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Ausschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen - DE-Lippstadt
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Dokument Nr...: 240740-2017 (ID: 2017062409252982983)
Veröffentlicht: 24.06.2017
*
DE-Lippstadt: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2017/S 119/2017 240740
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Lippstadt
Welserstraße 23
Lippstadt
59555
Deutschland
Kontaktstelle(n): Baubetriebshof
Telefon: +49 2941/1504415
E-Mail: [1]daniel.utzel@stadt-lippstadt.de
Fax: +49 2941/1504433
NUTS-Code: DEA5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.stadt-lippstadt.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Realisierung und Einrichtung eines Wertstoffhofes in der Stadt
Lippstadt.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Stadt Lippstadt hat beschlossen mit der Entsorgungswirtschaft Soest
GmbH (ESG) gemeinschaftlich einen Wertstoffhof zu realisierren.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 536 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5
Hauptort der Ausführung:
Stadt Lippstadt.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Lippstadt beabsichtigt mit der Entsorgungswirtschaft Soest
GmbH (ESG) gemeinschaftlich einen Wertstoffhof zu realisieren. Der
Wertstoffhof wird dann als Anlage des Kreises/der ESG betrieben. Die
Einrichtung und der Betrieb des Werstoffhofes wird von der ESG EU-weit
ausgeschrieben.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Das Abfallwirtschaftskonzept (AWK) des Kreises Soest sieht zusätzliche
Wertstoffhöfe ausdrücklich als optionalen Baustein der Abfallentsorgung
vor. Die Stadt Lippstadt beabsichtigt die Einrichtung und Betrieb eines
Wertstoffhofes. Als Betreiber der Anlage kommt nur der Kreis Soest bzw.
die Kreisentsorgungsgesellschaft ESG in Betracht, damit für alle Bürger
des Kreises die Möglichkeit besteht, Wertstoffe und Abfälle im Rahmen
der jeweils gültigen Kreisgebührenordnung anzuliefern. Die ESG wird die
Bereitstellung und den Betrieb des Wertstoffhofes EU-weit ausschreiben.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
22/05/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Entsorgungswirtschaft Soest GmbH
Aldegreverwall 24
Soest
59494
Deutschland
Telefon: +49 2921353-0
E-Mail: [3]info@esg-soest.de
Fax: +49 2921353-160
NUTS-Code: DEA5B
Internet-Adresse:[4]www.esg-kreis-soest.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 536 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/06/2017
References
1. mailto:daniel.utzel@stadt-lippstadt.de?subject=TED
2. http://www.stadt-lippstadt.de/
3. mailto:info@esg-soest.de?subject=TED
4. http://www.esg-kreis-soest.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
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