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Ausschreibung: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung - DE-Bergisch Gladbach
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Dokument Nr...: 196237-2017 (ID: 2017052409142728808)
Veröffentlicht: 24.05.2017
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DE-Bergisch Gladbach: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2017/S 99/2017 196237
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z5
Brüderstraße 53
Bergisch Gladbach
51427
Deutschland
E-Mail: [1]forschungsvergabe@bast.de
NUTS-Code: DEA2B
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.bast.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=160396
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
FE 06.0110/2014/DGB Praxisgerechte Anforderungen an den
Polierwiderstand feiner Gesteinskörungen.
Referenznummer der Bekanntmachung: Z5sh-FE 06.0110/2014/DGB
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
FE 06.0110/2014/DGB.
Praxisgerechte Anforderungen an den Polierwiderstand feiner
Gesteinskörnungen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 151 260.50 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B
Hauptort der Ausführung:
Bergisch Gladbach.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Kurzfassung
FE 06.0110/2014/DGB
Praxisgerechte Anforderungen an den Polierwiderstand feiner
Gesteinskörnungen.
Die Griffigkeitsentwicklung einer Straße wird maßgebend durch den
Polierwiderstand der verwendeten Gesteinskörnungen bestimmt. Der
resultierende Polierwiderstand des Gesteinskörnungsgemisches wird durch
die grobe und feine Gesteinskörnung entsprechend ihren Anteilen im
Gesteinskörnungsgemisch sowie ihres jeweiligen Polierwiderstands
bestimmt. Gebrochene feine Gesteinskörnungen dürfen im
Deckschichtmischgut nur eingesetzt werden, wenn der Polierwiderstand
(PSV) der stellvertretenden groben Gesteinskörnung den jeweiligen
Anforderungen genügt. Werden Gesteine unterschiedlicher Polierresistenz
eingesetzt, muss der rechnerisch ermittelte Polierwiderstand der
betreffenden Lieferkörnungen dem geforderten PSV entsprechen. In der
Berechnung werden ausschließlich Gesteinskörnungen mit einem PSV größer
42 berücksichtigt. Eine Einbeziehung des Natursandes oder gebrochener
feiner Gesteinskörnungen, deren grobe Gesteinskörnungen nicht den
Anforderungen des Polierwiderstandes genügen, ist daher unzulässig.
Es hat sich gezeigt, dass eine Übertragung des an der groben
Gesteinskörnung ermittelten PSV auf die Sandfraktion nicht immer
zutreffend ist, da der Polierwiderstand von feinen Gesteinskörnungen im
Wesentlichen von den Eigenschaften der einzelnen Mineralien abhängt.
Ziel dieses Forschungsvorhabens ist die Formulierung praxisgerechter
Anforderungswerte an Eigenschaften feiner Gesteinskörnungen, u.a. an
den Polierwiderstand (PWS) auf Basis des Verfahrens nach
Wehner/Schulze, um griffige Asphaltdeckschichten herzustellen. Die
Übertragung des Polierwiderstandes (PSV) der groben Gesteinskörnung auf
die feine ist dann nicht mehr notwendig.
Wichtig: Vorgehen und Hinweise zur Angebotserstellung siehe
Vergabe- und Vertragsunterlagen Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 151 260.50 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 999
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Vertrages ist vom Forschungsnehmer anzubieten.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Keine Anforderungen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach
Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle
Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw.
Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und
Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens
Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter
bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu
verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o.
g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch
eine Eigenerklärung nachweisen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Wissenschaftliche Kompetenz:
Der Forschungsnehmer muss wissenschaftliche Berichte mit komplexen
Sachverhalten auf dem Gebiet des Straßenwesens anfertigen können.
Der Nachweis ist durch mindestens drei Veröffentlichungen, die jeweils
nicht länger als drei Jahre zurück liegen dürfen und jeweils auf
unterschiedlichen Referenzprojekten beruhen, zu belegen. Der Nachweis
ist mittels Referenzblatt 1 zu erbringen.
Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der Prüftechnik Straßenbau:
Der Forschungsnehmer muss Erfahrungen und Kenntnisse bei der Bestimmung
des Polierwertes mit dem Verfahren nach Wehner/ Schulze (TP Gestein-StB
Teil 5.4.2) nachweisen.
Gültige Referenzprojekte sind z. B. Forschungs- oder Laborprojekte,
Gutachten, oder Versuchsserien in denen der Polierwert (PSV) mit o. g.
Verfahren bestimmt wurde.
Nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten drei
Jahren, mittels Referenzblatt 2.
Erfahrung im Bereich der Organisation von Versuchsdurchführungen zur
Bestimmung des PSV:
Der Forschungsnehmer muss Erfahrungen bei der Organisation von
Versuchsdurchführungen zur Bestimmung des Polierwertes (PSV)
nachweisen.
Nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten drei
Jahren, mittels Referenzblatt 3.
Erfahrungen und Kenntnisse bei der Bestimmung Mineralogie und
Petrografie:
Der Forschungsnehmer muss Erfahrungen und Kenntnisse bei der Bestimmung
der Mineralogie und Petrografie nachweisen.
Gültige Referenzprojekte sind z. B. Forschungs- oder Laborprojekte,
Gutachten oder Versuchsserien.
Nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten drei
Jahren, mittels Referenzblatt 4.
Erfahrungen und Kenntnisse mit der statistischen Aus- und Bewertung
von Messergebnissen:
Der Forschungsnehmer muss Erfahrungen mit der statistischen Aus- und
Bewertung von Messergebnissen anhand eines Referenzprojektes
nachweisen. Der Bezug zu praxisgerechten Anforderungen an den
Polierwiderstand feiner Gesteinskörungen ist hierbei darzustellen.
Gültige Referenzprojekte sind z. B. Forschungs- oder Laborprojekte,
Gutachten oder Versuchsserien.
Nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten drei
Jahren, mittels Referenzblatt 5.
Die vorgefertigten Referenzblätter 1 bis 5 sind hierzu zwingend zu
verwenden.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige
(geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB und §
124 GWB auszuschließen sind.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/07/2017
Ortszeit: 15:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/07/2017
Ortszeit: 15:00
Ort:
Bergisch Gladbach.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Angebotsbedingungen
Form der Angebote:
Für das Angebot sind die von der BASt-Vergabestelle (Referat Z5)
vorgegebenen Vordrucke (siehe Nr. 2, Liste der Vergabe- und
Vertragsunterlagen) zu verwenden.
Die Angebote sind in Schriftform einzureichen.
Das Angebot ist mit Namen (Firma/Institut) des Bieters sowie mit Datum
und Unterschrift zu versehen und in einen Umschlag einzulegen.
Der Umschlag ist zu verschließen und wie folgt zu kennzeichnen:
Angebot
FE 06.0110/2014/DGB
Praxisgerechte Anforderungen an den Polierwiderstand feiner
Gesteinskörnungen
Schlusstermin für den Eingang der Angebote:
Datum; 4.7.2017, 15:00 Uhr
Bitte nicht vor dem Schlusstermin öffnen -
Das Angebot ist an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Straßenwesen, Brüderstraße 53, 51427 Bergisch
Gladbach.
Nachträgliche Änderungen und Berichtigungen des Angebotes können
innerhalb der Angebotsfrist in einem verschlossenen Umschlag,
gekennzeichnet wie bei der Angebotsabgabe, zugestellt werden.
Die schriftlichen Angebote müssen zur leichteren Verarbeitung
folgendermaßen gestaltet werden:
kopierfähige Vorlage: DIN A4, einseitig bedruckt, nicht geheftet /
nicht gebunden.
Das Design der eingereichten Angebote spielt bei der Bewertung keine
Rolle, maßgebend ist der Inhalt. Eingesandte Unterlagen (Ordner,
Präsentationsmappen etc.) werden nicht zurückgeschickt.
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen unter
[4]www.evergabe-online.de bzw. [5]www.bund.de kostenlos zur Einsicht
und zum Download zur Verfügung.
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige
(geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB oder §
124 GWB auszuschließen sind.
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB
oder § 124 GWB vorliegt.
Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen
(Nr. 4b, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen).
Ab einem Auftragswert von 30 TEUR wird die Vergabestelle beim Bundesamt
für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
(gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung
entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die
für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.
Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist
zusätzlich die Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen
und Quersubventionen (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und
Vertragsunterlagen) vorzulegen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
E-Mail: [6]info@bundeskartellamt.bund.de
Internet-Adresse:[7]http://www.bundeskartellamt.bund.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, §
160 Abs 3 S. 1 Nr. 1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen
des Vergabeverstoßes.
Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160, Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen
Auftraggeber.
Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb
von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bewerter/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/05/2017
References
1. mailto:forschungsvergabe@bast.de?subject=TED
2. http://www.bast.de/
3. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=160396
4. http://www.evergabe-online.de/
5. http://www.bund.de/
6. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
7. http://www.bundeskartellamt.bund.de/
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