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Öffentliche Ausschreibungen

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Ausschreibung: Leuchtmittelblocktausch - DE-Frankfurt am Main
Wartung von öffentlichen Beleuchtungseinrichtungen und Verkehrsampeln
Dokument Nr...: 850961-2017 (ID: 2017062313500580905)
Veröffentlicht: 23.06.2017
*
  Leuchtmittelblocktausch im unterirdischen Stadtbahnbereich;
Austausch der Leuchtmittel und Reinigung der Beleuchtungsanlagen
Vergabenummer/Aktenzeichen: VGF-150/17
a)		Auftraggeber (Vergabestelle) / Zuschlagserteilung:
Offizielle Bezeichnung:Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Straße:Kurt-Schumacher-Straße 8
Stadt/Ort:60311 Frankfurt
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n) :NK13.21 - Einkauf und Materialwirtschaft
Zu Hdn. von :Ulugbek Mavlanov
Telefon:+49 69213 25024
Fax:+49 69213 23336
E-Mail:u.mavlanov@vgf-ffm.de
digitale Adresse(URL):www.vgf-ffm.de
Einreichung der Angebote:
Offizielle Bezeichnung:Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Straße:Kurt-Schumacher-Str. 8
Stadt/Ort:60311 Frankfurt am Main
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n) :NK13.21 - Einkauf und Materialwirtschaft
Zu Hdn. von :Poststelle
E-Mail:u.mavlanov@vgf-ffm
b)		Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung VOL/A
c)		Form, in der Angebote einzureichen sind:
(x) über den Postweg
( ) mittels Telekopie
( ) direkt
( ) elektronisch
d)		Bezeichnung des Auftrags: Leuchtmittelblocktausch im unterirdischen Stadtbahnbereich; Austausch der
Leuchtmittel und Reinigung der Beleuchtungsanlagen
		Art des Auftrags: Liefer-/Dienstleistung
		Art und Umfang der Leistung: Austausch der Leuchtmittel und Starter, reinigen der Beleuchtungsanlage und der
Hinweistransparente, der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main, im öffentlichen Bereich der Stadtbahnstationen
Hauptwache, Ostbahnhof, Leipziger Straße, Kirchplatz, Parlamentsplatz, Grüneburgweg, Eschenheimer Tor und Südbahnhof.
Die Leuchtmittel und Starter werden vom Auftraggeber an den jeweiligen Stationen bereitgestellt. Zu beachten ist das der
Arbeitsbereich abgesperrt werden muss, eine ausreichende Beleuchtung ist jeder Zeit zu gewährleisten, eine Gefährdung von
Passanten ist auszuschließen. Bei Arbeiten an den Beleuchtungsanlagen im Gleisbereich ist ein von der Stadtwerke
Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main zugelassener Sicherungsposten einzusetzen, diese Arbeiten sind nur nach Genehmigung von
der Betriebsleitstelle im Zeitraum von 09:00-15:00 Uhr durchzuführen, des Weiteren dürfen keine Leitern/Gerüste aus
leitfähigen Materialien im Gleisbereich eingesetzt werden. Bei Arbeiten auf den Fahrtreppen ist die Maximal Belastung von 150
kg/Stufe zu beachten.
Es sind die Berufsgenossenschaftliche Verordnungen und die Regeln der Arbeitssicherheit einzuhalten. Reparaturen dürfen nur
von Elektrofachkräften nach DIN-VDE 1000-10 durchgeführt werden, die Befähigung ist dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten
vorzulegen.
Vor Angebotsabgabe ist die Besichtigung der relevanten Objekte erforderlich. Ortstermine sind mit der zuständigen Meisterei zu
vereinbaren.
An den Stationen sind keine Parkplätze für Fahrzeuge verfügbar.
		Produktschlüssel (CPV):
50232000 Wartung von öffentlichen Beleuchtungseinrichtungen und Verkehrsampeln
		Ort der Leistung: 60311 Frankfurt am Main
NUTS-Code : DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
e)		Unterteilung in Lose: Nein
f)		Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen
g)		Ausführungsfrist:
Beginn : 21.08.2017
Ende : 31.12.2017
h)		Anfordern der Unterlagen bei:
Offizielle Bezeichnung:Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Straße:Straße:Kurt-Schumacher-Str. 8
Stadt/Ort:60311 Frankfurt am Main
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n) :NK13.21 - Einkauf und Materialwirtschaft
Zu Hdn. von :Geschäftsstelle, Raum H304
Telefon:069/213-26865 / -26748
Fax:069/213-23336
E-Mail:p.hofbauer@vgf-ffm.de
		Anforderungsfrist: 11.07.2017 24:00 Uhr
		Ort der Einsichtnahme in Vergabeunterlagen:
Offizielle Bezeichnung:Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Straße:Kurt-Schumacher-Str. 8
Stadt/Ort:60311 Frankfurt am Main
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n) :NK13.21 - Einkauf und Materialwirtschaft
Zu Hdn. von :Ulugbek Mavlanov
Telefon:+49 69213 25024
Fax:+49 69213 23336
E-Mail:u.mavlanov@vgf-ffm.de
digitale Adresse(URL):www.vgf-ffm.de
i)		Ablauf der Angebotsfrist: 18.07.2017 10:00 Uhr
		Bindefrist: 14.08.2017
j)		Sicherheitsleistungen: gemäß Ausschreibungsunterlagen
k)		Zahlungsbedingungen: Nach VOL/B, Besonderen Vertragsbestimmungen HVA L-StB, Weiteren Besonderen
Vertragsbestimmungen HVA L-StB und ZVB(VOL)-StB 2011, die bis auf die VOL/B in den Vergabeunterlagen enthalten sind.
l)		Unterlagen zum Nachweis der Eignung: Geforderte Eignungsnachweise (gem.  6 Abs. 3, 4 VOL/A/1,  13 Abs. 1, 2
HVTG), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die
Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
m)		
n)		Zuschlagskriterien
Preis
o)		Nichtberücksichtigte Angebote:  19 Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über
nicht berücksichtigte Angebote gem  19 VOL/A.
p)		Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz:
		Abgabe einer Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt, auch für Nach- und Verleihunternehmen.
		Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstosses gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und
Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: Nein
q)		Sonstige Informationen:
1. Bietergemeinschaften (BIGE) sind zugelassen: die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) müssen von dem
Partner der BIGE vorgelegt werden, der das jeweilige Gewerk später ausführt. Die Nachweise zur wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit und zur Zuverlässigkeit sind von jedem Mitglied der individuell vorzulegen.
2. Angebotsabgabe: Das Angebot muss auf CD mit Angebotsdatei (Format x84) und allen Unterlagen im PDF-Format/in Papierform in
verschlossenem Umschlag abgegeben werden.
3. Urkalkulation: Die Bieter sind verpflichtet, die Urkalkulation ihrer Angebote vor Erteilung des Zuschlags im Falle einer
Preisprüfung auf Anforderung des Auftraggebers an diesen herauszugeben. Der Auftraggeber wird von dem Auftragnehmer die
Übergabe der Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag unmittelbar nach Zuschlagserteilung gemäß Ziffer I. der Weitere
Besondere Vertragsbedingungen verlangen. Nach Ziffer I. der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen besteht für den
Auftragnehmer die vertragliche Verpflichtung eine Urkalkulation auf Verlangen vorzulegen.
4. Beachtung der AVA-Richtlinie der VGF: Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Diese Richtlinie wird den Bietern als Teil der
Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
5. Nachforderungen: Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst summarisch auf Vollständigkeit
sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit prüfen. Fehlen geforderte Erklärungen oder Nachweise und wird das Angebot
nicht entsprechend  16 Absatz 3 oder 4 VOL/A ausgeschlossen, verlangt der Auftraggeber die fehlenden Erklärungen oder
Nachweise nach. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass die Angebote nicht ordnungsgemäß vorliegen und zwar auch bei
fehlenden Angaben auf Formblättern, widersprüchlichen Angaben auf Formblättern sowie der Einreichung von Kopien statt
Originalen, sofern Originale erforderlich sind. Das Recht zur Nachforderung besteht jedoch nicht bei fehlenden Preisangaben.
Die fehlenden Nachweise sind spätestens innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Werden die Erklärungen oder Nachweise
nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet
keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig
versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die
Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich.
6. Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten: Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen
überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform
unverzüglich darüber zu unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die
Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben die Bieter
die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen.
Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.
nachr. V-Nr/AKZ : VGF-150/17
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/hessen/2017/06/006758000001.html
Data Acquisition via: p8000000
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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