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Ausschreibung: Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze - DE-Frankfurt am Main
Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze
Dokument Nr...: 151118-2017 (ID: 2017042109210974436)
Veröffentlicht: 21.04.2017
*
DE-Frankfurt am Main: Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze
2017/S 78/2017 151118
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Bauauftrag
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Mainova AG
Solmstraße 38
Frankfurt am Main
60623
Deutschland
E-Mail: [1]j.schramm@mainova.de
NUTS-Code: DE712
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.mainova.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do
?method=search&searchString=%22CXP4YHDY413%22
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do
?method=search&searchString=%22CXP4YHDY413%22
I.6)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Energieversorger
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
StLV 2018.
Referenznummer der Bekanntmachung: 2017-04-13
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45232000
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das Standard-Leistungsverzeichnis findet generell für alle Baumaßnahmen
in den Sparten Strom, Gas, Nah-/Fernwärme, Wasser und
Straßenbeleuchtung Anwendung. Der AN hat, wenn nichts anderes im
Auftragsschreiben ausdrücklich bestimmt ist, alle erforderlichen
Tiefbau- und Montagearbeiten und die damit in Verbindung stehenden
Leistungen entsprechend den Bauvorschriften des AG zu erbringen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 29 500 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Leitungsbau im Stadtgebiet Frankfurt a. M.
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45232000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712
Hauptort der Ausführung:
Frankfurt am Main.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Leitungsbau im Stadtgebiet Frankfurt a. M. mit Tiefbau- und
Oberflächenwiederherstellungspositionen einschließlich
Hausanschlussneubau/ -erneuerung: Maßnahmen für die Sparten Strom, Gas,
Wasser, Wärme und alle Leistungen zur Herstellung von Hausanschlüssen
im Rahmen von Erneuerungsmaßnahmen und Netzerweiterungen.sowie bei
Hausanschlusserstellung mögliche Mitverlegung von
Telekommunikationskabel und Durchführung von Entstörmaßnahmen in den
Rohr-Sparten.
Der Auftraggeber behält sich vor, Aufträge, die nicht durch
Positionen des Standard-Leistungsverzeichnisses abgedeckt werden,
separat auszuschreiben,
Der Auftraggeber beabsichtigt, mit einer Anzahl zwischen 4 und 10
Bietern pro Los Rahmenverträge über die Leistungen, die Gegenstand
dieses Vertrags sind, abzuschließen. Die Anzahl der Rahmenverträge wird
auf 10 oder weniger begrenzt,
Der Auftraggeber wählt den Auftragnehmer für den jeweiligen
Einzelabruf nach eigenem Ermessen unter den Rahmenvertragspartnern aus.
Die Systematik des Abrufs liegt ebenfalls im Ermessen des
Auftraggebers,
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens fragt der Auftraggeber bei den
Bietern ab, welche Kapazitäten sie ihm zusichern können. Die Bieter
können dem Auftraggeber anbieten, eine feste Anzahl an Mitarbeitern für
ihn zu reservieren. Sofern wirtschaftlich, vereinbart der Auftraggeber
im Gegenzug für diese reservierten Mitarbeiter eine
Mindestauftragsmenge, um diese auszulasten, mit dem Bieter. Der
Auftraggeber wird abhängig von den Kapazitäten und Angebotspreisen
entscheiden und den Bietern mitteilen, welche Mengen er als reservierte
Mitarbeiter vertraglich binden und als Mindestmengen festlegen wird,
Der Auftraggeber steuert seine Abrufe so, dass er prioritär die mit
seinen Rahmenvertragspartnern vereinbarten Mindestmengen so abruft,
dass die für ihn reservierten Mitarbeiter möglichst gleichmäßig über
das Jahr verteilt eingesetzt werden,
Über die reservierten Mitarbeiter hinausgehende Abrufe tätigt der
Auftraggeber nach Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit. Hierbei fragt
er grundsätzlich die Rahmenvertragspartner in der Rangfolge ihrer
Wirtschaftlichkeit an, und fragt bei Nichtverfügbarkeit den nächst-
wirtschaftlicheren Rahmenvertragspartner an,
Dem Auftraggeber ist an einer möglichst gleichmäßigen Auslastung
seiner Rahmenvertragspartner gelegen. Der Auftraggeber behält sich vor,
von dem Grundsatz der Abrufsystematik in Abs. 4 und 5 abzuweichen,
wenn:
Der oder die wirtschaftlichsten Rahmenvertragspartner bereits einen
oder mehrere laufende Einzelaufträge bearbeiten;
Erkennbar ist, dass ein Rahmenvertragspartner bereits stark
ausgelastet ist oder nicht genügend Kapazitäten vorhält;
Ein Rahmenvertragspartner im laufenden Jahr unverhältnismäßig wenige
Abrufe bekommen hat;
Der Auftraggeber ist jedoch nicht verpflichtet, aus den aufgeführten
Gründen vom Grundsatz der Abrufsystematik nach Abs. 4 und 5
abzuweichen;
Sofern ein Rahmenvertragspartner wiederholt;
Keine verfügbaren Kapazitäten hat oder Abrufe absagt/ ihnen
widerspricht, oder
Termine nicht einhält, oder
Die Qualität seiner Leistung bemängelt wird,
behält sich der Auftraggeber vor, ihn in der Rangfolge der Anfragen/
Abrufe zurückzustufen und andere Rahmenvertragspartner zuerst
anzufragen. Der Auftraggeber wird dem Rahmenvertragspartner in diesem
Fall die Gründe mitteilen. Der betroffene Rahmenvertragspartner kann
dem Auftraggeber darlegen, welche Maßnahmen er getroffen hat, um eine
Wiederholung der Verstöße in Zukunft zu vermeiden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 21 500 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann zweimal um jeweils weitere 12 Monate verlängert werden
(Gesamtlaufzeit 1 + 1 + 1 Jahre).
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 4
Höchstzahl: 10
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Herstellung von Standard-Hausanschlüssen im Stadtgebiet Frankfurt a. M.
gemäß. Pauschalpositionen für unterschiedlicher Längen und Dimensionen
einschließlich Tiefbau- und Oberflächenwiederherstellung
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45232000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712
Hauptort der Ausführung:
Frankfurt am Main.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Herstellung von Standard-Hausanschlüssen im Stadtgebiet Frankfurt a. M.
gemäß. Pauschalpositionen für unterschiedlicher Längen und Dimensionen
einschließlich Tiefbau- und Oberflächenwiederherstellung: Maßnahmen für
die Sparten Strom, Gas, Wasser, Wärme sowie mögliche Mitverlegung von
Telekommunikationskabel.
Der Auftraggeber behält sich vor, Aufträge, die nicht durch
Positionen des Standard-Leistungsverzeichnisses abgedeckt werden,
separat auszuschreiben,
Der Auftraggeber beabsichtigt, mit einer Anzahl zwischen 4 und 10
Bietern pro Los Rahmenverträge über die Leistungen, die Gegenstand
dieses Vertrags sind, abzuschließen. Die Anzahl der Rahmenverträge wird
auf 10 oder weniger begrenzt,
Der Auftraggeber wählt den Auftragnehmer für den jeweiligen
Einzelabruf nach eigenem Ermessen unter den Rahmenvertragspartnern aus.
Die Systematik des Abrufs liegt ebenfalls im Ermessen des
Auftraggebers,
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens fragt der Auftraggeber bei den
Bietern ab, welche Kapazitäten sie ihm zusichern können. Die Bieter
können dem Auftraggeber anbieten, eine feste Anzahl an Mitarbeitern für
ihn zu reservieren. Sofern wirtschaftlich, vereinbart der Auftraggeber
im Gegenzug für diese reservierten Mitarbeiter eine
Mindestauftragsmenge, um diese auszulasten, mit dem Bieter. Der
Auftraggeber wird abhängig von den Kapazitäten und Angebotspreisen
entscheiden und den Bietern mitteilen, welche Mengen er als reservierte
Mitarbeiter vertraglich binden und als Mindestmengen festlegen wird,
Der Auftraggeber steuert seine Abrufe so, dass er prioritär die mit
seinen Rahmenvertragspartnern vereinbarten Mindestmengen so abruft,
dass die für ihn reservierten Mitarbeiter möglichst gleichmäßig über
das Jahr verteilt eingesetzt werden,
Über die reservierten Mitarbeiter hinausgehende Abrufe tätigt der
Auftraggeber nach Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit. Hierbei fragt
er grundsätzlich die Rahmenvertragspartner in der Rangfolge ihrer
Wirtschaftlichkeit an, und fragt bei Nichtverfügbarkeit den nächst-
wirtschaftlicheren Rahmenvertragspartner an,
Dem Auftraggeber ist an einer möglichst gleichmäßigen Auslastung
seiner Rahmenvertragspartner gelegen. Der Auftraggeber behält sich vor,
von dem Grundsatz der Abrufsystematik in Abs. 4 und 5 abzuweichen,
wenn:
Der oder die wirtschaftlichsten Rahmenvertragspartner bereits einen
oder mehrere laufende Einzelaufträge bearbeiten;
Erkennbar ist, dass ein Rahmenvertragspartner bereits stark
ausgelastet ist oder nicht genügend Kapazitäten vorhält;
Ein Rahmenvertragspartner im laufenden Jahr unverhältnismäßig wenige
Abrufe bekommen hat;
Der Auftraggeber ist jedoch nicht verpflichtet, aus den aufgeführten
Gründen vom Grundsatz der Abrufsystematik nach Abs. 4 und 5
abzuweichen;
Sofern ein Rahmenvertragspartner wiederholt;
Keine verfügbaren Kapazitäten hat oder Abrufe absagt/ ihnen
widerspricht, oder
Termine nicht einhält, oder
Die Qualität seiner Leistung bemängelt wird,
behält sich der Auftraggeber vor, ihn in der Rangfolge der Anfragen/
Abrufe zurückzustufen und andere Rahmenvertragspartner zuerst
anzufragen. Der Auftraggeber wird dem Rahmenvertragspartner in diesem
Fall die Gründe mitteilen. Der betroffene Rahmenvertragspartner kann
dem Auftraggeber darlegen, welche Maßnahmen er getroffen hat, um eine
Wiederholung der Verstöße in Zukunft zu vermeiden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 3 500 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2018
Ende: 31/12/2018
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann zweimal um jeweils weitere 12 Monate verlängert werden
(Gesamtlaufzeit 1 + 1 + 1 Jahre).
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 4
Höchstzahl: 10
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Entstörung Strom im Stadtgebiet Frankfurt a. M. einschließlich Tiefbau
und Oberflächenwiederherstellungspositionen auch für
SRM-Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH für jeweils den Zeitraum von
Montags
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45232000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712
Hauptort der Ausführung:
Frankfurt am Main.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Entstörung Strom im Stadtgebiet Frankfurt a. M. einschließlich Tiefbau
und Oberflächenwiederherstellungspositionen auch für
SRM-Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH für jeweils den Zeitraum von
Montags bis Freitags von 7:00 Uhr bis 15:30 Uhr.
Der Auftraggeber behält sich vor, Aufträge, die nicht durch
Positionen des Standard-Leistungsverzeichnisses abgedeckt werden,
separat auszuschreiben;
Der Auftraggeber beabsichtigt, mit einer Anzahl zwischen 4 und 10
Bietern pro Los Rahmenverträge über die Leistungen, die Gegenstand
dieses Vertrags sind, abzuschließen. Die Anzahl der Rahmenverträge wird
auf 10 oder weniger begrenzt;
Der Auftraggeber wählt den Auftragnehmer für den jeweiligen
Einzelabruf nach eigenem Ermessen unter den Rahmenvertragspartnern aus.
Die Systematik des Abrufs liegt ebenfalls im Ermessen des
Auftraggebers;
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens fragt der Auftraggeber bei den
Bietern ab, welche Kapazitäten sie ihm zusichern können. Die Bieter
können dem Auftraggeber anbieten, eine feste Anzahl an Mitarbeitern für
ihn zu reservieren. Sofern wirtschaftlich, vereinbart der Auftraggeber
im Gegenzug für diese reservierten Mitarbeiter eine
Mindestauftragsmenge, um diese auszulasten, mit dem Bieter. Der
Auftraggeber wird abhängig von den Kapazitäten und Angebotspreisen
entscheiden und den Bietern mitteilen, welche Mengen er als reservierte
Mitarbeiter vertraglich binden und als Mindestmengen festlegen wird;
Der Auftraggeber steuert seine Abrufe so, dass er prioritär die mit
seinen Rahmenvertragspartnern vereinbarten Mindestmengen so abruft,
dass die für ihn reservierten Mitarbeiter möglichst gleichmäßig über
das Jahr verteilt eingesetzt werden;
Über die reservierten Mitarbeiter hinausgehende Abrufe tätigt der
Auftraggeber nach Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit. Hierbei fragt
er grundsätzlich die Rahmenvertragspartner in der Rangfolge ihrer
Wirtschaftlichkeit an, und fragt bei Nichtverfügbarkeit den nächst-
wirtschaftlicheren Rahmenvertragspartner an;
Dem Auftraggeber ist an einer möglichst gleichmäßigen Auslastung
seiner Rahmenvertragspartner gelegen. Der Auftraggeber behält sich vor,
von dem Grundsatz der Abrufsystematik in Abs. 4 und 5 abzuweichen,
wenn:
Der oder die wirtschaftlichsten Rahmenvertragspartner bereits einen
oder mehrere laufende Einzelaufträge bearbeiten;
Erkennbar ist, dass ein Rahmenvertragspartner bereits stark
ausgelastet ist oder nicht genügend Kapazitäten vorhält;
Ein Rahmenvertragspartner im laufenden Jahr unverhältnismäßig wenige
Abrufe bekommen hat;
Der Auftraggeber ist jedoch nicht verpflichtet, aus den aufgeführten
Gründen vom Grundsatz der Abrufsystematik nach Abs. 4 und 5
abzuweichen;
Sofern ein Rahmenvertragspartner wiederholt;
Keine verfügbaren Kapazitäten hat oder Abrufe absagt/ ihnen
widerspricht, oder
Termine nicht einhält, oder
Die Qualität seiner Leistung bemängelt wird,
behält sich der Auftraggeber vor, ihn in der Rangfolge der Anfragen/
Abrufe zurückzustufen und andere Rahmenvertragspartner zuerst
anzufragen. Der Auftraggeber wird dem Rahmenvertragspartner in diesem
Fall die Gründe mitteilen. Der betroffene Rahmenvertragspartner kann
dem Auftraggeber darlegen, welche Maßnahmen er getroffen hat, um eine
Wiederholung der Verstöße in Zukunft zu vermeiden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 3 000 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2018
Ende: 31/12/2018
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann zweimal um jeweils weitere 12 Monate verlängert werden
(Gesamtlaufzeit 1 + 1 + 1 Jahre).
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 4
Höchstzahl: 10
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Straßenbeleuchtung
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45232000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712
Hauptort der Ausführung:
Frankfurt am Main.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die SRM Straßen Beleuchtung Rhein-Main GmbH ist eine 100 % Tochter der
Mainova AG. Sie ist verantwortlich für die Planung, den Bau und den
Betrieb von Straßenbeleuchtungsanlagen. Die Leistungen und Tätigkeiten,
welche für eine fachgerechte, normenkonforme und den spezielle
Anforderungen der Mainova AG entsprechende Errichtung, Änderung oder
Demontage von Straßenbeleuchtungsanlagen erforderlich sind, werden in
diesem Los beschrieben. Die SRM Straßen Beleuchtung Rhein-Main GmbH
wird diese Leitungen direkt abrufen. Alle die Ausführung betreffenden
Abstimmungen (Termine, Kapazitäten, Aufmaße, Abrechnung) sind direkt
mit der SRM Straßen Beleuchtung Rhein-Main GmbH abzustimmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Aufträge, die nicht durch
Positionen des Standard-Leistungsverzeichnisses abgedeckt werden,
separat auszuschreiben,
Der Auftraggeber beabsichtigt, mit einer Anzahl zwischen 4 und 10
Bietern pro Los Rahmenverträge über die Leistungen, die Gegenstand
dieses Vertrags sind, abzuschließen. Die Anzahl der Rahmenverträge wird
auf 10 oder weniger begrenzt,
Der Auftraggeber wählt den Auftragnehmer für den jeweiligen
Einzelabruf nach eigenem Ermessen unter den Rahmenvertragspartnern aus.
Die Systematik des Abrufs liegt ebenfalls im Ermessen des
Auftraggebers,
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens fragt der Auftraggeber bei den
Bietern ab, welche Kapazitäten sie ihm zusichern können. Die Bieter
können dem Auftraggeber anbieten, eine feste Anzahl an Mitarbeitern für
ihn zu reservieren. Sofern wirtschaftlich, vereinbart der Auftraggeber
im Gegenzug für diese reservierten Mitarbeiter eine
Mindestauftragsmenge, um diese auszulasten, mit dem Bieter. Der
Auftraggeber wird abhängig von den Kapazitäten und Angebotspreisen
entscheiden und den Bietern mitteilen, welche Mengen er als reservierte
Mitarbeiter vertraglich binden und als Mindestmengen festlegen wird,
Der Auftraggeber steuert seine Abrufe so, dass er prioritär die mit
seinen Rahmenvertragspartnern vereinbarten Mindestmengen so abruft,
dass die für ihn reservierten Mitarbeiter möglichst gleichmäßig über
das Jahr verteilt eingesetzt werden,
Über die reservierten Mitarbeiter hinausgehende Abrufe tätigt der
Auftraggeber nach Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit. Hierbei fragt
er grundsätzlich die Rahmenvertragspartner in der Rangfolge ihrer
Wirtschaftlichkeit an, und fragt bei Nichtverfügbarkeit den nächst-
wirtschaftlicheren Rahmenvertragspartner an,
Dem Auftraggeber ist an einer möglichst gleichmäßigen Auslastung
seiner Rahmenvertragspartner gelegen. Der Auftraggeber behält sich vor,
von dem Grundsatz der Abrufsystematik in Abs. 4 und 5 abzuweichen,
wenn:
Der oder die wirtschaftlichsten Rahmenvertragspartner bereits einen
oder mehrere laufende Einzelaufträge bearbeiten;
Erkennbar ist, dass ein Rahmenvertragspartner bereits stark
ausgelastet ist oder nicht genügend Kapazitäten vorhält;
Ein Rahmenvertragspartner im laufenden Jahr unverhältnismäßig wenige
Abrufe bekommen hat;
Der Auftraggeber ist jedoch nicht verpflichtet, aus den aufgeführten
Gründen vom Grundsatz der Abrufsystematik nach Abs. 4 und 5
abzuweichen;
Sofern ein Rahmenvertragspartner wiederholt;
Keine verfügbaren Kapazitäten hat oder Abrufe absagt/ ihnen
widerspricht, oder
Termine nicht einhält, oder
Die Qualität seiner Leistung bemängelt wird,
behält sich der Auftraggeber vor, ihn in der Rangfolge der Anfragen/
Abrufe zurückzustufen und andere Rahmenvertragspartner zuerst
anzufragen. Der Auftraggeber wird dem Rahmenvertragspartner in diesem
Fall die Gründe mitteilen. Der betroffene Rahmenvertragspartner kann
dem Auftraggeber darlegen, welche Maßnahmen er getroffen hat, um eine
Wiederholung der Verstöße in Zukunft zu vermeiden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1 500 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2018
Ende: 31/12/2018
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann zweimal um jeweils weitere 12 Monate verlängert werden
(Gesamtlaufzeit 1 + 1 + 1 Jahre).
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 4
Höchstzahl: 10
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/05/2017
Ortszeit: 15:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHDY413.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Hessen
Wilhelminenstraße 1-3
Darmstadt
64283
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/04/2017
References
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2. http://www.mainova.de/
3. https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YHDY413%22
4. https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YHDY413%22
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