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Ausschreibung: Personensonderbeförderung (Straße) - DE-Cadolzburg
Personensonderbeförderung (Straße)
Dokument Nr...: 151470-2017 (ID: 2017042109171274087)
Veröffentlicht: 21.04.2017
*
  DE-Cadolzburg: Personensonderbeförderung (Straße)
   2017/S 78/2017 151470
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Schulverband Cadolzburg
   09.5.73.114
   Rathausplatz 1
   Kontaktstelle(n): Schulverband Cadolzburg
   Zu Händen von: Frau Sulzer
   90556 Cadolzburg
   Deutschland
   Telefon: +49 9103-50931
   E-Mail: [1]m.sulzer@cadolzburg.de
   Fax: +49 9103-50910
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
   [2]http://www.cadolzburg.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Lokalbehörde
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   Beförderung von Schülern im freigestellten Schülerverkehr zur Grund-
   und Mittelschule Cadolzburg und Grundschule Egersdorf und Mittelschule
   Langenzenn.
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Dienstleistungen
   Dienstleistungskategorie Nr 2: Landverkehr [2], einschließlich
   Geldtransport und Kurierdienste, ohne Postverkehr
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   Markt Cadolzburg.
   NUTS-Code DE258
   II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
   zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
   Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Die Ausschreibung umfasst die Beförderung von Schülern im
   freigestellten Schülerverkehr zu der Grundschule Egersdorf und der
   Grund- und Mittelschule Cadolzburg. Zu vergeben sind ab dem Schuljahr
   2017/2018 für die Fahrten zum Unterricht morgens und nachmittags, die
   Rückfahrten mittags und nachmittags sowie unterrichtsbedingte
   Bedarfsfahrten (Bad-, Sport- und Verbindungsfahrten zwischen den
   Mittelschulen, Langenzenn und Cadolzburg). Alle Bedarfsfahrten und die
   Hinfahrt zum Nachmittagsunterricht sind abhängig vom Stundenplan des
   jeweiligen Schuljahres und können daher in Bezug auf Wochentag und /
   oder Uhrzeit jährlich variieren. Eine Verpflichtung des Auftraggebers
   zur Abnahme der Leistung Bezugsfahrten besteht weder anteilig noch in
   vollem Umfang.
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   60130000 - EA02
   II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   Linie 1 bis Linie 7:
   Fahrten Montag  Freitag zum Unterricht Beginn 8:00 Uhr und drei
   Rückfahrten mittags zum Unterrichtsschluss 11:15 Uhr, 12:15 Uhr und
   13:00 Uhr (mit einer Länge ca. zwischen 8 km und 16 km
   Besetzkilometern)
   Linie N1 bis Linie N 3:
   Nachmittagsfahrten Montag  Donnerstag zum Unterrichtsschluss um 15:30
   Uhr und um 17:00 (mit einer Länge ca. zwischen 10 km und 18 km
   Besetzkilometern) und Nachmittagsfahrten zum Unterricht nach Bedarf.
   Bedarfsfahrten:
   Badfahrten (ca. 150 Fahrten pro Schuljahr mit einer Länge ca. 22
   Besetzkilometern)
   Sportfahrten (ca. 250 Fahrten pro Schuljahr mit einer Länge ca. 2
   Besetzkilometern)
   Verbindungsfahrten (ca. 30 Fahrten pro Schuljahr mit einer Länge ca. 28
   Besetzkilometern)
   Sonderfahrten von bis zu 5 500 Besetzkilometern pro Schuljahr.
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Beginn 12.9.2017. Abschluss 31.8.2021
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   Der Auftragnehmer hat eine Sicherheitsleistung zu stellen. Näheres
   ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   Die Abrechnung erfolgt monatlich entsprechend der erbrachten Leistung.
   Grundlage für die Ermittlung der Vergütung ist der auf der Grundlage
   des Kilometersatzes errechnete Tageskostensatz je Linie. Dieser wird
   mit der Anzahl der Schultage im Abrechnungsmonat multipliziert.
   Abgerechnet werden können nur tatsächlich durchgeführte Fahrten. Die
   Rechnung ist in 2-facher Ausfertigung einzureichen. Die Rechnungen sind
   mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer auszustellen; der
   Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz
   einzusetzen, der zum jeweiligen Zeitpunkt gilt. Die Zahlung ist
   innerhalb 30 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig. Alle Zahlungen
   werden bargeldlos in Euro geleistet. Bei Arbeitsgemeinschaften werden
   Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die
   Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der
   Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet.
   Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Die
   Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern
   rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, in der die
   Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der
   alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des
   Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der
   bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
   rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner
   haften. Ggf. ist das beiliegende Formblatt Erklärung der
   Arbeitsgemeinschaft dem Angebot ausgefüllt beizulegen.
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
   Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Angaben und Formalitäten, die erforderlich
   sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Es werden nur
   Angebote von Bietern berücksichtigt, die für die Erfüllung der
   vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Fachkunde,
   Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen. Zum Nachweis hat der
   Bieter seinem Angebot folgende Unterlagen bei zufügen:
   1) Angaben zu den in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
   ausgeführten Leistungen, die mit der vergebenden Leistung vergleichbar
   sind.
   2) Angaben zur der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
   jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
   Berufsgruppen.
   3)Bietererklärung zu Bevorzugungs- oder Ausschlussgründen.
   Die Erteilung des Auftrags kann von folgenden Nachweisen abhängig
   gemacht werden (nur auf Verlangen vorzulegen):
   1) Angaben über zur Verfügung stehende Ersatzfahrzeuge.
   2) Auszug aus den Gewerbezentralregister (§150 Gewerbeordnung), nicht
   älter als drei Monate,
   3) polizeiliches Führungszeugnis des zum Einsatz vorgesehenen
   Fahrpersonals.
   4) polizeiliches Führungszeugnis (bei Bietergemeinschaften für jedes
   Mitglied).
   Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres
   Herkunftslandes vorzulegen.
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Angaben und Formalitäten, die erforderlich
   sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Auf Verlangen hat
   der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
   Zuverlässigkeit Angaben zu machen über:
   a) seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
   soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
   vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
   anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
   b)die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
   c) die Zahl der bei ihm in den 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
   jahresdurchschnittlich beschäftigen Arbeitskräfte, gegebenenfalls
   gegliedert nach Berufsgruppen,
   d) die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung
   stehenden Fahrzeuge,
   e) das von ihm für die Leistung und Aufsicht vorgesehene Personal,
   f) die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das
   Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder
   Wohnsitzes,
   g) andere, insbesondere für die Prüfung der Fachkunde geeignete
   Nachweise.
   Als Nachweis genügen in der Regel Eigenerklärungen des Bieters. Auf
   Verlangen hat der Bieter eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft
   vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik haben,
   haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers
   vorzulegen.
   Auf Verlangen hat der Bieter zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit einen
   Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 1 Gewerbeordnung
   vorzulegen. Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein.
   Ausländische Bieter haben auf Verlangen eine gleichwertige
   Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen.
   III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Zu allen Buslinien werden Angaben über die Leistung vorgesehenen
   Fahrzeuge gefordert.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Auf den beschriebenen Linien setzt der Auftragnehmer Fahrzeuge mit
   einer Ausreichenden Anzahl an Fahrgastplatzen ein. Die auf den Linien
   derzeitigen maximalen Busauslastung, noch 20-30 % Platzreserven haben.
   Die eingesetzten Fahrzeuge dürfen zu Vertragsbeginn die Laufleistung
   von 450.000 km nicht überschreiten. Alle Fahrzeuge, auch die
   Ersatzfahrzeuge, müssen betriebssicher und fahrbereit sein. Sie müssen
   ständig den rechtlichen Bestimmungen (PBefG, BOKraft, StVZO)
   entsprechen. Der Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse
   zur Schülerbeförderung ist während der Vertragslaufzeit in der jeweils
   gültigen Fassung zu beachten.
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten: ja
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: §§ 2,
   3, 9 und 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen
   Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der
   Dienstleistung verantwortlich sind: ja
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offen
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
   in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
   Dialog aufgeführt sind
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   I/10-3 Su
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die
   Einsichtnahme: 23.5.2017
   Kostenpflichtige Unterlagen: nein
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   13.6.2017 - 12:00
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   IV.3.7)Bindefrist des Angebots
   bis: 31.8.2017
   IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 14.6.2017 - 10:00
   Ort:
   Cadolzburg.
   Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
   Ansbach
   91522 Promenade 27
   Deutschland
   E-Mail: [3]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   Telefon: +49 98153-1277
   Internet-Adresse: [4]http://regierung.mittelfranken.bayern.de
   Fax: +49 98153-1837
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den
   §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der
   Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der
   Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender
   bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter
   Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach
   Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, der Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, vergangen sind (§ 107Abs. 3 Nr. 4 GWB).
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19.4.2017
References
   1. mailto:m.sulzer@cadolzburg.de?subject=TED
   2. http://www.cadolzburg.de/
   3. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
   4. http://regierung.mittelfranken.bayern.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
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