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Ausschreibung: Hochleistungs Kurzpuls-Lasersystem - DE-Heidelberg
Laser
Dokument Nr...: 848684-2017 (ID: 2017041814135768164)
Veröffentlicht: 21.04.2017
*
  Hochleistungs Kurzpuls-Lasersystem
Hochleistungs Kurzpuls-Lasersystem  ( 201703 - )
Vergabenummer:
201703 -
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Institut für Kernphysik
Postanschrift: Saupfercheckweg 1
Postleitzahl / Ort: 69117 Heidelberg
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE125
Kontaktstelle(n): Einkauf
Telefon: +49 6221-516-0
E-Mail: einkauf@mpi-hd.mpg.de
Fax: +49 6221-516-220
Internet-Adresse(n)
Hauptadresse: (URL) http://www.mpi-hd.mpg.de
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung
unter: (URL)
https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-15b4343b3e3-721fee474e198b90
Weitere Auskünfte erteilt/erteilen
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
elektronisch via: (URL) http://www.tender24.de
an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Einrichtung des privaten Rechts
I.5) Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Grundlagenforschung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Hochleistungs Kurzpuls-Lasersystem
Referenznummer der Bekanntmachung: 201703 -
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
38636100-3
II.1.3) Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4) Kurze Beschreibung:
Hochleistungs Kurzpuls-Lasersystem
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert
II.1.6) Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
CPV-Code Hauptteil:
II.2.3) Erfüllungsort
NUTS-Code:
DE125
Hauptort der Ausführung:
Max-Planck-Institut für Kernphysik
Saupfercheckweg 1
69117 Heidelberg
Deutschland
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
Hochleistungs Kurzpuls-Lasersystem zur Erzeugung von Lichtintensitäten von einigen PW/cm2 bei Pulslängen bei Wiedeholraten im
Bereich von 100 bis 200 kHz. Das Lasersystem muss eine mittlere Leistung von 100 W oder mehr (entsprechend Pulsenergien von 0.5
mJ und darüber) bei Pulslängen von unter 10 fs (Femtosekunden) liefern. Des Weiteren muss eine hohe Strahlqualität (M2 <
1.4), eine hohe Puls-zu-Puls Reproduzierbarkeit (< 1 % RMS), und eine hohe Langzeitstabilität (< 1 % RMS über 8 Stunden)
gewährleistet werden.
II.2.5) Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6) Geschätzter Wert
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 6
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein
II.2.11) Angaben zu Optionen:
Optionen: nein
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben:
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister
siehe Vergabeunterlagen
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: siehe Vergabeunterlagen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:siehe Vergabeunterlagen
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: siehe Vergabeunterlagen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:siehe Vergabeunterlagen
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag und Ortszeit: 09.05.2017 12:00 Uhr
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
DE
IV.2.6) Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20.06.2017
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 09.05.2017, Ortszeit: 12:00
Ort und Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3) Zusätzliche Angaben:
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl / Ort: 80538 München
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind ( 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig,
wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat ( 168
Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach
134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage ( 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag
des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner
voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden ( 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1
GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (
160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden ( 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07.04.2017
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/abc/2017/04/20996.html
Data Acquisition via: p8000000
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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