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Ausschreibung: Reparatur und Wartung von Fernsprechvermittlungsanlagen - DE-Berlin
Reparatur und Wartung von Fernsprechvermittlungsanlagen
Dokument Nr...: 237940-2017 (ID: 2017062209250079775)
Veröffentlicht: 22.06.2017
*
  DE-Berlin: Reparatur und Wartung von Fernsprechvermittlungsanlagen
   2017/S 118/2017 237940
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
   Einkauf / Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027  Raum
   50, Flughafen Berlin-Schönefeld
   Berlin
   12521
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Einkauf
   E-Mail: [1]einkauf@berlin-airport.de
   Fax: +49 306091-70641
   NUTS-Code: DE406
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.berlin-airport.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Flughafenanlagen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Rahmenvereinbarung Instandhaltung des TK-Systems für Bürokommunikation
   an den Standorten BER und SXF.
   Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2017-087
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   50334130
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Inhalt der hier zu vergebenden Leistung ist ein Rahmenvertrag für
   Dienstleistungen für IT-Systeme / Soft- und Hardware des TK-Systems für
   Bürokommunikation des AG an den Standorten SXF und BER.
   Im Leistungsumfang werden für alle Bestandteile des TK-Systems,
   Service und Entstörung im Third-Level-Support mit ihrer Instandsetzung
   (Wiederherstellung des Sollzustandes),
   Telefon-Hotline mit Störungsannahme mit Ticketsystem,
   Rufbereitschaft 24/7, als Basis enthalten sein.
   Die Anlage umfasst alle Komponenten des TK-Systems für
   Bürokommunikation inkl. der Komponenten zur Vernetzung der angebundenen
   TK-Systeme sowie der Provider.
   Die Zentralsysteme befinden sich ausschließlich in den Rechenzentren
   des AG, die Teilnehmeranschlüsse und Mediagateways verteilen sich auf
   dem gesamten Campus BER/SXF.
   Leistungen des AN können jederzeit auf zentrale Anlagenteile auf dem
   Campus BER/SXF erweitert werden bzw. die Leistungen des AN können
   aufgrund der Reduzierung der Anlagenteile gekürzt werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE406
   Hauptort der Ausführung:
   BER/SXF.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Inhalt der hier zu vergebenden Leistung ist ein Rahmenvertrag für
   Dienstleistungen für IT-Systeme / Soft- und Hardware des TK-Systems für
   Bürokommunikation des AG an den Standorten SXF und BER.
   Im Leistungsumfang werden für alle Bestandteile des TK-Systems,
   Service und Entstörung im Third-Level-Support mit ihrer Instandsetzung
   (Wiederherstellung des Sollzustandes),
   Telefon-Hotline mit Störungsannahme mit Ticketsystem,
   Rufbereitschaft 24/7, als Basis enthalten sein.
   Die Anlage umfasst alle Komponenten des TK-Systems für
   Bürokommunikation inkl. der Komponenten zur Vernetzung der angebundenen
   TK-Systeme sowie der Provider.
   2 Call-Server,
   2 Session Boarder Controller,
   5 Applikationsserver virtuell und physisch (z. B. Elementserver,
   Zeugenserver, Sprachaufzeichnung, Gebührenverwaltung,
   Applikationsserver für TK ) teilweise mit Clients,
   2 Server Security Module RM (SSM),
   3 Media Security Module RM (MSM),
   1 FAX-Server,
   1 SMS Gateway,
   68 Mediagateways
   und 5 000 Teilnahmeanschlüsse.
   Die Zentralsysteme befinden sich ausschließlich in den Rechenzentren
   des AG, die Teilnehmeranschlüsse und Mediagateways verteilen sich auf
   dem gesamten Campus BER/SXF.
   Leistungen des AN können jederzeit auf zentrale Anlagenteile auf dem
   Campus BER/SXF erweitert werden bzw. die Leistungen des AN können
   aufgrund der Reduzierung der Anlagenteile gekürzt werden.
   Die Leistung muss mindestens 3 Jahre ab Vertragsbeginn sichergestellt
   werden zuzüglich der optionalen Verlängerungen von maximal 24 Monaten.
   Darüber hinaus hat der AG das Recht, folgende Leistungen aus dem
   Rahmenvertrag abzurufen, ohne dass daraus eine Abnahmeverpflichtung
   entsteht:
   Wartung (Bewahrung des Sollzustandes) inkl. ihrer Instandsetzung
   (Wiederherstellung des Sollzustandes),
   Inspektion (Feststellung und Beurteilung des Istzustandes) inkl. Ihrer
   Instandsetzung (Wiederherstellung des Sollzustandes),
   Service und Entstörung im First-Level-Support,
   Service und Entstörung im Second-Level-Support und
   Kleinstmodifikationen mit Anpassungen und Erweiterungen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 36
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Siehe II.2.11.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des
   Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) maximal um 24
   Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss jeweils bis spätestens
   3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der
   AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle
   einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche
   (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die sich innerhalb
   d. Sicherheitsbereiches nach LuftSiG befinden. Zur Abwehr von Gefahren
   für die Sicherheit des Flughafenbetriebs werden daher die
   Auftrags-bzw.Vergabeunterlagen (VU) nur den im Teilnahmewettbewerb
   ausgewählten Bewerben zur Verfügung gestellt. Der AG wird die VU erst
   mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Verfügung stellen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern
   (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften
   (BWG) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BWG sowie von allen für
   die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern
   (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere
   Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern
   wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit
   Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf
   Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
   1)
   Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie
   Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail,
   Telefon- und Faxnummer.
   2)
   Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum
   Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 6 Monate).
   3)
   Unterschriebene Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie  soweit
   anwendbar  § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG.
   Unterschriebene Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m.
   und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns
   (MiLoG). Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur
   Verfügung.
   4)
   Sofern eine Bewerbung als BWG erfolgen soll, ist mit dem
   Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BWG unterzeichnete
   Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische
   Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall,
   die Namen sämtlicher Mitglieder der BWG, ein bevollmächtigter Vertreter
   und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur
   Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft
   zusammenzuschließen, ergibt.
   Der AG stellt hierzu das Formblatt BWG-Erklärung zur Verfügung.
   BWG haben in obiger BWG-Erklärung oder als Anlage zur BWG-Erklärung
   eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtliche
   Mitglieder der BWG bzw. der Vertreter der BWG haben/hat zu erklären,
   dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus
   ist von den Mitgliedern der BWG bzw. dem Vertreter dieser zu erklären,
   inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich
   zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um
   die Auftragsvergabe zu bewerben.
   5)
   Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und
   finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
   (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter /
   Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet
   des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen
   bestehenden Verbindungen.
   Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem
   Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser
   Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für
   diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen
   Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu
   erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für
   das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z. B.
   Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber sich zum Nachweis
   der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem
   Teilnahmeantrag die in Ziff. xxx dieser Bekanntmachung genannten
   Angaben / Erklärungen / Nachweise vorzulegen.
   Der AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmer-Erklärung zur
   Verfügung.
   Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu
   verlangen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den
   Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BWG sowie von allen für die
   Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere
   Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
   1)
   Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in den
   letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Die Umsatzangaben sind für
   jedes Jahr separat anzugeben.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt
   ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BWG in Höhe von
   600.000 EUR (netto), der in jedem der letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahre erzielt worden sein muss. Die Nichterfüllung dieser
   Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
   Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als
   auch allen Mitgliedern einer BWG zu tätigen. Die Umsätze von
   Mitgliedern einer BWG sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu
   addieren. Sofern der Bewerber/die BWG zur Erfüllung der
   Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von
   Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen
   will, sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den
   Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
   Außerdem ist eine Erklärung des
   Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen,
   wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder
   Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen
   (Verpflichtungserklärung).
   Der AG stellt hierzu das Formblatt Verpflichtungserklärung zur
   Verfügung.
   Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen
   beizuziehen bzw. zu verlangen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1.) Es ist mindestens eine Referenz vom Bewerber/der
   Bewerbergemeinschaft aufzuführen und zu beschreiben, bei der
   vergleichbare Leistungen (Pkt. II.1.4 und II.2.4) innerhalb der letzten
   5 Jahre erbracht wurden.
   2.) Es sind mindestens 2 Mitarbeiter des Bewerbers / der
   Bewerbergemeinschaft aufzuführen und zu benennen, welche/r für den
   Zeitraum der vertraglichen Dauer für die Erbringung der Leistung /
   Instandhaltung vorgesehen sind. Anzugeben ist dabei die berufliche
   Qualifikation anhand von persönlichen Referenzen (ggf. anonymisiert).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu 1.) Es ist mindestens eine Referenz vom Bewerber/der
   Bewerbergemeinschaft aufzuführen und zu beschreiben, bei der
   vergleichbare Leistungen (Pkt. II.1.4 und II.2.4) innerhalb der letzten
   5 Jahre erbracht wurden.
   Bei der Referenz muss es sich um einen Auftrag gehandelt haben, bei dem
   1.1.) ein Telekommunikations-System erfolgreich instandgehalten
   wurde/wird mit mindestens:
   a) 2 000 Teilnehmeranschlüssen und,
   b) in den Zentralkomponenten-redundant aufgebaut sind und,
   c) bei denen das o. g. System mindestens 6 Monate gewartet und
   betriebsbereit im produktiven Einsatz gehalten wurde und für dieses
   System.
   1.2.) ein Helpdesk (Second- und Third-Level-Support) betrieben
   wurde/wird:
   d) mit einer Erreichbarkeit von 24/7 und,
   e) mit einer Wiederherstellungszeit von  8 Stunden,
   f) und einer Hotline in deutscher Sprache mit einer telefonischen
   Erreichbarkeit von 24/7,
   g) wurde / wird für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten geleistet.
   Die Nichterfüllung einer dieser vorgenannten aufgeführten
   Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
   Die Darstellung der Unternehmensreferenzen soll in Tabellenform
   erfolgen. Hierfür stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner
   Internetseite [4]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur
   Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden
   soll.
   Je Referenz sollten folgende Daten angegeben werden:
    Name und Adresse des Auftraggebers,
    Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer
   des Ansprechpartners,
    Ausführungszeitraum der erbrachten Leistung (Monat/Jahr),
    Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen,
    Anzahl der verwalteten Teilnehmeranschlüsse,
    Angabe der Systemverfügbarkeit,
    Benennung und Beschreibung des Helpdesk inklusive Laufzeit unter
   expliziter Angabe der mit dem Kunden vereinbarten
   Wiederherstellungszeiten.
   Zu 2.) Es gelten für die mindestens zwei benannten Mitarbeiter
   nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen:
   2.a) Erfahrungen in der erfolgreichen Durchführung von Wartungs- und
   Instandhaltungstätigkeiten von mindestens einem vergleichbaren
   TK-System (gemäß 1.1 bis 1.2) innerhalb der letzten 5 Jahre,
   2.b) für die Dauer von mindestens 6 Monaten geleistet,
   2.c) Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
   Sofern einer dieser hier benannten Mitarbeiter eine der
   Mindestanforderungen (gem. 2 a, 2b und 2c) nicht erfüllt, führt dies
   für den Bewerber/BWG zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
   2.d) Darüber hinaus muss insgesamt für die benannten Mitarbeiter sowohl
   ein Nachweis der Zertifizierung nach ACFE (Alcatel-Lucent Enterprise
   Certified Field Expert) und ein Nachweis für ACSE (Alcatel-Lucent
   Enterprise Qualified System Expert) vorliegen, wobei hier der Nachweis
   der Zertifizierung über beide benannten Mitarbeiter erfolgen kann, z.
   B. Mitarbeiter 1 hat Zertifizierung nach ACFE und Mitarbeiter 2 hat
   Zertifizierung nach ACSE.
   Sofern nur ein Zertifizierung vorliegt, führt dies für den Bewerber/BWG
   zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
   Die Darstellung der Referenz der Mitarbeiter soll in Tabellenform
   erfolgen.
   Bei der Referenz sollen folgende Daten angegeben werden:
    Name und Adresse des Auftraggebers,
    Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer
   des Ansprechpartners,
    Ausführungszeitraum der erbrachten Leistung (Monat/Jahr),
    Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen,
    Anzahl der verwalteten Teilnehmeranschlüsse in diesem Projekt,
    Zertifikat/e in Kopie.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Der AG prüft bei den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen die
   Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
   Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben,
   Erklärungen und Nachweise III.1.1 bis III.1.3.
   Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der
   Mindestanforderungen.
   Stufe 3: Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
   wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
   Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber/BWG
   eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der
   Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. Nur die geeigneten
   Bewerber werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
   Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
   unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben,
   Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf.
   korrigieren zu lassen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   Gemäß Vergabeunterlagen.
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   Gemäß Vergabeunterlagen.
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit
   bevollmächtigtem Vertreter.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   A) Das einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn Sicherheits-u.
   Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß §7 LuftSiG) erfolgreich bestanden
   haben.
   b) Vorlage Betriebshaftpflichtversicherung bei Auftragsbeginn mit
   Deckung von mind. EUR 5 000 000 für Personen-u.Sachschäden innerhalb
   des Sicherheitsbereiches, sonst mind. EUR 2 000 000 für
   Personen-u.Sachschäden. Sofern AN Fahrgenehmigung im Sicherheitsbereich
   zur Leistungserbringung benötigt, hat er Deckungssumme für
   Kfz-Haftpflichtversicherung in Höhe von 100 000 000 EUR vorzuhalten,
   bzw. abzuschließen.
   c) Alle eingesetzten AN-Mitarbeiter müssen d. deutsche Sprache in Wort
   und Schrift beherrschen.
   d) Mind. 2 der einzusetzenden AN-Mitarbeiter müssen Erfahrungen in d.
   erfolgreichen Durchführung v. Instandhaltungstätigkeiten v. mind. einem
   vergleichbaren TK-System (gemäß III.1.3 Punkt 1.1-1.2) innerhalb d.
   letzten 5 Jahre haben u. für d. Dauer v. mind. 6 Monaten geleistet
   haben.
   e) Das einzusetzende AN-Personal muss in Summe nach ACFE u. ACSE
   zertifiziert sein.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/07/2017
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit
   Bekanntmachung i. S. d. 4. Teils des GWB u. der SektVO durch.
   Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen,
   in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser
   Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die
   Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben  *kein Angebot*. Erst eine
   erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung
   durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen
   2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail
   unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des
   Aktenzeichens EA-2017-087 an die E-Mailadresse
   [5]einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Auskünfte werden
   grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 5.7.2017,
   12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle eingegangen
   sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der
   AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von
   Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die
   das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen:
   [6]https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Der AG empfiehlt
   daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von
   aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von
   Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen
   die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u.
   durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein
   Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
   3) Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA unterzeichnet ist. Der
   TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BWG oder dem
   bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein
   bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten
   der Mitglieder der BWG beizufügen.
   4) Die TNA u. deren Anlagen sind dreifach (ein Original, 2 Kopien) in
   deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter
   expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2017-087 auf dem verschlossenen
   Behältnis/Umschlag, in dem der TNA eingereicht wird, sowie im
   Anschreiben zu dem TNA zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei
   der benannten Kontaktstelle  die Übersendung per Telefax oder in
   elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Hierzu
   ist das auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichte Formular zu
   verwenden.
   5) Dem TNA sind zudem elektronische Kopien aller übermittelten
   Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften u. virenfreien
   Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem
   nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien)
   bereitzustellen. Mit der Abgabe des TNA versichert der Bewerber bzw.
   die BWG, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich u.
   mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
   6) Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des
   Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu
   verlangen.
   7) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BWG der
   Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
   8) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA
   eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung
   haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber
   dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine
   Beurteilung der Eignung eintreten.
   9) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt u. verbleiben im
   Besitz des Auftraggebers.
   10) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
   vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die
   Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien
   veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
   Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oderverändert
   wiedergegeben wird.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Brandenburg
   Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
   und Energie des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
   Potsdam
   14473
   Deutschland
   Telefon: +49 331866-1617
   Fax: +49 331866-1652
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   1.
   Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen
   Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
   gegenüber dem AG gerügt werden.
   2.
   Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften,
   die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der
   Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem
   AG gerügt werden.
   3.
   Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften,
   die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der
   Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
   4.
   Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der
   Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o. g. Anschrift
   innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der
   Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag
   ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB
   vorliegen.
   5.
   Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin.
   Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur
   Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/06/2017
References
   1. mailto:einkauf@berlin-airport.de?subject=TED
   2. http://www.berlin-airport.de/
   3. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
   4. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
   5. mailto:einkauf@berlin-airport.de?subject=TED
   6. https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
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