V.m. den Anlagen 17., 18. (planerische
Netzgestaltung) zu erfolgen. Die bisher genehmigten Liniengenehmigungen
finden sich in den Anlagen 21. und 22. des Nahverkehrsplans. Hierbei
hat die Schülerbeförderung gemäß den Standards der Anlage 19. mit Blick
auf die Schulstandorte der Anlagen 13. bis 16. des Nahverkehrsplans zu
erfolgen. Qualitätsstandards für Fahrzeuge und Haltestellen sind in 3.7
und 3. 8 vorgegeben.
Zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme, am 1.1.2019, wird das
Bedienungsgebiet noch keinem Verkehrsverbund angehören. Der
Auftragnehmer hat zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme, ab 01.01.2019,
den bisherigen linearen Tarif der MBB GmbH anzuwenden
(Beförderungsentgelte). Die Tarifinformationen können unter folgendem
Link eingesehen werden: [5]http://www.mbb-mgn.de/tarifinformation. Es
ist angestrebt, den linearen Tarif durch einen Wabentarif zu ersetzen.
Dieser ist so zu gestalten, dass er künftig möglichst problemlos in
einen Thüringer Verkehrsverbund eingebracht werden kann. Dazu hat er
sich an den Fahrscheinarten und Preisen des Verkehrsverbundes
Mittelthüringen (VMT) zu orientieren. Diese sollen nicht überschritten
werden. Einzelheiten dazu können unter folgendem Link abgerufen werden:
[6]https://www.vmt-thueringen.de/tickets/tickets-und-tarife/tarifzonen-
und-preisuebersicht/. Sollte es sich im Verfahren entscheiden, dass ab
dem 01.01.2019 ein Wabentarif anzuwenden ist, wird eine Korrektur
dieser europaweiten Bekanntmachung erfolgen, soweit das Verfahren zur
beabsichtigten Direktvergabe an den internen Betreiber noch nicht
abgeschlossen sein sollte.
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird Regelungen beinhalten, wie
das Verkehrsangebot unter Berücksichtigung des Nahverkehrsplans
innerhalb eines bestimmten (Mengen-)Korridors an sich ändernde
Verkehrsbedürfnisse anzupassen ist. Demzufolge können sich Änderungen
sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch
hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots ergeben. Insbesondere
können dabei Verknüpfung der Linienäste an den Knotenpunkten infolge
von Umlaufoptimierungen und/oder infolge von Anpassungen an die
Nachfrageentwicklung festgelegt, ggf. auch geändert werden. Es können
neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die unten bei
II.2) angegebene Verkehrsmenge kann sich daher innerhalb des
(Mengen-)Korridors des öffentlichen Dienstleistungsauftrages reduzieren
oder erweitern.
Die Direktvergabe aller im Nahverkehrsplan enthaltenen öffentlichen
Personenverkehrsdienste im Wege eines öffentlichen
Dienstleistungsauftrages an die MBB Meininger Busbetriebs GmbH soll als
Gesamtleistung erfolgen (Gesamtnetz), um integrierte öffentliche
Personenverkehrsdienste für die Fahrgäste zu gewährleisten.
Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen kommt mit dieser Information der
Veröffentlichungspflicht gemäß Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr.
1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach.
Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist von
eigenwirtschaftlichen Genehmigungsanträgen nach § 12 Abs. 6 Satz 1
Personenbeförderungsgesetz sei auf die Ausführungen unter Abschnitt
VI.1) verwiesen.
II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
60112000
II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
unbekannt
Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Es gelten die rechtlichen
Grenzen des Art. 5 Abs. 2 lit. e) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007,
wonach der interne Betreiber verpflichtet ist, den überwiegenden Teil
des öffentlichen Verkehrsdienstes selbst zu erbringen.
II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
km öffentlicher Personenverkehrsleistung: 4500000
Geschätzter Wert ohne MwSt: 11 000 000 EUR
II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
Beginn: 1.1.2019
Laufzeit in Monaten: 120 (ab Auftragsvergabe)
II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
Fahrzeugfixkosten, Fahrplanstunde, Kosten Fahrplan-Kilometer, Kosten
Overhead; das nähere wird der öffentliche Dienstleistungsauftrag
regeln.
III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
Dem internen Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von
Art. 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Das
ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die
Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind (II.1.3).
Geschützt sind alle Busverkehre, die zur Erfüllung des öffentlichen
Dienstleistungsauftrages erforderlich sind. Das ausschließliche Recht
schützt vor konkurrierenden Verkehren, sofern sie das Fahrgastpotenzial
der geschützten Verkehre nicht nur unerheblich beeinträchtigen.
III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
An den Betreiber vergebener Prozentsatz: 100(%) (der verbleibende
Anteil entfällt auf die zuständige Behörde)
III.1.4)Soziale Standards:
Liste von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer,
transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten
sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den
betreffenden Diensten stehend gelten).: Dem Betreiber wird die
Gewährleistung festgelegter Sozialstandards und Arbeitsbedingungen auf
der Grundlage des Art. 4 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und
nach Maßgabe des Thüringer Gesetzes über die Vergabe öffentlicher
Aufträge (Thüringer Vergabegesetz ThürVgV) vom 18.4.2011 auferlegt.
Dies bezieht sich auf die tarifliche Entlohnung gemäß § 10 ThürVgV und
die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß § 11 ThürVgV.
III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.2.2)Technische Anforderungen
III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
an einen internen Betreiber (Art. 5.2 von 1370/2007)
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen:
IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen
IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
IV.3.5)Bindefrist des Angebots
IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Name und Anschrift des gewählten Betreibers
Meininger Busbetriebe GmbH
Am Still 2
98617 Sülzfeld
Deutschland
E-Mail: [7]info@mbb-mgn.de
Telefon: +49 3693845461
Internet-Adresse: [8]http://www.mbb-mgn.de
Fax: +49 3693845462
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
A. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1
Personenbeförderungsgesetz ist ein Antrag auf Erteilung einer
Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Straßenbahnen
und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der
Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen.
Eigenwirtschaftlich sind Verkehrsleistungen, deren Aufwand gedeckt wird
durch Beförderungserlöse, Ausgleichsleistungen auf der Grundlage
allgemeiner Vorschriften i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und
sonstige Unternehmenserträge im handelsrechtlichen Sinne, soweit diese
keine Ausgleichsleistungen darstellen, die einen öffentlichen
Dienstleistungsauftrag i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 erfordern
(vgl. § 8 Abs. 4 Satz 2 Personenbeförderungsgesetz).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zählt die
Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen
Verkehrsinteressen i.S.d. § 13 Abs. 2 Nr. 3 Personenbeförderungsgesetz.
Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel an der
Auskömmlichkeit der beantragten Verkehre, sind daher die
Genehmigungsvoraussetzungen nicht erfüllt, solange diese Zweifel nicht
aus dem Weg geräumt sind. Bislang sind die Verkehre im Landkreis
Schmalkalden-Meiningen auf eine Finanzierung durch die öffentliche Hand
angewiesen gewesen.
Die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge wird durch vorliegende
Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten
Linienverkehre (siehe Abschnitt II.1.3) ausgelöst. Der Betrieb der oben
genannten Linien ist zum 1.1.2019 aufzunehmen. Die bestehenden
Liniengenehmigungen laufen am 31.12.2018 aus.
B. Vergabe als Gesamtleistung
Die Vergabe der Linien ist als Gesamtleistung (Gesamtnetz) beabsichtigt
(vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2
Personenbeförderungsgesetz). Eigenwirtschaftliche Anträge (siehe A),
die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13
Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz zu versagen.
C. Anforderungen
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff.
Personenbeförderungsgesetz werden Anforderungen an die Verkehre
hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards im Rahmen der
europaweiten Vorabbekanntmachung durch die zuständige Behörde im ÖPNV
gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 festgelegt (Landkreis
Schmalkalden-Meiningen). Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 5
Personenbeförderungsgesetz wird hierzu auf den gültigen Nahverkehrsplan
gemäß § 8 Absatz 3 Personenbeförderungsgesetz für den Landkreis
Schmalkalden-Meiningen 2017 2021 verwiesen
([9]http://www.lra-sm.de/wp-content/uploads/2017/01/NVP-2017_2021-Text-
08_12_2016-Beschluss.pdf und
[10]http://www.lra-sm.de/wp-content/uploads/2017/01/NVP-2017_2021-Anlag
en-08_12_2016-Beschluss.pdf). Der Nahverkehrsplan enthält wesentliche
Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 5
Personenbeförderungsgesetz. Die Anforderungen im Nahverkehrsplans für
Fahrplan und Tarif gemäß der Auftragsbeschreibung unter II.1.3 sind
durch eigenwirtschaftliche Antragsteller zu erfüllen. In einem
eigenwirtschaftlichen Antrag sind die Qualitätsstandards für Fahrzeuge
gemäß Ziff. 3.7 i.V.m. Anlage 20 und für Haltestellen gemäß Ziff. 3.8
des Nahverkehrsplanes nach § 12 Abs. 1a Personenbeförderungsgesetz vom
eigenwirtschaftlichen Antragsteller verbindlich zuzusichern.
Die Einhaltung der o.g. Anforderungen sind nach Maßgabe von § 13 Abs.
2a Sätze 2 ff. Personenbeförderungsgesetz relevant für die
Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge (siehe A). Ihre
Nichteinhaltung führen nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff.
Personenbeförderungsgesetz zur Ablehnung eines abweichenden
eigenwirtschaftlichen Antrags.
VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer-Nachprüfungsstelle
Weimarplatz 4
99423 Weimar
Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
Telefon: +49 36157332
Internet-Adresse:
[12]https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Fax: +49 361573321059
VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer-Nachprüfungsstelle
Weimarplatz 4
99423 Weimar
Deutschland
E-Mail: [13]vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
Telefon: +49 36157332
Internet-Adresse:
[14]https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
Fax: +49 361573321059
VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21.6.2017
References
1. mailto:lr.buero@lra-sm.de?subject=TED
2. http://www.lk-sm.de/
3. http://www.lra-sm.de/wp-content/uploads/2017/01/NVP-2017_2021-Text-08_12_2016-Beschluss.pdf
4. http://www.lra-sm.de/wp-content/uploads/2017/01/NVP-2017_2021-Anlagen-08_12_2016-Beschluss.pdf
5. http://www.mbb-mgn.de/tarifinformation
6. https://www.vmt-thueringen.de/tickets/tickets-und-tarife/tarifzonen-und-preisuebersicht/
7. mailto:info@mbb-mgn.de?subject=TED
8. http://www.mbb-mgn.de/
9. http://www.lra-sm.de/wp-content/uploads/2017/01/NVP-2017_2021-Text-08_12_2016-Beschluss.pdf
10. http://www.lra-sm.de/wp-content/uploads/2017/01/NVP-2017_2021-Anlagen-08_12_2016-Beschluss.pdf
11. mailto:vergabekammer@tlvwa.thueringen.de?subject=TED
12. https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
13. mailto:vergabekammer@tlvwa.thueringen.de?subject=TED
14. https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
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