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Ausschreibung: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung - DE-Hofheim am Taunus
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 196717-2017 (ID: 2017052409210529283)
Veröffentlicht: 24.05.2017
*
DE-Hofheim am Taunus: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
2017/S 99/2017 196717
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV)
Alte Bleiche 5
Hofheim am Taunus
65719
Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabemanagement
E-Mail: [1]vergabemanagement@rmv.de
NUTS-Code: DE7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.rmv.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Aufgabenträgerorganisation
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Erhöhung der Zugbegleitquoten in den Teilnetzen Taunus und Wetterau
West-Ost.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Sukzessive Erhöhung der vertraglich vereinbarten Zugbegleitquoten in
Teilnetzen Taunus und Wetterau West-Ost gemäß des mit der Hessischen
Landesbahn GmbH (HLB) geschlossenen Verkehrs-Service-Vertrages vom
18.8.2003. Die Anpassung der vereinbarten Zugbegleitquoten bis zum
voraussichtlichen Ende der Vertragslaufzeit am 10.12.2022 ist
erforderlich, um neben einer deutlichen qualitativen Aufwertung des
Leistungs- und Serviceangebotes das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste
nachhaltig zu verbessern und der seit Vertragsbeginn deutlich
gestiegenen Fahrgastnachfrage gerecht zu werden. Zusätzlich ist eine
adäquate Sicherung der Fahrgeldeinnahmen durch laufende
Fahrausweisprüfungen der in den Fahrzeugen von der HLB eingesetzten
Zugbegleitern im Rahmen des als Brutto-Vertrag ausgestalteten
Verkehrs-Service-Vertrages notwendig.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Siehe Ziffer II.1.4).
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Angaben in Ziffer II.1.7) und V.2.4) erfolgten nur aus technischen
Gründen, weil das EU-Formular an diesen Stellen eine Eingabe verlangt.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Die sukzessive Erhöhung der vertraglich vereinbarten Zugbegleitquote
wird vom Auftraggeber als nicht wesentliche Änderung des bestehenden
Auftrages gewertet. Ungeachtet dessen wäre sie jedoch auch auf der
Grundlage des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB zulässig. Die
vorstehend abweichende Angabe zur Vefahrensart erfolgte, weil eine
entsprechende Auswahlvariante nicht gegeben war. Die Erhöhung der
Zugbegleitquote ist aus den in Ziffer II.1.4) dargestellten Gründen
erforderlich. Ein Wechsel des Auftragnehmers bzw. ein dauerhafter
Einsatz von Fremdpersonal kann nicht sinnhaft erfolgen. Derartiges wäre
mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten
verbunden. Die vorgenannten Umstände, die zu der jetzt erforderlichen
Erhöhung der Zugbegleitquote zwingen, waren nicht in der erforderlichen
Art und Weise vorhersehbar.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
19/05/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Hessische Landesbahn GmbH (HLB)
Am Hauptbahnhof 18
Frankfurt am Main
60329
Deutschland
NUTS-Code: DE7
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Zu Ziffer V.2.1): Aus technischen Gründen kann kein in der Zukunft
liegendes Datum des Vertragsschlusses angegeben werden. Der
Vertragsschluss erfolgt frühestens nach Ablauf der Frist von 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Ex-ante-Transparenzbekanntmachung.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§
155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die
Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur
Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen.
Daneben ist auf § 135 GWB hinzuweisen, der folgenden Wortlaut hat:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung
im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntgabe, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Darmstadt
64283
Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/05/2017
References
1. mailto:vergabemanagement@rmv.de?subject=TED
2. http://www.rmv.de/
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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