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Ausschreibung: Personensonderbeförderung (Straße) - DE-Cadolzburg
Personensonderbeförderung (Straße)
Dokument Nr...: 151470-2017 (ID: 2017042109171274087)
Veröffentlicht: 21.04.2017
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DE-Cadolzburg: Personensonderbeförderung (Straße)
2017/S 78/2017 151470
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Schulverband Cadolzburg
09.5.73.114
Rathausplatz 1
Kontaktstelle(n): Schulverband Cadolzburg
Zu Händen von: Frau Sulzer
90556 Cadolzburg
Deutschland
Telefon: +49 9103-50931
E-Mail: [1]m.sulzer@cadolzburg.de
Fax: +49 9103-50910
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
[2]http://www.cadolzburg.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Beförderung von Schülern im freigestellten Schülerverkehr zur Grund-
und Mittelschule Cadolzburg und Grundschule Egersdorf und Mittelschule
Langenzenn.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 2: Landverkehr [2], einschließlich
Geldtransport und Kurierdienste, ohne Postverkehr
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Markt Cadolzburg.
NUTS-Code DE258
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Die Ausschreibung umfasst die Beförderung von Schülern im
freigestellten Schülerverkehr zu der Grundschule Egersdorf und der
Grund- und Mittelschule Cadolzburg. Zu vergeben sind ab dem Schuljahr
2017/2018 für die Fahrten zum Unterricht morgens und nachmittags, die
Rückfahrten mittags und nachmittags sowie unterrichtsbedingte
Bedarfsfahrten (Bad-, Sport- und Verbindungsfahrten zwischen den
Mittelschulen, Langenzenn und Cadolzburg). Alle Bedarfsfahrten und die
Hinfahrt zum Nachmittagsunterricht sind abhängig vom Stundenplan des
jeweiligen Schuljahres und können daher in Bezug auf Wochentag und /
oder Uhrzeit jährlich variieren. Eine Verpflichtung des Auftraggebers
zur Abnahme der Leistung Bezugsfahrten besteht weder anteilig noch in
vollem Umfang.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
60130000 - EA02
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Linie 1 bis Linie 7:
Fahrten Montag Freitag zum Unterricht Beginn 8:00 Uhr und drei
Rückfahrten mittags zum Unterrichtsschluss 11:15 Uhr, 12:15 Uhr und
13:00 Uhr (mit einer Länge ca. zwischen 8 km und 16 km
Besetzkilometern)
Linie N1 bis Linie N 3:
Nachmittagsfahrten Montag Donnerstag zum Unterrichtsschluss um 15:30
Uhr und um 17:00 (mit einer Länge ca. zwischen 10 km und 18 km
Besetzkilometern) und Nachmittagsfahrten zum Unterricht nach Bedarf.
Bedarfsfahrten:
Badfahrten (ca. 150 Fahrten pro Schuljahr mit einer Länge ca. 22
Besetzkilometern)
Sportfahrten (ca. 250 Fahrten pro Schuljahr mit einer Länge ca. 2
Besetzkilometern)
Verbindungsfahrten (ca. 30 Fahrten pro Schuljahr mit einer Länge ca. 28
Besetzkilometern)
Sonderfahrten von bis zu 5 500 Besetzkilometern pro Schuljahr.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 12.9.2017. Abschluss 31.8.2021
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Der Auftragnehmer hat eine Sicherheitsleistung zu stellen. Näheres
ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Die Abrechnung erfolgt monatlich entsprechend der erbrachten Leistung.
Grundlage für die Ermittlung der Vergütung ist der auf der Grundlage
des Kilometersatzes errechnete Tageskostensatz je Linie. Dieser wird
mit der Anzahl der Schultage im Abrechnungsmonat multipliziert.
Abgerechnet werden können nur tatsächlich durchgeführte Fahrten. Die
Rechnung ist in 2-facher Ausfertigung einzureichen. Die Rechnungen sind
mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer auszustellen; der
Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz
einzusetzen, der zum jeweiligen Zeitpunkt gilt. Die Zahlung ist
innerhalb 30 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig. Alle Zahlungen
werden bargeldlos in Euro geleistet. Bei Arbeitsgemeinschaften werden
Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die
Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der
Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet.
Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig. Die
Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern
rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, in der die
Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der
alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des
Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der
bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner
haften. Ggf. ist das beiliegende Formblatt Erklärung der
Arbeitsgemeinschaft dem Angebot ausgefüllt beizulegen.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Angaben und Formalitäten, die erforderlich
sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Es werden nur
Angebote von Bietern berücksichtigt, die für die Erfüllung der
vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen. Zum Nachweis hat der
Bieter seinem Angebot folgende Unterlagen bei zufügen:
1) Angaben zu den in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
ausgeführten Leistungen, die mit der vergebenden Leistung vergleichbar
sind.
2) Angaben zur der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach
Berufsgruppen.
3)Bietererklärung zu Bevorzugungs- oder Ausschlussgründen.
Die Erteilung des Auftrags kann von folgenden Nachweisen abhängig
gemacht werden (nur auf Verlangen vorzulegen):
1) Angaben über zur Verfügung stehende Ersatzfahrzeuge.
2) Auszug aus den Gewerbezentralregister (§150 Gewerbeordnung), nicht
älter als drei Monate,
3) polizeiliches Führungszeugnis des zum Einsatz vorgesehenen
Fahrpersonals.
4) polizeiliches Führungszeugnis (bei Bietergemeinschaften für jedes
Mitglied).
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres
Herkunftslandes vorzulegen.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Angaben und Formalitäten, die erforderlich
sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Auf Verlangen hat
der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit Angaben zu machen über:
a) seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
b)die von ihm ausgeführten Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
c) die Zahl der bei ihm in den 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigen Arbeitskräfte, gegebenenfalls
gegliedert nach Berufsgruppen,
d) die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung
stehenden Fahrzeuge,
e) das von ihm für die Leistung und Aufsicht vorgesehene Personal,
f) die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das
Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder
Wohnsitzes,
g) andere, insbesondere für die Prüfung der Fachkunde geeignete
Nachweise.
Als Nachweis genügen in der Regel Eigenerklärungen des Bieters. Auf
Verlangen hat der Bieter eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft
vorzulegen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik haben,
haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers
vorzulegen.
Auf Verlangen hat der Bieter zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 1 Gewerbeordnung
vorzulegen. Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein.
Ausländische Bieter haben auf Verlangen eine gleichwertige
Bescheinigung ihres Herkunftslandes vorzulegen.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Zu allen Buslinien werden Angaben über die Leistung vorgesehenen
Fahrzeuge gefordert.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Auf den beschriebenen Linien setzt der Auftragnehmer Fahrzeuge mit
einer Ausreichenden Anzahl an Fahrgastplatzen ein. Die auf den Linien
derzeitigen maximalen Busauslastung, noch 20-30 % Platzreserven haben.
Die eingesetzten Fahrzeuge dürfen zu Vertragsbeginn die Laufleistung
von 450.000 km nicht überschreiten. Alle Fahrzeuge, auch die
Ersatzfahrzeuge, müssen betriebssicher und fahrbereit sein. Sie müssen
ständig den rechtlichen Bestimmungen (PBefG, BOKraft, StVZO)
entsprechen. Der Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse
zur Schülerbeförderung ist während der Vertragslaufzeit in der jeweils
gültigen Fassung zu beachten.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten: ja
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: §§ 2,
3, 9 und 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG).
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen
Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der
Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Offen
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
I/10-3 Su
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die
Einsichtnahme: 23.5.2017
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
13.6.2017 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
bis: 31.8.2017
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14.6.2017 - 10:00
Ort:
Cadolzburg.
Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Ansbach
91522 Promenade 27
Deutschland
E-Mail: [3]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 98153-1277
Internet-Adresse: [4]http://regierung.mittelfranken.bayern.de
Fax: +49 98153-1837
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den
§§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der
Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der
Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender
bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter
Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind (§ 107Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19.4.2017
References
1. mailto:m.sulzer@cadolzburg.de?subject=TED
2. http://www.cadolzburg.de/
3. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
4. http://regierung.mittelfranken.bayern.de/
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