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Ausschreibung: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten - DE-Königs Wusterhausen
Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Bauarbeiten für Kindergärten
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Planungsleistungen im Bauwesen
Dokument Nr...: 238898-2017 (ID: 2017062409025281125)
Veröffentlicht: 24.06.2017
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  DE-Königs Wusterhausen: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
   2017/S 119/2017 238898
   Auftragsbekanntmachung
   Bauauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Königs Wusterhausen
   Schlossstraße 3
   Königs Wusterhausen
   15711
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Fachbereich II, SG 30 Vergabe/Recht
   Telefon: +49 3375273245
   E-Mail: [1]vergabe@stadt-kw.de
   Fax: +49 3375273-218
   NUTS-Code: DE424
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.stadt-kw.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/announcem
   ents/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP9YHWY806%22
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/announcem
   ents/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP9YHWY806%22
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Errichtung einer Kita in Königs Wusterhausen.
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2017-144-TW-V
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45200000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Stadt Königs Wusterhausen hat beschlossen, die Planung und die
   schlüsselfertige Errichtung einschließlich Erstellung der Außenanlagen
   einer Kindertagesstätte im Rahmen einer Gesamtvergabe zu beauftragen.
   Der Auftragnehmer hat auf Grundlage einer funktionalen
   Bauleistungsbeschreibung mit Raumprogramm alle erforderlichen Planungs-
   und Bauleistungen und die Wartung innerhalb der verlängerten
   Gewährleistungsfrist einschließlich die Einregelung der technischen
   Anlagen zu erbringen. Die Finanzierungsleistungen umfassen nur die
   Bauzwischenfinanzierung.
   Für die Kindertagesstätte ist eine Nachnutzung als Hort bei der Planung
   zu berücksichtigen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45214100
   71240000
   71320000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE424
   Hauptort der Ausführung:
   Rosa-Luxemburg-Straße, Flur 20; Rosa-Luxemburg-Straße; 15711; Königs
   Wusterhausen.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Planung und schlüsselfertige Errichtung einer Kindertagesstätte
   einschließlich Außenanlagen mit einer Nutzungsfläche (NUF) von ca. 2
   200 m^2 für ca. 222 Kinder, wobei 4 Gruppen im U3-Bereich und 9 Gruppen
   im Ü3-Bereich vorzusehen sind.
   Der Auftragnehmer soll die Wartung innerhalb der verlängerten
   Gewährleistung und die Einregelung der technischen Anlagen durchführen.
   Die Wartungs- und Einregelungspauschalen werden seperat vergütet. Die
   auf die Planung, Bau, Ausstattung und Zwischenfinanzierung der Maßnahme
   entfallene Vergütung wird nach Abnahme und Stellung der Schlussrechnung
   direkt vom Auftraggeber einmalig gezahlt. Der Auftraggeber erwartet ein
   umfassendes Gesamtangebot für Planungs-, Bau- und
   Finanzierungsleistungen sowie für die Wartungsleistungen innerhalb der
   verlängerten Gewährleistung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 14
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 6
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie im
   Bewerberformblatt für den Teilnahmewettbewerb beschrieben. Soweit die
   Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten
   Punkte für die Auswahl maßgebend.
   Falls die geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mit
   gleicher Punktzahl überschritten wird, entscheidet unter diesen das
   Los.
   Die Matrix zur Punktevergabe kann neben dem Bewerberformblatt, sowie
   einer Bewerberinformation auf dieser Vergabeplattform heruntergeladen
   werden.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Unabhängig davon, ob sich mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft
   bewerben oder für einen Teil der Leistungen Nachunternehmer beauftragt
   werden sollen, sind die im Folgenden dargestellten Nachweise und
   Erklärungen für 1. Bewerber/Bauunternehmen (A), 2.
   Architekturbüro/Freianlagenplaner (B) abzugeben.
   Beabsichtigt ein Unternehmen mehrere dieser Leistungen zu erbringen, so
   sind für jede dieser Leistungen alle geforderten Nachweise und
   Erklärungen einzureichen.
   Sind Bewerber und Bauunternehmen zwei unterschiedliche Unternehmen, so
   sind durch den Bewerber und das Bauunternehmen die unter Ziffer
   III.1.1), Ziffer III.1.2) sowie in den unter Ziffer III.1.3) genannten
   weiteren Auftragsunterlagen geforderten Nachweise und Erklärungen
   jeweils separat bzw. eine entsprechende Erklärung zur Eignungsleihe
   einzureichen.
   Ist der Bewerber eine bereits existierende Projektgesellschaft, die nur
   für dieses Projekt tätig werden soll, so sind die geforderten Angaben
   zu den unter Ziffer III.1) genannten Kriterien vom
   Initiator/Gesellschafter dieser Projektgesellschaft vorzulegen.
   A) für den Bewerber/Bauunternehmer:
   A1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate
   (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können
   hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK,
   Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als
   6 Monate sein darf.).
   A2. Eigenerklärung des Bewerbers/Bauunternehmens,
    dass keine Ausschlussgründe i. S. v. §§ 123, 124 GWB vorliegen,
    dass die Bestimmungen des § 128 (1) GWB eingehalten werden,
    dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 3
   Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i. V.
   m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr
   als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
   einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist bzw. sind.
   A3. Erklärung eines oder mehrerer Kreditinstitute, in der diese ihre
   grundsätzliche Bereitschaft zur Bauzwischenfinanzierung der Maßnahme
   erklären.
   A4. Angaben zu den Gesamtumsätzen (netto) des Bauunternehmens der
   letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mindestumsatz in Summe der 3
   Geschäftsjahre: 15 000 000 EUR netto).
   B) Architekturbüro/Freianlagenplaner:
   B1. Nachweis der Eintragung des Entwurfsverfassers/Architekturbüros zur
   Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt (Eintragung in
   die Architektenliste einer Architektenkammer).
   B2. Nachweis der beruflichen Qualifikation des
   Freianlagenplaners/Fachplanungsbüros (z. B. durch Kopie der
   Abschlussurkunde, Eintragung als Landschaftsarchitekt).
   B3. Eigenerklärungen des Architekturbüros/Entwurfsverfassers,
    dass keine Ausschlussgründe i. S. v. §§ 123, 124 GWB vorliegen,
    dass die Bestimmungen des § 128 (1) GWB eingehalten werden,
    dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 3
   Jahren nicht gemäß §21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i. V.
   m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr
   als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
   einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist bzw. sind.
   B4. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung des
   Entwurfsverfassers/Architekturbüros, nicht älter als 6 Monate.
   B5. Eigenerklärungen des Freianlagenplaners/Fachplanungsbüros,
    dass keine Ausschlussgründe i. S. v. §§ 123,124 GWB vorliegen,
    dass die Bestimmungen des § 128 (1) GWB eingehalten werden,
    dass das Unternehmen bzw. ihm zuzurechnende Personen in den letzten 3
   Jahren nicht gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 i. V.
   m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr
   als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
   einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist bzw. sind.
   B6. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung des
   Freianlagenplaners/Fachplanungsbüros, nicht älter als 6 Monate.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Nach Zuschlagserteilung hat der Auftragnehmer eine
   Vertragserfüllungsbürgschaft oder vergleichbare Sicherheiten in Höhe
   von 5 % des Pauschalfestpreises (netto) von einem in der Europäischen
   Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu
   stellen. Die Sicherheit wird nach rechtsgeschäftlicher Abnahme der
   Bauleistungen gegen Mängelansprüchebürgschaften in Höhe von 5 % des
   Pauschalfestpreises(netto) eines in der Europäischen Gemeinschaft
   zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers ausgetauscht.
   Die Bauzwischenfinanzierung ist auf die Bonität des Auftragnehmers
   abzustellen.
   Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 24/07/2017
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 10/08/2017
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bei der Zusammenstellung der Unterlagen ist darauf zu achten, dass nur
   Erklärungen und Nachweise eingereicht werden, die für die Bewerbung
   notwendig sind. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der
   geforderten Angaben dienen, werden nicht berücksichtigt. Die Nachweise
   und Eigenerklärungen können auch in Kopie eingereicht werden. Der
   Auftraggeber kann, wenn er dies für erforderlich hält, zur Überprüfung
   die Nachreichung des Originals verlangen. Nachweise mit dem Zusatz
   nicht älter als 6 Monate dürfen an dem unter Ziffer IV.2.2) genannten
   Tag nicht älter als 6 Monate sein. Durch die Vergabestelle werden bis 6
   Tage vor Abgabe der Teilnahmeanträge Fragen beantwortet. Fragen sind
   auf der genannten Internet-Seite im Bereich Bewerber-Information
   einzustellen und werden auch nur dort beantwortet.
   1) Mehrfachbewerbungen von Bewerber/Bauunternehmen und
   Architekten/Freianlagenplaner sind nicht zugelassen und führen zum
   Ausschluss der Bewerbungen, an denen sich das entsprechende Unternehmen
   beteiligt hat.
   2) Angebote, die eine Beauftragung von Bauunternehmen oder Architekten
   beinhalten, die nicht in den Bewerbungsunterlagen des Bieters benannt
   worden waren, werden nicht zugelassen; ebenso Angebote von
   Bietergemeinschaften, die sich erst nach Aufforderung zur
   Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben.
   3) Allen Bietern, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden und
   die fristgemäß ein den Ausschreibungsbedingungen entsprechendes Angebot
   mit den geforderten Unterlagen einreichen, aber letztlich nicht den
   Zuschlag erhalten, wird eine Entschädigung in Höhe von 10 000 EUR
   gezahlt. Allen Teilnehmern, die nach Aufforderung des Auftraggebers
   ihre angebotenen Planungsleistungen überarbeiten, aber letztlich nicht
   den Zuschlag erhalten, wird für jede vom Auftraggeber geforderte
   Überarbeitung eine Entschädigung in Höhe von 5 000 EUR gezahlt. Die
   Entschädigungen verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt der
   Fälligkeit gültigen Umsatzsteuer. Die Entschädigungen werden erst nach
   Abschluss des Vergabeverfahrens und nach Vorlage einer Rechnung und nur
   an die nicht berücksichtigten Bieter ausgezahlt. Für Nebenangebote
   werden keine Entschädigungen gezahlt.
   4) Fehlen Erklärungen oder Nachweise, werden die fehlenden Erklärungen
   oder Nachweise nachgefordert. Diese sind spätestens innerhalb von sechs
   Kalendertagen nach Aufforderung durch den Bewerber vorzulegen. Die
   Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung.
   Werden geforderte/nachgeforderte Erklärungen oder Nachweise nicht
   innerhalb der Teilnahme-bzw. Nachforderungsfrist vorgelegt, wird die
   Bewerbung ausgeschlossen.
   Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWY806.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
   und Energie
   Heinrich-Mann-Allee 107
   Potsdam
   14473
   Deutschland
   Telefon: +49 3318661610
   E-Mail: [5]poststelle@mwe.brandenburg.de
   Fax: +49 3318661652
   Internet-Adresse:[6]http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1
   .c.188562.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden
   Regelungen:
   § 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
   auf Antrag ein.
   § 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse
   am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6
   durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
   darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
   Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   § 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
   Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
   einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
   § 134 (2) GWB bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
   benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
   Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
   Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB
   bleibt unberührt.
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
   (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ...
   § 135 GWB Unwirksamkeit:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union..
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
   und Energie
   Heinrich-Mann-Allee 107
   Potsdam
   14473
   Deutschland
   Telefon: +49 3318661610
   E-Mail: [7]poststelle@mwe.brandenburg.de
   Fax: +49 3318661652
   Internet-Adresse:[8]http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1
   .c.188562.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   21/06/2017
References
   1. mailto:vergabe@stadt-kw.de?subject=TED
   2. http://www.stadt-kw.de/
   3. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP
9YHWY806%22
   4. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP
9YHWY806%22
   5. mailto:poststelle@mwe.brandenburg.de?subject=TED
   6. http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.de
   7. mailto:poststelle@mwe.brandenburg.de?subject=TED
   8. http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.de
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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