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Ausschreibung: Erdgas - DE-Kaiserslautern
Erdgas
Dokument Nr...: 239341-2017 (ID: 2017062409080581570)
Veröffentlicht: 24.06.2017
*
DE-Kaiserslautern: Erdgas
2017/S 119/2017 239341
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse
Postfach 2960
Kaiserslautern
67617
Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
Telefon: +49 6313637217
E-Mail: [1]vergabestelle@rps.aok.de
Fax: +49 635140393833
NUTS-Code: DEB
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse:
[2]www.aok-business.de/rheinland-pfalz-saarland/tools-service/ausschrei
bungen
Adresse des Beschafferprofils: [3]http://www.dtvp.de/Center/
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do
?method=search&searchString=%22CXP4YDXYEHG%22
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[5]https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do
?method=search&searchString=%22CXP4YDXYEHG%22
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Erdgaslieferung.
Referenznummer der Bekanntmachung: AOK17064-990
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09123000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse schreibt die
Versorgung von 36 Lieferstellen für den Bezug von Erdgas aus.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09123000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB
Hauptort der Ausführung:
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse; Virchowstraße 30;
67304 Eisenberg; 35 weitere Lieferstellen.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von Erdgas für 36 Lieferstellen (siehe Anlage 5 der
Vergabeunterlagen) der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die
Gesundheitskasse.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2018
Ende: 01/01/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit beginnt am 1.1.2018 (Uhrzeit entnehmen Sie bitte
der Lieferstellenliste) und endet am 1.1.2021, 6:00 Uhr. Der Vertrag
endet automatisch zum 1.1.2021 um 6:00 Uhr ohne dass es einer
besonderen Kündigung bedarf.
Der Vertrag kann optional einmalig um ein weiteres Jahr verlängert
werden (bis 1.1.2022, 6:00 Uhr), wenn die Verlängerungsoption im
Zeitraum vom 1.1.2019 bis.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung über die Befähigung zur Berufsausübung.
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden
Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung
einzureichen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über den allgemeinen Jahresumsatz der letzten 3
Geschäftsjahre.
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden
Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung
einzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eigenerklärung über den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens der
letzten 3 Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich, der mit
ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist. Der spezifische
Jahresumsatz muss zumindest in einem Jahr so hoch oder höher sein wie
der Auftragswert (= wertungsrelevanter Gesamtpreis) der Anlage 3
(Preisblatt).
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden
Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung
einzureichen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und
Anzahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Angabe von mindestens drei Referenzen (im Zeitraum 5.2014 04.2017)
bei der der Auftragnehmer Erdgaslieferungen an Kunden erbracht hat.
Eine dieser Referenzen muss mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sein.
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer
sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der
Bekanntmachung einzureichen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1) Unterzeichnete Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des
Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin,
dass die Verpflichtungserklärung ab einem Gesamtauftragswert von 20 000
EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf Arbeitnehmer (außer
Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der
Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden. Bei der Beauftragung von
Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung
des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen 10 000 EUR netto erreicht oder
höher ist.
2) Eigenerklärung das kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB
vorliegt.
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer
sind die entsprechenden Nachweisenach Maßgabe von Ziffer VI.3) der
Bekanntmachung einzureichen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/07/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 08/09/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 26/07/2017
Ortszeit: 12:15
Ort:
Vergabestelle der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Die Gesundheitskasse,
Kanalstr. 25, 1. OG Zimmer 110, Kaiserslautern.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXYEHG.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: [6]vk@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/06/2017
References
1. mailto:vergabestelle@rps.aok.de?subject=TED
2. http://www.aok-business.de/rheinland-pfalz-saarland/tools-service/ausschreibungen
3. http://www.dtvp.de/Center/
4. https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YDXYEHG%22
5. https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YDXYEHG%22
6. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
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