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Ausschreibung: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung - DE-Bergisch Gladbach
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Dokument Nr...: 196348-2017 (ID: 2017052409145928870)
Veröffentlicht: 24.05.2017
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DE-Bergisch Gladbach: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2017/S 99/2017 196348
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Bundesanstalt für Straßenwesen
Brüderstraße 53
Bergisch Gladbach
51427
Deutschland
E-Mail: [1]forschungsvergabe@bast.de
NUTS-Code: DEA2B
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.bast.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=160886
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
FE 06.0102/2012/DRB Überprüfung der Praxisrelevanz des Prüfverfahrens
Friction after Polishing.
Referenznummer der Bekanntmachung: Z5kä FE 06.0102/2012/DRB
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
FE 06.0102/2012/DRB Überprüfung der Praxisrelevanz des Prüfverfahrens
Friction after Polishing.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 151 260.50 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
FE 06.0102/2012/DRB.
Überprüfung der Praxisrelevanz des Prüfverfahrens Friction after
Polishing
Die Griffigkeit der Straßenoberflächen ist eine wesentliche Anforderung
an das Bauwerk Straße. Die Griffigkeit muss sowohl unmittelbar nach
Erstellung der Straße als auch über ihre Nutzungsdauer gegeben sein,
damit eine sichere Nutzung der Straße gewährleistet ist.
Zur Sicherstellung einer ausreichenden Griffigkeit von
Straßenoberflächen wird derzeit der Polished Stone Value (PSV) am
verwendeten Gestein als wesentliches Kriterium herangezogen. Gleichwohl
ist bekannt, dass der PSV der im Asphaltmischgut enthaltenen groben
Gesteinskörnung nicht die einzige straßenseitige Einflussgröße ist, die
das anfängliche Griffigkeitsniveau und vor allem den Verlauf der
Griffigkeit über die Nutzungsdauer bestimmt. Hier sind auch noch
weitere Parameter der Mischgutzusammensetzung aber auch die Ausprägung
der Oberflächentextur, diese auch beeinflusst durch die Bauausführung,
zu berücksichtigen.
Mit dem Prüfverfahren Friction after Polishing (FAP-Verfahren) steht
seit einigen Jahren ein Laborverfahren zur Verfügung, das in der Lage
ist das Griffigkeitspotential von Oberflächen am verdichteten Asphalt
zu erfassen.
Mit dem vorliegenden Forschungsvorhaben soll untersucht werden, welches
mit dem FAP-Verfahren ermittelte Anforderungsniveau den derzeitigen
Anforderungen an den PSV entsprechen würde. Damit sollen für das
FAP-Verfahren Anforderungswerte für die Griffigkeit von Asphaltmischgut
in erster Näherung abgeschätzt werden. Die Einflüsse aus der
Herstellung einer Asphaltdeckschicht in situ und der
Verkehrsbeanspruchung bleiben hierbei unberücksichtigt.
Zunächst sind Gesteine aus einem relevanten PSV-Bereich systematisch zu
untersuchen. Anschließend sind an Asphaltmischgut, das unter Verwendung
von Gesteinskörnungen mit bekannten PSV hergestellt wird,
Untersuchungen mit dem FAP-Verfahren durchzuführen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 151 260.50 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 999
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Zeitrahmen für die Projektlaufzeit ist anzubieten.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Keine Anforderungen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach
Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle
Leistungsfähigkeit
durch eine Eigenerklärung nachweisen.
und
ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw.
Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und
Sachschäden, die
über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder
eine
Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der
Zuschlagserteilung
dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im
o. g. Sinne
abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch
eine
Eigenerklärung nachweisen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Erfahrung und Kenntnisse im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und
Dokumentationen von komplexen Sachverhalten.
Nachzuweisen durch mindestens drei Veröffentlichungen
(Fachzeitschriftenartikel, FE-Berichte) zu unterschiedlichen Projekten
aus den letzten fünf Jahren (s. Referenzblatt 1, Nr. 4a, Liste der
Vergabe- und Vertragsunterlagen) A
Bei zugänglicher Literatur ist die genaue Quelle zu benennen.
Bei nicht zugänglicher Literatur ist ein Belegexemplar, bevorzugt als
CD-ROM, beizufügen.
Bei BMVI/BMVBS/BASt veranlasster Forschung ist das Projekt genau zu
benennen (FE-Nr.).
Erforderlich sind Erfahrung und Kenntnisse in der Konzeption und
Durchführung von Versuchen mit dem Friction after Polishing Verfahren
(FAP-Verfahren).
Gültige Referenzprojekte sind z. B.
Forschungsprojekte,
Gutachten,
Versuchsserien.
Nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten fünf
Jahren (s. Referenzblatt 2, Nr. 4a, Liste der Vergabe- und
Vertragsunterlagen) A
Erforderlich sind Erfahrung und Kenntnisse in der Konzeption und
Durchführung von Versuchen zur Bestimmung des Polierwertes (PSV).
Gültige Referenzprojekte sind z. B.
Forschungsprojekte,
Gutachten,
Versuchsserien.
Nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten fünf
Jahren (s. Referenzblatt 3, Nr. 4a, Liste der Vergabe- und
Vertragsunterlagen) A
Erforderlich sind Erfahrung und Kenntnisse bei der Organisation und
Durchführung von Untersuchungen zur Bestimmung der Mineralogie und
Petrografie.
Gültige Referenzprojekte sind z. B.
Forschungsprojekte,
Gutachten,
Versuchsserien.
Nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten fünf
Jahren (s. Referenzblatt 4, Nr. 4a, Liste der Vergabe- und
Vertragsunterlagen) A
A=Ausschlusskriterium.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/07/2017
Ortszeit: 15:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/07/2017
Ortszeit: 15:00
Ort:
Bergisch Gladbach.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Form der Angebote
Für das Angebot sind die von der BASt-Vergabestelle (Referat Z5)
vorgegebenen Vordrucke (siehe Nr. 2, Liste der Vergabe- und
Vertragsunterlagen) zu verwenden.
Die Angebote sind in Schriftform einzureichen.
Das Angebot ist mit Namen (Firma/Institut) des Bieters sowie mit Datum
und Unterschrift zu versehen und in einen Umschlag einzulegen.
Der Umschlag ist zu verschließen und wie folgt zu kennzeichnen:
Angebot
FE 06.0102/2012/DRB
Überprüfung der Praxisrelevanz des Prüfverfahrens Friction after
Polishing
Schlusstermin für den Eingang der Angebote:
4.7.2017; 15:00 Uhr
Bitte nicht vor dem Schlusstermin öffnen
Das Angebot ist an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Straßenwesen
Brüderstraße 53
51427 Bergisch Gladbach
Nachträgliche Änderungen und Berichtigungen des Angebotes können
innerhalb der Angebotsfrist in einem verschlossenen Umschlag,
gekennzeichnet wie bei der Angebotsabgabe, zugestellt werden.
Die schriftlichen Angebote müssen zur leichteren Verarbeitung
folgendermaßen gestaltet werden:
kopierfähige Vorlage: DIN A4, einseitig bedruckt, nicht geheftet /
nicht gebunden.
Das Design der eingereichten Angebote spielt bei der Bewertung keine
Rolle, maßgebend ist der Inhalt. Eingesandte Unterlagen (Ordner,
Präsentationsmappen etc.) werden nicht zurückgeschickt.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen unter
[4]www.evergabe-online.de bzw. [5]www.bund.de kostenlos zur Einsicht
und zum Download zur Verfügung.
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige
(geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB oder §
124 GWB auszuschließen sind.
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB
oder § 124 GWB vorliegt.
Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen
(Nr. 4b, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Ab einem Auftragswert von 30 TEUR wird die Vergabestelle beim Bundesamt
für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
(gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung
entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die
für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.
Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist
zusätzlich die Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen
und Quersubventionen (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und
Vertragsunterlagen) vorzulegen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
bonn
53123
Deutschland
E-Mail: [6]info@bundeskartellamt.bund.de
Internet-Adresse:[7]http://www.bundeskartellamt.bund.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, §
160 Abs. 3 S.
1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des
Vergabeverstoßes.
Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen
Auftraggeber.
Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bewerber/
Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrages, jedoch
nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der
Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung
der Bekanntmachung.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/05/2017
References
1. mailto:forschungsvergabe@bast.de?subject=TED
2. http://www.bast.de/
3. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=160886
4. http://www.evergabe-online.de/
5. http://www.bund.de/
6. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
7. http://www.bundeskartellamt.bund.de/
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