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Ausschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros - DE-Magdeburg
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 151088-2017 (ID: 2017042109205874413)
Veröffentlicht: 21.04.2017
*
DE-Magdeburg: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2017/S 78/2017 151088
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für
Landesentwicklung und Verkehr, vertreten durch die Nahverkehrsservice
Sachsen-Anhalt GmbH
Am Alten Theater 4 und 6
Magdeburg
39104
Deutschland
Telefon: +49 391536310
E-Mail: [1]vergabe@nasa.de
Fax: +49 3915363199
NUTS-Code: DEE03
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.nasa.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ergänzung zum Auftrag Gutachterleistungen zur Evaluierung des
Verkehrsverbundes marego.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Auftrag wurde im Dezember 2013 in 3 Arbeitspaketen (AP) vergeben.
AP 2 konnte bisher aufgrund fehlender Daten nicht bearbeitet werden.
Nach Vorliegenn der Daten soll das AP ab der 2. Jahreshälfte 2017 mit
einer Verzögerung von ca. 3,5 Jahren abgeschlossen werden. Die
Ergänzung deckt dabei zum einen die entstandene nachträgliche
Preissteigerung aufgrund gestiegener Personalkosten ab und wird
zusätzlich bezgl. der räumlichen Ausdehnung des Untersuchungsgebietes
erweitert (Verbunderweiterung bis Halberstadt).
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 5 200.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftrag wurde im Dezember 2013 in 3 Arbeitspaketen (AP) vergeben.
AP 2 konnte bisher aufgrund fehlender Daten nicht bearbeitet werden.
Nach Vorliegenn der Daten soll das AP ab der 2. Jahreshälfte 2017 mit
einer Verzögerung von ca. 3,5 Jahren abgeschlossen werden. Die
Ergänzung deckt dabei zum einen die entstandene nachträgliche
Preissteigerung aufgrund gestiegener Personalkosten ab und wird
zusätzlich bezgl. der räumlichen Ausdehnung des Untersuchungsgebietes
erweitert (Verbunderweiterung bis Halberstadt).
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Nach § 132 Abs. 3 S. 1 GWB ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags
ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn sich der
Gesamtcharakter des Auftrags nicht ändert und der Wert der Änderung die
jeweiligen Schwellenwerte nach § 106 GWB nicht übersteigt (Nr. 1) und
bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen nicht mehr als 10 % und bei
Bauaufträgen nicht mehr als 15 % des ursprünglichen Auftragswertes
beträgt (Nr. 2). Vorliegend liegt der Wert der Änderungen bei 5 200 EUR
und damit deutlich unter dem Schwellenwert nach § 106 GWB (bei Liefer-
und Dienstleistungen: 209 000 EUR), so dass sowohl die nachträgliche
Preissteigerung als auch die nachträgliche zusätzliche Beauftragung der
Verbunderweiterung bis Halberstadt hierauf gestützt werden könnten.
Mithin können die nachträgliche angepasste Preissteigerung und die
nachträgliche zusätzliche Beauftragung einer Verbunderweiterung bis
Halberstadt im Wege einer einfachen Vertragsanpassung auf der Grundlage
des § 8 des mit der econex Verkehrsconsult GmbH geschlossenen
Werkvertrages gemäß § 132 Abs. 3 S. 1 GWB erfolgen.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2014/S 034-055940
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Erweiterung AP 2
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
23/03/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
econex verkehrsconsult GmbH
Bahnhofstr. 23
Wuppertal
42327
Deutschland
NUTS-Code: DEA1A
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 5 200.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
A) zu V.2.1) Nach § 132 Abs. 5 GWB sind nur Änderungen nach § 132 Abs.
2 Nummer 2 und 3 GWB im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt zu
machen. Die hiesige Bekanntmachung erfolgt gleichwohl, um die
beabsichtigte Auftragsvergabe transparent zu machen. Der Abschluss des
entsprechenden Vertrages erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem
Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
Ernst-Kamieth-Str. 2
Halle (Saale)
Deutschland
Telefon: +49 3455141529/+49 3455141536
Fax: +49 3455141115
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Aufgrund der hiesigen Bekanntmachung können die Auftraggeber nach
Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem
Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, den Vertrag mit
dem Auftragnehmer schließen, ohne weiterhin dem Risiko nach § 135 Abs.
1 Nr. 2 GWB ausgesetzt zu sein, dass der öffentliche Auftrag von Anfang
an unwirksam ist.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/04/2017
References
1. mailto:vergabe@nasa.de?subject=TED
2. http://www.nasa.de/
3. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:055940-2014:TEXT:DE:HTML
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