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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Koblenz
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Bedarfspersonenbeförderung
Dokument Nr...: 191818-2017 (ID: 2017052009151323420)
Veröffentlicht: 20.05.2017
*
  DE-Koblenz: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2017/S 97/2017 191818
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Landkreis Altenkirchen, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Mosel
   GmbH als Vergabestelle
   Schloßstr. 18-20
   Koblenz
   56068
   Deutschland
   Telefon: +49 26130355-22
   E-Mail: [1]wettbewerb@vrminfo.de
   Fax: +49 26130355-21
   NUTS-Code: DEB11
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.vrminfo.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://vrmgmbh.box.com/v/vergabe2017ak
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.subreport-elvis.de/
   Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von
   Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein
   verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang
   zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich
   unter: [5]https://www.subreport-elvis.de/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: ÖPNV
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Linienbündel Altenkirchen und Einzellinien Leuscheider Wald.
   Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe 2017-AK
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Öffentliche Nahverkehrsleistung im Landkreis Altenkirchen im Bus- und
   ALF-Verkehr.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60140000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB13
   Hauptort der Ausführung:
   Landkreis Altenkirchen.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Linienbündel Altenkirchen umfasst die Linien:
   121 Puderbach  Steimel  Fluterschen  Altenkirchen,
   122 Seelbach (Westerw)  Stürzelbach  Altenkirchen,
   123 Altenkirchen  Rodenbach  Borod  Altenkirchen,
   124 Altenkirchen  Borod  Rodenbach  Altenkirchen,
   250 Uckerath  Weyerbusch  Birnbach  Altenkirchen,
   251 Weyerbusch  Rimbach  Birnbach ( Altenkirchen),
   252 Helmenzen  Birnbach ( Weyerbusch),
   253 Kraam  Weyerbusch,
   254 (Kircheib ) Hirz-Maulsbach  Mehren  Weyerbusch,
   255 Mudenbach  Ingelbach  Altenkirchen,
   408 Borod  Hattert  Hachenburg / Altenkirchen.
   Die Einzellinien Leuscheider Wald umfassen die Linien:
   933 Rettersen  Weyerbusch  Herchen,
   934 Altenkirchen  Pracht  Herchen.
   Die Leistungen können im Grundangebot ab Betriebsstart fahrplanmäßig
   mit 22 Fahrzeugen (7 Standardbusse Kategorie A, 13 Standardbusse
   Kategorie B, 2 Kleinbusse Kategorie A; vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag
   unverbindliche Fahrzeugumlaufplanung für Montage an Schultagen) und
   in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Ziffer 1.4 der Anlage zum
   Verkehrsvertrag Kalkulationsgrundlagen mit gerundeten 797 360
   Nutzwagenkilometern Bus p.a. sowie gerundeten 28 137 Fahrplanstunden
   Bus p. a. erbracht werden. Die gerundeten maximalen Besetzkilometer ALF
   betragen lt. Fahrplan 102 974 p. a., die gerundeten geschätzten
   Besetzkilometer ALF durch Inanspruchnahme betragen 20 595 p.a.. Die
   gesondert abzurechnenden ALF-Leistungen abends und am Wochenende
   betragen gerundete maximale Besetzkilometer ALF lt. Fahrplan 36 251 p.
   a., die gerundeten geschätzten Besetzkilometer ALF durch
   Inanspruchnahme betragen 7 250 p. a.
   Die Leistungen können im Grundangebot ab 15.12.2019 fahrplanmäßig mit
   20 Fahrzeugen (7 Standardbusse Kategorie A, 11 Standardbusse Kategorie
   B, 2 Kleinbusse Kategorie A; vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag
   unverbindliche Fahrzeugumlaufplanung für Montage an Schultagen) und
   in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Ziffer 1.4 der Anlage zum
   Verkehrsvertrag Kalkulationsgrundlagen mit gerundeten 759 753
   Nutzwagenkilometern Bus p.a. sowie gerundeten 27 152 Fahrplanstunden
   Bus p. a. erbracht werden. Die gerundeten maximalen Besetzkilometer ALF
   betragen lt. Fahrplan 102 974 p. a., die gerundeten geschätzten
   Besetzkilometer ALF durch Inanspruchnahme betragen 20 595 p. a. Die
   gesondert abzurechnenden ALF-Leistungen abends und am Wochenende
   betragen gerundete maximale Besetzkilometer ALF lt. Fahrplan 36 251 p.
   a., die gerundeten geschätzten Besetzkilometer ALF durch
   Inanspruchnahme betragen 7 250 p. a.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 120
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach
   Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig
   ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen
   ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer
   Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der
   Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen
   ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Mustererklärung 2 nach § 4 Abs. 3 und Mustererklärung 3 nach § 3
   des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von
   Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
   (Landestariftreuegesetz  LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. 2010, Nr. 20, S.
   426 ff. vom 13.12.2010), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz
   zur Änderung des LTTG vom 8.3.2016 (GVBl.S. 178); detaillierte
   Anforderungen an die zu erteilenden Erklärungen siehe
   Vergabeunterlagen, Anlage E1 und E2 zum Angebotsschreiben, die
   Vordrucke sind zu verwenden.
    Bietererklärung zur finanziellen & wirtschaftlichen
   Leistungsfähigkeit (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende
   Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben, der Vordruck ist zu
   verwenden).
    Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes. Die
   Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den
   steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum
   Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung
   keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das
   Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger
   als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 6.4.2017.
    Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche
   Zuverlässigkeit [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der
   Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des
   Unternehmenssitzes keine Steuern entrichtet werden, sondern an die
   Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis
   zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
   Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen
   Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die
   Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen
   soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist
   hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf
   der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf
   das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht
   länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag:
   6.4.2017.
    Gemäß § 4 Abs. 3 S. 3 LTTG haben die Bieter bei Angebotsabgabe
   nachvollziehbar darzustellen, wie sie die Tariftreueverpflichtung nach
   § 4 Abs. 3 S. 1 LTTG erfüllen wollen. Der Bieter hat daher ein Konzept
   vorzulegen, wie er die Tariftreuepflicht während der Betriebslaufzeit
   erfüllen möchte (Eigenerklärung).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Angabe von erbrachten Busverkehrsleistungen (keine
   Rufbus-/AST-/ALF-Verkehre) im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls
   in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49
   PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht
   berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit
   Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer
   IV.2.2. genannten Termin zur Angebotsabgabe.
   Es ist mindestens eine erbrachte Verkehrsleistung anzugeben, die
   benannte Anzahl braucht die im Vordruck geforderte Anzahl nicht zu
   überschreiten.
   Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen
   tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in
   Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen. Die
   Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen
   Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an
   die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher
   Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als
   Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch
   die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig.
   (Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage D
   zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
   oder
   (ggf. ergänzend): falls seit Beginn der o. g. letzten 3 vollen
   Kalenderjahre keine aussagekräftigen Angaben gemacht werden können:
   sofern ein Bieter aufgrund fehlender Referenzen die Leistungsfähigkeit
   seines Unternehmens nicht nachweisen kann, kann er sich der
   Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens bedienen (vgl. § 47 VgV).
   Das andere Unternehmen hat eine Kopie der Anlage D zum
   Angebotsschreiben vollständig auszufüllen und zu zeichnen. Das
   Unternehmen muss ferner eine Verpflichtungserklärung in Form einer
   verbindlichen Zusage abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der
   Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen
   beinhalten, dass das Know-How, ggf. notwendige technischen Geräte und
   Einrichtungen sowie die notwendigen personellen Kapazitäten des anderen
   Unternehmens dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für den
   vertragsgegenständlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
   Die Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem
   anderen Unternehmen um ein Unternehmen handelt, dass mit dem Bieter in
   einem Konzern verbunden ist. Innerhalb einer Bietergemeinschaft ist
   keine Verpflichtungserklärung notwendig.
    Nachweis der fachlichen Eignung i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.
   V. m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kopie einer Bescheinigung der zuständigen
   Industrie-und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3,
   4, 6, 7 PBZugV (§ 3 Fachliche Eignung, § 4 Fachkundeprüfung, § 6
   Gleichwertige Abschlussprüfungen, § 7 Anerkennung leitender
   Tätigkeit). Die IHK stellt die Bescheinigung nach dem Muster des
   Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden
   Fassung aus.
   Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder
   einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
   Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes
   Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die
   der Nachweis benötigt wird.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [6]2016/S 250-460912
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 06/07/2017
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/09/2017
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 06/07/2017
   Ortszeit: 10:05
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Keine Bieter zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
    Falls einschlägig, ergänzend zu Ziffer III vorzulegen: Erklärung der
   Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu
   erteilende Erklärung siehe Anlage F zum Angebotsschreiben; der Vordruck
   ist zu verwenden. Die Hinweise auf Seite 1 ff. der Anlage F zum
   Unterschriftenerfordernis sind zu beachten).
    Falls einschlägig, ergänzend zu Ziffer III vorzulegen: Angabe der
   Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie die verbindliche Umlaufplanung
   gemäß Ziffer 3 der Aufforderung zur Angebotsabgabe und
   Bewerbungsbedingungen
    Hinweis zu Ziffern III.1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen
   Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Ziffern III.1.1)-1.3)
   genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, hat er dies unter
   Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 1 der
   Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen genannten
   Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen.
    Es wird eine Fahrpersonalübernahme angeordnet. Nähere Einzelheiten
   sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
    Sachdienliche Fragen und die Auskünfte werden allen Bewerbern
   anonymisiert in Textform unter dem nach Registrierung und Anforderung
   über das Vergabeportal mitgeteilten Link zur Verfügung gestellt. Die
   Bewerber müssen sich eigeninitiativ und fortlaufend über die
   Einstellung von Bieterinformationen informieren.
    Zur Angebotsabgabe sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen
   Vordrucke zu verwenden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
   Landwirtschaft und Weinbau
   Stiftsstr. 9
   Mainz
   55116
   Deutschland
   Telefon: +49 6131162234
   E-Mail: [7]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
   Fax: +49 6131162113
   Internet-Adresse:[8]http://www.mwvlw.rlp.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
   ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
   Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
   Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4
   GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
   Landwirtschaft und Weinbau
   Stiftsstr. 9
   Mainz
   55116
   Deutschland
   Telefon: +49 6131162234
   E-Mail: [9]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
   Fax: +49 6131162113
   Internet-Adresse:[10]http://www.mwvlw.rlp.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/05/2017
References
   1. mailto:wettbewerb@vrminfo.de?subject=TED
   2. http://www.vrminfo.de/
   3. https://vrmgmbh.box.com/v/vergabe2017ak
   4. https://www.subreport-elvis.de/
   5. https://www.subreport-elvis.de/
   6. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:460912-2016:TEXT:DE:HTML
   7. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
   8. http://www.mwvlw.rlp.de/
   9. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
  10. http://www.mwvlw.rlp.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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