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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Neusäß
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dokument Nr...: 196334-2017 (ID: 2017052409152128904)
Veröffentlicht: 24.05.2017
*
DE-Neusäß: Dienstleistungen von Architekturbüros
2017/S 99/2017 196334
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Neusäß
Hauptstraße 28
Neusäß
86356
Deutschland
Kontaktstelle(n): Hochbau, Herr Zimmermann
E-Mail: [1]hochbau@neusaess.de
NUTS-Code: DE276
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.neusaess.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]http://www.meixner-partner.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Meixner + Partner GmbH
Gögginger Str. 93
Augsburg
86199
Deutschland
Kontaktstelle(n): Meixner + Partner GmbH
Telefon: +49 82150105-22
E-Mail: [4]VgV@meixner-partner.de
Fax: +49 82150105-10
NUTS-Code: DE271
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]http://www.meixner-partner.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Neubau KitA Oskar-von-Miller-Straße Objektplanung LPH 2-9.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Stadt Neusäß plant den Neubau einer Kindertagesstätte an der
Oskar-von-Miller-Straße, FlNr. 75/6 und tlw. 75/5, Gemarkung Neusäß.
Es sollen 3 Kindergartengruppen, sowie 2 Krippengruppen mit
Außenanlagen in direkter Nachbarschaft zu einem bestehenden
Kindergarten errichtet werden.
Der Kindergarten soll für die Betreuung von integrationsbedürftigen
Kindern in besonderer Weise geeignet sein.
Die Einrichtung umfasst neben den Gruppenräumen auch
Ruhe-/Schlafbereich, Mehrzweck-, Therapie-, Sanitär-, Personal- und
Verwaltungsräume sowie eine Küche, Versorgungszone, Lager- und
Technikräume und Freiflächen.
Die insgesamt 5 Kindergruppen sollen unter Einbezug von öffentlichen
Fördermitteln als Neubau in einem Zug barrierefrei errichtet werden.
Besonderer Wert wird auf eine städtebaulich gelungene, architektonisch
ansprechende, energetisch optimierte, wartungsarme und kostengünstige
sowie rasch realisierbare Lösung gelegt.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE276
Hauptort der Ausführung:
Stadt Neusäß.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und
Innenräume gem. § 34 HOAI, Stand 2013, LPH 2-9, mit stufenweiser
Beauftragung, für den Neubau der barrierefrei zu errichtenden
Kindertagestätte Oskar-von-Miller-Straße, in der Stadt Neusäß.
Als Baufläche steht in der Gemarkung Neusäß das Flurstück 75/6 und
daran westlich anschließend ein Teilstreifen der Flur 75/5 (bis zum
Zaun des bestehenden Kindergartenfreibereichs) zur Verfügung.
Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden.
Falls ein Aufzug zur Ausführung kommt, soll auch dieser vom Architekten
geplant werden (ALG Fördertechnik der techn. Ausrüstung).
Der Bauherr kann sich sowohl ein Gebäude, das überweigend in
Massivbauweise, als auch eines, das überwiegend in Holzbauweise
errichtet wird, vorstellen.
Der Bauherr kann sich sowohl rein erdgeschossige, als auch
zweigeschossige Lösungsansätze vorstellen.
Der Bauherr wünscht ein Gebäude, das wirtschaftlich zu bauen und zu
unterhalten ist.
Die Erschließung sollte von der Oskar-von-Miller-Straße erfolgen.
Die jetzt bestehende Wegebeziehung zwischen der Oskar-von-Miller-Straße
und dem Erschließungsbereich des bestehenden Kindergartens soll
erhalten werden. Das heißt aber nicht, dass der bestehende Weg
unverändert übernommen werden muss.
Der vorhandene Grünbestand soll tendenziell erhalten und in die
Planungen integriert werden. Er wird aber nicht als so hochwertig
eingestuft, dass gute städtebauliche Ansätze nicht verfolgt werden
sollen, nur weil dadurch einzelne Bäume zu entfernen wären.
Auch in mittlerer und ferner Zukunft ist eine weitere, über die hier
gegenständliche Planung hinausgehende zusätzliche Bebauung des
Grundstücks nicht geplant. Vielmehr wird angestrebt, dass die
Planungsfläche zumindest in Ansätzen ihren parkähnlichen Charakter
behält. Die Wirkung einer baulichen Massierung zusammen mit dem
bestehenden Kindergarten wollte vermieden werden.
Für Kinderkrippe und Kindergarten sind getrennte Freispielbereiche
einzuplanen.
Das Gebäude soll nach den gesetzlichen Grundlagen der FAG-Förderung,
ergänzt durch die Zuwendungsrichtlinie FAZR, bzw. nach dem
Sonderinvestitionsprogramm (Kinderbetreuungsfinanzierung) gefördert
werden.
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Anfang Oktober 2017
statt.
Auftragsvergabe ist voraussichtlich Ende November 2017, der
Planungsbeginn direkt im Anschluss daran. Der weitere zeitliche Ablauf
ist abhängig von den angestrebten Zuschussfreigaben. Der Auftraggeber
wünscht sich eine möglichst zügige Abwicklung des Projektes.
Der Neubau der Kindertagestätte wird vom Auftraggeber in die
Honorarzone III eingeordnet.
Nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs werden die Teilnehmer, die
zur Vergabeverhandlung eingeladen werden, zur Abgabe von
Lösungsansätzen aufgefordert, um die Herangehensweise an die geforderte
Aufgabenstellung ersichtlich zu machen.
Hierbei werden folgende Teilleistungen aus der LPH 2 erwartet:
Lageplan 1:1000,
Übersichtslan 1:500,
Grundrisse, Schnitt und 1 Hauptfassade 1:200,
Fassadenschnitt (beispielhafte Systemdarstellung) 1:50,
Flächen- und Raumberechnungen,
Erläuterungstext.
Anhand der Bewertung der Teilleistungen gemäß
Simmendinger-Teilleistungstabelle auf Grundlage der HOAI wird diese
Leistung mit 10 000 EUR brutto vergütet.
Die Tiefe der Ausarbeitung ist dem Honorar anzupassen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/12/2017
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen
dargestellten Bewertungsmatrix.
Hinweis Losverfahren:
Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen
mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die
Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu
Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter
den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Hinweis Nachnominierung:
Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält
sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens
entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der
Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte
Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn,
dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Abgabe des Lösungsansatzes
ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer
eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller
Teilnehmer sicherstellen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 2 gem. § 34 HOAI 2013,
Stufe 2: LPH 3-4 gem. § 34 HOAI 2013,
Stufe 3: LPH 5-7 gem. § 34 HOAI 2013,
Stufe 4: LPH 8-9 gem. § 34 HOAI 2013.
Zunächst wird die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf
Beauftragung der weiteren Stufen besteht nicht.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB.
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21
MiLoG
c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche
Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem
Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen
gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des
Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i.V.m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen
wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und
dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten
Anforderungen erfüllen.
e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen
anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu
benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs.
3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als
Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung
dieser Unternehmen ist abzugeben.
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. §
1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften.
Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem
Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der
bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der
Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen
einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und
führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener
Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind
auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros
sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
A) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den
Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten
3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) gem. § 45 Abs. 1
Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von
200 000 EUR brutto.
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1
bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000
EUR für Personenschäden und über 1 000 000 EUR für Sachschäden bei
einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder
eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers
muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die
Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten
bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder
im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d.h. ohne
Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des
Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien
im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen
abgesichert sind.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des
Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss
der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im
Auftragsfall zusichert.
Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein
gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung
beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich
sein.
Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender
Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu a) Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 200
000 EUR brutto.
zu b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR
für Personenschäden und über 1 000 000 EUR für Sachschäden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
A) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die
Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) gem. §
46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von
drei technischen Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d.h.
eindeutige Benennung des Projektleiters und des stellvertretenden
Projektleiters. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation
des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gem. § 75
VgV. Die Person des Projektleiters erfüllt die fachlichen
Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbeszeichnung
Architekt (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat
des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Die Person des
stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen,
wenn sie berechtigt ist, die Berufsbeszeichnung Architekt (im Sinne
des § 75 Abs. 1 VgV) oder Ingenieur (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im
jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung Architekt
oder Ingenieur nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind
vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also
Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie
2005/36/EG Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden
Projektleiters im Leistungsbild Objektplanung ist jeweils durch Vorlage
eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung
sind acht Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und vier Jahre
für den stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild Objektplanung.
d) Angabe von mindestens zwei Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV. Im Falle
einer ARGE ist von jedem ARGE-Partner mind. eine Referenz einzureichen.
Referenzen können nicht mehrfach eingereicht werden.
Für die Referenzprojekte gilt folgende Mindestanforderung:
Der Referenzzeitraum muss zwischen 2010-2017 liegen, die LPH 2 muss in
diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 abgeschlossen sein.
Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten erforderlich:
Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE
ggf. Benennung der Unterauftragnehmer
Projektbezeichnung
Name des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters
Projektlaufzeit (LPH 2-8)
Projektvolumen brutto (KG 200-700)
BGF
Gruppenräume
Beauftragte, selbst erbrachte Leistungsphasen
Honorarzone
Funktionsbereiche
Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens
Zusatzpunkte für:
Neubau
Vorgaben zur Integration (Teilhabe von Menschen mit Behinderung)
öffentliche Fördermittel bzw. öffentlicher Auftraggeber bzw.
Vergaberichtlinien analog eines öffentlichen Auftraggebers
Sonstiges:
Projektdarstellung der Referenzprojekte auf jeweils höchstens zwei
DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung z.B. mit
Grundrissen, Ansichten, Fotos etc. und Beschreibung in Textform.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen
und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen
Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der
Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht
korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu a) Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von drei technischen
Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
zu b) Mindestanforderung an den Projektleiter: Berufsbeszeichnung
Architekt (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV)
Mindestanforderung an den Stellvertretenden Projektleiter:
Berufsbeszeichnung Architekt (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder
Ingenieur (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV)
zu c) Mindestanforderung sind acht Jahre Berufserfahrung für den
Projektleiter und vier Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im
Leistungsbild Objektplanung.
zu d) Mindestens zwei Referenzprojekte. Der Referenzzeitraum muss
zwischen 2010-2017 liegen, die LPH 2 muss in diesem Zeitraum begonnen
und die LPH 8 abgeschlossen sein.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) dieser Bekanntmachung
vorzulegen.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/06/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
A) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu
unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und
Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen
Umschlag im Original bei der unter I.1) genannten Anschrift (siehe
Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der
Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die
Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige
Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene bzw. formlose
Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden
ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in
schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter [6]VgV@meixner-partner.de
bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu
richten.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen
oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der Internetseite
[7]www.meixner-partner.de/ausschreibungen bis 6 Kalendertage vor Ablauf
der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und
werden nicht zurückgesandt.
d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise
in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers:
Die Teilnehmer / die Bewerber verpflichten sich, sich
eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist
auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen,
Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen
wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die
Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage
abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen,
Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor
genannter Internetseite veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen,
Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen
sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen
oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende
Regelungen:
Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem
Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist per E-Mail, an die zu vor
genannte E-Mailadresse, mitzuteilen, sofern
Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer
Teilnahmeantrag abgegeben wird,
Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer
Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende
der Teilnahmefrist vorliegen,
Der alte Teilnahmeantrag ergänzt um das Erläuterungs-,
Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll.
Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante
wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-,
Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es
wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-,
Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist
dem Auftraggeber vorliegen muss,
Der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In
dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter
Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-,
Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen,
dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
E-Mail: [8]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse:[9]http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages)
sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab
Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs.
2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender
Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der
Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem
Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der
Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
siehe VI.4.1)
München
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/05/2017
References
1. mailto:hochbau@neusaess.de?subject=TED
2. http://www.neusaess.de/
3. http://www.meixner-partner.de/
4. mailto:VgV@meixner-partner.de?subject=TED
5. http://www.meixner-partner.de/
6. mailto:VgV@meixner-partner.de?subject=TED
7. http://www.meixner-partner.de/ausschreibungen
8. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
9. http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
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