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Ausschreibung: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen - DE-München
Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
Dokument Nr...: 152624-2017 (ID: 2017042209081575481)
Veröffentlicht: 22.04.2017
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DE-München: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
2017/S 79/2017 152624
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
GEWOFAG Holding GmbH
Kirchseeoner Straße 3
München
81669
Deutschland
Kontaktstelle(n): GEWOFAG Holding GmbH, Bereich Einkauf
E-Mail: [1]ausschreibung@gewofag.de
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.gewofag.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do
?method=search&searchString=%22CXP4Y6FYBD3%22
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do
?method=search&searchString=%22CXP4Y6FYBD3%22
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Wohnungsbaugesellschaft der Stadt München
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Arbeitsmedizinische und arbeitsschutztechnische Unternehmensbetreuung.
Referenznummer der Bekanntmachung: 290/2017
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85140000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Leistungen der arbeitsmedizinischen und arbeitsschutztechnischen
Unternehmensbetreuung.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212
Hauptort der Ausführung:
Kirchseeoner Straße 3; 81669; München.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Erbringung der Aufgaben nach §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes
(ASiG) sowie der DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für
Arbeitssicherheit.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Organisation, Qualifikation und Erfahrung /
Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Arbeitsmethodik / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 10
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/07/2017
Ende: 30/06/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf der Grundlage der eingereichten
Unterlagen und ihrer Plausibilität.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Befähigung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz, dem Arbeitsschutzgesetz, der
DGUV 2.
Nachweis des Facharztes für Arbeitsmedizin, Nachweis der Qualifikation
Fachkraft für Arbeitssicherheit.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Ausstattung der Praxis des Betriebsarztes
Die Praxis des Betriebsarztes muss so ausgestattet sein, dass die
Aufgaben des Betriebsarztes (primär die erforderliche Ausstattung zur
Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen) weitgehend in der Praxis
erfüllt werden können. Die Durchführung der betriebsmedizinischen
Leistung darf nur im Ausnahmefall an anderen medizinischen
Einrichtungen erfolgen. Dies gilt auch für die Vorsorgeuntersuchungen
G37 (Bildschirm), G20 (Lärm), G25 (Fahrtätigkeiten), G41/H9 (Absturz),
G42 (Infektionsgefahr) und G39 (Schweißen).
2. Berufserfahrung des Betriebsarztes
Es wird angenommen, dass ein Betriebsarzt mit 5 und mehr Jahren
Berufserfahrung die optimale Eignung besitzt.
3. Berufserfahrung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Es wird angenommen, dass eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit 5 und
mehr Jahren Berufserfahrung die optimale Eignung besitzt.
4. Referenzen:
Es werden vergleichbare Referenzen gefordert. Kriterium für die
Vergleichbarkeit: Referenz aus Aufträgen im Sektor Wohnungswirtschaft,
Handwerksbetrieben, Gartenbaubetrieben und/oder Hausmeisterbetrieben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Ausschlusskriterien:
Niederlassung des Betriebsarztes ist für Mitarbeiter des
GEWOFAG-Konzerns nicht innerhalb einer halben Stunde zu Fuß oder mit
öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.
Bewerber legt keine wertbare Referenz vor.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Facharzt für Arbeitsmedizin, Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Befähigung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz, dem Arbeitsschutzgesetz, der
DGUV 2.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/05/2017
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FYBD3.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer (§ 156 GWB)
Maximilianstraße 39
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund
der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§
160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/04/2017
References
1. mailto:ausschreibung@gewofag.de?subject=TED
2. http://www.gewofag.de/
3. https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4Y6FYBD3%22
4. https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4Y6FYBD3%22
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