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Ausschreibung: Recycling von Siedlungsabfällen - DE-Hameln
Recycling von Siedlungsabfällen
Abholung von Siedlungsabfällen
Dokument Nr...: 150743-2017 (ID: 2017042109081573253)
Veröffentlicht: 21.04.2017
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DE-Hameln: Recycling von Siedlungsabfällen
2017/S 78/2017 150743
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
KreisAbfallWirtschaft Landkreis Hameln-Pyrmont
Ohsener Straße 98
Hameln
31789
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Kaufmann
Telefon: +49 51519561-33
E-Mail: [1]kaufmann@kaw-hameln.de
NUTS-Code: DE923
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://kaw.hameln-pyrmont.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do
?method=search&searchString=%22CXP4YDJY47P%22
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do
?method=search&searchString=%22CXP4YDJY47P%22
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Eigenbetrieb des Landkreises
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Landkreis Hameln-Pyrmont Verwertung von PPK.
Referenznummer der Bekanntmachung: 740/2017
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90514000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verwertung von Papier, Pappe
und Kartonagen (PPK).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90511000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE923
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Hameln-Pyrmont.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Übernahme, Transport und Verwertung von PPK aus der kommunalen
Erfassung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2018
Ende: 31/12/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, sofern nicht der Auftraggeber
mit einer Frist von 6 Monaten kündigt. Das Recht der außerordentlichen
Kündigung beider Vertragspartner bleibt unberührt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften auszufüllen.
BB 1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä.
beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur
Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit)
sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB 2 Registereintrag
Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder
Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem ich ansässig bin,
beigefügt.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular
(Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften auszufüllen.
Angaben jeweils für 2016 (ggf. vorläufig), 2015, 2014 und Mittelwert
2014-2016:
WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz.
WL 2 Angaben zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen, bezogen auf sämtliche
Umsätze, die im Bereich PPK erzielt werden: Übernahme, Logistik,
Verkaufserlöse aus privaten, gewerblichen oder kommunalen Quellen.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular
(Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Für jeden Bieter (mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften) (BL
1 und BL 3) sowie für Unterauftragnehmer, welche Transporte ganz oder
teilweise übernehmen sollen (nur BL 2) auszufüllen.
BL 1 Qualitätssicherung beim Bieter:
Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die vom
Bieter selbst durchgeführte Tätigkeit (bspw. Handeln, Makeln,
Befördern, Behandeln, Verwerten), AVV 20 01 01: Als Anlage zum Angebot.
Bei ausländischen Bietern: gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage
zum Angebot beigefügt.
BL 2 Qualitätssicherung für Unterauftragnehmer, welche Transporte
übernehmen sollen: Nachweis für die Zulässigkeit von Abfalltransporten
(z. B. Efb-Zertifikat für die Tätigkeit Befördern, Anzeige gemäß § 53
KrWG oder Transportgenehmigung): Als Anlage zum Angebot.
Bei ausländischen Bietern: gleichwertiger Nachweis als Anlage zum
Angebot beigefügt.
BL 3 Referenzen (mindestens eine Referenz): Für die vom Bieter selbst
durchgeführte Tätigkeit mit Angabe
des Auftraggebers;
der Tätigkeit;
des Zeitraums;
Name, E-Mail und Telefon-Nr. des jeweiligen Ansprechpartners.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular
(Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/05/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/10/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/05/2017
Ortszeit: 12:01
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Zu I.3 Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen
uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur
Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber
verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne
Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem
Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische
Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), muss sich jedes
Unternehmen bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da
erfahrungsgemäß im Rahmen der Bieterkommunikation wichtige
Informationen und ggf. Ergänzungen und/oder Änderungen an den
Vergabeunterlagen mitgeteilt werden, die für die Erstellung eines
Angebots unerlässlich sind, werden nur Angebote von solchen Bietern
gewertet, die sich für die Kommunikation registriert haben oder sonst
nachweisen, dass sie Kenntnis von diesen Informationen hatten (dieser
Nachweis kann entweder durch Beifügung der Bieterrundschreiben im
Angebot oder durch eine dem Angebot beigefügte Eigenerklärung erfolgen,
dass der Bieter alle bei DTVP veröffentlichen Informationen kennt).
zu I.3 Kommunikation: Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte
Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den
Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese
unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden
ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die
Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich
Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an
dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
zu IV.2.6: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines
Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren
beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des
letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angebene
Zeitpunkt ist der frühstmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch
später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen
Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe
Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen siehe Kap. 5 der
Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJY47P.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 413115-1334/1335/1336
E-Mail: [5]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152943
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge
unzulässig sind, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/04/2017
References
1. mailto:kaufmann@kaw-hameln.de?subject=TED
2. https://kaw.hameln-pyrmont.de/
3. https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YDJY47P%22
4. https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YDJY47P%22
5. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
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The Federal Office of Foreign Trade Information
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