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Ausschreibung: Verlagsdienste - DE-Duisburg
Verlagsdienste
Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
Dokument Nr...: 193886-2017 (ID: 2017052309180125836)
Veröffentlicht: 23.05.2017
*
DE-Duisburg: Verlagsdienste
2017/S 98/2017 193886
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Niederrheinische Industrie- und Handelskammer Duisburg Wesel Kleve
zu Duisburg
Mercatorstraße 22-24
Duisburg
47051
Deutschland
E-Mail: [1]susanne.blask@pkf-fasselt.de
NUTS-Code: DEA12
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.ihk-niederrhein.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
Auskünfte sind erhältlich unter:
[3]www.pkf-fasselt.de/Publikationen/Vergabeverfahren
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte
Schifferstraße 210
Duisburg
47059
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Rechtsanwältin Susanne Blask
E-Mail: [4]susanne.blask@pkf-fasselt.de
NUTS-Code: DEA12
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [5]www.pkf-fasselt.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte
Schifferstraße 210
Duisburg
47059
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Rechtsanwältin Susanne Blask
E-Mail: [6]susanne.blask@pkf-fasselt.de
NUTS-Code: DEA12
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.pkf-fasselt.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Interessenvertretung, Informationsvermittlung,
Erledigung hoheitlicher Aufgaben
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung aller verlegerischen Leistungen inkl. Grafik,
Anzeigenakquise (print und online), Druck und Versand für das Magazin
Thema Wirtschaft der Niederrheinischen IHK.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79970000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das Printmedium Thema Wirtschaft ist das offizielle Mitteilungsblatt
und damit das amtliche Bekanntmachungsorgan der Niederrheinischen IHK.
Es erscheint kontinuierlich. Für die Inhalte der redaktionellen
Beiträge ist ausschließlich die Niederrheinische IHK verantwortlich.
Die technische Herstellung (Grafik, Satz, Druck), das Anzeigengeschäft
und der Versand der Zeitschrift sollen durch den gesuchten
Auftragnehmer erfolgen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79800000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA12
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Zeitschrift Thema Wirtschaft (tw) soll ab 2018 6-Mal im Jahr in
Form von Doppelausgaben (Jan./Feb., März/April, etc.) erscheinen. Das
Medium hat aktuell eine Auflage von knapp 50 000 Exemplaren. Der
Seitenumfang umfasst 64 Seiten plus 4 Umschlagsseiten. Redaktioneller
Teil und Anzeigenteil stehen im Verhältnis 2/3 zu 1/3. Die Zeitschrift
ist im Schwerpunkt ein Mitgliedermagazin, findet durch die
breitgefächerte Themenwahl darüber hinaus auch in der Region
Niederrhein Interesse. Die Niederrheinische IHK überträgt dem gesuchten
Auftragnehmer das Recht zur Anzeigenwerbung. Hierzu gehören die Akquise
von Anzeigen sowie die gesamte Abwicklung des Anzeigengeschäfts. Der
gesuchte Auftragnehmer soll die komplette Herstellung inkl. Druck sowie
den Vertrieb übernehmen und die Kosten dafür tragen. Außerdem übernimmt
der gesuchte Auftragnehmer die Portokosten und stellt diese nach
Erscheinen der Ausgabe der Niederrheinischen IHK in Rechnung.
Die Niederrheinische IHK übernimmt die Auswahl und Aufbereitung der
Inhalte. Sie trägt die Kosten für die Redaktion einschließlich der
Text- und Bildhonorare, der Honorare für Grafik, Titelgestaltung sowie
Illustrationen. Auch Kosten Dritter (z. B. Fotografen, Gastautoren,
Reisekosten) übernimmt die Niederrheinische IHK. Die tw soll im Laufe
der Jahre inhaltlich-gestalterisch weiterentwickelt und crossmedial
erweitert werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Nach Ablauf der Vertragslaufzeit von 3 Jahren verlängert sich der
Vertrag automatisch einmalig um weitere 3 Jahre (bis zum 31.12.2023),
wenn er nicht von der Niederrheinischen IHK spätestens 3 Monate vor dem
Ende der Vertragslaufzeit, also spätestens zum 30.9.2020 schriftlich
gekündigt worden ist.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl erfolgt anhand der Referenzen der letzten 3 Jahre (2014,
2015, 2016). Je mehr Referenzen vorliegen, die anhand der nachfolgend
genannten Kriterien eine hohe Vergleichbarkeit mit der zu vergebenden
Leistung aufweisen, desto besser die Bewertung. Aus der so gebildeten
Reihenfolge werden die besten Teilnahmeanträge (mindestens 3, maximal 5
Teilnahmeanträge) ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum
Nachweis der Gleichwertigkeit sind folgende Aspekte der Referenzen
wesentlich:
+anzeigenfinanziertes, vierfarbiges Printmedium im DIN-A 4 Hochformat
o.ä. mit vergleichbarem Umfang wie tw;
+Aufbereitung des Printmediums als Onlineversion inkl. crossmedialer
Elemente wie QR-Codes, Internethinweise oder Verweise auf Social Media
Angebote mit entsprechenden Verlinkungen;
+Verhältnis Anzeigen und redaktioneller Teil 1/3 zu 2/3;
+Mitglieder- oder Kundenmagazin von Verein/Verband, öffentlicher
Einrichtung oder NPO-/NGO-Institution;
+Referenzmagazine enthalten u.a. Ganzseitenfotos, Illustrationen oder
Grafiken.
Anhand der vorstehend genannten Vorgaben wird die Gleichartigkeit der
Referenzprojekte mit dem Ausschreibungsgegenstand bewertet. Je
eingereichter Referenz können maximal 50 Punkte erlangt werden. Die
Bewertung wird wie folgt vorgenommen:
Vorgabe voll erreicht: 10 8 Punkte,
Vorgabe im Großen und Ganzen erreicht: 7 5 Punkte,
Vorgabe wenig bis gar nicht erreicht: 4 0 Punkte.
Referenzen, die nicht in allen Vorgaben mindestens 3 Punkte erreichen,
gelten nicht als gleichartig.
Am Ende werden alle von dem Bewerber über die jeweiligen Vorgaben
erreichten Punktwerte gleichartiger Referenzen zusammengezählt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Einmalige Vertragsverlängerung um 3 weitere Jahre, vgl. hierzu die
Ausführungen oben, Gliederungspunkt II.2.7).
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich in Papierform anzufertigen. Er
ist in einem fest verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift
Beschaffung der verlegerischen Leistungen für das Magazin Thema
Wirtschaft bitte nicht öffnen bei der unter I.3) genannten
Kontaktstelle einzureichen.
Es ist vorgesehen, dass die Bieter ihr schriftliches Angebot im Rahmen
einer Präsentation vorstellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister oder eines vergleichbaren
Nachweises für erlaubte Berufsausübung, nicht älter als ein Jahr;
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §
123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB;
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 124
GWB.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Kurze Unternehmensdarstellung;
Vorlage einer aktuellen Bankauskunft, nicht älter als 6 Monate;
Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren
Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber niedergelassen ist,
gesetzlich vorgeschrieben ist, der letzten 3 Jahre (2014, 2015, 2016);
Eigenerklärung zum in den letzten 3 Jahren (2014, 2015, 2016)
erzielten jährlichen Gesamtumsatz;
aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, nicht älter
als 6 Monate.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angabe von Referenzprojekten, die nach Art und Umfang möglichst
gleichwertig sind, aus den letzten 3 Jahren mit kurzer Beschreibung des
Referenzprojektes (v. a. im Hinblick auf Layout, Druck und
Anzeigenakquisition), mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit
sowie des Auftraggebers mit Nennung eines Ansprechpartners inkl.
Telefonnummer oder E-Mail-Adresse beim Auftraggeber, bei dem ggf.
nachgefragt werden kann;
Darstellung der technischen Ausrüstung, aus der ersichtlich ist, über
welche Ausstattung, welche Geräte etc. das Unternehmen für die
Ausführung des Auftrags verfügt;
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3
Jahren ersichtlich ist.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es müssen mindestens 3 gleichartige Referenzen in den letzten drei
Jahren erbracht worden sein; die Vorgaben zur Gleichartigkeit sind
unter II.2.9) beschrieben.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Analog § 9 TVgG NRW fordert die Niederrheinische IHK den Bestbieter vor
Zuschlagserteilung auf, die nach dem TVgG NRW erforderlichen Nachweise
und Erklärungen innerhalb der vom Gesetzgeber in § 9 Abs. 2 TVgG NRW
vorgesehenen Frist vorzulegen. Falls die Vorlage nicht fristgerecht
erfolgt, muss das Angebot analog § 9 Abs. 5 TVgG NRW von der Wertung
ausgeschlossen werden, der Zuschlag kann dann nicht erteilt werden.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/06/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 04/07/2017
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Niederrheinische Industrie- und Handelskammer (NIHK) weist
ausdrücklich darauf hin, dass sie nach eigener Einschätzung in
Übereinstimmung mit der Rechtsprechung (EuGH, Urteil v. 22.9.2013, Rs.
C-526/11 und VK Sachsen, Beschl. v. 12.11.2015, Az.: 1/SVK/033-15) kein
öffentlicher Auftraggeber i. S. d. § 99 GWB ist. Die NIHK hat sich
jedoch freiwillig dazu verpflichtet, bestimmte Regelungen des GWB in
Verbindung mit der VgV ab Erreichen des EU-Schwellenwerts anzuwenden
(§§ 107, 109-112, 115-134, 148-154 GWB sowie die Vergabeverordnung in
der jeweils geltenden Fassung im Rahmen der Regelungen der
Beschaffungssatzung in analoger Anwendung). Dazu gehören nicht die
Regelungen zum Bieterrechtschutz. Damit ist der vergaberechtliche
Rechtsschutz der §§ 155 ff. GWB nicht eröffnet.
Sollte ein Unternehmen von der Einschätzung der NIHK und der
Rechtsprechung abweichen und die Auffassung vertreten, es handele sich
bei der vorliegenden Beschaffung der NIHK gleichwohl um ein förmliches
Vergabeverfahren nach den §§ 97 ff. GWB i. V. m. der VgV und dem TVgG
NRW und ggf. einen Nachprüfungsantrag stellen, weist die NIHK
ausdrücklich darauf hin, dass in diesem Fall nach der Rechtsprechung
der Antrag ggf. kostenpflichtig abgewiesen wird.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Am Bonneshof 35
Düsseldorf
40474
Deutschland
Telefon: +49 2114753131
Fax: +49 2114753989
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für den Fall, dass der Bieter entgegen der unter dem Gliederungspunkt
VI.3) genannten Rechtsprechungslinie gleichwohl davon ausgeht, dass die
Niederrheinische IHK ein öffentlicher Auftraggeber i. S. d. § 99 GWB
ist und deshalb der Rechtsweg nach den §§ 155 ff. GWB eröffnet ist,
sind die nachfolgenden Fristen zu beachten:
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften muss der Bieter innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen, der
Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3
Nr. 1 GWB);
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser
Vergabebekanntmachung erkennbar sind, muss der Bieter spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB);
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, muss der Bieter spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 3
GWB);
nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge des Bieters nicht
abhelfen zu wollen, muss der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen
einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der unter
Ziffer VI.4.1) benannten Vergabekammer stellen. Nach Ablauf dieser
Frist ist der Nachprüfungsantrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/05/2017
References
1. mailto:susanne.blask@pkf-fasselt.de?subject=TED
2. http://www.ihk-niederrhein.de/
3. http://www.pkf-fasselt.de/Publikationen/Vergabeverfahren
4. mailto:susanne.blask@pkf-fasselt.de?subject=TED
5. http://www.pkf-fasselt.de/
6. mailto:susanne.blask@pkf-fasselt.de?subject=TED
7. http://www.pkf-fasselt.de/
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