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Ausschreibung: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten - DE-Königs Wusterhausen
Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Bauarbeiten für Kindergärten
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Planungsleistungen im Bauwesen
Dokument Nr...: 238898-2017 (ID: 2017062409025281125)
Veröffentlicht: 24.06.2017
*
DE-Königs Wusterhausen: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
2017/S 119/2017 238898
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Königs Wusterhausen
Schlossstraße 3
Königs Wusterhausen
15711
Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich II, SG 30 Vergabe/Recht
Telefon: +49 3375273245
E-Mail: [1]vergabe@stadt-kw.de
Fax: +49 3375273-218
NUTS-Code: DE424
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.stadt-kw.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/announcem
ents/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP9YHWY806%22
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/announcem
ents/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP9YHWY806%22
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Errichtung einer Kita in Königs Wusterhausen.
Referenznummer der Bekanntmachung: 2017-144-TW-V
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45200000
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Stadt Königs Wusterhausen hat beschlossen, die Planung und die
schlüsselfertige Errichtung einschließlich Erstellung der Außenanlagen
einer Kindertagesstätte im Rahmen einer Gesamtvergabe zu beauftragen.
Der Auftragnehmer hat auf Grundlage einer funktionalen
Bauleistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle erforderlichen Planungs-
und Bauleistungen und die Wartung innerhalb der verlängerten
Gewährleistungsfrist einschließlich die Einregelung der technischen
Anlagen zu erbringen. Die Finanzierungsleistungen umfassen nur die
Bauzwischenfinanzierung.
Für die Kindertagesstätte ist eine Nachnutzung als Hort bei der Planung
zu berücksichtigen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45214100
71240000
71320000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE424
Hauptort der Ausführung:
Rosa-Luxemburg-Straße, Flur 20; Rosa-Luxemburg-Straße; 15711; Königs
Wusterhausen.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Planung und schlüsselfertige Errichtung einer Kindertagesstätte
einschließlich Außenanlagen mit einer Nutzungsfläche (NUF) von ca. 2
200 m^2 für ca. 222 Kinder, wobei 4 Gruppen im U3-Bereich und 9 Gruppen
im Ü3-Bereich vorzusehen sind.
Der Auftragnehmer soll die Wartung innerhalb der verlängerten
Gewährleistung und die Einregelung der technischen Anlagen durchführen.
Die Wartungs- und Einregelungspauschalen werden seperat vergütet. Die
auf die Planung, Bau, Ausstattung und Zwischenfinanzierung der Maßnahme
entfallene Vergütung wird nach Abnahme und Stellung der Schlussrechnung
direkt vom Auftraggeber einmalig gezahlt. Der Auftraggeber erwartet ein
umfassendes Gesamtangebot für Planungs-, Bau- und
Finanzierungsleistungen sowie für die Wartungsleistungen innerhalb der
verlängerten Gewährleistung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 14
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie im
Bewerberformblatt für den Teilnahmewettbewerb beschrieben. Soweit die
Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten
Punkte für die Auswahl maßgebend.
Falls die geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mit
gleicher Punktzahl überschritten wird, entscheidet unter diesen das
Los.
Die Matrix zur Punktevergabe kann neben dem Bewerberformblatt, sowie
einer Bewerberinformation auf dieser Vergabeplattform heruntergeladen
werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft
bewerben oder für einen Teil der Leistungen Nachunternehmer beauftragt
werden sollen, sind die im Folgenden dargestellten Nachweise und
Erklärungen für 1. Bewerber/Bauunternehmen (A), 2.
Architekturbüro/Freianlagenplaner (B) abzugeben.
Beabsichtigt ein Unternehmen mehrere dieser Leistungen zu erbringen, so
sind für jede dieser Leistungen alle geforderten Nachweise und
Erklärungen einzureichen.
Sind Bewerber und Bauunternehmen zwei unterschiedliche Unternehmen, so
sind durch den Bewerber und das Bauunternehmen die unter Ziffer
III.1.1), Ziffer III.1.2) sowie in den unter Ziffer III.1.3) genannten
weiteren Auftragsunterlagen geforderten Nachweise und Erklärungen
jeweils separat bzw. eine entsprechende Erklärung zur Eignungsleihe
einzureichen.
Ist der Bewerber eine bereits existierende Projektgesellschaft, die nur
für dieses Projekt tätig werden soll, so sind die geforderten Angaben
zu den unter Ziffer III.1) genannten Kriterien vom
Initiator/Gesellschafter dieser Projektgesellschaft vorzulegen.
A) für den Bewerber/Bauunternehmer:
A1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate
(Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können
hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK,
Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als
6 Monate sein darf.).
A2. Eigenerklärung des Bewerbers/Bauunternehmens,
dass keine Ausschlussgründe i. S. v. §§ 123, 124 GWB vorliegen,
dass die Bestimmungen des § 128 (1) GWB eingehalten werden,
dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 3
Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i. V.
m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr
als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist bzw. sind.
A3. Erklärung eines oder mehrerer Kreditinstitute, in der diese ihre
grundsätzliche Bereitschaft zur Bauzwischenfinanzierung der Maßnahme
erklären.
A4. Angaben zu den Gesamtumsätzen (netto) des Bauunternehmens der
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mindestumsatz in Summe der 3
Geschäftsjahre: 15 000 000 EUR netto).
B) Architekturbüro/Freianlagenplaner:
B1. Nachweis der Eintragung des Entwurfsverfassers/Architekturbüros zur
Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt (Eintragung in
die Architektenliste einer Architektenkammer).
B2. Nachweis der beruflichen Qualifikation des
Freianlagenplaners/Fachplanungsbüros (z. B. durch Kopie der
Abschlussurkunde, Eintragung als Landschaftsarchitekt).
B3. Eigenerklärungen des Architekturbüros/Entwurfsverfassers,
dass keine Ausschlussgründe i. S. v. §§ 123, 124 GWB vorliegen,
dass die Bestimmungen des § 128 (1) GWB eingehalten werden,
dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 3
Jahren nicht gemäß §21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i. V.
m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr
als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist bzw. sind.
B4. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung des
Entwurfsverfassers/Architekturbüros, nicht älter als 6 Monate.
B5. Eigenerklärungen des Freianlagenplaners/Fachplanungsbüros,
dass keine Ausschlussgründe i. S. v. §§ 123,124 GWB vorliegen,
dass die Bestimmungen des § 128 (1) GWB eingehalten werden,
dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 3
Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i. V.
m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr
als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist bzw. sind.
B6. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung des
Freianlagenplaners/Fachplanungsbüros, nicht älter als 6 Monate.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Nach Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer eine
Vertragserfüllungsbürgschaft oder vergleichbare Sicherheiten in Höhe
von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) von einem in der Europäischen
Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu
stellen. Die Sicherheit wird nach rechtsgeschäftlicher Abnahme der
Bauleistungen gegen Mängelansprüchebürgschaften in Höhe von 5 % des
Pauschalfestpreises(netto) eines in der Europäischen Gemeinschaft
zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers ausgetauscht.
Die Bauzwischenfinanzierung ist auf die Bonität des Auftragnehmers
abzustellen.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/07/2017
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 10/08/2017
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur
Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung
notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der
geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Die Nachweise
und Eigenerklärungen können auch in Kopie eingereicht werden. Der
Auftraggeber kann, wenn er dies für erforderlich hält, zur Überprüfung
die Nachreichung des Originals verlangen. Nachweise mit dem Zusatz
nicht älter als 6 Monate dürfen an dem unter Ziffer IV.2.2) genannten
Tag nicht älter als 6 Monate sein. Durch die Vergabestelle werden bis 6
Tage vor Abgabe der Teilnahmeanträge Fragen beantwortet. Fragen sind
auf der genannten Internet-Seite im Bereich Bewerber-Information
einzustellen und werden auch nur dort beantwortet.
1) Mehrfachbewerbungen von Bewerber/Bauunternehmen und
Architekten/Freianlagenplaner sind nicht zugelassen und führen zum
Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen
beteiligt hat.
2) Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen oder Architekten
beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt
worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von
Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur
Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.
3) Allen Bietern, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden und
die fristgemäß ein den Ausschreibungsbedingungen entsprechendes Angebot
mit den geforderten Unterlagen einreichen, aber letztlich nicht den
Zuschlag erhalten, wird eine Entschädigung in Höhe von 10 000 EUR
gezahlt. Allen Teilnehmern, die nach Aufforderung des Auftraggebers
ihre angebotenen Planungsleistungen überarbeiten, aber letztlich nicht
den Zuschlag erhalten, wird für jede vom Auftraggeber geforderte
Überarbeitung eine Entschädigung in Höhe von 5 000 EUR gezahlt. Die
Entschädigungen verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt der
Fälligkeit gültigen Umsatzsteuer. Die Entschädigungen werden erst nach
Abschluss des Vergabeverfahrens und nach Vorlage einer Rechnung und nur
an die nicht berücksichtigten Bieter ausgezahlt. Für Nebenangebote
werden keine Entschädigungen gezahlt.
4) Fehlen Erklärungen oder Nachweise, werden die fehlenden Erklärungen
oder Nachweise nachgefordert. Diese sind spätestens innerhalb von sechs
Kalendertagen nach Aufforderung durch den Bewerber vorzulegen. Die
Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung.
Werden geforderte/nachgeforderte Erklärungen oder Nachweise nicht
innerhalb der Teilnahme-bzw. Nachforderungsfrist vorgelegt, wird die
Bewerbung ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWY806.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
und Energie
Heinrich-Mann-Allee 107
Potsdam
14473
Deutschland
Telefon: +49 3318661610
E-Mail: [5]poststelle@mwe.brandenburg.de
Fax: +49 3318661652
Internet-Adresse:[6]http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1
.c.188562.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden
Regelungen:
§ 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
§ 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse
am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6
durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
§ 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 (2) GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ...
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union..
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
und Energie
Heinrich-Mann-Allee 107
Potsdam
14473
Deutschland
Telefon: +49 3318661610
E-Mail: [7]poststelle@mwe.brandenburg.de
Fax: +49 3318661652
Internet-Adresse:[8]http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1
.c.188562.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/06/2017
References
1. mailto:vergabe@stadt-kw.de?subject=TED
2. http://www.stadt-kw.de/
3. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP
9YHWY806%22
4. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP
9YHWY806%22
5. mailto:poststelle@mwe.brandenburg.de?subject=TED
6. http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.de
7. mailto:poststelle@mwe.brandenburg.de?subject=TED
8. http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.de
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