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Ausschreibung: Krankenhausbetten - DE-Bonn
Krankenhausbetten
Dokument Nr...: 192469-2017 (ID: 2017052009220724044)
Veröffentlicht: 20.05.2017
*
DE-Bonn: Krankenhausbetten
2017/S 97/2017 192469
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der
Bundeswehr
Fontainengraben 200
Kontaktstelle(n): BAIUDBw DL II 5
Zu Händen von: Rene Wilhelms
53123 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 228-5504-4746
E-Mail: [1]BAIUDBwDLII5VergabeInland@bundeswehr.org
Fax: +49 228-55045767
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
[2]http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen:
[3]http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen:
[4]http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
1/DLII5/GV396-Krankenbetten-BAIUDBw.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Lieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: D-
Ulm.
NUTS-Code DE144
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
1/DLII5/GV396-Krankenbetten-BAIUDBw.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
33192120
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
100EA.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 30.1.2018. Abschluss 31.1.2018
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Keine.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen
der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)).
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Gesamtschuldnerisch haftend.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Allgemeiner Hinweis zur Nachforderung von
Nachweisen und Erklärungen: Nicht fristgerecht eingereichte Erklärungen
und Nachweise werden nur dann nachgefordert, wenn ein wirtschaftliches
Angebot sonst nach §19 Abs. 3a EG VOL/A auszuschließen wäre.
Wenn beim wirtschaftlichsten Angebot ein Nachweis fehlt, werden ggf.
von allen Bietern, die unvollständige Angebote abgegeben haben,
fehlende Nachweise nachgefordert.
Es sind mit dem Angebot vorzulegen:
1. Vollständig ausgefülltes Angebotsblatt mit Leistungsverzeichnis
2. Abschrift aus dem Berufs- oder Handelsregisters des Herkunftslandes.
3. Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Landes, in
dem der Bieter ansässig
ist, aus der hervorgeht, dass sich der Bieter weder in Liquidation
befindet, noch gegen den
Bieter ein Konkurs- oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren
eingeleitet wurde oder die
Eröffnung eines Konkursverfahrensmangels hinreichendem Vermögens
abgewiesen wurde.
4. Eigenerklärung aus der hervorgeht, dass gegen den Bieter kein
rechtskräftiges Urteil aus Gründen verhängt wurde, die seine berufliche
Zuverlässigkeit in Frage
stellen, und dass der Bieter auch nicht wegen Betrugs, Bestechung,
Beteiligung an einer
kriminellen Vereinigung oder Geldwäsche rechtskräftig verurteilt wurde
bzw. Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister (§150 GeWO)
5. Eigenerklärung aus der hervorgeht, dass er seinen Verpflichtungen
zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den
Rechtsvorschriften des Landes, in dem er niedergelassen ist,
nachgekommen ist.
6 Vorlage einer Eigenerklärung), aus der hervorgeht, dass er seinen
Verpflichtungen zur Zahlung der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, nach den
Rechtsvorschriften des Landes, in dem er
niedergelassen ist, nachgekommen ist. Die Erklärung muss die Anzahl der
versicherten Mitarbeiter/innen enthalten.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: 1. Eine Eigenerklärung mit Angabe des in den
letzten 3
Geschäftsjahren erzielten Gesamtumsatzes.
Liegen die Umsatzzahlen für die 3 letzten Jahre nicht vor,
ist dies zu begründen.
2. Liste mit 3 Referenzen.
3. Weiteres s. Vergabeunterlagen.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
2.4.1 Die Betten sind laut Leistungsbeschreibungen nach den Bedingungen
der Ausschreibungsunterlagen nach dem Stand der Technik herzustellen.
2.4.2. Anlieferungen und sind vom Auftragnehmer eine Woche, spätestens
jedoch drei
Tage vor dem beabsichtigten Liefertermin telefonisch oder per FAX
anzukündigen.
Ansonsten sind Wartezeiten ggf. bis zum nächsten Tag in Kauf zu
nehmen.
Kosten, die dem Lieferer/Spediteur hierfür entstehen, gehen zu Lasten
des Lieferers/Spediteurs.
2.4.4. Sollte der Auftragnehmer Subunternehmer beauftragen, so haftet
er als Gewährleistungsgarant für etwaige Ausfälle dieser Unternehmen.
2.4.6. Die Überweisungskosten bei Auftragsvergabe an ausländische
Firmen gehen zu Lasten des
Auftragnehmers.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Offen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
6001186676-BAIUDBw DL II 5 VergSt IUD
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die
Einsichtnahme: 24.7.2017 - 00:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
25.7.2017 - 08:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
bis: 31.1.2018
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Ort:
Entfällt.
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen
Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen
Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit
Anwendungen bezeichneten Menüpunkte auf [5]www.evergabe-online.de zur
Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der
Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter
(Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit
([6]www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen,
Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen
Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die
elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete
Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der
Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf
[7]https://www.evergabe-online.info bereit.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Villemomblerstr. 76
53123 Bonn
Deutschland
E-Mail: [8]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
S. o.
Deutschland
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: §
160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
§ 134 Informations- und Wartepflicht
[9]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
[10]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Siehe Vergabestelle
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16.5.2017
References
1. mailto:BAIUDBwDLII5VergabeInland@bundeswehr.org?subject=TED
2. http://www.evergabe-online.de/
3. http://www.evergabe-online.de/
4. http://www.evergabe-online.de/
5. http://www.evergabe-online.de/
6. http://www.lv-cockpit.de/
7. https://www.evergabe-online.info/
8. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
9. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
10. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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