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Ausschreibung: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste - DE-Altenburg
Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
Dokument Nr...: 196306-2017 (ID: 2017052409145728865)
Veröffentlicht: 24.05.2017
*
  DE-Altenburg: Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
   2017/S 99/2017 196306
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Altenburg  Stadtverwaltung Altenburg
   Markt 1
   Altenburg
   04600
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Michael Blazy
   Telefon: +49 3447/594602
   E-Mail: [1]michael.blazy@stadt-altenburg.de
   Fax: +49 3447/594609
   NUTS-Code: DEG0
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.altenburg.eu
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E64858789
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Öffentliche Sicherheit und Ordnung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Durchführung der regelmäßigen Straßenreinigung im Stadtgebiet
   (Anschlussgebiet) Altenburg.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   90610000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Durchführung der regelmäßigen Straßenreinigung im Stadtgebiet
   (Anschlussgebiet) Altenburg / reguläre Vertragslaufzeit: 1.1.2018 
   31.12.2022.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   NUTS-Code: DEG
   NUTS-Code: DEG0
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Altenburg.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Durchführung der regelmäßigen Straßenreinigung im Stadtgebiet
   (Anschlussgebiet) Altenburg / reguläre Vertragslaufzeit: 1.1.2018 
   31.12.2022 /// Ø wöchentliche Reinigungsleistung: ca. 79,5 km
   maschinelle Reinigung, ca. 3,0 km manuelle Reinigung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2018
   Ende: 31/12/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Zahl der möglichen Verlängerungen: 1 voraussichtlicher Zeitrahmen für
   Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungen in
   Monaten: 24 weitere Details siehe II.2.11.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Straßenreinigungsvertrag tritt zum 1.1.2018 (Stichtag) in Kraft und
   endet am 31.12.2022. Die Auftraggeberin hat die einmalige Option, den
   Straßenreinigungsvertrag um weitere 2 Jahre (24 Monate) zu verlängern.
   Will die Auftraggeberin von dieser Option Gebrauch machen, ist dies
   gegenüber dem Auftragnehmer durch eingeschriebenen Brief bis spätestens
   1 Jahr vor Ende der in Satz 1 genannten Laufzeit zu erklären.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Erklärung des Bieters zu Unternehmensangaben wie u. a.
   Unternehmensgegenstand, einschlägiges Berufs-/Handelsregister // sofern
   zutreffend:
    Angaben zur Leistungsabgrenzung bzgl. etwaiger Auftragsdurchführung
   innerhalb einer
   Bietergemeinschaft bzw. späteren ARGE sowie Haftungserklärung
   Bietergemeinschaft;
    Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben grundsätzlich jeweils
   die Angaben und Erklärungen wie ein
   Einzelbieter abzugeben.- Erklärungen und Angaben zu Unterauftragnehmer
   nach § 36 VgV mit Verpflichtungserklärung sowie grundsätzlich
   Erklärungen / Nachweise des Unterauftragnehmers analog zum Bieter  Bei
   einem vorgesehenen Einsatz von Unterauftragnehmern / Nachunternehmern
   sind ordnungsgemäß
   ausgefüllt die Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und
   Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 und 15 Abs. 2 ThürVgG) sowie die
   Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen dem
   Erklärungsbogen des Unterauftragnehmers / Unternehmens beizufügen.
    Erklärungen und Angaben zu anderen Unternehmen, dessen Kapazitäten i.
   S. d. Eignungsleihe nach § 47
   VgV in Anspruch genommen werden sollen mit Verpflichtungserklärung
   sowie grundsätzlich Erklärungen / Nachweise des anderen Unternehmens
   analog zum Bieter 2. Eigenerklärungen des Bieters ob ggf.
   Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie § 124 Abs. 1 GWB vorliegen //
   sofern zutreffend:
    Erklärung zur Selbstreinigung
   weitere Details siehe Vergabeunterlagen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung  mit Abgabe
   Bietererklärungen: Eigenerklärung zur
   Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit vom AG vorgegebenen
   Mindestdeckungssummen  vor Auftragsvergabe: Vorlage eines
   entsprechenden Nachweises
   2. Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 
   Jahresgesamtumsätze, Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich Straßenreinigung
   u. Straßenkehrdienste weitere Details siehe Vergabeunterlagen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der geforderte Mindestjahresumsatz je Jahr im Tätigkeitsbereich
   Straßenreinigung und Straßenkehrdienste nach § 45 VgV beträgt für den
   Bieter bzw. Bietergemeinschaften 150 T EUR. Wird der vorgegebene
   Mindestumsatz unterschritten, wird das Angebot nicht weiter
   berücksichtigt. Die Umsatzzahlen der Unternehmen der Eignungsleihe
   sowie etwaiger Unterauftragnehmer werden den jeweiligen Bieter vor dem
   Entscheid bzgl. des Erreichens des Mindestumsatzes positiv angerechnet.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung
   vergleichbar sind / Referenzprojekte:
   Vorlage von Daten zu drei Referenz(en)/-projekten des Bieters aus den
   letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anm.: Bei mehrjährigen
   Verträgen, die aktuell noch vollzogen werden, muss mindestens zwei
   Jahre die Leistung erbracht worden sein.) Die vertragsgemäße Ausführung
   der benannten Referenzleistungen ist vom Bieter im Rahmen der
   Eigenerklärung zu bestätigen. (u. a. Daten zur Auftragswert Referenzen,
   Leistungszeitraum)  durchschnittlich jährliche Beschäftigtenanzahl des
   Unternehmens in den letzten drei Jahren nebst Anzahl der
   Führungskräfte  Vorlage eines gültigen Zertifikates zur
   Qualitätssicherung / zum Qualitätsmanagement oder Eigenerklärungen
   und Angaben zum Qualitäts-, Termin-, und Kostensicherungsmanagement 
   Eigenerklärungen und Angaben zu ausreichend qualifiziertem Personal
   sowie zur technischen Ausrüstung /
   Ausstattung Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter eine
   Angebotsbeschreibung (Kurzbeschreibung der angebotenen Leistungen der
   Straßenreinigung im Anschlussgebiet der Stadt Altenburg (maximaler
   Umfang 3 DIN-A-4-Seiten); Personaleinsatz und Organisation der
   angebotenen Leistungen der Straßenreinigung (mit Anzahl, Qualifikation,
   Einsatzbereich und Verantwortlichkeit des Personals, dabei insbesondere
   Planung der Einsatzzeiten, sowie ggf. Fahrzeugeinsatz und Einsatz
   sonstiger Geräte und Hilfsmittel, insbesondere
   Halteverbotsbeschilderung  dauerhafter und flexibler- für
   Reinigungszeiten)) inkl. u. a. eines Reinigungsplanentwurfs für das
   Jahr 2018 zu erstellen (Anm.: Der Reinigungsplanentwurf 2017 wird u. a.
   als Hilfe zur Verfügung gestellt.) weitere Details siehe
   Vergabeunterlagen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1. ) Anforderungen betreffend der
   Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung / 2.) Sofern die Reinigung
   mittels Kehrmaschine erfolgen soll, sind durch diese mind. die
   Anforderungen der Abgasnorm 6, hilfsweise Zertifizierung mit blauem
   Engel, zu erfüllen. Eine einzusetzende Kleinkehrmaschine muss eine
   2-Tellerbesen-Ausführung haben. Eine einzusetzende Großkehrmaschine
   muss mit einer 2-Tellerbesen-Ausführung und zusätzlich einer Kehrwalze
   über die gesamte Fahrzeugbreite ausgestattet sein. / 3.) Hinweis für
   sämtliche Unterlagen: Gemäß § 56 Abs. 2 S.2 VgV wird festgelegt, dass
   keine Unterlagen nachgefordert werden.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Neben den in den Vergabeunterlagen enthaltenen Bedingungen sollen die
   folgenden ergänzenden Vertragsbedingungen nach dem ThürVgG
   vertragsgegenständlich werden und sind infolge mit dem Angebot
   einzureichen.
    Ergänzende Vertragsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit
   (§§ 10 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
    Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der
   ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG)
    Ergänzende Vertragsbedingungen zu  § 12 und § 15 ThürVgG 
   Nachunternehmereinsatz,  § 17 ThürVgG -
   Kontrollen,  § 18 ThürVgG  Sanktionen Die Vergütung erfolgt jährlich;
   auf ein Jahresgesamtentgelt werden monatliche Abschläge gezahlt.
   Der Auftragnehmer hat für die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten
   eine Sicherheit in Höhe von 5 % seines voraussichtlich anfallenden
   Jahresentgelts zu leisten.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 27/06/2017
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/09/2017
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 27/06/2017
   Ortszeit: 11:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Öffnungsverfahren nach den einschlägigen Rechtsvorschriften (GWB, VgV).
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
   2021.
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer
   Weimarplatz 4
   Weimar
   D-99423
   Deutschland
   Telefon: +49 36137737254
   E-Mail: [4]vergabekammer@tlvma.thueringen.de
   Fax: +49 36137739354
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information
   nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
   (§ 160 GWB).
   Übermitteln Sie den Nachprüfungsantrag so rechtzeitig innerhalb der
   Wartefrist des Auftraggebers nach § 134 Abs. 2 GWB, dass die
   Vergabekammer den Antrag auf seine offensichtliche Unzulässigkeit oder
   Unbegründetheit prüfen und noch vor Ablauf dieser Frist an den
   öffentlichen Auftraggeber übermitteln kann. Das gesetzliche
   Zuschlagsverbot wird erst mit Information des öffentlichen
   Auftraggebers durch die Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag in
   Textform ausgelöst (§ 169 Abs. 1 GWB).
   Auf die Pflicht zur Rüge wird ausdrücklich aufmerksam gemacht (§ 160
   GWB). Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen
   Vergabekammer unzulässig, soweit  der Antragsteller den geltend
   gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
   Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis
   zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
   zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis
   zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
   dem Auftraggeber gerügt werden,
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/05/2017
References
   1. mailto:michael.blazy@stadt-altenburg.de?subject=TED
   2. http://www.altenburg.eu/
   3. https://www.subreport.de/E64858789
   4. mailto:vergabekammer@tlvma.thueringen.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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