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Ausschreibung: Bereitstellung von Software - DE-München
Bereitstellung von Software
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 191529-2017 (ID: 2017052009110223109)
Veröffentlicht: 20.05.2017
*
DE-München: Bereitstellung von Software
2017/S 97/2017 191529
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landeshauptstadt München, it@M, Geschäftsbereich Zentrale Dienste,
Geschäftsleitung, Servicebereich Vergabe
Marienplatz 8
München
80331
Deutschland
Kontaktstelle(n): Landeshauptstadt München, it@M, Geschäftsbereich
Zentrale Dienste, Geschäftsleitung, Servicebereich Vergabe
E-Mail: [1]itm.vergabe@muenchen.de
Fax: +49 89-233-784990
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.muenchen.de/vgst3
Adresse des Beschafferprofils: [3]http://www.muenchen.de/vgst3
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Stadtlizenz und Pflegeleistungen für die assyst IT-Service-Management
Suite.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72268000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Überlassung und Pflege der assyst IT-Service-Management Suite
Lizenzkauf und Wartungsleistungen.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1 780 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212
Hauptort der Ausführung:
Stadtgebiet der Landeshauptstadt München.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Auftragsgegenstand ist die Überlassung und Pflege der assyst
IT-Service-Management Suite (inkl. assyst-Mobile, assyst-Web und
assyst-Net) für eine Nutzung in der gesamten Stadtverwaltung der
Landeshauptstadt München.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten
einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:
Es liegt ein Alleinstellungsmerkmal hinsichtlich des
Beschaffungsgegenstandes vor, da der Auftragnehmer allein rechtlich und
tatsächlich in der Lage ist, die Leistungen zu erbringen.
Es handelt sich beim Auftragnehmer um den Produkthersteller, der
keinerlei Veräußerungs- und Wartung- sowie Supportrechte für die zu
beschaffenden Leistungen an Dritte eingeräumt hat.
Dem öffentlichen Auftraggeber obliegt die Bestimmung des
Auftragsgegenstandes, Die Entscheidung über den Beschaffungsgegenstand
ist dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgelagert. Das Vergaberecht
regelt ausschließlich die Art und Weise der Beschaffung und macht dem
öffentlichen Auftraggeber keine Vorgaben bzgl. dessen, was er
beschaffen will oder darf. Es muss zunächst eine Entscheidung über den
Beschaffungsgegenstand getroffen werden, um eine Nachfrage zu bewirken.
Dabei bedarf der Auftraggeber keiner speziellen Ermächtigungsgrundlage;
die Legitimation folgt aus der auch öffentlichen Auftraggebern
zustehenden Privatautonomie bzw. der Vertragsfreiheit. Der öffentliche
Auftraggeber entscheidet frei, was beschafft werden soll und definiert
funktionale und technische Anforderungen an den Beschaffungsgegenstand.
Dabei müssen die Vorgaben durch den Auftragsgegenstand sachlich
gerechtfertigt sein, vom Auftraggeber nachvollziehbare Gründe angegeben
werden, welche auch tatsächlich vorliegen und es darf keine
willkürliche Entscheidung getroffen werden. Die LHM hat sich aus
Gründen des Investitionsschutzes und der Wirtschaftlichkeit
entschieden, das bestehende Produkt, welches sich bereits seit vielen
Jahren mit zahlreichen Einzellizenzen im Einsatz befindet und nach
ihren Vorgaben angepasst wurde, weiter zu optimieren. Es ist überdies
kein am Markt vorhandenes Produkt in der Lage, die Anforderungen der
LHM ohne größere Programmierarbeiten zu erfüllen. Es liegt somit ein
Alleinstellungsmerkmal im Sinne von § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c)VgV vor.
Die Optimierung und Weiterentwicklung der Software erfordert erhebliche
Eingriffe in den Quellcode. Der Hersteller der Software ist alleiniger
Inhaber der Urheberrechte am Quellcode und ist somit allein berechtigt,
Änderungen am Programm durch Eingriffe in den Quellcode vorzunehmen.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
16/05/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Axios Systems GmbH
Berg-am-Laim-Str. 47
München
81673
Deutschland
NUTS-Code: DE212
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 780 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Das unter Ziffer V.2.1) der Bekanntmachung (Tag der
Zuschlagsentscheidung) angegebene Datum (Pflichtfeld mit dem Hinweis,
dass das Datum vor dem aktuellen Datum liegen bzw. diesem entsprechen
muss) entspricht dem Tag der (internen) Zuschlagsentscheidung, also dem
Tag, an dem sich der öffentliche Auftraggeber entschieden hat, diese
Vergabe durchzuführen. Dies betrifft somit nicht den Tag, an dem der
Vertrag geschlossen wurde. Der Vertrag wird zukünftig erst noch
geschlossen werden bzw. der Zuschlag wird erst noch erteilt werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 89-2176-2411
E-Mail: [4]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 89-2176-2847
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein
Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch
den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein
wirksamer Zuschlag kann erst nach Ablauf von 10 Kalendertagen,
gerechnet ab
dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen
werden (§ 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, 3 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 89-2176-2411
E-Mail: [5]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 89-2176-2847
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/05/2017
References
1. mailto:itm.vergabe@muenchen.de?subject=TED
2. http://www.muenchen.de/vgst3
3. http://www.muenchen.de/vgst3
4. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
5. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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