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Ausschreibung: Gepäckabfertigung - DE-München
Gepäckabfertigung
Dokument Nr...: 192186-2017 (ID: 2017052009182823780)
Veröffentlicht: 20.05.2017
*
  DE-München: Gepäckabfertigung
   2017/S 97/2017 192186
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Bauauftrag
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co. oHG
   Nordallee 25
   München - Flughafen
   85356
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Flughafen München GmbH  Beschaffung
   E-Mail: [1]vergabe@munich-airport.de
   Fax: +49 89975-61216
   NUTS-Code: DE21A
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.munich-airport.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.munich-airport.de/ausschreibungen-855722
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Flughafenanlagen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gepäckförderanlage MUC T2  Umbau MRKA von Standard 2 auf Standard 3.
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2017-1000738
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   63112000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   In der Gepäckförderanlage (GFA) des Terminals 2 sind im laufendem
   Betrieb 6 Standorte für die Stufe 1 der Reisegepäckkontrollanlage auf-
   bzw. umzubauen: Je 2 Standorte in T2 Nord und T2 Süd, und je 1 Standort
   in Satellit Nord bzw. Süd.
   Die Maßnahmen erfordern produktspezifische Anpassungen an der Baggage
   Base der Firma Siemens (keine Ablösung des Leitrechnersystems), der
   Visualisierung, der Steuerung, der CrisBag-Fördertechnik der Firma
   Beumer sowie an Stahlbühnen und Wartungsstegen.
   Die Leistungen umfassen die Demontage von ca. 530 Förderelementen und
   die Mon-tage von ca. 830 Förderelementen der CrisBag-Technik. Teilweise
   können demontierte und eingelagerte Förderelemente wiederverwendet
   werden (ca. 500 Elemente). In der Baggage Base, der Visualisierung und
   der Steuerung müssen die veränderten Layouts, Massenströme und
   Eskalationsstrategien abgebildet werden.
   Es ist der Abschluss eines Vertrags mit mehreren Abrufen vorgesehen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21A
   Hauptort der Ausführung:
   Flughafen München.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der Vergabe als Gesamtmaßnahme ist eine integrale
   Gesamtleistung aller Maßnahmen des Aufbaus zentraler Kontrollstellen
   der Stufe 1 in der GFA Terminal 2 und Satellit mit Integration neuer
   EDS-Geräte im Verbund mit der Bestandsanlage zu einer funktional neuen
   GFA-MUC T2 SAT.
   Die in der Gepäckförderanlage (GFA) Terminal 2 an der Kontrollstufe 1
   eingesetzten Röntgengeräte verlieren am 1. September 2020 ihre
   Zulassung, da gemäß Durchführungsverordnung DVO (EU) 1998/2015 die
   Gültigkeit von Standard 2 erlischt. Sie müssen durch EDS-Geräte
   (Explosive Detection System) mit EU-Standard 3 ersetzt werden. Eine
   Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass ein 1:1 Tausch der EDS-Geräte an
   den bestehenden Standorten wegen den größeren Abmessungen der neuen
   Maschinen nicht möglich ist.
   Zur Umsetzung der Maßnahmen sind an den GFA-Einrichtungen die folgenden
   Hauptleistungen zu erbringen:
    Ausführungsplanung und Montageplanung sowie Dokumentation für die
   Anpassungsarbeiten an den Layouts, den Stahlbauten, dem Leitsystem und
   der Steuerung, inkl. Bauphasenplanung und Planung der Wiederverwendung
   von vorhandenen Elementen;
    Umsetzen des Entnahmerundlaufs E01/E02;
    Anpassen von Stahlbühnen, Wartungsstegen und Zugängen;
    Demontage von Förderelementen, inkl. deren elektro- und
   steuerungstechnische Verkabelung;
    Lieferung von neuen Förderelementen;
    Prüfung und Aufbereitung von zur Wiederverwendung geeigneter
   vorhandener Förderelementen;
    Mechanische Montage neuer und zur Wiederverwendung geeigneter
   vorhandener Förderelemente;
    Elektro- und steuerungstechnische Montage und elektromechanische
   Inbetriebnahme, inkl. Lieferung von Elektro- und Siemens-IT /
   Steuerungs-Material;
    Implementierung von Anpassung an Leitrechner und Steuerung, Tests,
   Inbetriebnahmen und Integration von Zwischen- und Endzuständen in die
   Gesamtanlage;
    Konformitätserklärung (Erklärung für den Einbau einer unvollständigen
   Maschine);
    Dokumentation der Änderungen an der gesamten GFA.
   Übergeordnete Leistungen sind:
    Projekt- und Sitemanagement;
    Baustellenlogistik.
   Die Gepäckförderanlage inkl. des zugehörigen Stahlbaus stellt eine
   integrale Maschine dar. Sie muss als Gesamtes und in ihren Komponenten
   sicher betrieben wer-den können und den Anforderungen für einen
   ordnungsgemäßen Flugbetrieb sowohl in Bezug auf die Funktionalität als
   auch auf die Kapazität und die Verfügbarkeit sowie den Normen und
   Vorschriften genügen.
   Die GFA Terminal 2 ist eine Behälterfördertechnik bestehend aus CrisBag
   1 Förder-technik-Komponenten (Errichterprojekt), ein patentgeschütztes
   System der Firma Beumer Group (vormals Crisplant). Eine Kombination mit
   anderen, ähnlichen Behältersystemen kann wegen fehlender
   Systemkompatibilität ebenso nicht in Betracht gezogen werden.
   Für die Umsetzung der Maßnahmen unter laufendem Betrieb gelten folgende
   Voraussetzungen:
    Funktions- oder kapazitätseinschränkende Maßnahmen dürfen nur in
   Perioden mit reduziertem Verkehrsaufkommen durchgeführt werden.
    Umbauschritte müssen so geplant werden, dass Funktions- oder
   Kapazitätseinschränkungen mit vertretbarem Aufwand kompensiert werden
   können.
   Diese Anforderungen bedingen minutiös aufeinander abgestimmte und eng
   verzahnte Umbauschritte aller Teilleistungen.
   Um einen störungsfreien Flughafenbetrieb gewährleisten zu können, muss
   während der Realisierung unmittelbar auf Unwägbarkeiten reagiert werden
   können.
   Die Arbeiten finden im Sicherheitsbereich des Flughafens München statt.
   Der Zugang ist für Personen nur nach einer Sicherheitsüberprüfung und
   mit einem persönlichen Flughafenausweis möglich. Mitgeführtes Material
   und Waren unterliegen ebenfalls einer Sicherheitsüberprüfung. Um
   aufwendige Kontrollen von Anlieferungen zu vermeiden, sind solche durch
   ein von der FMG Unternehmenssicherheit als bekannter Lieferant von
   Flughafenanlieferungen benanntes Unternehmen durchführen zu lassen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/11/2017
   Ende: 31/12/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Anzahl der Bewerber: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
   Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
   aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
   auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
   am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
   nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
   eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000
   Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen
    maximal 600 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3),
    maximal 400 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer
   III.1.2).
   Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
    Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
   besonderer Um-stände der Leistungserbringung,
    Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
    Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
   Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
   Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
   des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
   5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
   uneingeschränkt;
   4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
   Schwächen aufweisen;
   2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
   Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
   enthalten zum jeweiligen Merk-mal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
   1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
   aufweisen;
   0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
   jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
   oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
   jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
   Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu
   lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die
   Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung
   der vergaberechtlichen Grundsätze.
   Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
   die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
   mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
   prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
   Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der
   vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der
   Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der Bewertung
   unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und
   unterschiedlich zu gewichten.
   Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
   Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
   Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
   Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
   berücksichtigen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   A) Eigenerklärung,
   aa) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines
   Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder
   Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu
   einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer
   Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von
   mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR
   belegt worden ist.
   bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen
   des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
   beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen
   Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber
   nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
   eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
   cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht
   nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
   Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3
   GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem
   Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des
   Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die
   Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
   Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB
   entsprechend.
   Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB
   auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen
   Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer
   III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher
   nicht abschließend.
   dd) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123
   GWB vor-liegt.
   b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine
   gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen
   Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des
   Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine
   Eintragung vorgesehen ist. Der Handelsregisterauszug (nicht älter als 6
   Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die
   Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei
   fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
   c) Sofern der Bewerber nicht selber Hersteller von CrisBag
   Förderelementen und -komponenten ist, muss er vom Hersteller dieser
   Produkte autorisiert worden sein, die Produkte einzusetzen, um die
   ausgeschriebene Leistung zu erbringen. Dem Teilnahmeantrag ist eine
   schriftliche Bestätigung des Herstellers beizufügen, dass er den
   Bewerber autorisiert sowie bei der Lieferung, Konfiguration, Montage
   und Inbetriebnahme unterstützt.
   d) Sofern der Bewerber nicht selber Hersteller Leitrechner-Software
   Baggage Base ist, muss er vom Hersteller dieses Produktes autorisiert
   worden sein, Änderungen an der Software vorzunehmen um die
   ausgeschriebene Leistung zu erbringen. Dem Teilnahmeantrag ist eine
   schriftliche Bestätigung des Herstellers beizufügen, dass er den
   Bewerber autorisiert sowie bei den Anpassungen an der Software
   unterstützt.
   Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der
   Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum
   für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
   Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens
   wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf
   Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen
   vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre;
   b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto),
   aufgeteilt für die letzten 3i abgeschlossenen Geschäftsjahre;
   Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens
   wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
   Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4, für eine
   ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe
   aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen.
   Ergänzung zu Ziffer III.1.1.:
   Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4, für eine
   ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe
   aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen.
   Zusätzlich zu den voranstehend auf-geführten Eigenerklärungen des
   Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1 a) sind keine
   Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen
   Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber
   behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten
   Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu
   fordern.
   Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die
   Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden
   Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht
   ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und
   Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und
   Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   A) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für
   jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach
   Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung
   der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
   b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens, insbesondere für
   die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen
   fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des
   Unternehmens;
   c) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit
   fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung
   dieser Bekanntmachung vergangenen 48 Monaten, bei denen in Art und
   Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl.
   Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden.
   Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
    Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines
   Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und
   E-Mail-Adresse;
    Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts;
    Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, insbesondere mit
   Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa
   Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung im
   Bestand, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter
   vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts;
    Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben
   zur Auftragssumme;
    Zeitraum der Leistungserbringung;
    Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit
   Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht
   wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die
   Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist
   anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
   Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens
   wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
   Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4, für eine
   ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe
   aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der Bewerber muss im Zeitraum zwischen dem 1.1.2012 und dem 31.12.2016
   an mindestens einem internationalen Verkehrsflughafen Umbauten bzw.
   Erweiterungen mit Veränderungen der Materialströme an einer
   Behälter-Gepäckförderanlage (Cris-Bag-Gepäckförderanlage oder
   vergleichbare Anlage) in Kombination mit einem Leitrechnersystem
   (Baggage Base oder vergleichbares System) im laufenden Betrieb mit
   einer Demontage oder Montage von mindestens 400 Förderelementen
   erfolgreich umgesetzt haben.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung
   der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die
   Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
   unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen,
   zu vervollständigen oder zu korrigieren.
   Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge
   inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger
   in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen.
   Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber
   inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den
   in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im
   Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der
   Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
   Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß
   Ziffer II.2.9).
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige
   Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als
   Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer
   Bewerbergemeinschaft muss  zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer
   VI.3 d) eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem
   Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der
   Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden
   Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
   Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen
   Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Die Aufteilung
   der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der
   Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 15/06/2017
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100
   Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Auftraggeber wird im Vergabeverfahren von der
   Flughafen München GmbH vertreten.
   Zur Vereinfachung werden die vorgenannten Auftraggeber in der
   Bekanntmachung nur als Auftraggeber bezeichnet.
   b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
   Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind
   bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
   Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft,
   sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder
   technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen
   (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer
   III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen
   insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit
   Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag
   die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach
   deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit
   über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
   Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im
   Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit
   ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber
   im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem
   Umfang der Eignungsleihe haftet.
   Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für
   die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder
   Befähigungs-nachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen,
   so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen
   als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese
   Kapazitäten benötigt werden.
   c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher
   Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher
   Übersetzung.
   d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen
   Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der
   Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der
   Kontaktstelle nach Ziffer I.1) in Textform anzufordern.
   Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform (eigenhändig unterschrieben
   und im Original) bis zum Schlusstermin für deren Eingang nach Ziffer
   IV.2.2) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß
   Ziffer I.1) eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis
   Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren 2017-1000738 
   Gepäckförderanlage MUC T2  Umbau MRKA von Standard 2 auf Standard 3 
   Nicht öffnen zu versehen.
   e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
   aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3
   veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den
   ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der
   Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung
   zu stellen.
   bb) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den
   Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in
   Verhandlungen einzutreten.
   f) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben
   stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
   g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens
   05.06.2017 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer
   I.1) vorliegen.
   h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der
   Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende
   Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor,
   bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen
   Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer
   losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Regierung von Oberbayern  Vergabekammer Südbayern -
   Maximilianstraße 39
   München
   80534
   Deutschland
   Telefon: +49 89/2176-2411
   E-Mail: [4]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Fax: +49 89/2176-2847
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Siehe Ziffer VI.4.1)
   München
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/05/2017
References
   1. mailto:vergabe@munich-airport.de?subject=TED
   2. http://www.munich-airport.de/
   3. https://www.munich-airport.de/ausschreibungen-855722
   4. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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