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Ausschreibung: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten - DE-München
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Dokument Nr...: 196888-2017 (ID: 2017052409331830323)
Veröffentlicht: 24.05.2017
*
  DE-München: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
   2017/S 99/2017 196888
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   CAP Flughafen München Sicherheits-GmbH
   Nordallee 25
   München  Flughafen
   85356
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Flughafen München GmbH  Beschaffung
   E-Mail: [1]vergabe@munich-airport.de
   Fax: +49 89975-61216
   NUTS-Code: DE21A
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.munich-airport.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.munich-airport.de/ausschreibungen-855722
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Flughafenanlagen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Sicherheitsdienstleistungen an ausgewählten Kontrollstellen,
   Zutrittskontrollen sowie Bestreifungen nach §8 und §9 LuftSiG am
   Flughafen München.
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2016-1000465
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79710000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   A) Der Flughafen München ist ein internationaler Verkehrsflughafen. Auf
   einer Fläche von 1.560 Hektar sind mehr als 550 Unternehmen
   angesiedelt. Bei jährlich etwa 42 Millionen Fluggästen (rund 395.000
   Bewegungen) werden über 220 Flugziele angeflogen,
   b) Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind folgende
   Leistungen:
   Sicherheitsdienstleistungen an ausgewählten Kontrollstellen im Bereich
   der Personal- und Warenkontrolle, Zutrittskontrollen sowie
   Bestreifungen nach §8 und §9 LuftSiG am Flughafen München.
   c) Die wesentlichen Leistungen sind im nicht allgemein zugänglichen
   Bereich des Flughafens zu erbringen.
   Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter
   Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
   1. Luftsicherheitskontrollkraft gem. Anhang DVO (EU) 2015 / 1998 Nr.
   11.2.3.1 bis 11.2.3.5.
   2. Sicherheitsmitarbeiter gem. Anhang DVO (EU) 2015 / 1998 Nr. 11.2.3.5
   und 11.2.3.7.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Einsatz als Luftsicherheitskontrollkraft gem. Anhang DVO (EU) 2015 /
   1998 Nr. 11.2.3.1 bis 11.2.3.5
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79710000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21A
   Hauptort der Ausführung:
   Flughafen München.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Einsatz als Luftsicherheitskontrollkraft gem. Anhang DVO (EU) 2015 /
   1998 Nr. 11.2.3.1 bis 11.2.3.5.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Siehe II.2.11).
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Höchstzahl: 8
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
   Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
   aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
   auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
   am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
   nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
   eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000
   Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen
    maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3),
   wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3
   d) entfallen,
    maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer
   III.1.2).
   Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
    Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
   besonderer Umstände der Leistungserbringung,
    Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
    Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
   Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
   Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
   des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
   5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
   uneingeschränkt;
   4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
   Schwächen aufweisen;
   2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
   Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
   enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
   1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
   oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
   jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
   Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu
   lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem
   voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten
   und Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer
   Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen
   nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen
   Grundsätze.
   Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
   die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
   mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
   prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
   Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der
   vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der
   Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung
   unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und
   unterschiedlich zu gewichten.
   Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
   Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
   Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
   Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
   berücksichtigen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Optionsrecht des Auftraggebers auf Verlängerung des Vertrages um
   weitere 12 Monate; Ausübung der Option bis spätestens 3 Monate zum
   Auftragsende.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Einsatz als Sicherheitsmitarbeiter gem. Anhang DVO (EU) 2015 / 1998
   Nr.11.2.3.5 und 11.2.3.7
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79710000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21A
   Hauptort der Ausführung:
   Flughafen München.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Einsatz als Sicherheitsmitarbeiter gem. Anhang DVO (EU) 2015 / 1998
   Nr.11.2.3.5 und 11.2.3.7.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Siehe II.2.11).
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Höchstzahl: 8
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
   Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
   aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
   auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
   am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
   nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
   eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000
   Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen
    maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3),
   wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3
   d) entfallen,
    maximal 200 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer
   III.1.2).
   Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
    Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
   besonderer Umstände der Leistungserbringung,
    Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
    Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
   Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
   Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
   des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
   5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
   uneingeschränkt;
   4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
   Schwächen aufweisen;
   2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
   Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
   enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
   1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
   oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
   jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
   Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu
   lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem
   voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten
   und Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu lassen, die bei einer
   Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen
   nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen
   Grundsätze.
   Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
   die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
   mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
   prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
   Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der
   vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der
   Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung
   unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und
   unterschiedlich zu gewichten.
   Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
   Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
   Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
   Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
   berücksichtigen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Optionsrecht des Auftraggebers auf Verlängerung des Vertrages um
   weitere 12 Monate; Ausübung der Option bis spätestens 3 Monate zum
   Auftragsende.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   A) Eigenerklärung,
   aa) dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines
   Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. §23 AEntG, §21 MiLoG oder
   Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu
   einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat,mit einer
   Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr
   als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt
   worden ist;
   bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen
   des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichb. Verfahren
   beantragt oder eröffnet worden ist,dass die Eröffnung eines solchen
   Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber
   nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
   eingestellt hat, §124 Abs. 1 Nr. 2 GWB;
   cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht
   nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat,durch die die
   Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, §124 Abs. 1 Nr. 3
   GWB;das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem
   Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des
   Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die
   Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
   Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, §123 Abs. 3 GWB
   entsprechend.
   Der Auftraggeber (AG) behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach §124
   GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen
   Ausschlussgründe vorliegt.Die Nennung der vorlieg. unter Ziffer
   III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher
   nicht abschließend.
   dd) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach §123 GWB
   vorliegt.
   b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine
   gleichw. Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen
   Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des
   Bewerbers soll vorgelegt werden, soweit aufgrund der Unternehmensform
   des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist. Der
   Handelsregisterauszug(nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der
   vorlieg. benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge,
   Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher
   Übersetzung);
   c) Nachweis einer gültigen Zulassung des Unternehmens, sowie der zur
   Geschäftsführung bestellten Personen nach §34a GewO (bei ausländischen
   Bewerbern werden vergleichbare Nachweise akzeptiert), Kopie
   ausreichend. Auf Verlangen ist eine amtlich beglaubigte Kopie bzw. das
   Original vorzulegen;
   d) Vorlage einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für das
   Unternehmen, sowie der zur Geschäftsführung bestellten Personen (oder
   eines vergleichb. Dokuments), die nicht älter als 3 Monate sein darf
   (maßgeblich ist der Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge).
   Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben der Bieter zur
   Selbstreinigung nach §125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für
   Ausschlüsse nach §126 GWB berücksichtigen.
   Für die Verwendung eines vom AG vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf
   Ziffer VI. 3d) verwiesen.
   Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4 der
   vorliegenden Bekanntmachung verwiesen, für eine ggf. erforderliche
   Auswahl der Bewerber,die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden
   (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen. Zusätzlich zu den
   voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach
   voranstehender Ziffer III.1.1a) sind keine Bescheinigungen oder
   Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder
   Kopien) vorzulegen. Der AG behält sich vor, bei Zweifeln an der
   Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im
   vorgenannten Sinn zu fordern.
   Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die
   Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorlieg.
   Bekanntmachung aufgef. Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen,
   da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und
   Eigenerklärungen nicht mit den vorlieg. vorgegebenen Erklärungen und
   Nachweise inhaltl. nicht übereinstimmen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   A) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf
   Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen
   vergleichbar sind,
   aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Als
   vergleichbar werden angesehen Leistungen nach §5, §8 oder §9 LuftSiG an
   Verkehrsflughäfen;
   b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto),
   aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
   Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens
   wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
   Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4)
   verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9)
   verwiesen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   A) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für
   jedes Geschäftsjahr getrennt), Anzahl der Arbeitskräfte die in den
   letzten 5 Jahren im Bereich §5, §8 oder §9 LuftSiG an Verkehrsflughäfen
   tätig waren;
   b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens, insbesondere für
   die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen
   fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des
   Unternehmens;
   c) Schriftliche Darstellung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung mit
   folgenden Angaben: aa) Schriftliche Darstellung des aktuellen
   Schulungsprogramms (Aus- und Fortbildung) im vorliegend maßgeblichen
   Geschäftsbereich (siehe voranstehend Ziffer III.1.3. b)) für
   Mitarbeiter getrennt nach der Struktur der Personalzusammensetzung,
   jeweils mit Angaben zur Art, Inhalten und zum Umfang der jeweiligen
   Schulungsprogrammen, Angaben zum Schulungspersonal (Anzahl,
   Qualifikation, Erfahrung der derzeit eingesetzten Trainer), bb)
   Erläuterung der derzeitigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung im
   Unternehmen des Bewerbers, etwa durch Zertifizierung nach DIN EN ISO
   9001:2000 oder gleichwertige Maßnahmen, cc) Erläuterung der derzeitigen
   Maßnahmen zur Qualitätsmessung und zu weiteren Qualitätssicherung (wie
   etwa Prozessoptimierung, Sicherung der Arbeitsqualität, Management der
   technischen Ausrüstung);
   d) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit
   fortgeschrittenen Referenzaufträgen aus den vor der Veröffentlichung
   dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und
   Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbare
   Leistungen durchgeführt wurden. Als vergleichbar werden angesehen
   Leistungen nach §5, §8 oder §9 LuftSiG an Verkehrsflughäfen.
   Erwartet werden folgende Angaben für jeden Referenzauftrag:
    Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines
   Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und
   E-Mail-Adresse;
    Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts;
    Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, insbesondere mit
   Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa die
   Angabe, ob und welche Leistungen im Bereich der §§ 5, 8 oder 9 LuftSiG
   oder Beschreibung der jeweils einzuhaltenden Sicherheitsstandards im
   Referenzauftrag sowie Angaben zur Auftragsgröße (Art und Umfang der
   erbrachten Leistungen, jeweils pro Jahr durchschnittlich geleistete
   Dienststunden für IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte (oder
   vergleichbare Qualifikation) und Luftsicherheitskontrollkräfte/
   -assistenten oder Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation);
    Angaben zur Auftragssumme;
    Zeitraum der Leistungserbringung;
    Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit
   Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht
   wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die
   Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist
   anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
   Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens
   wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
   Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4)
   verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9)
   verwiesen.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung
   der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die
   Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
   unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen,
   zu vervollständigen oder zu korrigieren.
   Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht
   eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht
   sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3)
   genannter Mindestanforderungen.
   Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber
   inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den
   in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im
   Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der
   Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
   Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß
   Ziffer II.2.9).
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige
   Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als
   Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer
   Bewerbergemeinschaft muss  zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer
   VI.3 d)  eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem
   Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der
   Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden
   Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
   Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen
   Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Die Aufteilung
   der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der
   Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 19/06/2017
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   A)Der Auftraggeber(AG)ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach §100
   Abs. 1 Nr. 2 GWB.
   AG im vorliegenden Vergabeverfahren ist:CAP Flughafen München
   Sicherheits-GmbH
   Der vorgenannte AG wird im Vergabeverfahren von der Flughafen München
   GmbH vertreten.
   b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
   Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind
   bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
   Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft,
   sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder
   technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen
   (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer
   III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen
   insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit
   Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag
   die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach
   deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit
   über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
   Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im
   Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit
   ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber
   im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem
   Umfang der Eignungsleihe haftet.
   Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für
   die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-oder
   Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen,
   so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen
   als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese
   Kapazitäten benötigt werden.
   c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher
   Sprache einzureichen;bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher
   Übersetzung.
   d) Der AG hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen
   Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der
   Teilnahmeanträge zu verwenden.Der Bewerbungsbogen ist bei der
   Kontaktstelle nach Ziffer I.1) in Textform anzufordern.Es sind in der
   Anforderung zwei E-Mail-Adressen zu benennen,an die der Bewerbungsbogen
   zu übermitteln ist.
   Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform (eigenhändig unterschrieben
   und im Original) bis zum Schlusstermin für deren Eingang nach Ziffer
   IV.2.2) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß
   Ziffer I.1) eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis
   Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren 2016-1000465
   Sicherheitsdienstleistunge an ausgewählten Kontrollstellen,
   Zutrittskontrollen sowie Bestreifungen nach §8 und §9 LuftSiG am
   Flughafen MünchenNicht öffnen zu versehen.
   e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
   aa) Der AG behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten
   informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten
   Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen,
   insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen;
   bb) Der AG behält sich nach §15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der
   Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen
   einzutreten;
   f) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter
   dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung für den gesamten Ablauf
   des Vergabeverfahrens;
   g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens
   31.5.2017 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1)
   vorliegen;
   h) Der AG behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3
   zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren
   einzustellen. Der AG behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung
   der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das vorliegende
   Vergabeverfahren einzustellen.Bei einer losweisen Vergabe gelten die
   voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Regierung von Oberbayern  Vergabekammer Südbayern -
   Maximilianstraße 39
   München
   80534
   Deutschland
   Telefon: +49 89/2176-2411
   E-Mail: [4]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Fax: +49 89/2176-2847
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein
   Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere
   unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
   des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Siehe Ziffer VI.4.1)
   München
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/05/2017
References
   1. mailto:vergabe@munich-airport.de?subject=TED
   2. http://www.munich-airport.de/
   3. https://www.munich-airport.de/ausschreibungen-855722
   4. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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