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Ausschreibung: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung - DE-Eschborn
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Dokument Nr...: 150768-2017 (ID: 2017042109073573192)
Veröffentlicht: 21.04.2017
*
  DE-Eschborn: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
   2017/S 78/2017 150768
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
   Frankfurter Str. 29-35
   Eschborn
   65760
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Referat 114
   Telefon: +49 6196-9082322
   E-Mail: [1]beschaffung@bafa.bund.de
   NUTS-Code: DE71A
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.bafa.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=157668
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=157668
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Projekt BfEE 05_2017 Evaluation der Richtlinie zur Förderung der
   Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen
   Abgleich.
   Referenznummer der Bekanntmachung: Projekt BfEE 05_2017 Evaluation
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   73000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Vor dem Hintergrund der Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung (BHO) ist
   eine begleitende und ab-schließende Erfolgskontrolle des
   Förderprogramms durchzuführen. Diese umfasst nach § 7 Abs. 2 BHO und
   den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften eine Zielerreichungs-,
   Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle. Darüber hinaus sollen
   projektbegleitende jährliche Auswertungen zur Überprüfung und Anpassung
   der Zielmarken erarbeitet werden.
   Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die
   Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) beauftragt, das
   Evaluationsvorhaben auszuschreiben und in enger Abstimmung mit dem
   Ministerium inhaltlich zu betreuen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE71A
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Auch durch den optimierten Betrieb einer Heizungsanlage kann Energie
   eingespart werden. Dazu wird die Durchführung eines hydraulischen
   Abgleichs, der die Wärmeverteilung im Gebäude optimiert, oft mit
   niedriginvestiven Maßnahmen zur Systemoptimierung ergänzt. Eine
   Kombination von Pumpentausch und Heizungsoptimierung ist zweckmäßig.
   Die Richtlinie zur Förderung der Heizungsoptimierung durch
   hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich unterstützt daher die
   Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden und leistet so einen
   wesentlichen Beitrag zu einer wirtschaftlichen, sicheren und das Klima
   schonenden Energieversorgung sowie dem Ziel eines nahezu klimaneutralen
   Gebäudebestands in Deutschland. Bis zum Jahr 2020 sollen der Austausch
   von Pumpen und die zusätzliche Optimierung des Betriebs von
   Heizungsanlagen gefördert werden. Auf diesem Wege sollen Einsparungen
   von bis zu 1 800 000 Tonnen CO2 im Jahr 2020 erzielt werden. Durch die
   Förderung soll somit ein wichtiger Beitrag zur Erreichung des 40
   %-Minderungsziels bei den Treibhausgasemissionen im Jahr 2020 (im
   Vergleich zu 1990) geleistet werden. So wird mit einer Steigerung der
   Energieeffizienz in Gebäuden zu einer wirtschaftlichen, sicheren und
   das Klima schonenden Energieversorgung sowie dem Ziel eines nahezu
   klimaneutralen Gebäudebestandes beigetragen.
   Vor dem Hintergrund der Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung (BHO) ist
   eine begleitende und ab-schließende Erfolgskontrolle des
   Förderprogramms durchzuführen. Diese umfasst nach § 7 Abs. 2 BHO und
   den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften eine Zielerreichungs-,
   Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle. Darüber hinaus sollen
   projektbegleitende jährliche Auswertungen zur Überprüfung und Anpassung
   der Zielmarken erarbeitet werden.
   Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die
   Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) beauftragt, das
   Evaluationsvorhaben auszuschreiben und in enger Abstimmung mit dem
   Ministerium inhaltlich zu betreuen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 46
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der öffentliche Auftrag wird nur an geeignete, also fachkundige und
   leistungsfähige Unternehmen vergeben. Ein Unternehmen ist geeignet,
   wenn es die folgenden zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen
   Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt:
    Kenntnisse in der Durchführung von Evaluierungen und Befragungen im
   Bereich Energieeffizienz.
    Ausgewiesene methodische Kenntnisse hinsichtlich Evaluationen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Zur Prüfung der o. g. Eignungskriterien sind mit dem Angebot
   nachfolgende Unterlagen vorzulegen:
    Eine Liste mit mindestens drei Referenzen der wesentlichen, innerhalb
   der letzten 3 Jahre erbrachten  mit dem ausgeschriebenen Projekt
   vergleichbaren , Leistungen.
   Es sind die folgenden Unterlagen einzureichen:
    Eigenklärung  bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von
   jedem Mitglied -, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §
   19 Abs. 1 MiLoG sowie § 21 Abs. 3 AEntG nicht vorliegen.
   Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem
   Vergabeverfahren führen.
    Lage einer rechtsverbindlich unterzeichneten Verpflichtungserklärung
   des Subunternehmers, in der dieser sich verpflichtet die bezeichneten
   Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu
   übernehmen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/05/2017
   Ortszeit: 23:59
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 23/05/2017
   Ortszeit: 10:00
   Ort:
   Eschborn.
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter sind nicht zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Diese sind unter folgendem Link abrufbar:
   [5]http://www.evergabe-online.de Die Vergabeunterlagen können gemäß §
   41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt
   abgerufen werden. Ihre Abrufbarkeit wird an die
   Verfahrensbesonderheiten und den Verfahrensfortschritt angepasst. Im
   Übrigen gelten die Vorschriften des 4. Teils des GWB und der VgV. 1)
   Dieses Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform des
   Bundes [6]www.evergabe-online.de durchgeführt. Der Versand der
   Vergabeunterlagen und die Kommunikation zwischen Bietern und
   Vergabestelle erfolgen ausschließlich über die E-Vergabe- Plattform des
   BMI. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe
   registrieren Sie sich einmalig unter [7]www.evergabe-online.de
   Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen
   für deren Nutzung erhalten Sie unter [8]www.evergabe-online.info
   Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die
   Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer
   +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Bundeskartellamt  Vergabekammern des Bundes
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   E-Mail: [9]vk@bundeskartellamt.bund.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die
   Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die
   Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/Bieter sowie auf die
   Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist
   geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer
   leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt
   ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
   oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
   Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
   Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
   Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu
   entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
   Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
   vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
   Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
   hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
   nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
   Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135
   Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/04/2017
References
   1. mailto:beschaffung@bafa.bund.de?subject=TED
   2. http://www.bafa.de/
   3. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=157668
   4. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=157668
   5. http://www.evergabe-online.de/
   6. http://www.evergabe-online.de/
   7. http://www.evergabe-online.de/
   8. http://www.evergabe-online.info/
   9. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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