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Ausschreibung: Sensoren - DE-Offenbach
Sensoren
Dokument Nr...: 153783-2017 (ID: 2017042509023877241)
Veröffentlicht: 25.04.2017
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DE-Offenbach: Sensoren
2017/S 80/2017 153783
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Bundesrepublik Deutschland, Deutscher Wetterdienst
Frankfurter Straße 135
Offenbach
63067
Deutschland
Telefon: +49 69-80623073
E-Mail: [1]Beschaffung@dwd.de
NUTS-Code: DE713
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.dwd.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=157002
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=157002
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Meteorologie
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Innovationspartnerschaft Hagelsensor.
Referenznummer der Bekanntmachung: VV-15/2017-POE
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
35125100
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wir eine Innovationspartnerschaft mit einem Bieter mit
dem Zweck der Erstellung eines Hagelsensors gemäß Patent des Deutschen
Wetterdienstes und ggfs. der anschließenden Lieferung von Seriengeräten
und dem Lizenz-Vertrieb der Sensoren.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Alle bekannten marktgängigen Sensoren und Detektoren für die Erfassung
von Hagel basieren auf der Verwendung einer geschlossenen Prallfläche
(ähnlich einer Trommel), auf der ein Hagelkorn beim Auftreffen ein
lauteres Geräusch erzeugt als ein Wassertropfen. Das akustische Signal
wird mit einem eingebauten Mikrofon abgenommen und in einer
nachgeschalteten Elektronik bezüglich des Signalpegels ausgewertet.
Frühere Versuche beim DWD mit einem derartigen Detektor der Firma
Sommer ([5]www.sommer.at) haben ergeben, dass auch ein starker
Regenschauer ähnlich hohe Geräuschpegel erzeugen kann wie ein leichter
Hagelschauer. Außerdem enthält ein Hagelschauer in aller Regel auch
Regeltropfen, welche auf einer geschlossenen Fläche einen Wasserfilm
ausbilden, der den Aufprall von Hagelkörnern dämpft und auch die
Ablagerung von Hagelkörnern auf der Prallfläche begünstigt, was
ebenfalls zu einer Dämpfung führt.
Dies hat im DWD zu der Überlegung geführt, die Prallfläche derart zu
modifizieren, dass bei der Wechselwirkung eines Hagelkorns mit der
Prallfläche deutlich mehr Impuls übertragen wird als bei der
Wechselwirkung mit einem Regentropfen und eine Ablagerung von
Flüssigwasser und/oder Hagelkörnern möglichst unterbunden wird. Eine
ideale geometrische Struktur hierfür stellt ein dünner Draht dar. Um
das entsprechende Gerät bei einer Messfläche von mindestens 100 cm^2
kompakt zu halten, wurde die Idee entwickelt mehrere Drähte parallel zu
spannen. Die Abnahme der Schwingungsinformation kann berührungslos
durch einen induktiven Tonabnehmer erfolgen.
Versuche mit einem ersten Prototypen bestätigten die Wirksamkeit dieser
Methode und führten dazu, dass der DWD einen Patentantrag hierfür
stellte.
Da bisher am Markt kein derartiger Hageldetektor verfügbar ist und im
Messnetz des DWD ein hoher Bedarf besteht, hat sich der DWD dazu
entschlossen, erste Geräte im Rahmen einer Innovationspartnerschaft
herstellen zu lassen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Option zur Lieferung der Seriengeräte.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Innovationspartnerschaft
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/05/2017
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 09/06/2017
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt in Bonn
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 228-9499421
Fax: +49 228-9499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass
die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen
Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim
öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3
Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge
nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15
Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der
zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3
Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf
erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den
öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der
Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10
Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/04/2017
References
1. mailto:Beschaffung@dwd.de?subject=TED
2. http://www.dwd.de/
3. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=157002
4. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=157002
5. http://www.sommer.at/
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The Office for Official Publications of the European Communities
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