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Ausschreibung: Teilnahmewettbewerb zur Trägerschaft einer Kindertagesstätte - DE-Ahrensburg
Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen
Dokument Nr...: 848780-2017 (ID: 2017042409012776900)
Veröffentlicht: 24.04.2017
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  Teilnahmewettbewerb zur Trägerschaft einer Kindertagesstätte
1. Bezeichnung der zuständigen Stelle, bei der die Bewerbungen einzureichen sind nebst Ansprechpartnern:
Stadt Ahrensburg
Der Bürgermeister
Manfred-Samusch-Straße 5
22926 Ahrensburg
Ansprechpartner sind:
A Frau Cornelia Beckmann
Fachdienstleiterin Kindertageseinrichtungen
Rathaus, Zimmer 508
Telefon: 04102 77157
E-Mail: cornelia.beckmann@ahrensburg.de
B Frau Anja Gust
Fachdienst Kindertageseinrichtungen
Rathaus, Zimmer 509
Telefon: 04102 77117
E-Mail: anja.gust@ahrensburg.de
2. Art der Vergabe/ Form der Teilnahmeanträge:
Beschränkte Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb gemäß  3 Absatz 3 VOL/A.
Der Teilnahmewettbewerb richtet sich ausschließlich an anerkannte Träger der freien Jugendhilfe gemäß  9 Absatz 1 Ziffer 1
Kindertagesstättengesetz Schleswig-Holstein (KiTaG SH). Die beschränkte Ausschreibung soll zeitnah nach dem
Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden.
Teilnahmeanträge sind schriftlich zu senden an:
Stadt Ahrensburg, Der Bürgermeister, Manfred-Samusch-Straße 5, Fachbereich II  Kennwort Bewerbung Trägerschaft
Kindertagesstätte, 22926 Ahrensburg.
3. Art, Umfang und Ort der Leistung:
Erbringung von Leistungen im Rahmen des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen
(Kindertagesstättengesetz - KiTaG) Schleswig-Holstein zur Erfüllung des Auftrages nach Abschnitt II KiTaG SH in der
Eigenschaft des Trägers der Einrichtung gemäß  9 KiTaG SH. Die Stadt Ahrensburg beabsichtigt zur Erbringung der vorgenannten
Leistungen, schnellstmöglich in 22926 Ahrensburg, eine Kindertagesstätte gemäß  1 KiTaG SH zu errichten.
Der Betrieb soll voraussichtlich mit zwei Krippengruppen und zwei Elementargruppen auf unbestimmte Zeit erfolgen. Aufgrund der
derzeitigen Bedarfslage können auch mehr Gruppen oder vorübergehend nur Krippengruppen in Betracht kommen. Die konkrete
Festlegung der Gruppenstruktur erfolgt im Zuge der weiteren Planung.
Es wird erwartet, dass nach Aufforderung, sich der Träger dem Auswahlgremium kostenlos vorstellt.
Die Stadt Ahrensburg (Eigentümer) stellt dem Träger (Mieter) die fertig gestellte Kindertagesstätte mittels Abschluss eines
Mietvertrages zur Verfügung.
Zwischen der Stadt Ahrensburg und dem Träger ist zur Sicherung der Erfüllung der vorgenannten Leistungen und zur Finanzierung
des Betriebes der Kindertagesstätte eine Vereinbarung gemäß  25 Kindertagesstättengesetz (KiTaG SH) zu schließen.
4. Nachfolgende Bedingungen werden maßgebliche Bestandteile der zu schließenden Vereinbarung sein:
Für den Betrieb der Kindertagesstätte sind insbesondere die einschlägigen gesetzlichen Regelungen, insbesondere das
Kindertagesstättengesetz Schleswig-Holstein und die jeweils geltenden Vorgaben / Richtlinien des Kreises Stormarn zu beachten.
Der Aufnahme der Einrichtung in den Bedarfsplan des Kreises Stormarn sowie der Gewährung von Zuschüssen öffentlicher
Rechtsträger darf nichts entgegenstehen.
Die Platzvergabe erfolgt durch die Stadt Ahrensburg
Erklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß  4 Tariftreue- und Vergabegesetz
Schleswig Holstein  TTG
Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen ( 18 TTG)
5. Folgende Unterlagen sind durch den Bewerber mindestens einzureichen:
Für die Beurteilung der Eignung sind durch den Bewerber mit dem Teilnahmeantrag insbesondere einzureichen:
    der Nachweis über die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe in Schleswig-Holstein,
    die Darstellung des eigenen Trägerprofils/ Dienstleistungsprofils und
    der Nachweis der Leistungsfähigkeit/ einschlägige und prüfbare Referenzen als Träger derartiger bzw. vergleichbarer
Einrichtungen. Die Bewerber sollen einen Nachweis ihrer Kompetenz zur Führung einer wie oben beschriebenen oder ähnlichen
Einrichtung der geplanten Größenordnung und spezifischen Ausprägung anhand von Referenzen oder sonstigen Nachweisen
erbringen.
6. Unterteilung in Lose/ Zulassung von Nebenangeboten/ Ausführungsfrist/ Sicherheitsleistungen
Eine Unterteilung in Lose ist nicht vorgesehen.
Es ist beabsichtigt, dass die Einrichtung spätestens zum 01.08.2018 den Betrieb auf unbestimmte Zeit aufnimmt.
7. Teilnahmeanträge:
Die im Rahmen des Verfahrens ausgetauschten Unterlagen sowie mündlichen Abstimmungen sind für beide Seiten vertraulich.
Eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung dieser Bewerbung entstehen ist ausgeschlossen.
8. Abgabefrist des Teilnahmeantrages:
Die erforderlichen Unterlagen für die Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb sind durch den Bewerber vollständig bis
spätestens zum 08.05.2017 beim unter Punkt 1 genannten Auftraggeber abzugeben.
9. Schlusstermin für die Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe / Angebotsabgabe durch die Bewerber:
Die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber erhalten von der Stadt Ahrensburg die Verdingungsunterlagen bis
voraussichtlich spätestens 31.07.2017 zugestellt. Eine etwaige Fristveränderung wird den Bewerbern unverzüglich mitgeteilt.
Die anschließenden Angebote der Bewerber sollen innerhalb von 21 Tagen nach Zugang der Verdingungsunterlagen bei der Stadt
Ahrensburg eingehen.
10. Vergabekammer Schleswig-Holstein
Die Nachprüfung der Rechtmäßigkeit öffentlicher Aufträge obliegt der Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg
94, 24105 Kiel, Telefon: 0431 9884640, vergabekammer@wimi.landsh.de.
Stadt Ahrensburg
-Der Bürgermeister-
Michael Sarach
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Stadt-Ahrensburg/2017/04/1918591.html
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