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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-München
Arzneimittel
Dokument Nr...: 191228-2017 (ID: 2017052009071822831)
Veröffentlicht: 20.05.2017
*
  DE-München: Arzneimittel
   2017/S 97/2017 191228
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK Bayern  Die Gesundheitskasse
   Carl-Wery-Str. 28
   München
   81739
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle
   E-Mail: [1]vergabestelle1@by.aok.de
   NUTS-Code: DE2
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.aok.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do
   ?method=search&searchString=%22CXP4Y6YYBX6%22
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Open house Arzneimittelrabattverträge Calcipotriol, ATC D05AX02.
   Referenznummer der Bekanntmachung: 17-037
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33600000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog.
   open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich
   deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert.
   Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen
   mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung
   unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses
   Formulars nicht verbunden.
   Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten pharmazeutischen
   Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff
   Calcipotriol, ATC D05AX02 nach § 130a Abs. 8 SGB V zu schließen.
   Bitte entnehmen Sie die Einzelheiten den Verfahrensbedingungen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE2
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Bitte entnehmen Sie die Einzelheiten den Verfahrensbedingungen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/07/2017
   Ende: 30/06/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache sind, müssen mit deutscher
   Übersetzung eingereicht werden.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    ausgefüllte und unterschriebene Einheitliche Europäische
   Eigenerklärung gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der
   Europäischen Kommission vom 05.01.2016 zur Einführung des
   Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
    aktuellen (bei Eingang nicht älter als 6 Monate) Berufs- oder
   Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes,
   in welchem der Anbieter ansässig ist. Zulässig sind auch Ausdrucke aus
   dem elektronischen Handelsregister ([4]www.handelsregister.de). Dabei
   ist der aktuelle Ausdruck (AD) mit einem Überblick über alle derzeit
   gültigen Eintragungen oder der chronologische Ausdruck (CD) mit allen
   Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Bei
   Kommanditgesellschaften ist der vorstehende Nachweis zusätzlich für die
   persönlich haftende Gesellschafterin zu erbringen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, dem
   Arzneimittelinformationssystem des Deutschen Instituts für medizinische
   Dokumentation und Information (DIMDI) für sämtliche Arzneimittel, für
   die der pharmazeutische Unternehmer Rabatte anbietet (die der
   pharmazeutische Unternehmer gemäß seiner Erklärung unter Anlage 1 zum
   Rabattvertrag zu Beginn des Rabattvertrages in Verkehr bringen wird).
   Dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur
   aktuellen Zulassungssituation aller künftigen Rabattarzneimittel
   ergeben:
   a. Name/Bezeichnung des Arzneimittels,
   b. Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem
   Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten
   pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
   Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des
   Anbieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm
   angebotenen Arzneimittel nachgewiesen werden muss  anderenfalls ist
   eine eidesstattliche Versicherung beizufügen, wonach der Anbieter zum
   Inverkehrbringen des Arzneimittels in Deutschland berechtigt ist,
   c. Darreichungsform,
   d. Wirkstoff,
   e. Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
   Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle
   zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a
   bis e erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der
   AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht
   und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche
   Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß
   Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen vollständig ausweist,
   hat der Anbieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen
   durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z.B. Kopie des
   Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche
   Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil
   (AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
    Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, dem
   Arzneimittelinformationssystem des Deutschen Instituts für medizinische
   Dokumentation und Information (DIMDI) für sämtliche Arzneimittel, für
   die der pharmazeutische Unternehmer Rabatte anbietet (die der
   pharmazeutische Unternehmer gemäß seiner Erklärung unter Anlage 1 zum
   Rabattvertrag zu Beginn des Rabattvertrages in Verkehr bringen wird).
   Dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur
   aktuellen Zulassungssituation aller künftigen Rabattarzneimittel
   ergeben:
   a. Name/Bezeichnung des Arzneimittels,
   b. Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem
   Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten
   pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
   Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des
   Anbieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm
   angebotenen Arzneimittel nachgewiesen werden muss  anderenfalls ist
   eine eidesstattliche Versicherung beizufügen, wonach der Anbieter zum
   Inverkehrbringen des Arzneimittels in Deutschland berechtigt ist,
   c. Darreichungsform,
   d. Wirkstoff,
   e. Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
   Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle
   zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a
   bis e erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der
   AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht
   und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche
   Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß
   Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen vollständig ausweist,
   hat der Anbieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen
   durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z.B. Kopie des
   Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche
   Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil
   (AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
   Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 200
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 06/05/2019
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 07/06/2017
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YYBX6.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
   Bonn
   Deutschland
   Fax: +49 2289499-163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.
   der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2.
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3.
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4.
   mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/05/2017
References
   1. mailto:vergabestelle1@by.aok.de?subject=TED
   2. http://www.aok.de/
   3. https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4Y6YYBX6%22
   4. http://www.handelsregister.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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