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Ausschreibung: 5-Achs-Vertikal-Bearbeitungszentrum - DE-Stuttgart
Bearbeitungszentrum mit Vertikalspindel
Dokument Nr...: 848820-2017 (ID: 2017042409013276931)
Veröffentlicht: 24.04.2017
*
  5-Achs-Vertikal-Bearbeitungszentrum
Vergabenummer:
MEWE 2017-22
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Institut für Intelligente Systeme
Postanschrift: Heisenbergstraße 1
Postleitzahl / Ort: 70569 Stuttgart
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE11
Kontaktstelle(n): Abteilung Einkauf
Telefon: +49 711-689-1229
E-Mail: einkauf@vw.mpi-stuttgart.mpg.de
Fax: +49 711-689-1097
Internet-Adresse(n)
Hauptadresse: (URL) http://www.mpg.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung
unter: (URL)
https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-15b614d2a6d-4123b5ceebe0effe
Weitere Auskünfte erteilt/erteilen
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Einrichtung des privaten Rechts
I.5) Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Grundlagenforschung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
5-Achs-Vertikal-Bearbeitungszentrum
Referenznummer der Bekanntmachung: MEWE 2017-22
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
42612200-1
II.1.3) Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4) Kurze Beschreibung:
5-Achs-Vertikal-Bearbeitungszentrum
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
CPV-Code Hauptteil:
II.2.3) Erfüllungsort
NUTS-Code:
DE11
Hauptort der Ausführung:
Heisenbergstraße 3,
70569 Stuttgart
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
Angeschafft werden soll ein 5-Achs Bearbeitungszentrum für die Bearbeitung unterschiedlichster Werkstoffe wie hochfeste
Sondermetalle (Molybdän, Tantal, Vanadium, usw.) aber auch Nichteisenmetalle (Aluminium, CuZn, Titan, usw.), sowie alle Arten
von spanend bearbeitbaren Kunststoffen (PVC, POM, PE, usw.).
Diese Bearbeitung muss im 5-Achs Fräsverfahren geschehen, da viele Bauteile eine hohe Genauigkeit erfordern und deshalb ein
Umspannen zum Wechsel der Bearbeitungsebenen zu große Ungenauigkeiten hervorrufen könnte. Ebenso ist eine
5-Achs-Simultanbearbeitung notwendig, um geforderte Werkstückformen zu realisieren.
Durch die beengten Platzverhältnisse in der Werkstatt ist es dringend erforderlich, dass das anzuschaffende
5-Achs-Bearbeitungszentrum einen möglichst kleinen Grundriss (max. 2,5 m x 4 m mit allen Aggregaten!) vorweist und dennoch die
geforderten Verfahr-Wege in den Bearbeitungsachsen aufweist und die benötigten Komponenten der Innenkühlung möglichst
kompakt intigriert.
II.2.5) Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6) Geschätzter Wert
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 3
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein
II.2.11) Angaben zu Optionen:
Optionen: nein
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben:
Die Angabe der Vertragslaufzeit in II. 2.7) bezieht sich auf die voraussichtliche Lieferzeit des Gerätes.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig und leistungsfähig sind, gemäß  122 GWB.
Als Nachweise hierfür hat der Bieter die nachfolgenden Belege mit seinem Angebot zu erbringen bzw. die geforderten
Erläuterungen in seinem Angebot zu erbringen.
Gemäß  48 Abs. 3 VgV akzeptiert der öffentliche Auftraggeber auch als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens
von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gemäß  50 VgV.
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind von jedem Unternehmen mit dem Angebot
einzureichen:
a)Eigenerklärung zu den Unternehmensangaben:
Name des Unternehmens, Rechtsform, Anschrift des Hauptsitzes, Anschrift der Niederlassungen und Sitz der zuständigen
Niederlassung, Telefon- und Fax-Nr. des Angebotsverantwortlichen, Namen und Funktionen der bevollmächtigten
Unternehmensvertreter, Organisationsstruktur des Unternehmens, Geschäftsfelder-und zweige, Gründungsdatum,
Unternehmenshistorie, durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und Anzahl der Führungskräfte (in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren), Angabe ob es sich bei dem Unternehmen um ein KMU handelt. (Anlage 3.3)
b)Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des  123 Abs. 1 bis 4 GWB. (Anlage 3.4). Sollten Sie von
der Möglichkeit einer Selbstreinigung gemäß  125 GWB Gebrauch machen, müssen Sie das Formblatt nicht ausfüllen und können
ein Selbstreinigungsdokument erstellen und unterschrieben einreichen. Gemäß  125 Abs.2 GWB bewertet der Auftraggeber die von
dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigt dabei die Schwere und die besonderen Umstände der
Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachtet der Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend,
so begründet er diese Entscheidung gegenüber dem Unternehmen.
c)Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des  124 GWB (Anlage 3.5). Sollten Sie von der
Möglichkeit einer Selbstreinigung gemäß  125 GWB Gebrauch machen, müssen Sie das Formblatt nicht ausfüllen und können ein
Selbstreinigungsdokument erstellen und unterschrieben einreichen. Gemäß  125 Abs.2 GWB bewertet der Auftraggeber die von dem
Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigt dabei die Schwere und die besonderen Umstände der
Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachtet der Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unternehmens als unzureichend,
so begründet er diese Entscheidung gegenüber dem Unternehmen.
d)Eigenerklärung zur Berufs-oder Handelsregistereintragung, sowie Vorlage eines Auszuges:
Erklärung des Bieters, dass er nach den Vorschriften des Landes in dem er ansässig ist, in ein Berufs-oder Handelsregister
eingetragen ist (Anlage 3.6)
e)Eigenerklärung, dass der Bieter keine Mitarbeiter illegal beschäftigt, dass zum Einsatz kommende Arbeitskräfte nicht als
Selbstständige geführt werden, dass kein Verfahren anhängig ist/war, das während des Vergabeverfahrens noch zu einer
Eintragung in das Gewerbezentralregister (je nach den nationalen Vorschriften) führen kann/wird, dass der Bieter für die
Erbringung der Lieferungen / Leistungen keine staatlichen Beihilfen erhalten hat (andernfalls ist dem Angebot der Nachweis
darüber beizufügen, dass die staatlichen Beihilfen rechtmäßig im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU gewährt wurden) (im Falle
von anderen Unternehmen siehe Anlage 3.14) und dass das Angebot des Bieters ohne Preisabsprachen zustande gekommen ist (Anlage
3.2)
Der Auftraggeber wird für den Bieter (im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und im
Falle von anderen Unternehmen, auch von allen anderen Unternehmen), der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der
vorgenannten Erklärungen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder
Nachweise sind grundsätzlich von jedem Unternehmen mit dem Angebot einzureichen:
f)Eigenerklärung zum Gesellschaftskapital und zur Umsatzentwicklung
Angabe des Gesellschaftskapitals; Umsatzangabe jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre des
Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezogen auf die besondere Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist
gemäß  45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (Leistungsart bezogener Umsatz). (Anlage 3.10)
g)Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Erklärung des Bieters, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt (in diesem Fall ist ein entsprechender
Nachweis der Versicherung, mit den Deckungssummen mit dem Angebot einzureichen) bzw. dass er eine solche im Falle der
Zuschlagserteilung binnen zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss abschließt und anschließend einen entsprechenden Nachweis, mit
den Deckungssummen vorlegt. Die Betriebshaftpflichtversicherung ist über die gesamte Laufzeit des Vertrages zu unterhalten.
Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden muss dabei mindestens fünfhunderttausend (500.000) EUR und für
Vermögensschäden mindestens fünfzigtausend (50.000) EUR betragen. (Anlage 3.8)
h)Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft
Erklärung über die Mitgliedschaft und Erfüllung aller Pflichten in der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den
Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bieters seinen Sitz hat. (Anlage 3.7)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder
Nachweise sind von jedem Unternehmen mit dem Angebot einzureichen:
i)Eigenerklärung zur Referenzen:
Anzugeben sind mindestens zwei Referenzaufträge mit Ansprechpartnern bei diesen Referenzunternehmen, über in Art und Umfang
gleichwertige Aufträge bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Die Angabe des Auftragswertes ist wünschenswert. (Anlage
3.9).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag und Ortszeit: 22.05.2017 11:00 Uhr
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
DE
IV.2.6) Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.09.2017
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22.05.2017, Ortszeit: 11:00
Ort und Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3) Zusätzliche Angaben:
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl / Ort: 80538 München
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax.: +49 8921762847
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind ( 160 Abs.
3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat ( 168 Abs. 2, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist
möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach  134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg
oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage ( 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht
an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10
Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden ( 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden ( 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden ( 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12.04.2017
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/abc/2017/04/21286.html
Data Acquisition via: p8000000
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