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Ausschreibung: Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze - DE-Frankfurt am Main
Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze
Dokument Nr...: 151118-2017 (ID: 2017042109210974436)
Veröffentlicht: 21.04.2017
*
  DE-Frankfurt am Main: Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze
   2017/S 78/2017 151118
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Bauauftrag
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Mainova AG
   Solmstraße 38
   Frankfurt am Main
   60623
   Deutschland
   E-Mail: [1]j.schramm@mainova.de
   NUTS-Code: DE712
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.mainova.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do
   ?method=search&searchString=%22CXP4YHDY413%22
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do
   ?method=search&searchString=%22CXP4YHDY413%22
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Energieversorger
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   StLV 2018.
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2017-04-13
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   45232000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Bauauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Das Standard-Leistungsverzeichnis findet generell für alle Baumaßnahmen
   in den Sparten Strom, Gas, Nah-/Fernwärme, Wasser und
   Straßenbeleuchtung Anwendung. Der AN hat, wenn nichts anderes im
   Auftragsschreiben ausdrücklich bestimmt ist, alle erforderlichen
   Tiefbau- und Montagearbeiten und die damit in Verbindung stehenden
   Leistungen entsprechend den Bauvorschriften des AG zu erbringen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 29 500 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leitungsbau im Stadtgebiet Frankfurt a. M.
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45232000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE712
   Hauptort der Ausführung:
   Frankfurt am Main.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Leitungsbau im Stadtgebiet Frankfurt a. M. mit Tiefbau- und
   Oberflächenwiederherstellungspositionen einschließlich
   Hausanschlussneubau/ -erneuerung: Maßnahmen für die Sparten Strom, Gas,
   Wasser, Wärme und alle Leistungen zur Herstellung von Hausanschlüssen
   im Rahmen von Erneuerungsmaßnahmen und Netzerweiterungen.sowie bei
   Hausanschlusserstellung mögliche Mitverlegung von
   Telekommunikationskabel und Durchführung von Entstörmaßnahmen in den
   Rohr-Sparten.
    Der Auftraggeber behält sich vor, Aufträge, die nicht durch
   Positionen des Standard-Leistungsverzeichnisses abgedeckt werden,
   separat auszuschreiben,
    Der Auftraggeber beabsichtigt, mit einer Anzahl zwischen 4 und 10
   Bietern pro Los Rahmenverträge über die Leistungen, die Gegenstand
   dieses Vertrags sind, abzuschließen. Die Anzahl der Rahmenverträge wird
   auf 10 oder weniger begrenzt,
    Der Auftraggeber wählt den Auftragnehmer für den jeweiligen
   Einzelabruf nach eigenem Ermessen unter den Rahmenvertragspartnern aus.
   Die Systematik des Abrufs liegt ebenfalls im Ermessen des
   Auftraggebers,
    Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens fragt der Auftraggeber bei den
   Bietern ab, welche Kapazitäten sie ihm zusichern können. Die Bieter
   können dem Auftraggeber anbieten, eine feste Anzahl an Mitarbeitern für
   ihn zu reservieren. Sofern wirtschaftlich, vereinbart der Auftraggeber
   im Gegenzug für diese reservierten Mitarbeiter eine
   Mindestauftragsmenge, um diese auszulasten, mit dem Bieter. Der
   Auftraggeber wird abhängig von den Kapazitäten und Angebotspreisen
   entscheiden und den Bietern mitteilen, welche Mengen er als reservierte
   Mitarbeiter vertraglich binden und als Mindestmengen festlegen wird,
    Der Auftraggeber steuert seine Abrufe so, dass er prioritär die mit
   seinen Rahmenvertragspartnern vereinbarten Mindestmengen so abruft,
   dass die für ihn reservierten Mitarbeiter möglichst gleichmäßig über
   das Jahr verteilt eingesetzt werden,
    Über die reservierten Mitarbeiter hinausgehende Abrufe tätigt der
   Auftraggeber nach Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit. Hierbei fragt
   er grundsätzlich die Rahmenvertragspartner in der Rangfolge ihrer
   Wirtschaftlichkeit an, und fragt bei Nichtverfügbarkeit den nächst-
   wirtschaftlicheren Rahmenvertragspartner an,
    Dem Auftraggeber ist an einer möglichst gleichmäßigen Auslastung
   seiner Rahmenvertragspartner gelegen. Der Auftraggeber behält sich vor,
   von dem Grundsatz der Abrufsystematik in Abs. 4 und 5 abzuweichen,
   wenn:
    Der oder die wirtschaftlichsten Rahmenvertragspartner bereits einen
   oder mehrere laufende Einzelaufträge bearbeiten;
    Erkennbar ist, dass ein Rahmenvertragspartner bereits stark
   ausgelastet ist oder nicht genügend Kapazitäten vorhält;
    Ein Rahmenvertragspartner im laufenden Jahr unverhältnismäßig wenige
   Abrufe bekommen hat;
    Der Auftraggeber ist jedoch nicht verpflichtet, aus den aufgeführten
   Gründen vom Grundsatz der Abrufsystematik nach Abs. 4 und 5
   abzuweichen;
    Sofern ein Rahmenvertragspartner wiederholt;
    Keine verfügbaren Kapazitäten hat oder Abrufe absagt/ ihnen
   widerspricht, oder
    Termine nicht einhält, oder
    Die Qualität seiner Leistung bemängelt wird,
   behält sich der Auftraggeber vor, ihn in der Rangfolge der Anfragen/
   Abrufe zurückzustufen und andere Rahmenvertragspartner zuerst
   anzufragen. Der Auftraggeber wird dem Rahmenvertragspartner in diesem
   Fall die Gründe mitteilen. Der betroffene Rahmenvertragspartner kann
   dem Auftraggeber darlegen, welche Maßnahmen er getroffen hat, um eine
   Wiederholung der Verstöße in Zukunft zu vermeiden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 21 500 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag kann zweimal um jeweils weitere 12 Monate verlängert werden
   (Gesamtlaufzeit 1 + 1 + 1 Jahre).
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 4
   Höchstzahl: 10
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Herstellung von Standard-Hausanschlüssen im Stadtgebiet Frankfurt a. M.
   gemäß. Pauschalpositionen für unterschiedlicher Längen und Dimensionen
   einschließlich Tiefbau- und Oberflächenwiederherstellung
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45232000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE712
   Hauptort der Ausführung:
   Frankfurt am Main.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Herstellung von Standard-Hausanschlüssen im Stadtgebiet Frankfurt a. M.
   gemäß. Pauschalpositionen für unterschiedlicher Längen und Dimensionen
   einschließlich Tiefbau- und Oberflächenwiederherstellung: Maßnahmen für
   die Sparten Strom, Gas, Wasser, Wärme sowie mögliche Mitverlegung von
   Telekommunikationskabel.
    Der Auftraggeber behält sich vor, Aufträge, die nicht durch
   Positionen des Standard-Leistungsverzeichnisses abgedeckt werden,
   separat auszuschreiben,
    Der Auftraggeber beabsichtigt, mit einer Anzahl zwischen 4 und 10
   Bietern pro Los Rahmenverträge über die Leistungen, die Gegenstand
   dieses Vertrags sind, abzuschließen. Die Anzahl der Rahmenverträge wird
   auf 10 oder weniger begrenzt,
    Der Auftraggeber wählt den Auftragnehmer für den jeweiligen
   Einzelabruf nach eigenem Ermessen unter den Rahmenvertragspartnern aus.
   Die Systematik des Abrufs liegt ebenfalls im Ermessen des
   Auftraggebers,
    Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens fragt der Auftraggeber bei den
   Bietern ab, welche Kapazitäten sie ihm zusichern können. Die Bieter
   können dem Auftraggeber anbieten, eine feste Anzahl an Mitarbeitern für
   ihn zu reservieren. Sofern wirtschaftlich, vereinbart der Auftraggeber
   im Gegenzug für diese reservierten Mitarbeiter eine
   Mindestauftragsmenge, um diese auszulasten, mit dem Bieter. Der
   Auftraggeber wird abhängig von den Kapazitäten und Angebotspreisen
   entscheiden und den Bietern mitteilen, welche Mengen er als reservierte
   Mitarbeiter vertraglich binden und als Mindestmengen festlegen wird,
    Der Auftraggeber steuert seine Abrufe so, dass er prioritär die mit
   seinen Rahmenvertragspartnern vereinbarten Mindestmengen so abruft,
   dass die für ihn reservierten Mitarbeiter möglichst gleichmäßig über
   das Jahr verteilt eingesetzt werden,
    Über die reservierten Mitarbeiter hinausgehende Abrufe tätigt der
   Auftraggeber nach Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit. Hierbei fragt
   er grundsätzlich die Rahmenvertragspartner in der Rangfolge ihrer
   Wirtschaftlichkeit an, und fragt bei Nichtverfügbarkeit den nächst-
   wirtschaftlicheren Rahmenvertragspartner an,
    Dem Auftraggeber ist an einer möglichst gleichmäßigen Auslastung
   seiner Rahmenvertragspartner gelegen. Der Auftraggeber behält sich vor,
   von dem Grundsatz der Abrufsystematik in Abs. 4 und 5 abzuweichen,
   wenn:
    Der oder die wirtschaftlichsten Rahmenvertragspartner bereits einen
   oder mehrere laufende Einzelaufträge bearbeiten;
    Erkennbar ist, dass ein Rahmenvertragspartner bereits stark
   ausgelastet ist oder nicht genügend Kapazitäten vorhält;
    Ein Rahmenvertragspartner im laufenden Jahr unverhältnismäßig wenige
   Abrufe bekommen hat;
    Der Auftraggeber ist jedoch nicht verpflichtet, aus den aufgeführten
   Gründen vom Grundsatz der Abrufsystematik nach Abs. 4 und 5
   abzuweichen;
    Sofern ein Rahmenvertragspartner wiederholt;
    Keine verfügbaren Kapazitäten hat oder Abrufe absagt/ ihnen
   widerspricht, oder
    Termine nicht einhält, oder
    Die Qualität seiner Leistung bemängelt wird,
   behält sich der Auftraggeber vor, ihn in der Rangfolge der Anfragen/
   Abrufe zurückzustufen und andere Rahmenvertragspartner zuerst
   anzufragen. Der Auftraggeber wird dem Rahmenvertragspartner in diesem
   Fall die Gründe mitteilen. Der betroffene Rahmenvertragspartner kann
   dem Auftraggeber darlegen, welche Maßnahmen er getroffen hat, um eine
   Wiederholung der Verstöße in Zukunft zu vermeiden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 3 500 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2018
   Ende: 31/12/2018
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag kann zweimal um jeweils weitere 12 Monate verlängert werden
   (Gesamtlaufzeit 1 + 1 + 1 Jahre).
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 4
   Höchstzahl: 10
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Entstörung Strom im Stadtgebiet Frankfurt a. M. einschließlich Tiefbau
   und Oberflächenwiederherstellungspositionen auch für
   SRM-Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH für jeweils den Zeitraum von
   Montags
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45232000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE712
   Hauptort der Ausführung:
   Frankfurt am Main.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Entstörung Strom im Stadtgebiet Frankfurt a. M. einschließlich Tiefbau
   und Oberflächenwiederherstellungspositionen auch für
   SRM-Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH für jeweils den Zeitraum von
   Montags bis Freitags von 7:00 Uhr bis 15:30 Uhr.
    Der Auftraggeber behält sich vor, Aufträge, die nicht durch
   Positionen des Standard-Leistungsverzeichnisses abgedeckt werden,
   separat auszuschreiben;
    Der Auftraggeber beabsichtigt, mit einer Anzahl zwischen 4 und 10
   Bietern pro Los Rahmenverträge über die Leistungen, die Gegenstand
   dieses Vertrags sind, abzuschließen. Die Anzahl der Rahmenverträge wird
   auf 10 oder weniger begrenzt;
    Der Auftraggeber wählt den Auftragnehmer für den jeweiligen
   Einzelabruf nach eigenem Ermessen unter den Rahmenvertragspartnern aus.
   Die Systematik des Abrufs liegt ebenfalls im Ermessen des
   Auftraggebers;
    Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens fragt der Auftraggeber bei den
   Bietern ab, welche Kapazitäten sie ihm zusichern können. Die Bieter
   können dem Auftraggeber anbieten, eine feste Anzahl an Mitarbeitern für
   ihn zu reservieren. Sofern wirtschaftlich, vereinbart der Auftraggeber
   im Gegenzug für diese reservierten Mitarbeiter eine
   Mindestauftragsmenge, um diese auszulasten, mit dem Bieter. Der
   Auftraggeber wird abhängig von den Kapazitäten und Angebotspreisen
   entscheiden und den Bietern mitteilen, welche Mengen er als reservierte
   Mitarbeiter vertraglich binden und als Mindestmengen festlegen wird;
    Der Auftraggeber steuert seine Abrufe so, dass er prioritär die mit
   seinen Rahmenvertragspartnern vereinbarten Mindestmengen so abruft,
   dass die für ihn reservierten Mitarbeiter möglichst gleichmäßig über
   das Jahr verteilt eingesetzt werden;
    Über die reservierten Mitarbeiter hinausgehende Abrufe tätigt der
   Auftraggeber nach Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit. Hierbei fragt
   er grundsätzlich die Rahmenvertragspartner in der Rangfolge ihrer
   Wirtschaftlichkeit an, und fragt bei Nichtverfügbarkeit den nächst-
   wirtschaftlicheren Rahmenvertragspartner an;
    Dem Auftraggeber ist an einer möglichst gleichmäßigen Auslastung
   seiner Rahmenvertragspartner gelegen. Der Auftraggeber behält sich vor,
   von dem Grundsatz der Abrufsystematik in Abs. 4 und 5 abzuweichen,
   wenn:
    Der oder die wirtschaftlichsten Rahmenvertragspartner bereits einen
   oder mehrere laufende Einzelaufträge bearbeiten;
    Erkennbar ist, dass ein Rahmenvertragspartner bereits stark
   ausgelastet ist oder nicht genügend Kapazitäten vorhält;
    Ein Rahmenvertragspartner im laufenden Jahr unverhältnismäßig wenige
   Abrufe bekommen hat;
    Der Auftraggeber ist jedoch nicht verpflichtet, aus den aufgeführten
   Gründen vom Grundsatz der Abrufsystematik nach Abs. 4 und 5
   abzuweichen;
    Sofern ein Rahmenvertragspartner wiederholt;
    Keine verfügbaren Kapazitäten hat oder Abrufe absagt/ ihnen
   widerspricht, oder
    Termine nicht einhält, oder
    Die Qualität seiner Leistung bemängelt wird,
   behält sich der Auftraggeber vor, ihn in der Rangfolge der Anfragen/
   Abrufe zurückzustufen und andere Rahmenvertragspartner zuerst
   anzufragen. Der Auftraggeber wird dem Rahmenvertragspartner in diesem
   Fall die Gründe mitteilen. Der betroffene Rahmenvertragspartner kann
   dem Auftraggeber darlegen, welche Maßnahmen er getroffen hat, um eine
   Wiederholung der Verstöße in Zukunft zu vermeiden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 3 000 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2018
   Ende: 31/12/2018
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag kann zweimal um jeweils weitere 12 Monate verlängert werden
   (Gesamtlaufzeit 1 + 1 + 1 Jahre).
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 4
   Höchstzahl: 10
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Straßenbeleuchtung
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   45232000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE712
   Hauptort der Ausführung:
   Frankfurt am Main.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die SRM Straßen Beleuchtung Rhein-Main GmbH ist eine 100 % Tochter der
   Mainova AG. Sie ist verantwortlich für die Planung, den Bau und den
   Betrieb von Straßenbeleuchtungsanlagen. Die Leistungen und Tätigkeiten,
   welche für eine fachgerechte, normenkonforme und den spezielle
   Anforderungen der Mainova AG entsprechende Errichtung, Änderung oder
   Demontage von Straßenbeleuchtungsanlagen erforderlich sind, werden in
   diesem Los beschrieben. Die SRM Straßen Beleuchtung Rhein-Main GmbH
   wird diese Leitungen direkt abrufen. Alle die Ausführung betreffenden
   Abstimmungen (Termine, Kapazitäten, Aufmaße, Abrechnung) sind direkt
   mit der SRM Straßen Beleuchtung Rhein-Main GmbH abzustimmen.
    Der Auftraggeber behält sich vor, Aufträge, die nicht durch
   Positionen des Standard-Leistungsverzeichnisses abgedeckt werden,
   separat auszuschreiben,
    Der Auftraggeber beabsichtigt, mit einer Anzahl zwischen 4 und 10
   Bietern pro Los Rahmenverträge über die Leistungen, die Gegenstand
   dieses Vertrags sind, abzuschließen. Die Anzahl der Rahmenverträge wird
   auf 10 oder weniger begrenzt,
    Der Auftraggeber wählt den Auftragnehmer für den jeweiligen
   Einzelabruf nach eigenem Ermessen unter den Rahmenvertragspartnern aus.
   Die Systematik des Abrufs liegt ebenfalls im Ermessen des
   Auftraggebers,
    Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens fragt der Auftraggeber bei den
   Bietern ab, welche Kapazitäten sie ihm zusichern können. Die Bieter
   können dem Auftraggeber anbieten, eine feste Anzahl an Mitarbeitern für
   ihn zu reservieren. Sofern wirtschaftlich, vereinbart der Auftraggeber
   im Gegenzug für diese reservierten Mitarbeiter eine
   Mindestauftragsmenge, um diese auszulasten, mit dem Bieter. Der
   Auftraggeber wird abhängig von den Kapazitäten und Angebotspreisen
   entscheiden und den Bietern mitteilen, welche Mengen er als reservierte
   Mitarbeiter vertraglich binden und als Mindestmengen festlegen wird,
    Der Auftraggeber steuert seine Abrufe so, dass er prioritär die mit
   seinen Rahmenvertragspartnern vereinbarten Mindestmengen so abruft,
   dass die für ihn reservierten Mitarbeiter möglichst gleichmäßig über
   das Jahr verteilt eingesetzt werden,
    Über die reservierten Mitarbeiter hinausgehende Abrufe tätigt der
   Auftraggeber nach Wirtschaftlichkeit und Verfügbarkeit. Hierbei fragt
   er grundsätzlich die Rahmenvertragspartner in der Rangfolge ihrer
   Wirtschaftlichkeit an, und fragt bei Nichtverfügbarkeit den nächst-
   wirtschaftlicheren Rahmenvertragspartner an,
    Dem Auftraggeber ist an einer möglichst gleichmäßigen Auslastung
   seiner Rahmenvertragspartner gelegen. Der Auftraggeber behält sich vor,
   von dem Grundsatz der Abrufsystematik in Abs. 4 und 5 abzuweichen,
   wenn:
    Der oder die wirtschaftlichsten Rahmenvertragspartner bereits einen
   oder mehrere laufende Einzelaufträge bearbeiten;
    Erkennbar ist, dass ein Rahmenvertragspartner bereits stark
   ausgelastet ist oder nicht genügend Kapazitäten vorhält;
    Ein Rahmenvertragspartner im laufenden Jahr unverhältnismäßig wenige
   Abrufe bekommen hat;
    Der Auftraggeber ist jedoch nicht verpflichtet, aus den aufgeführten
   Gründen vom Grundsatz der Abrufsystematik nach Abs. 4 und 5
   abzuweichen;
    Sofern ein Rahmenvertragspartner wiederholt;
    Keine verfügbaren Kapazitäten hat oder Abrufe absagt/ ihnen
   widerspricht, oder
    Termine nicht einhält, oder
    Die Qualität seiner Leistung bemängelt wird,
   behält sich der Auftraggeber vor, ihn in der Rangfolge der Anfragen/
   Abrufe zurückzustufen und andere Rahmenvertragspartner zuerst
   anzufragen. Der Auftraggeber wird dem Rahmenvertragspartner in diesem
   Fall die Gründe mitteilen. Der betroffene Rahmenvertragspartner kann
   dem Auftraggeber darlegen, welche Maßnahmen er getroffen hat, um eine
   Wiederholung der Verstöße in Zukunft zu vermeiden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 1 500 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2018
   Ende: 31/12/2018
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag kann zweimal um jeweils weitere 12 Monate verlängert werden
   (Gesamtlaufzeit 1 + 1 + 1 Jahre).
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 4
   Höchstzahl: 10
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 26/05/2017
   Ortszeit: 15:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YHDY413.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Hessen
   Wilhelminenstraße 1-3
   Darmstadt
   64283
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/04/2017
References
   1. mailto:j.schramm@mainova.de?subject=TED
   2. http://www.mainova.de/
   3. https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YHDY413%22
   4. https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YHDY413%22
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
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