Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2017042209110775826" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden - DE-Berlin
Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
Dokument Nr...: 152942-2017 (ID: 2017042209110775826)
Veröffentlicht: 22.04.2017
*
  DE-Berlin: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
   2017/S 79/2017 152942
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Gewobag Wohnungsbau  Aktiengesellschaft Berlin
   Alt-Moabit 101 A
   Berlin
   10559
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Zentraler Einkauf; Zu Händen von: Hrn. U. Wilbrecht;
   10559 Berlin; Deutschland
   Telefon: +49 3047081561
   E-Mail: [1]u.wilbrecht@gewobag.de
   Fax: +49 3047081560
   NUTS-Code: DE300
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.gewobag.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Einrichtung des privaten Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Hauswartleistungen, Kleinreparaturenmanagement.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   50700000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Hauswartleistungen, Kleinreparaturenmanagement.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 0.01 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Hauswartleistungen, Kleinreparaturenmanagement.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Das Formular ermöglicht in V.2.1) bedauerlicherweise nicht, ein Datum
   in der Zukunft anzugeben. Der Vertrag wird jedoch nicht vor Ablauf der
   in § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB genannten Frist geschlossen werden. Die Werte
   unter II.1.7) und unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und
   Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nur mit 0,01 EUR
   benannt.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen
       Vorschriften der Richtlinie genügt
     * Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung
       ähnlicher Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den
       strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden
   Erläuterung:
   Es handelt sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   (Art. 2d Abs. 4 RiLi 89/665/EWG des Rates i. d. F. d. RiLi 2007/66/EG
   des EP und des Rates i. V. m. § 135 Abs. 3 GWB. Der AG ist der Ansicht,
   dass die Beschaffungsmaßnahme (Verlängerung von Verträgen) ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung vergeben werden kann.
   Es ist daher beabsichtigt, den Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von
   mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
   Veröffentlichung dieser Information, mit dem unter V.2.3) genannten
   Auftragnehmer zu schließen.
   Die (Pflicht-)Angaben unter V.2.4) sind fiktiver Natur, da es sich um
   eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt.
   A) Keine wesentliche Änderung:
   Die Verlängerung ist keine wesentliche Änderung i. S. d. § 132 Abs. 1
   GWB. Es liegt keine der in den Nr. 1-4 genannten Fallkonstellationen
   vor. Insbesondere wird mit der Änderung das wirtschaftliche
   Gleichgewicht des öffentlichen Auftrags nicht zugunsten des
   Auftragnehmers in einer Weise verschoben, die im ursprünglichen Auftrag
   nicht vorgesehen war. Diverse Dienstleistungen, die in den bisherigen
   Verträgen enthalten waren, entfallen. Zusätzliche Leistungen sind in
   geringem Umfang vorhanden; es handelt sich bei den Änderungen v.a. um
   Klarstellungen bislang strittiger Passagen.
   B) Rechtfertigungsgründe vorhanden:
   Die Verlängerung der bestehenden Verträge ist jedenfalls nach § 132
   Abs. 2 Nr. 2 GWB zulässig, dessen Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.
   Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus Sicht der GEWOBAG aus
   wirtschaftlichen bzw. technischen Gründen nicht ohne lange Vorlaufzeit
   möglich bzw. wäre mit erheblichen Schwierigkeiten, signifikanten
   Betriebsrisiken und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden.
   Es ist mit erheblichem Aufwand eine IT-Anbindung zwischen dem
   Dienstleister und dem Auftraggeber etabliert worden. Diese Anbindung
   stellt ein Alleinstellungsmerkmal dar. Bei einem Wechsel des
   Dienstleisters wären umfangreiche Umstrukturierungen (IT und
   Betriebsabläufe) notwendig, ebenfalls umfassende Vorbereitungs- und
   Schulungsaufwendungen. Dies würde schon intern erhebliche Aufwände und
   Betriebsrisiken nach sich ziehen. Ausgeschlossen erscheint zum jetzigen
   Zeitpunkt, dass ein externer Dienstleister eine entsprechende
   IT-Anbindung an die GEWOBAG nach aktuellem Stande wirtschaftlich
   realisieren kann.
   Das Feld zur Erläuterung hat eine Begrenzung von 2 500 Zeichen incl.
   Leerzeichen. Weitere Auskünfte erteilt daher die unter I.1) genannte
   Kontaktstelle.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   20/04/2017
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   fletwerk GmbH
   Bottroper Weg 2
   Berlin
   13507
   Deutschland
   NUTS-Code: DE300
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 0.01 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Berlin
   Martin-Luther-Straße 105
   Berlin
   10825
   Deutschland
   Telefon: +49 3090138316
   Fax: +49 3090137613
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   S. o. unter I.1.
   Berlin
   Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr
   als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Insb. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB
   sind zu beachten. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 10
   Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu
   rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
   Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 kann nur festgestellt werden,
   wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
   der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
   öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
   später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
   ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
   der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung.
   Für die vorliegende freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   gelten ergänzend die Fristen aus § 135 (Abs. 3) GWB.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   S. o. unter I.1.
   Berlin
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   20/04/2017
References
   1. mailto:u.wilbrecht@gewobag.de?subject=TED
   2. http://www.gewobag.de/
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau