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Ausschreibung: Krankenhausbetten - DE-Bonn
Krankenhausbetten
Dokument Nr...: 192469-2017 (ID: 2017052009220724044)
Veröffentlicht: 20.05.2017
*
  DE-Bonn: Krankenhausbetten
   2017/S 97/2017 192469
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der
   Bundeswehr
   Fontainengraben 200
   Kontaktstelle(n): BAIUDBw DL II 5
   Zu Händen von: Rene Wilhelms
   53123 Bonn
   Deutschland
   Telefon: +49 228-5504-4746
   E-Mail: [1]BAIUDBwDLII5VergabeInland@bundeswehr.org
   Fax: +49 228-55045767
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
   [2]http://www.evergabe-online.de/
   Elektronischer Zugang zu Informationen:
   [3]http://www.evergabe-online.de/
   Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen:
   [4]http://www.evergabe-online.de/
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Verteidigung
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   1/DLII5/GV396-Krankenbetten-BAIUDBw.
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Lieferauftrag
   Kauf
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: D-
   Ulm.
   NUTS-Code DE144
   II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
   zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
   Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   1/DLII5/GV396-Krankenbetten-BAIUDBw.
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   33192120
   II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   100EA.
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Beginn 30.1.2018. Abschluss 31.1.2018
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   Keine.
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen
   der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)).
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   Gesamtschuldnerisch haftend.
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
   Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Allgemeiner Hinweis zur Nachforderung von
   Nachweisen und Erklärungen: Nicht fristgerecht eingereichte Erklärungen
   und Nachweise werden nur dann nachgefordert, wenn ein wirtschaftliches
   Angebot sonst nach §19 Abs. 3a EG VOL/A auszuschließen wäre.
   Wenn beim wirtschaftlichsten Angebot ein Nachweis fehlt, werden ggf.
   von allen Bietern, die unvollständige Angebote abgegeben haben,
   fehlende Nachweise nachgefordert.
   Es sind mit dem Angebot vorzulegen:
   1. Vollständig ausgefülltes Angebotsblatt mit Leistungsverzeichnis
   2. Abschrift aus dem Berufs- oder Handelsregisters des Herkunftslandes.
   3. Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Landes, in
   dem der Bieter ansässig
   ist, aus der hervorgeht, dass sich der Bieter weder in Liquidation
   befindet, noch gegen den
   Bieter ein Konkurs- oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren
   eingeleitet wurde oder die
   Eröffnung eines Konkursverfahrensmangels hinreichendem Vermögens
   abgewiesen wurde.
   4. Eigenerklärung aus der hervorgeht, dass gegen den Bieter kein
   rechtskräftiges Urteil aus Gründen verhängt wurde, die seine berufliche
   Zuverlässigkeit in Frage
   stellen, und dass der Bieter auch nicht wegen Betrugs, Bestechung,
   Beteiligung an einer
   kriminellen Vereinigung oder Geldwäsche rechtskräftig verurteilt wurde
   bzw. Auskunft aus dem
   Gewerbezentralregister (§150 GeWO)
   5. Eigenerklärung aus der hervorgeht, dass er seinen Verpflichtungen
   zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den
   Rechtsvorschriften des Landes, in dem er niedergelassen ist,
   nachgekommen ist.
   6 Vorlage einer Eigenerklärung), aus der hervorgeht, dass er seinen
   Verpflichtungen zur Zahlung der
   Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, nach den
   Rechtsvorschriften des Landes, in dem er
   niedergelassen ist, nachgekommen ist. Die Erklärung muss die Anzahl der
   versicherten Mitarbeiter/innen enthalten.
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: 1. Eine Eigenerklärung mit Angabe des in den
   letzten 3
   Geschäftsjahren erzielten Gesamtumsatzes.
   Liegen die Umsatzzahlen für die 3 letzten Jahre nicht vor,
   ist dies zu begründen.
   2. Liste mit 3 Referenzen.
   3. Weiteres s. Vergabeunterlagen.
   III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   2.4.1 Die Betten sind laut Leistungsbeschreibungen nach den Bedingungen
   der Ausschreibungsunterlagen nach dem Stand der Technik herzustellen.
   2.4.2. Anlieferungen und sind vom Auftragnehmer eine Woche, spätestens
   jedoch drei
   Tage vor dem beabsichtigten Liefertermin telefonisch oder per FAX
   anzukündigen.
   Ansonsten sind Wartezeiten  ggf. bis zum nächsten Tag  in Kauf zu
   nehmen.
   Kosten, die dem Lieferer/Spediteur hierfür entstehen, gehen zu Lasten
   des Lieferers/Spediteurs.
   2.4.4. Sollte der Auftragnehmer Subunternehmer beauftragen, so haftet
   er als Gewährleistungsgarant für etwaige Ausfälle dieser Unternehmen.
   2.4.6. Die Überweisungskosten bei Auftragsvergabe an ausländische
   Firmen gehen zu Lasten des
   Auftragnehmers.
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offen
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   Niedrigster Preis
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   6001186676-BAIUDBw DL II 5 VergSt IUD
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die
   Einsichtnahme: 24.7.2017 - 00:00
   Kostenpflichtige Unterlagen: nein
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   25.7.2017 - 08:00
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   IV.3.7)Bindefrist des Angebots
   bis: 31.1.2018
   IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Ort:
   Entfällt.
   Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben
   Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen
   Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen
   Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit
   Anwendungen bezeichneten Menüpunkte auf [5]www.evergabe-online.de zur
   Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der
   Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter
   (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit
   ([6]www.lv-cockpit.de).
   Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen,
   Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen
   Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die
   elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete
   Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der
   Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
   elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
   Weitergehende Informationen stehen auf
   [7]https://www.evergabe-online.info bereit.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
   Villemomblerstr. 76
   53123 Bonn
   Deutschland
   E-Mail: [8]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 22894990
   Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   S. o.
   Deutschland
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: §
   160 Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   § 134 Informations- und Wartepflicht
   [9]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
   § 135 Unwirksamkeit
   [10]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Siehe Vergabestelle
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16.5.2017
References
   1. mailto:BAIUDBwDLII5VergabeInland@bundeswehr.org?subject=TED
   2. http://www.evergabe-online.de/
   3. http://www.evergabe-online.de/
   4. http://www.evergabe-online.de/
   5. http://www.evergabe-online.de/
   6. http://www.lv-cockpit.de/
   7. https://www.evergabe-online.info/
   8. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
   9. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
  10. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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