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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Meiningen
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 241047-2017 (ID: 2017062409270983184)
Veröffentlicht: 24.06.2017
*
  DE-Meiningen: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2017/S 119/2017 241047
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
   1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
   Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
   müssen.
    (de)
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
   Obertshäuser Platz 1
   Kontaktstelle(n): Büro Landrat
   98617 Meiningen
   Deutschland
   Telefon: +49 3693485257
   E-Mail: [1]lr.buero@lra-sm.de
   Fax: +49 3693485258
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: [2]www.lk-sm.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   I.2)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Lokalbehörde
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Sonstige: allgemeine öffentliche Verwaltung
   I.4)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Direktvergabe öffentlicher Personenbeförderungsleistungen im Landkreis
   Schmalkalden-Meiningen nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr.
   1370/2007.
   II.1.2)Art des Auftrags, vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte(r)
   Bereich(e)
   Dienstleistungskategorie Nr T-04: Straßenbahnverkehr
   Dienstleistungskategorie Nr T-05: Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte BereicheHauptort der
   Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Gebiet des
   Landkreises Schmalkalden Meiningen.
   NUTS-Code DEG0B
   II.1.3)Kurze Beschreibung des Auftrags
   Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen ist nach § 3 Abs. 1 ThürÖPNVG
   Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV und als solcher
   zuständige Behörde i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.
   Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen beabsichtigt die Direktvergabe
   öffentlicher Personenverkehrsdienste auf dem Gebiet des Landkreises
   (einschließlich abgehender Linienabschnitte) an die MBB Meiniger
   Busbetriebs GmbH als rechtlich getrennte Einheit, über die der
   Landkreis die Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle i.S.d. Art. 5
   Abs. 2 Satz 2 lit. a) Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 ausübt. Die von der
   Direktvergabe betroffenen Dienste befinden sich auf dem Gebiet des
   Landkreises Schmalkalden-Meiningen, zzgl. abgehender Linien gemäß Art.
   5 Abs. 2 lit. b) VO (EG) Nr. 1370/2007. Die betroffenen Dienste selbst
   und Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards sind
   im Nahverkehrsplan für den Landkreis Schmalkalden-Meiningen 2017  2021
   enthalten, der über die URL
   [3]http://www.lra-sm.de/wp-content/uploads/2017/01/NVP-2017_2021-Text-0
   8_12_2016-Beschluss.pdf und
   [4]http://www.lra-sm.de/wp-content/uploads/2017/01/NVP-2017_2021-Anlage
   n-08_12_2016-Beschluss.pdf
   einsehbar ist.
   Die Angebotsausgestaltung der öffentlichen Personenverkehrsdienste hat
   nach den Vorgaben des Nahverkehrsplans gemäß Ziff. 3.3.2 bis 3.3.6, 3.4
   bis 3.6 und Ziff. 6.1 bis 6.3 i.V.m. den Anlagen 17., 18. (planerische
   Netzgestaltung) zu erfolgen. Die bisher genehmigten Liniengenehmigungen
   finden sich in den Anlagen 21. und 22. des Nahverkehrsplans. Hierbei
   hat die Schülerbeförderung gemäß den Standards der Anlage 19. mit Blick
   auf die Schulstandorte der Anlagen 13. bis 16. des Nahverkehrsplans zu
   erfolgen. Qualitätsstandards für Fahrzeuge und Haltestellen sind in 3.7
   und 3. 8 vorgegeben.
   Zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme, am 1.1.2019, wird das
   Bedienungsgebiet noch keinem Verkehrsverbund angehören. Der
   Auftragnehmer hat zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme, ab 01.01.2019,
   den bisherigen linearen Tarif der MBB GmbH anzuwenden
   (Beförderungsentgelte). Die Tarifinformationen können unter folgendem
   Link eingesehen werden: [5]http://www.mbb-mgn.de/tarifinformation. Es
   ist angestrebt, den linearen Tarif durch einen Wabentarif zu ersetzen.
   Dieser ist so zu gestalten, dass er künftig möglichst problemlos in
   einen Thüringer Verkehrsverbund eingebracht werden kann. Dazu hat er
   sich an den Fahrscheinarten und Preisen des Verkehrsverbundes
   Mittelthüringen (VMT) zu orientieren. Diese sollen nicht überschritten
   werden. Einzelheiten dazu können unter folgendem Link abgerufen werden:
   [6]https://www.vmt-thueringen.de/tickets/tickets-und-tarife/tarifzonen-
   und-preisuebersicht/. Sollte es sich im Verfahren entscheiden, dass ab
   dem 01.01.2019 ein Wabentarif anzuwenden ist, wird eine Korrektur
   dieser europaweiten Bekanntmachung erfolgen, soweit das Verfahren zur
   beabsichtigten Direktvergabe an den internen Betreiber noch nicht
   abgeschlossen sein sollte.
   Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird Regelungen beinhalten, wie
   das Verkehrsangebot unter Berücksichtigung des Nahverkehrsplans
   innerhalb eines bestimmten (Mengen-)Korridors an sich ändernde
   Verkehrsbedürfnisse anzupassen ist. Demzufolge können sich Änderungen
   sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch
   hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots ergeben. Insbesondere
   können dabei Verknüpfung der Linienäste an den Knotenpunkten infolge
   von Umlaufoptimierungen und/oder infolge von Anpassungen an die
   Nachfrageentwicklung festgelegt, ggf. auch geändert werden. Es können
   neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die unten bei
   II.2) angegebene Verkehrsmenge kann sich daher innerhalb des
   (Mengen-)Korridors des öffentlichen Dienstleistungsauftrages reduzieren
   oder erweitern.
   Die Direktvergabe aller im Nahverkehrsplan enthaltenen öffentlichen
   Personenverkehrsdienste im Wege eines öffentlichen
   Dienstleistungsauftrages an die MBB Meininger Busbetriebs GmbH soll als
   Gesamtleistung erfolgen (Gesamtnetz), um integrierte öffentliche
   Personenverkehrsdienste für die Fahrgäste zu gewährleisten.
   Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen kommt mit dieser Information der
   Veröffentlichungspflicht gemäß Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr.
   1370/2007 sowie nach § 8a Abs. 2 Personenbeförderungsgesetz nach.
   Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist von
   eigenwirtschaftlichen Genehmigungsanträgen nach § 12 Abs. 6 Satz 1
   Personenbeförderungsgesetz sei auf die Ausführungen unter Abschnitt
   VI.1) verwiesen.
   II.1.4)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   60112000
   II.1.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Vergabe von Unteraufträgen ist beabsichtigt: ja
   Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll:
   unbekannt
   Kurze Beschreibung des Wertes/Anteils des Auftrags, der an
   Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Es gelten die rechtlichen
   Grenzen des Art. 5 Abs. 2 lit. e) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007,
   wonach der interne Betreiber verpflichtet ist, den überwiegenden Teil
   des öffentlichen Verkehrsdienstes selbst zu erbringen.
   II.2)Menge und/oder Wert der Dienstleistungen:
   km öffentlicher Personenverkehrsleistung: 4500000
   Geschätzter Wert ohne MwSt: 11 000 000 EUR
   II.3)Geplanter Beginn und Laufzeit des Auftrags oder Schlusstermin
   Beginn: 1.1.2019
   Laufzeit in Monaten: 120 (ab Auftragsvergabe)
   II.4)Kurze Beschreibung der Art und des Umfangs der Bauleistungen
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Kostenparameter für Ausgleichszahlungen:
   Fahrzeugfixkosten, Fahrplanstunde, Kosten Fahrplan-Kilometer, Kosten
   Overhead; das nähere wird der öffentliche Dienstleistungsauftrag
   regeln.
   III.1.2)Informationen über ausschließliche Rechte:
   Ausschließliche Rechte werden eingeräumt: ja
   Dem internen Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von
   Art. 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 gewährt. Das
   ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die
   Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind (II.1.3).
   Geschützt sind alle Busverkehre, die zur Erfüllung des öffentlichen
   Dienstleistungsauftrages erforderlich sind. Das ausschließliche Recht
   schützt vor konkurrierenden Verkehren, sofern sie das Fahrgastpotenzial
   der geschützten Verkehre nicht nur unerheblich beeinträchtigen.
   III.1.3)Zuteilung der Erträge aus dem Verkauf von Fahrscheinen:
   An den Betreiber vergebener Prozentsatz: 100(%) (der verbleibende
   Anteil entfällt auf die zuständige Behörde)
   III.1.4)Soziale Standards:
   Liste von Anforderungen (einschließlich der betreffenden Arbeitnehmer,
   transparenter Angaben zu ihren vertraglichen Rechten und Pflichten
   sowie Bedingungen, unter denen sie als in einem Verhältnis zu den
   betreffenden Diensten stehend gelten).: Dem Betreiber wird die
   Gewährleistung festgelegter Sozialstandards und Arbeitsbedingungen auf
   der Grundlage des Art. 4 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und
   nach Maßgabe des Thüringer Gesetzes über die Vergabe öffentlicher
   Aufträge (Thüringer Vergabegesetz  ThürVgV) vom 18.4.2011 auferlegt.
   Dies bezieht sich auf die tarifliche Entlohnung gemäß § 10 ThürVgV und
   die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß § 11 ThürVgV.
   III.1.5)Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
   III.1.6)Sonstige besondere Bedingungen:
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.2.2)Technische Anforderungen
   III.3)Qualitätsziele für Dienstleistungsaufträge
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   an einen internen Betreiber (Art. 5.2 von 1370/2007)
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen:
   IV.3.2)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen
   IV.3.3)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   IV.3.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   IV.3.5)Bindefrist des Angebots
   IV.3.6)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt V: Auftragsvergabe
   Name und Anschrift des gewählten Betreibers
   Meininger Busbetriebe GmbH
   Am Still 2
   98617 Sülzfeld
   Deutschland
   E-Mail: [7]info@mbb-mgn.de
   Telefon: +49 3693845461
   Internet-Adresse: [8]http://www.mbb-mgn.de
   Fax: +49 3693845462
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   A. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge
   Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1
   Personenbeförderungsgesetz ist ein Antrag auf Erteilung einer
   Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Straßenbahnen
   und Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der
   Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen.
   Eigenwirtschaftlich sind Verkehrsleistungen, deren Aufwand gedeckt wird
   durch Beförderungserlöse, Ausgleichsleistungen auf der Grundlage
   allgemeiner Vorschriften i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und
   sonstige Unternehmenserträge im handelsrechtlichen Sinne, soweit diese
   keine Ausgleichsleistungen darstellen, die einen öffentlichen
   Dienstleistungsauftrag i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 erfordern
   (vgl. § 8 Abs. 4 Satz 2 Personenbeförderungsgesetz).
   Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zählt die
   Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen
   Verkehrsinteressen i.S.d. § 13 Abs. 2 Nr. 3 Personenbeförderungsgesetz.
   Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel an der
   Auskömmlichkeit der beantragten Verkehre, sind daher die
   Genehmigungsvoraussetzungen nicht erfüllt, solange diese Zweifel nicht
   aus dem Weg geräumt sind. Bislang sind die Verkehre im Landkreis
   Schmalkalden-Meiningen auf eine Finanzierung durch die öffentliche Hand
   angewiesen gewesen.
   Die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge wird durch vorliegende
   Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten
   Linienverkehre (siehe Abschnitt II.1.3) ausgelöst. Der Betrieb der oben
   genannten Linien ist zum 1.1.2019 aufzunehmen. Die bestehenden
   Liniengenehmigungen laufen am 31.12.2018 aus.
   B. Vergabe als Gesamtleistung
   Die Vergabe der Linien ist als Gesamtleistung (Gesamtnetz) beabsichtigt
   (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2
   Personenbeförderungsgesetz). Eigenwirtschaftliche Anträge (siehe A),
   die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13
   Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz zu versagen.
   C. Anforderungen
   Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff.
   Personenbeförderungsgesetz werden Anforderungen an die Verkehre
   hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards im Rahmen der
   europaweiten Vorabbekanntmachung durch die zuständige Behörde im ÖPNV
   gemäß der VO (EG) Nr. 1370/2007 festgelegt (Landkreis
   Schmalkalden-Meiningen). Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 5
   Personenbeförderungsgesetz wird hierzu auf den gültigen Nahverkehrsplan
   gemäß § 8 Absatz 3 Personenbeförderungsgesetz für den Landkreis
   Schmalkalden-Meiningen 2017  2021 verwiesen
   ([9]http://www.lra-sm.de/wp-content/uploads/2017/01/NVP-2017_2021-Text-
   08_12_2016-Beschluss.pdf und
   [10]http://www.lra-sm.de/wp-content/uploads/2017/01/NVP-2017_2021-Anlag
   en-08_12_2016-Beschluss.pdf). Der Nahverkehrsplan enthält wesentliche
   Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3  5
   Personenbeförderungsgesetz. Die Anforderungen im Nahverkehrsplans für
   Fahrplan und Tarif gemäß der Auftragsbeschreibung unter II.1.3 sind
   durch eigenwirtschaftliche Antragsteller zu erfüllen. In einem
   eigenwirtschaftlichen Antrag sind die Qualitätsstandards für Fahrzeuge
   gemäß Ziff. 3.7 i.V.m. Anlage 20 und für Haltestellen gemäß Ziff. 3.8
   des Nahverkehrsplanes nach § 12 Abs. 1a Personenbeförderungsgesetz vom
   eigenwirtschaftlichen Antragsteller verbindlich zuzusichern.
   Die Einhaltung der o.g. Anforderungen sind nach Maßgabe von § 13 Abs.
   2a Sätze 2 ff. Personenbeförderungsgesetz relevant für die
   Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge (siehe A). Ihre
   Nichteinhaltung führen nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff.
   Personenbeförderungsgesetz zur Ablehnung eines abweichenden
   eigenwirtschaftlichen Antrags.
   VI.2)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.2.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer-Nachprüfungsstelle
   Weimarplatz 4
   99423 Weimar
   Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
   Telefon: +49 36157332
   Internet-Adresse:
   [12]https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
   Fax: +49 361573321059
   VI.2.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   VI.2.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer-Nachprüfungsstelle
   Weimarplatz 4
   99423 Weimar
   Deutschland
   E-Mail: [13]vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
   Telefon: +49 36157332
   Internet-Adresse:
   [14]https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
   Fax: +49 361573321059
   VI.3)Bekanntmachung der Auftragsvergabe:
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   21.6.2017
References
   1. mailto:lr.buero@lra-sm.de?subject=TED
   2. http://www.lk-sm.de/
   3. http://www.lra-sm.de/wp-content/uploads/2017/01/NVP-2017_2021-Text-08_12_2016-Beschluss.pdf
   4. http://www.lra-sm.de/wp-content/uploads/2017/01/NVP-2017_2021-Anlagen-08_12_2016-Beschluss.pdf
   5. http://www.mbb-mgn.de/tarifinformation
   6. https://www.vmt-thueringen.de/tickets/tickets-und-tarife/tarifzonen-und-preisuebersicht/
   7. mailto:info@mbb-mgn.de?subject=TED
   8. http://www.mbb-mgn.de/
   9. http://www.lra-sm.de/wp-content/uploads/2017/01/NVP-2017_2021-Text-08_12_2016-Beschluss.pdf
  10. http://www.lra-sm.de/wp-content/uploads/2017/01/NVP-2017_2021-Anlagen-08_12_2016-Beschluss.pdf
  11. mailto:vergabekammer@tlvwa.thueringen.de?subject=TED
  12. https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
  13. mailto:vergabekammer@tlvwa.thueringen.de?subject=TED
  14. https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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