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Ausschreibung: Gepäckabfertigung - DE-München
Gepäckabfertigung
Dokument Nr...: 192186-2017 (ID: 2017052009182823780)
Veröffentlicht: 20.05.2017
*
DE-München: Gepäckabfertigung
2017/S 97/2017 192186
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Bauauftrag
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co. oHG
Nordallee 25
München - Flughafen
85356
Deutschland
Kontaktstelle(n): Flughafen München GmbH Beschaffung
E-Mail: [1]vergabe@munich-airport.de
Fax: +49 89975-61216
NUTS-Code: DE21A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.munich-airport.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.munich-airport.de/ausschreibungen-855722
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Gepäckförderanlage MUC T2 Umbau MRKA von Standard 2 auf Standard 3.
Referenznummer der Bekanntmachung: 2017-1000738
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
63112000
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
In der Gepäckförderanlage (GFA) des Terminals 2 sind im laufendem
Betrieb 6 Standorte für die Stufe 1 der Reisegepäckkontrollanlage auf-
bzw. umzubauen: Je 2 Standorte in T2 Nord und T2 Süd, und je 1 Standort
in Satellit Nord bzw. Süd.
Die Maßnahmen erfordern produktspezifische Anpassungen an der Baggage
Base der Firma Siemens (keine Ablösung des Leitrechnersystems), der
Visualisierung, der Steuerung, der CrisBag-Fördertechnik der Firma
Beumer sowie an Stahlbühnen und Wartungsstegen.
Die Leistungen umfassen die Demontage von ca. 530 Förderelementen und
die Mon-tage von ca. 830 Förderelementen der CrisBag-Technik. Teilweise
können demontierte und eingelagerte Förderelemente wiederverwendet
werden (ca. 500 Elemente). In der Baggage Base, der Visualisierung und
der Steuerung müssen die veränderten Layouts, Massenströme und
Eskalationsstrategien abgebildet werden.
Es ist der Abschluss eines Vertrags mit mehreren Abrufen vorgesehen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21A
Hauptort der Ausführung:
Flughafen München.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Vergabe als Gesamtmaßnahme ist eine integrale
Gesamtleistung aller Maßnahmen des Aufbaus zentraler Kontrollstellen
der Stufe 1 in der GFA Terminal 2 und Satellit mit Integration neuer
EDS-Geräte im Verbund mit der Bestandsanlage zu einer funktional neuen
GFA-MUC T2 SAT.
Die in der Gepäckförderanlage (GFA) Terminal 2 an der Kontrollstufe 1
eingesetzten Röntgengeräte verlieren am 1. September 2020 ihre
Zulassung, da gemäß Durchführungsverordnung DVO (EU) 1998/2015 die
Gültigkeit von Standard 2 erlischt. Sie müssen durch EDS-Geräte
(Explosive Detection System) mit EU-Standard 3 ersetzt werden. Eine
Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass ein 1:1 Tausch der EDS-Geräte an
den bestehenden Standorten wegen den größeren Abmessungen der neuen
Maschinen nicht möglich ist.
Zur Umsetzung der Maßnahmen sind an den GFA-Einrichtungen die folgenden
Hauptleistungen zu erbringen:
Ausführungsplanung und Montageplanung sowie Dokumentation für die
Anpassungsarbeiten an den Layouts, den Stahlbauten, dem Leitsystem und
der Steuerung, inkl. Bauphasenplanung und Planung der Wiederverwendung
von vorhandenen Elementen;
Umsetzen des Entnahmerundlaufs E01/E02;
Anpassen von Stahlbühnen, Wartungsstegen und Zugängen;
Demontage von Förderelementen, inkl. deren elektro- und
steuerungstechnische Verkabelung;
Lieferung von neuen Förderelementen;
Prüfung und Aufbereitung von zur Wiederverwendung geeigneter
vorhandener Förderelementen;
Mechanische Montage neuer und zur Wiederverwendung geeigneter
vorhandener Förderelemente;
Elektro- und steuerungstechnische Montage und elektromechanische
Inbetriebnahme, inkl. Lieferung von Elektro- und Siemens-IT /
Steuerungs-Material;
Implementierung von Anpassung an Leitrechner und Steuerung, Tests,
Inbetriebnahmen und Integration von Zwischen- und Endzuständen in die
Gesamtanlage;
Konformitätserklärung (Erklärung für den Einbau einer unvollständigen
Maschine);
Dokumentation der Änderungen an der gesamten GFA.
Übergeordnete Leistungen sind:
Projekt- und Sitemanagement;
Baustellenlogistik.
Die Gepäckförderanlage inkl. des zugehörigen Stahlbaus stellt eine
integrale Maschine dar. Sie muss als Gesamtes und in ihren Komponenten
sicher betrieben wer-den können und den Anforderungen für einen
ordnungsgemäßen Flugbetrieb sowohl in Bezug auf die Funktionalität als
auch auf die Kapazität und die Verfügbarkeit sowie den Normen und
Vorschriften genügen.
Die GFA Terminal 2 ist eine Behälterfördertechnik bestehend aus CrisBag
1 Förder-technik-Komponenten (Errichterprojekt), ein patentgeschütztes
System der Firma Beumer Group (vormals Crisplant). Eine Kombination mit
anderen, ähnlichen Behältersystemen kann wegen fehlender
Systemkompatibilität ebenso nicht in Betracht gezogen werden.
Für die Umsetzung der Maßnahmen unter laufendem Betrieb gelten folgende
Voraussetzungen:
Funktions- oder kapazitätseinschränkende Maßnahmen dürfen nur in
Perioden mit reduziertem Verkehrsaufkommen durchgeführt werden.
Umbauschritte müssen so geplant werden, dass Funktions- oder
Kapazitätseinschränkungen mit vertretbarem Aufwand kompensiert werden
können.
Diese Anforderungen bedingen minutiös aufeinander abgestimmte und eng
verzahnte Umbauschritte aller Teilleistungen.
Um einen störungsfreien Flughafenbetrieb gewährleisten zu können, muss
während der Realisierung unmittelbar auf Unwägbarkeiten reagiert werden
können.
Die Arbeiten finden im Sicherheitsbereich des Flughafens München statt.
Der Zugang ist für Personen nur nach einer Sicherheitsüberprüfung und
mit einem persönlichen Flughafenausweis möglich. Mitgeführtes Material
und Waren unterliegen ebenfalls einer Sicherheitsüberprüfung. Um
aufwendige Kontrollen von Anlieferungen zu vermeiden, sind solche durch
ein von der FMG Unternehmenssicherheit als bekannter Lieferant von
Flughafenanlieferungen benanntes Unternehmen durchführen zu lassen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/11/2017
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr
Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots
aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber
auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen
am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die
nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird
eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000
Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen
maximal 600 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3),
maximal 400 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer
III.1.2).
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger
besonderer Um-stände der Leistungserbringung,
Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten
Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand
des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und
uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen
aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und
Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und
Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers
enthalten zum jeweiligen Merk-mal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen
aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum
jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind,
oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum
jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Teilnahmeanträge unberücksichtigt zu
lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die
Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung
der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch
die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung
mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der
prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der
vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der
Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der Bewertung
unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und
unterschiedlich zu gewichten.
Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache
Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur
Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der
Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle
berücksichtigen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A) Eigenerklärung,
aa) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines
Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder
Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu
einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von
mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR
belegt worden ist.
bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen
des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber
nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3
GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem
Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des
Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die
Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB
entsprechend.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB
auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen
Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer
III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher
nicht abschließend.
dd) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123
GWB vor-liegt.
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine
gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen
Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des
Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine
Eintragung vorgesehen ist. Der Handelsregisterauszug (nicht älter als 6
Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die
Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei
fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
c) Sofern der Bewerber nicht selber Hersteller von CrisBag
Förderelementen und -komponenten ist, muss er vom Hersteller dieser
Produkte autorisiert worden sein, die Produkte einzusetzen, um die
ausgeschriebene Leistung zu erbringen. Dem Teilnahmeantrag ist eine
schriftliche Bestätigung des Herstellers beizufügen, dass er den
Bewerber autorisiert sowie bei der Lieferung, Konfiguration, Montage
und Inbetriebnahme unterstützt.
d) Sofern der Bewerber nicht selber Hersteller Leitrechner-Software
Baggage Base ist, muss er vom Hersteller dieses Produktes autorisiert
worden sein, Änderungen an der Software vorzunehmen um die
ausgeschriebene Leistung zu erbringen. Dem Teilnahmeantrag ist eine
schriftliche Bestätigung des Herstellers beizufügen, dass er den
Bewerber autorisiert sowie bei den Anpassungen an der Software
unterstützt.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der
Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum
für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens
wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf
Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen
vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre;
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto),
aufgeteilt für die letzten 3i abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens
wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4, für eine
ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen.
Ergänzung zu Ziffer III.1.1.:
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4, für eine
ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen.
Zusätzlich zu den voranstehend auf-geführten Eigenerklärungen des
Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1 a) sind keine
Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen
Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber
behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten
Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu
fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die
Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden
Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht
ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und
Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und
Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
A) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für
jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach
Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung
der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens, insbesondere für
die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen
fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des
Unternehmens;
c) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit
fortgeschrittenen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung
dieser Bekanntmachung vergangenen 48 Monaten, bei denen in Art und
Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl.
Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden.
Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines
Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und
E-Mail-Adresse;
Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts;
Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, insbesondere mit
Benennung der besonderen Umstände der Leistungserbringung wie etwa
Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung im
Bestand, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter
vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts;
Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben
zur Auftragssumme;
Zeitraum der Leistungserbringung;
Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit
Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht
wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die
Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist
anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens
wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4, für eine
ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bewerber muss im Zeitraum zwischen dem 1.1.2012 und dem 31.12.2016
an mindestens einem internationalen Verkehrsflughafen Umbauten bzw.
Erweiterungen mit Veränderungen der Materialströme an einer
Behälter-Gepäckförderanlage (Cris-Bag-Gepäckförderanlage oder
vergleichbare Anlage) in Kombination mit einem Leitrechnersystem
(Baggage Base oder vergleichbares System) im laufenden Betrieb mit
einer Demontage oder Montage von mindestens 400 Förderelementen
erfolgreich umgesetzt haben.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung
der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die
Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen,
zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge
inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger
in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber
inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den
in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im
Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der
Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß
Ziffer II.2.9).
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige
Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als
Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer
Bewerbergemeinschaft muss zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer
VI.3 d) eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem
Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der
Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden
Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen
Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Die Aufteilung
der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/06/2017
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100
Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Auftraggeber wird im Vergabeverfahren von der
Flughafen München GmbH vertreten.
Zur Vereinfachung werden die vorgenannten Auftraggeber in der
Bekanntmachung nur als Auftraggeber bezeichnet.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind
bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft,
sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen
(z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer
III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen
insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit
Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag
die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach
deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit
über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im
Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit
ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber
im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem
Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für
die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder
Befähigungs-nachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung
(Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen,
so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen
als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese
Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher
Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher
Übersetzung.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen
Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der
Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist bei der
Kontaktstelle nach Ziffer I.1) in Textform anzufordern.
Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform (eigenhändig unterschrieben
und im Original) bis zum Schlusstermin für deren Eingang nach Ziffer
IV.2.2) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß
Ziffer I.1) eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis
Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren 2017-1000738
Gepäckförderanlage MUC T2 Umbau MRKA von Standard 2 auf Standard 3
Nicht öffnen zu versehen.
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3
veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den
ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der
Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung
zu stellen.
bb) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den
Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in
Verhandlungen einzutreten.
f) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben
stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens
05.06.2017 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer
I.1) vorliegen.
h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der
Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende
Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor,
bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen
Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer
losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern -
Maximilianstraße 39
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 89/2176-2411
E-Mail: [4]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 89/2176-2847
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Siehe Ziffer VI.4.1)
München
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/05/2017
References
1. mailto:vergabe@munich-airport.de?subject=TED
2. http://www.munich-airport.de/
3. https://www.munich-airport.de/ausschreibungen-855722
4. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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