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Ausschreibung: Umzug der Fakultät Physik - DE-Hamburg
Umzugsdienste
Dokument Nr...: 848556-2017 (ID: 2017041814134368066)
Veröffentlicht: 21.04.2017
*
  Umzug der Fakultät Physik
- Leistungsbeschreibung
öffentliche Ausschreibung
über
Umzug der Institute Nanostruktur- und
Festkörperphysik
für die Universität Hamburg
gemäß VOL/A
Vergabenummer VOL2017008ÖA
Einreichungstermin: 08.05.2017, 11:00 Uhr
Bindefrist: 30.09.2017
Finanz- und Rechnungswesen  Einkauf und Dienstreisen  Strategischer Einkauf
Lars Kockert
StrategischerEinkauf@verw.uni-hamburg.de
Fax +49 40 428 38-6638
Mittelweg 177
20148 Hamburg
Universität Hamburg
1
INHALTSVERZEICHNIS
1 Allgemeines, Angebotsanforderung und -wertung ..................................................................... 3
1.1 Ausschreibungsziel und umfang .............................................................................................
4
1.2 Nebenangebote
................................................................................................................................
 4
1.3 Bietergemeinschaft
........................................................................................................................ 4
1.4 Nachunternehmereinsatz
............................................................................................................ 4
1.5 Besichtigung
................................................................................................................................
..... 4
1.6 Frist für Bieterfragen
.................................................................................................................... 5
1.7 Angebotsabgabe
.............................................................................................................................. 6
1.8 e-Vergabe
................................................................................................................................
........... 6
1.9 Auskünfte
................................................................................................................................
........... 6
2 Erklärungen und Nachweise
............................................................................................................... 7
2.1 Angebotsbezogene Erklärungen und Nachweise ................................................................ 7
Die entsprechenden Formulare finden Sie in den Vergabeunterlagen. .......................................... 7
2.2 Eignungsbezogene Erklärungen und Nachweise ................................................................ 8
2.3 Hinweise zu den Erklärungen und Nachweisen .................................................................. 8
2 Allgemeines, Angebotsanforderung und -wertung ..................................................................... 9
3 Vertragsbedingungen
........................................................................................................................... 11
4.1 Allgemeine Vertragsbedingungen ...........................................................................................
11
4.2
Recht...........................................................................................................................
........................ 11
4.3 Vertragslaufzeit, Kündigung
...................................................................................................... 12
4.4 Änderungen des Vertrages
......................................................................................................... 12
4.5 Datenschutzrechtliche Bestimmungen ................................................................................. 13
4.6 Salvatorische Klausel
................................................................................................................... 13
4.7 Preisgestaltung und -bindung; Mindestlohn ........................................................................... 13
4.8 Haftung
................................................................................................................................
..............14
4.9 Rechnungsstellung
.......................................................................................................................... 15
4.10 Besondere Vertragsbedingungen
............................................................................................... 16
5 Umfang der Ausschreibungsunterlagen ........................................................................................
17
5.1 Umzugsgutliste (Anlage A)
......................................................................................................... 17
5.2 Liegenschaftsbeschreibung (Anlage G 1.1, 1.2 und G 2) ................................................. 18
5.3 Leistungsbeschreibung allgemein ..........................................................................................
18
a. Umzugsplanung
................................................................................................................................
....... 18
Universität Hamburg
2
5.4 Leistungen des Auftraggebers
.................................................................................................... 25
5.5 Leistungsende
................................................................................................................................
.. 25
5.6 Aufsicht AG
................................................................................................................................
....... 25
6 Angaben zu den Preispositionen
......................................................................................................... 25
6.1 Pflichtpositionen
............................................................................................................................ 25
6.2 Optionale Positionen
..................................................................................................................... 28
7 Anlagen
................................................................................................................................
...................... 30
Universität Hamburg
3
1 Allgemeines, Angebotsanforderung und -wertung
Die Universität Hamburg beabsichtigt im Sommer 2017 mit den Beschäftigten und Funktionen
des Instituts für Nanostruktur- und Festkörperphysik sowie des Zentrums für hybride
Nanostrukturen mit 4 Fachgruppen aus den Gebäuden 11 A-C, 9 und 9A in der Jungiusstraße 9-
11 sowie aus dem Gebäude Falkenried Nr. 88 / 6. OG in den Neubau CHYN, Luruper Chaussee
149, in 22607 Hamburg umzuziehen. Bei den Gebäuden 9, 9A und 11 A-C handelt es sich jeweils
um mehrgeschossige Gebäude zzgl. Keller, deren Inhalte in ein Gebäude mit einer
Gesamtnutzfläche von ca. 14.313 m umziehen.
Bestandteil dieser Ausschreibung ist der Umzug der Labore inklusive der dazugehörigen
Dokumentationsarbeitsplätze sowie Lagerbestände. Der Umzug der Büroarbeitsplätze ist kein
Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Laboreinbauten werden bis auf wenige Ausnahmen
nicht umgezogen. Inhalt aus Reinräumen muss gesondert verpackt und transportiert werden.
Nach den Umzugsarbeiten sollen durch den Auftragnehmer alle Ausgangsgebäude besenrein
beräumt und das restliche Gut fachgerecht entsorgt werden.
Das Zeitfenster für die Durchführung der Umzüge ist anhand des augenblicklichen
Planungsstands ab Sommer 2017 geplant.
Die genauen Umzugstermine werden dem Auftragnehmer spätestens 29 Kalendertage vor
Umzugsbeginn bekannt gegeben.
In den Angebotsfestpreisen sind alle Leistungen laut der einzelnen Leistungsbeschreibungen zu
berücksichtigen. Sämtliche anfallende Kosten zur Erstellung des Angebotes werden dem Bieter
nicht erstattet.
Die zu erbringenden Leistungen finden Sie unter den einzelnen Leistungsbeschreibungen.
Neubau Zentrum für hybride Nanostrukturen
Universität Hamburg
4
1.1 Ausschreibungsziel und umfang
Die Universität Hamburg (im Folgenden UHH oder AG genannt) beabsichtigt die folgenden
Leistungen im Rahmen des Umzuges der Institute für Nanostruktur- und Festkörperphysik der
Universität Hamburg in den Neubau (CHYN) an den Auftragnehmer (im Folgenden AN
genannt) zu vergeben.
 Pos. 1.1: Durchführung Laborumzug
 Pos. 1.2: Klassifizierung, Verpackung und Transporte der Gefahrgüter
 Pos. 1.3: Entsorgungsleistung und besenreine Übergabe der Ausgangsgebäude
Die folgenden Leistungen werden optional zur Ausschreibung abgefragt:
 Pos. 2.1: Transportversicherung
 Pos. 2.2: Einzelpreise für Zusatzarbeiten/Kubikmeter-Preise
 Pos. 2.3: Umzugsterminverschiebung ab dem 28 Tag vor Umzugsbeginn
1.2 Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
1.3 Bietergemeinschaft
Bietergemeinschaften sind zugelassen. In diesem Fall ist eine Erklärung der Bietergemeinschaft
gemäß  3 Abs. 5 der Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen und
Dienstleistungen vom 1. Mai 2016 abzugeben und unterschrieben mit dem Angebot bis zum
Ende der Angebotsfrist einzureichen. Bei Bietergemeinschaften muss sich jedes Unternehmen
verpflichten, die gesamtschuldnerische Haftung für die Auftragserfüllung zu übernehmen. Bei
Bietergemeinschaften ist die geplante Aufgabenverteilung anzugeben. Die geforderten
Nachweise und Erklärungen sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft beizufügen. Die
Nachweise nach Ziffer 1.7 dieser Leistungsbeschreibung müssen dabei jeweils nur einmal
vorgelegt werden. Im Falle einer Bietergemeinschaft verwenden Sie bitte Anlage F.
1.4 Nachunternehmereinsatz
Ein Nachunternehmereinsatz ist nicht zugelassen.
1.5 Besichtigung
Im Vorfeld der Ausschreibung wurde das Umzugsgut detailliert erfasst. Art und Umfang des
Umzugsgutes ergeben sich somit im Wesentlichen aus der in der Anlage A beigefügten
Inventarliste. Darüber hinaus hat der Bieter die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Ortstermins
alle nötigen Informationen zu verschaffen, um ein verbindliches Angebot auf Basis eines
Festpreises für die gesamte Leistung erstellen zu können.
Universität Hamburg
5
Nachforderungen mangels Kenntnis der Gegebenheiten vor Ort und der Beschaffenheit des
Umzugsguts sind ausgeschlossen.
Aufgrund der Komplexität des Umzugsguts ist eine Besichtigung aller Liegenschaften
zwingend vorgeschrieben. Die Besichtigung der Liegenschaften ist verpflichtend. Die
Nichtteilnahme führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Als Nachweis ist eine
unterschiebene Besichtigungsbescheinigung dem Angebot beizulegen. Angebote ohne
Besichtigungsbescheinigung werden nicht berücksichtigt. Die Besichtigungsbescheinigung
befindet sich unter der Anlage M.
Besichtigungstermine:
Mittwoch den 26.04.2017 um 09:00 Uhr oder
Donnerstag den 27.04.2017 um 09:00 Uhr
1. Treffpunkt, 09:00 Uhr Universität Hamburg
Jungiusstraße 11, Gebäudeteil B
20355 Hamburg
2. Treffpunkt, 11:30 Uhr Universität Hamburg
Falkenried 88
20251 Hamburg
3. Treffpunkt, 13:00 Uhr
Neubau CHYN
Luruper Chaussee 149
22607 Hamburg
Ansprechpartner zur Anmeldung:
Lars Kockert | E-Mail: strategischereinkauf@verw.uni-hamburg.de
Eine schriftliche Anmeldung hat bis zum 25.04.2017 um 12:00 Uhr unter der oben angegebenen
E-Mail-Adresse mit Angabe der Firma, besichtigende Person/Personen und deren
Mobilnummer zu erfolgen.
Zur Besichtigung des Neubaus ist das Tragen von festen Schuhwerk und Schutzhelm
erforderlich. Diese sind vom Bieter zu mitzubringen.
1.6 Frist für Bieterfrag
Fragen zur Umzugsausschreibung können bis zum 04.05.2017 um 12:00 Uhr an den
strategischen Einkauf gestellt werden. Diese Fragen werden spätestens bis zum 05.05.2017 um
 14:00 Uhr allen Bewerbern beantwortet. Später eingehende Fragen werden nicht mehr
beantwortet. Ansprechpartner ist hier ebenfalls:
Lars Kockert | E-Mail: strategischereinkauf@verw.uni-hamburg.de
Universität Hamburg
6
1.7 Angebotsabgabe
Das Angebot ist in einem verschlossenen und mit dem Kennzeichnungszettel versehenen
Umschlag vor Ablauf der Angebotsfrist an die Submissionsstelle der Universität Hamburg zu
senden. Neben der schriftlichen Ausführung ist das Angebot ist per Datei auf einer nicht mehr
weiter beschreibbaren und nicht abänderbaren CD-ROM oder DVD einzureichen.
Die Angebotsfrist endet am 08.05.2017 um 11.00 Uhr.
Nicht rechtzeitig oder nicht unter der oben genannten Anschrift eingegangene Angebote
werden ausgeschlossen. Die Frist gilt auch für nachträgliche Berichtigungen/Änderungen und
ein Zurückziehen des Angebotes. Diese Angaben müssen vom Bieter schriftlich per Post
erfolgen. Bindend ist der Eingang beim Auftraggeber.
Die Angebote müssen per Post oder durch Abgabe bei der Submissionsstelle der Universität
Hamburg eingereicht werden. Weiterhin können die Angebote elektronisch über die e-Vergabe
eingereicht werden. Angebote per Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
Empfängeradresse ist folgende:
Universität Hamburg
Submissionsstelle
Raum S4045
Mittelweg 177
20148 Hamburg
1.8 e-Vergabe
Die Universität Hamburg unterstützt die Angebotsabgabe auf elektronischem Wege. Bieter
haben die Möglichkeit sich unter folgendem Link zu registrieren/anzumelden und ein Angebot
einzureichen.
www.bieterportal.hamburg.de
1.9 Auskünfte
Zu dieser Ausschreibung werden nur Fragen beantwortet, die elektronisch via eVergabe, per
Briefpost, E-Mail oder Fax gestellt werden.
Auskünfte zum Vergabeverfahren und zu dieser Leistungsbeschreibung erteilt:
Universität Hamburg
Finanz- und Rechnungswesen  Einkauf und Dienstreisen  Strategischer Einkauf
Lars Kockert
Fax +49 40 428 38 - 6638
Strategischereinkauf@verw.uni-hamburg.de
Mittelweg 177, 20148 Hamburg
Universität Hamburg
7
2 Erklärungen und Nachweise
2.1 Angebotsbezogene Erklärungen und Nachweise
Zur Überprüfung, ob alle Mindestanforderungen erfüllt werden, müssen Sie mit dem Angebot
bis zum Ende der Angebotsfrist Folgendes einreichen:
Die in der folgenden Tabelle aufgeführten Anlagen sind entsprechend zu nummerieren.
Anlagen-Nr. Angebotsbezogene Erklärungen
und Nachweise
Wertung als
B Unterschriebener und ausgefüllter
Ressourcenplan
Ausschlusskriterium
C Unterschriebener und ausgefüllter
Angebotsvordruck
Ausschlusskriterium
D Unterschriebener und ausgefüllter
Kostenplan
Ausschlusskriterium
E Referenzen zu Laborumzügen mit
vergleichbarer Größenordnung in
den letzten 3 Jahren
Ausschlusskriterium
F Ggf. Erklärung zur
Bietergemeinschaft/Subunterneh
mereinsatz
Ausschlusskriterium
H Unterschriebener und ausgefüllter
Bogen zum Umweltschutz
Ausschlusskriterium
I Unterschriebenes und ausgefülltes
Preisblatt zu den Positionen 1.1
1.3
Ausschlusskriterium
J Unterschriebenes und ausgefülltes
Preisblatt zu den Positionen 2.1
2.3
Ausschlusskriterium
K Geheimhaltungserklärung der
UHH
Ausschlusskriterium
L Unterschriebene und ausgefüllte
Eigenerklärung zur Tariftreue und
zur Zahlung eines Mindestlohnes
gemäß  3 Hamburgisches
Vergabegesetz
Ausschlusskriterium
M Unterschriebene
Besichtigungserklärung
Ausschlusskriterium
Die entsprechenden Formulare finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Universität Hamburg
8
2.2 Eignungsbezogene Erklärungen und Nachweise
Für die erforderliche Überprüfung Ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit
und Zuverlässigkeit müssen Sie mit dem Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist Folgendes
einreichen:
Die in der folgenden Tabelle aufgeführten Anlagen sind entsprechend zu nummerieren.
Anlagen-Nr. Erklärungen und Nachweise
E 1 Umweltzertifikat nach DIN EN ISO 14001 oder vergleichbar
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Eignung teilweise durch ein Zertifikat des
Präqualifizierungssystems PQ-VOL des Kooperationsverbundes Präqualifizierung-Nord (PQNord)
gemäß  122 Abs. 3 GWB nachzuweisen.
Nähere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.pq-vol.de.
2.3 Hinweise zu den Erklärungen und Nachweisen
Nach  16 Abs. 2 VOL/A können Erklärungen und Nachweise, die nicht bis zum Ende der
Angebotsfrist vorgelegt wurden, nachgefordert werden. Dies liegt jedoch im Ermessen der
Auftraggeberin.
Ausgeschlossen gem.  16 Abs. 3 VOL/A werden Angebote, - ggf. nach erfolgloser
Nachforderung -
 die nicht die geforderten oder nachgeforderten eignungsbezogenen Erklärungen und
Nachweise enthalten,
 die nicht unterschrieben sind,
 in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
 bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen
worden sind,
 die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht
zu vertreten,
 Angebote von Bietern, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige,
wettbewerbsbeschränkte Abrede getroffen haben,
nicht zugelassene Nebenangebote
Universität Hamburg
9
3 Allgemeines, Angebotsanforderung und -wertung
Der Zuschlag wird, sofern alle Mindestanforderungen erfüllt sind, auf das nach 18 Abs. 1
VOL/A wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Alle eingegangenen Angebote werden nach Ende der Angebotsfrist in vier Wertungsstufen
geprüft:
I. Prüfung der formalen Anforderungen nach 16 Abs. 1,3,4 VOL/A
II. Eignungsprüfung nach 16 Abs. 5 VOL/A
III. Prüfung der Angemessenheit des Preises 16 Abs. 6 VOL/A
IV. Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes nach 16 Abs. 7,8 VOL/A
In die Wertungsstufe IV. kommen nur die Angebote, die die Wertungsstufen I.-III. erfolgreich
durchlaufen haben und somit eine einwandfreie Ausführung erwarten lassen.
Als Zuschlagskriterien in der Wertungsstufe IV. werden herangezogen:
Kriterien Gewichtung in %
Angebotsfestpreis der Positionen 1.1 bis 1.3 50 %
Durchführungskonzept 30 %
Ressourcenplan 5 %
Umweltschutz 10%
Kostenplan 5 %
Der Anlage Q können Sie entnehmen wie die einzelnen Kriterien Preis, Durchführungskonzept,
Ressourcenplan und Kostenplan bewertet werden.
Preis (50 %):
Der Preis wird mit 50 % gewichtet.
Angaben zum Preis sind in Position 1.1 bis 1.3 in der Anlage I zu machen.
In der Anlage J Position 2.1  2.3 befindet sich ein weiteres Preisblatt. Die dort gemachten
Preisangaben sind optional und gehen nicht mit in die Bewertung ein.
Durchführungskonzept (30 %):
Das Durchführungskonzept wird mit 30% gewichtet.
Der Bieter hat zusammen mit dem Angebot ein ausgearbeitetes
Umzugsdurchführungskonzept vorzulegen.
Im Umzugsdurchführungskonzept hat der Bieter detailliert darzustellen, wie er die
Durchführung der einzelnen Umzugspositionen plant.
Hier sind Angaben zu den folgenden Punkten zu dokumentieren:
 Umzugsplanung und Projektleitung
Universität Hamburg
10
 Personal, Qualifikation, Ausbildung und Schulung
 Transporttechnik und Fahrzeugeinsatz
 Packmittel Informationsblätter
 Art Gebäudeschutz
 Verpackung und Transport von empfindlichen Laborgeräten und Maschinen
 Verpackung und Transport von Kühl- und Gefriergut
 Verpackung und Transport von Gefahrstoffen und Chemikalien
 Verpackung und Transport von Reinrauminhalten
Ressourcenplan (5%):
Der Ressourcenplan wird mit 5% gewichtet.
Im Ressourcenplan ist unter Berücksichtigung der Terminplanung festzuhalten, mit wie viel
Personal, Equipment und Packmittel für die Umzugsdurchführung geplant ist. Der
Ressourcenplan ist nach Auftragserteilung in den Umzugsablaufplan mit einzuarbeiten.
Angaben zum Ressourcenplan sind in Anlage B zu machen.
Umweltschutz/Nachhaltigkeit (10%):
Der Umweltschutz bzw. die Nachhaltigkeit wird mit 10% gewichtet.
Die Universität Hamburg wendet den geltenden Umweltleitfaden an. Uns liegt es nahe,
Unternehmen, die die Umwelt und Ihre Ressourcen schützen und bewahren, zu fördern.
Wir bewerten In Punkte Umweltschutz und Nachhaltigkeit folgende Kriterien:
a) Anteil der erneuerbaren Ressourcen der Umzugskartons
> 10 %
0 Punkte
10  30 %
2 Punkte
30  50 %
4 Punkte
50  80 %
7 Punkte
<= 80 %
10 Punkte
b.) Besteht Verpackungsfolie aus Polyethylen?
Nein
0 Punkte
Ja
10 Punkte
c.) Welche Euro-Norm haben die eingesetzten Fahrzeuge?
Weniger 50 %
mit Euro 5
Norm
mindestens 50 %
mit Euro 5 Norm
sämtliche
Fahrzeuge mit
Euro 5 Norm
Mind. 50% der
Fahrzeuge mit
Euro 6
Mind. 50% der
Fahrzeuge mit
Euro 6 und
weitere mit
alternativen
Antrieben
0 Punkte 2 Punkte 4 Punkte 7 Punkte 10 Punkte
Universität Hamburg
11
d.) Welches EU-Energielabel weisen Ihre Reifen auf?
G E - F
C - D
B A
0 Punkte 2 Punkte 4 Punkte 7 Punkte 10 Punkte
Bitte nutzen Sie zur Bewertung der Umweltkriterien die Anlage H.
Kostenplan (5%):
Der Kostenplan wird mit 5% gewichtet.
Der Bieter hat im Kostenplan Folgendes darzustellen:
 Personalkosten (Anzahl Mitarbeiter und Arbeitsstunden gesamt)
 Technikkosten (Anzahl des kalkulierten Equipments)
 Packmaterialkosten (Anzahl der kalkulierten Packmittel)
 sonstige Kosten
Angaben zum Kostenplan sind in Anlage D zu machen.
4 Vertragsbedingungen
4.1 Allgemeine Vertragsbedingungen
 3 der Hamburgischen Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
(HmbZVB-VOL/B) findet keine Anwendung. Es wird darauf hingewiesen, dass durch den
Abschluss dieses Vertrages kein Anspruch des Auftragnehmers gegen die Universität Hamburg
auf Lieferung einer Mindestmenge entsteht.
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie die
Hamburgischen Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
(HmbZVB-VOL/B) - jeweils in der gültigen Fassung - werden Vertragsbestandteil.
Die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen (VOL/A) werden nicht
Bestandteil des Vertrages. Weitere Regeln, Vorschriften und Normen sind ggf. in dieser
Leistungsbeschreibung genannt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters können zum Ausschluss des Angebotes
führen. Einzelheiten hierzu unter Ziffer 17. HmbZVB-VOL/B.
4.2 Recht
Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, finden die Regelungen der
Leistungsbeschreibung, der HmbZVB-VOL/B, der Aufforderung zur Angebotsabgabe, einschl.
der Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen, die VOL/B und das BGB bzw. der
übrigen allgemeinen Normen in dieser Reihenfolge - insbesondere im Falle einander
widersprechender Regelungen - Anwendung.
Universität Hamburg
12
Die in der Leistungsbeschreibung genannten Regeln, Vorschriften und Normen sind ebenso in
der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Fassung einzuhalten.
4.3 Vertragslaufzeit, Kündigung
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach vollständig erbrachter Leistung.
Die Universität kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn wichtige Gründe vorliegen,
insbesondere wenn der Arbeitnehmer
 den Mitarbeitern seines Betriebes die ihnen tariflich oder gesetzlich zustehenden
Leistungen ganz oder teilweise vorenthält, oder wenn er in sonstige Weise gegen
tarifliche Bestimmungen oder Vorschriften verstößt,
 die übernommene Leistung nicht zu dem von der Universität Hamburg benannten
Zeitpunkt beginnt oder nicht in der dem Vertrag entsprechenden Zeit, Art und Weise
ausführt und trotz schriftlicher Mahnung nicht Abhilfe schafft,
 schuldhaft gegen die aus dieser Leistungsbeschreibung resultierenden Verpflichtungen
verstößt,
oder wenn sonstige schwerwiegende Gründe vorliegen.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
4.4 Änderungen des Vertrages
Der Leistungsumfang kann nach Bedarf der Universität Hamburg erweitert, verändert oder
reduziert werden. Der Auftragnehmer kann eine Änderung des Leistungsumfanges
zurückweisen, falls die Änderung für ihn unzumutbar ist. Unzumutbar ist die Änderung,
insbesondere wenn der Gewerbebetrieb des Auftragsnehmers nicht auf die veränderte
Leistung ausgerichtet ist und eine Vergabe der Leistung an Dritte nur unter erheblichen
Schwierigkeiten für ihn möglich ist. Für diesen Fall hat der Auftragnehmer Nachweise
vorzulegen und alternative Lösungsmöglichkeiten vorzuschlagen. Die Universität Hamburg hat
für diesen Fall die Möglichkeit die betreffenden Leistungen ganz oder teilweise anderweitig zu
vergeben.
Wird bei einer Leistungsänderung eine erhöhte Vergütung beansprucht, muss der
Auftragnehmer die Universität Hamburg dies gemäß Ziffer 2a der HmbZVB-VOL/B anzeigen.
Die Mehrkosten gegenüber der ursprünglich ausgeschriebenen Leistung sind vom
Auftragnehmer für die Universität Hamburg nachvollziehbar zu begründen und mit der
Universität Hamburg schriftlich zu vereinbaren.
Eine seitens des Auftragnehmers geplante gesellschaftsrechtliche Änderung während der
Laufzeit des Vertrages ist der Universität Hamburg mit einem Vorlauf von 3 Monaten
anzuzeigen. Die Universität Hamburg behält sich vor, den Vertrag infolge der
gesellschaftsrechtlichen Änderung des Auftragnehmers aus vergaberechtlichen Gründen zu
Universität Hamburg
13
kündigen. Auf Verlangen der Universität Hamburg hat der Auftragnehmer erneut gem. den
Vorgaben der Vertragsunterlagen seine Eignung nachzuweisen. Gelingt dies dem
Auftragnehmer nicht, so hat die Universität Hamburg das Recht, den Vertrag aus wichtigem
Grund zu kündigen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
4.5 Datenschutzrechtliche Bestimmungen
Zu den Datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten Sie bitte die Anlage K
Geheimhaltungsvereinbarung.
4.6 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies nicht die
Wirksamkeit des restlichen Vertrages.
4.7 Preisgestaltung und -bindung; Mindestlohn
Die angebotenen Preise sind Festpreise. Angebotspreise werden als Festpreise bezeichnet,
wenn die Preise nicht freibleibend, sondern für eine bestimmte Zeit gültig sein sollen. Genau
genommen wird damit ausgedrückt, dass das Angebot mit den angebotenen Einzelpreisen für
eine bestimmte Zeit verbindlich ist.
Die Angebotswertung erfolgt demnach auf Grundlage der vom Auftragnehmer kalkulierten
Preise, die durch Abgabe des Angebots eine zeitlich befristete Gültigkeit besitzen und eine
Abänderung der Festpreise nur unter Angabe besonderer Gründe mit Zustimmung der
Universität Hamburg während der Vertragslaufzeit möglich ist.
Die Preise sind so zu kalkulieren, dass in ihnen alle Kosten der zu erbringenden Leistungen des
Auftragnehmers enthalten sind.
Diesen Festpreisen wird bei Rechnungsstellung die Umsatzsteuer in der zum Zeitpunkt der
Leistung jeweils geltenden Höhe hinzugerechnet.
Die Berechnung anderer oder zusätzlicher, als im anliegenden Preisblatt enthaltenen Preise ist
grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm zur Vertragserfüllung eingesetzten
Beschäftigten nicht unter den für sie jeweils geltenden gesetzlichen
Mindestentgeltregelungen, nach der jeweils gültigen Rechtsgrundlage (z.B. nach AEntG und
sonstigen bundes- oder landesgesetzlichen Mindestlohnregelungen), zu entlohnen. Auch erst
während der Vertragslaufzeit eingeführte Mindestentgelt-Regelungen sind vom
Auftragnehmer einzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich ferner, die Verpflichtung zur
Universität Hamburg
14
Einhaltung einer solchen Mindestentgelt-Regelung auch an die von ihm eingesetzten
Subunternehmer weiterzugeben und diese Verpflichtung durchzusetzen. Hierzu ist die
entsprechende Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß  3
Hamburgisches Vergabegesetz bis zum Ende der Angebotsfrist vom Bieter einzureichen.
4.8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und
gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen
und sonstigen Beauftragten haftet der Auftragnehmer für sämtliche Pflichtverletzungen so, als
wenn er selbst tätig geworden wäre.
Außerdem hat der Auftragnehmer die Universität Hamburg von sämtlichen
Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung
der vom Auftragnehmer nach dieser Leistungsbeschreibung übernommenen Pflichten gegen
die Universität Hamburg oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine branchenübliche diese Haftung abdeckende
Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Der Nachweis eines entsprechenden Versicherungsvertrages sowie über die zuletzt gezahlte
Versicherungsprämie ist auf Verlangen der Universität Hamburg durch den Auftragnehmer zu
erbringen.
Auf Verlangen der Universität Hamburg sind während der Vertragsdauer sämtliche Nachweise,
aus denen sowohl die versicherte Tätigkeit als auch die vereinbarten Versicherungssummen
hervorgehen und in denen die zu Grunde gelegten Bedingungen genannt sind, in aktueller
Fassung vorzulegen.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen für die Beförderung von Umzugsgut (Abschnitt 4
HGB,  451 ff in Verbindung mit	407 ff).
Nach diesen Bedingungen liegt hier eine Gefährdungshaftung vor. Die Haftung des AN ist
beschränkt auf EUR 620,00 je cbm Umzugsgut.
Der Spediteur hat seine Haftung nach den folgenden Gesetzes- und Regelwerken abzudecken.
Für Transporte und Umzüge finden die gesetzlichen Regelungen über das Frachtgeschäft im IV.
Abschnitt des HGB Anwendung.
Bei Umzügen gelten ergänzend die üblichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des
Speditionsgewerbes, bei Möbeltransporten die Allgemeinen Bedingungen der deutschen
Möbelspediteure für die Beförderung von Handelsmöbeln (ABBH).
Für Möbellagerungen sind die Allgemeinen Lagerbedingungen des deutschen
Möbeltransportes (ALB) vereinbart.
Universität Hamburg
15
In allen anderen Fällen gilt die jeweils neueste Fassung der Allgemeinen Deutschen Spediteurs
Bedingungen (ADSp) und die Allgemeinen Bedingungen der deutschen Möbelspediteure für
die Beförderung von EDV-Anlangen, medizinischen Geräten und ähnlichen
transportempfindlichen Gütern (ABB-EDV). Diese Bedingungen sind vom Spediteur bei
Vertragsabschluss zu vereinbaren.
Der Spediteur ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet, seine Haftung zu versichern.
Der AN haftet für alle Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die dem AG
durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten des ANs durch dessen leitende oder
ausführende Mitarbeiter oder andere Erfüllungsgehilfen des ANs entstehen. Die Haftung des
ANs erstreckt sich auch auf Diebstahl, Unterschlagungen oder andere strafrechtliche
Handlungen.
Die Haftung des ANs für das zu transportierende Umzugsgut gilt für die Zeit von der Abholung
einschließlich Verpackung am Beladeort, über die Abgabe am Entladeort, eventuell anfallender
Montagen bzw. dem Einräumen in die Regale, bis zum Abschluss des jeweiligen Teilumzuges.
Der AN haftet auch für den Inhalt von Laderaum, der beladen stehen bleibt, auch wenn die
dafür üblichen und notwendigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen worden sind. Die o. g.
Haftungsgrundsätze gelten auch für alle durch den AN beauftragten Subunternehmer.
Bei Vertragsabschluss hat der AN dem AG eine Unternehmenshaftpflichtversicherung mit
einem Deckungsbetrag von 5.000.000,00  für Personen- und Sachschäden und einem
Deckungsbetrag von 1.000.000,00  für Vermögensschäden unter Einschluss aller
entsprechenden Risiken nachzuweisen (Vorlage der Versicherungspolice).
4.9 Rechnungsstellung
Die Zahlung des Rechnungsbetrages durch die Universität Hamburg erfolgt nach
vertragsgemäßer Leistung und Rechnungseingang gemachten Angaben.
Der Rechnung ist eine Einzelerfassung unter Nennung der beauftragten Leistung beizufügen.
Die Zahlung des Rechnungsbetrages durch die Universität Hamburg erfolgt nach Erfüllung der
vertragsgemäßen Leistung und Eingang der nachprüfbaren Rechnung. Rechnungen sind an die:
Universität Hamburg
Abteilung 8, Ref. 83 Herr Scheibe
Mittelweg 177
D-20148 Hamburg
zu richten.
Universität Hamburg
16
4.10 Besondere Vertragsbedingungen
4.10.1 Anforderungen an den Auftragnehmer
Die Zusammenarbeit mit dem AG muss sich so gestalten, dass der AN eigenverantwortlich,
lösungsorientiert und vorsorgend handelt.
Die Leistungen des AN umfassen die Teilnahme an den Umzugsablaufplanungsgesprächen,
Gestellung sämtlicher benötigter Packmittel, die Umzugsdurchführung der kompletten
Laborinhalte inklusive Dokumentationsarbeitsplätze und Lagerinhalte entsprechend der
beigefügten Anlage A (Inventarliste), inklusive der notwendigen Montagearbeiten und Ein- und
Auspackarbeiten für die Inhalte der Labore, wie in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen
beschrieben.
Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften,
Arbeitssicherheitsvorschriften und den Arbeitszeitrichtlinien.
In allen Liegenschaften herrscht absolutes Alkoholverbot. Rauchen ist nur an den dafür
vorgesehenen und ausgezeichneten Plätzen zulässig.
Dem Personal des AN ist es untersagt, Einsicht in Akten und sonstige Schriftstücke des AG zu
nehmen.
Der AN hat für die Umzugsdurchführung nur festangestelltes Fachpersonal einzusetzen.
Die Transportarbeiten sind ausschließlich von geschultem Fachpersonal des
Transportgewerbes auszuführen.
Es muss während dem gesamten Umzugszeitraum je Liegenschaft ständig mindestens ein
Mitarbeiter anwesend sein, der umfassend der deutschen Sprache mächtig ist, sofern es für
Ihre Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Der Umzug ist nach Terminplan und schnellstmöglich unter Berücksichtigung des laufenden
Betriebes durchzuführen. Der Arbeitsausfall der Mitarbeiter des AGs sollte möglichst
geringgehalten werden.
Der AN hat den Umzug umweltverträglich abzuwickeln.
Bei Zuwiderhandlung gegen diese Vorgaben kann der AG das Personal des AN umgehend von
der Umzugsstelle verweisen. Anfallende Kosten für die Ersatzbeschaffung von Personal gehen
zu Lasten des AN.
Das Umzugsgut ist pfleglich zu behandeln und vor Witterungseinflüssen und Feuchtigkeit zu
schützen.
Um ein zügiges Auspacken des Umzugsguts zu gewährleisten ist es wichtig, dass das
Umzugsgut an die dafür vorgesehene Stelle (nach den Stellplänen) platziert wird. Die
Geräte/Maschinen müssen an die angegebenen Stellen abgestellt werden, sodass keine
weiteren Umstellungsarbeiten mehr entstehen.
Sofern das Einräumen nicht beauftragt wurde, sind die Kartons gemäß ihren Aufklebern den
Stellpositionen der entsprechenden Möbel zuzuordnen.
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4.10.2 Schäden/ Verluste
Vom Personal des ANs verursachte Schäden an Gebäuden, Umzugsgut, technischen
Einrichtungen und sonstigen Gegenständen sowie Verluste von Umzugsgut sind der
Umzugsleitstelle unverzüglich zu melden und unter Verwendung eines vom AG gestellten
Formulars zu protokollieren. Dieses Protokoll muss vom AG und AN abgezeichnet werden.
Die Wiederherstellung oder die Wiederbeschaffung dieser Gegenstände sind umgehend durch
den AN zu veranlassen und das weitere Vorgehen an den AG zu melden. Die
Schadensbearbeitung sollte in einem Zeitraum von 4 Wochen abgewickelt sein.
4.10.3 Behördengenehmigungen
Das Einholen aller notwendigen Behördengenehmigungen und Nachweise ist Aufgabe des AN.
Diese sind auf Verlangen dem AG vorzulegen.
4.10.4 Terminplanung
Der Bieter verpflichtet sich, dass er die ausgeschriebenen Umzugsleistungen innerhalb des
Zeitfensters der Anlage C durchführen kann, auch wenn dadurch mehrmalige An- und
Abfahrten notwendig werden. Der Umzug muss innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters
abgeschlossen werden. Weitere untergeordnete Umzugsleistungen (z.B. Dübel-Arbeiten)
müssen direkt im Anschluss, d.h. innerhalb von weiteren 10 Arbeitstagen nach Beendigung der
Hauptumzugsphase durchgeführt werden.
5 Umfang der Ausschreibungsunterlagen
5.1 Umzugsgutliste (Anlage A)
Der AG hat im Rahmen einer Inventarisierung eine Umzugsgutliste (Anlage A) erstellt. In dieser
Liste wurde das Umzugsgut bereits auf die zu erbringenden Leistungen aufgeteilt.
Diese Liste dient dem AN zur Massenermittlung des Umzugsguts. Das vom AG errechnete
Umzugsvolumen ist das Nettovolumen. Stauverluste sind nicht mit eingerechnet und müssen
vom AN bei der Kalkulation berücksichtigt werden.
Weiter sind in der Liste die Gebäude, Startraum, Außenmaße und die Gewichte ab 200 kg des
Umzugsguts festgehalten.
Die in der Umzugsgutliste ermittelte Packmittelanzahl ist geschätzt.
Die genaue Menge der Packmittel kann bei der Besichtigung vor Ort vom Anbieter neu
geschätzt oder die in der Umzugsgutliste angegebene Anzahl überprüft werden. Abhängig ist
die Art und Anzahl der einzusetzenden Packmittel von jedem Anbieter.
Änderungen bis +/-5% des Umzugsguts sind aufgrund des laufenden Geschäfts möglich und im
Angebot zu berücksichtigen. Mehrkosten werden bis zu diesem Umfang dem AN nicht
erstattet.
Bei Mindermengen kann der AG bis zu diesem Umfang kein Kostennachlass geltend machen.
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5.2 Liegenschaftsbeschreibung (Anlage G 1.1, 1.2 und G 2)
Detaillierte Angaben zu den drei Ausgangsliegenschaften und der Zielliegenschaft entnehmen
Sie bitte dem Gebäudedatenblatt (Anlage G), den Gebäudeplänen der Ausgangsgebäude
(Anlage G1.1 und G1.2) und den Gebäudeplänen des Neubaus (Anlage G2).
5.3 Leistungsbeschreibung allgemein
Die folgenden Leistungen sind vom AN zu erbringen und unter den Positionen 1.1 bis 1.3 sowie
unter den Positionen 2.1 bis 2.3 mit einzukalkulieren (siehe detaillierte
Leistungsbeschreibungen der einzelnen Positionen).
a. Umzugsplanung
b. Projektleitung (kaufmännische/r Mitarbeiter/in) vor Ort bei den Hauptumzugsphasen
c. Gestellung Packmaterialien
d. Kennzeichnung Umzugsgut/ Raum- Aufstellpläne
e. Ein- und Auspackarbeiten
f. Klassifizierung, Verpackung, Transport Gefahrgüter und Chemikalien
g. Verpackung und Transport Kühl- und Gefriergut
h. Gerätetransporte/ Serviceprovider
i. De- und Remontagen, Befestigungsarbeiten
j. Vertragen, Beladen, Transport, Entladen und Aufstellen des Umzugsgutes
k. Anbringen und Entfernen der Gebäudeschutzmaßnamen
l. Verpackung und Transport von Reinrauminhalte
m. Entsorgung und besenreine Übergabe der Ausgangsliegenschaften
a. Umzugsplanung
Das Umzugsmanagement, welches sich aus Mitarbeiter/innen des AGs und externen
Fachplanern zusammensetzt, erstellt in Zusammenarbeit mit dem AN ein Umzugshandbuch
sowie Ablauf- und Terminpläne. Grundlage für die Erstellung dieser Unterlagen sind die zum
Angebot geforderten und abzugebenden Anlagen.
Für diese Meetings sind vom AN 3 Planungstage seines Projektleiters oder dessen Vertreter im
Angebot zu berücksichtigen.
Alle Unterlagen, Protokolle und Aufstellpläne, die für die Umzugsdurchführung benötigt
werden, erstellt das Umzugsmanagement. Diese werden dem AN im PDF-Format elektronisch
zur Verfügung gestellt.
b. Projektleitung
Der AG richtet für den gesamten Umzugszeitraum eine Umzugsleitstelle ein, die durch einen
Mitarbeiter des Umzugsmanagements besetzt ist. Die Umzugsbeauftragten des AG sind
berechtigt, umzugsrelevante Entscheidungen zu treffen und diese zur Ausführung an den AN
weiterzuleiten.
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Ein vom AN für den Umzug benannter, gesamtverantwortlicher Projektleiter oder dessen
Vertretung muss während der gesamten Umzugszeiten anwesend und erreichbar sein. Der
Projektleiter ist zur Annahme und Abgabe von für den AN bindenden Erklärungen berechtigt.
Diese Verpflichtung entfällt mit der Abnahme.
Planung und Steuerung des Personals sowie die Planung und Steuerung der Arbeitsabläufe
obliegen dem verantwortlichen Projektleiter des AN.
c. Gestellung der Packmaterialien
Für alle in der Leistungsbeschreibung angegebenen Leistungen sind folgende Arten von
Packmaterialien zu berücksichtigen.
Die Packmaterialien für die Umzugsgüter, die der AG selbst verpackt, sind vom AN in
genügender Anzahl mindestens 14 Tage vor Umzugsbeginn bereitzustellen.
Anlieferungstermin, Umfang und Anlieferungsort wird dem AN rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Packmittel sind zu den vom Umzugsmanagement vorgegebenen Entnahmestellen, für die
Nutzer in den einzelnen Gebäuden, auf die Stockwerke zu verteilen. Ca. 12 Entnahmestellen
liegen vor.
Überzählige und nach dem Umzug frei gewordene Transport-/Verpackungsmittel sind durch
den AN umgehend einzusammeln und ggf. für den AG kostenneutral zu entsorgen.
Brüchige oder defekte Pack- und Rollmaterialien, welche Schäden oder Verschmutzungen an
den Bodenbelägen, Wänden oder Türschwellen verursachen können, sind umgehend vom AN
von der Umzugsstelle zu entfernen. In Abstimmung mit dem AG sind geeignete
Transportmittel zu wählen.
In der Inventarliste erfasste und zum Umzug zu liefernde Packmaterialien:
1. Spezialbox für Laborgeräte für Laborgroßgeräte
2. Rollcontainer für Technik
und
sonstige Materialien
für Bürotechnik, Labortechnik, EDV-Technik und sperriges
Umzugsgut, inkl. Schaumstoffeinlagen
3. Hartplastikboxen mit 65
Liter
für Kleingeräte und Verbrauchsmaterialien
4. Hartschalenkoffer mit
Schaumstoffeinsatz
für empfindliche Glaskolben
5. Glaskarton für Laborgläser
6. Gefahrgutboxen für Gefahrstoffe (Chemikalien) verschiedener
Klassifizierungen
Chemikalien und säurefeste Plastikboxen
7. Thermo-Box mit 40 Liter für Kühl- und Gefriergut, so dass die vorgegebenen
Temperaturen während des Transportes nicht über- bzw.
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unterschritten werden
8. Aktenrollwagen mit 6 m Ladevolumen für Akten/Bücher (soweit örtlich
möglich)
9. Umzugskarton mit 55 Liter für unempfindliches Umzugsgut
10. Packpapier/Seide zum Verpacken von empfindlichen Umzugsgütern
11. Schaumstoffeinlagen zum Sichern der Geräte in den oben genannten
Verpackungen
12. Luftpolsterfolie zum Verpacken von empfindlichen Umzugsgütern
13. Schock-/Kippindikatoren für die Transportüberwachung der stoßempfindlichen
Geräte
14. Ablösbare Aufkleber zum Kennzeichnen des Umzugsgutes
Bitte planen Sie umweltgerechte Mehrwegverpackungsmaterialien für diesen Umzug ein!
Einwegverpackungsmaterialen sind nach dem Gebrauch vom AN zurück zu nehmen.
d. Kennzeichnung Umzugsgut/ Raum- Aufstellpläne
Zur Kennzeichnung des Umzugsgutes müssen vom AN ausreichend selbstklebende
Spezialetiketten zur Verfügung gestellt werden (ca. 900 Bögen à 12 Etiketten)
Die Etiketten müssen Rückstandsfrei ablösbar, bedruckbar und säurefrei sein. Sie müssen mit
dem unten im Muster vorgegebenen Text bedruckt sein.
Es sind Etiketten in neun verschiedenen Farben geplant.
Die Beschriftung dieser Etiketten erfolgt durch den AG. Umzugsgut, welches durch den AG
gepackt wird, ist von diesem zu kennzeichnen. Umzugsgut, welches vom AN gepackt wird, ist
von diesem mit den vom AG beschrifteten Etiketten zu kennzeichnen.
Gebäude
Etage
Raumnr
Gruppe
Name
Artikel/ Platzierung snummer
Raum- Aufstellpläne
Zum Umzug werden durch das Planungsteam in jeden Raum Aufstellpläne angebracht. Auf
den Aufstellplänen sind für die Laborgeräte und das Umzugsgut
Koordinaten/Platzierungsnummern eingezeichnet. Diese Koordinaten/Platzierungsnummern
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werden vom Nutzer auf den Umzugsetiketten vermerkt. Das Umzugsgut ist an der vorgegeben
Koordinaten-/Platzierungsnummer auf den angegebenen Stellplatz abzustellen.
e. Ein- und Auspackarbeiten
Die komplette Ein- und Auspackleistung des Umzugsguts wird durch den AN durchgeführt.
Unter Packleistung ist das Ein- und Auspacken des Umzugsguts sowie das Abstellen und
Einräumen an dem vom AG vorgegebenen Ort gefordert.
Im Allgemeinen gilt zu den Packarbeiten von Laborgeräten Folgendes:
Die Versuchsaufbauten, Geräte und Gerätegruppen aus den Laboren werden vom AN ein- und
wieder ausgepackt.
Die Verpackung dieser Equipments hat in stoßsicheren, staub- und nässegeschützten
Verpackungen zu erfolgen. Die Verpackung ist je nach Bedarf mit antistatischer
Luftpolsterfolie, Stretch-Folie und Schaumstoff unter Verwendung von Spezialbehältern
vorzunehmen. Die Vorgaben für die Verpackungsarten der Laborgeräte aus der Umzugsgutliste
sind zu beachten.
f. Klassifizierung, Verpackung und Transport von Gefahrgütern/Chemikalien
Zum Versenden von Gefahrgütern auf öffentlichen Straßen müssen diese vom AN nach den
gültigen ADR-Richtlinien klassifiziert werden.
Zur Klassifizierung werden dem AN Bestandslisten im Excel- Format mit der Angabe der
Stoffbezeichnung, CAS-Nr., und der Gebinde- Einheit zur Verfügung gestellt.
Die Klassifizierten Listen müssen dem AG 14 Kalendertage vor Umzugsbeginn vorgelegt
werden.
Die Gefahrgüter müssen von ADR-geschulten Mitarbeitern des ANs aus den
Sicherheitsschränken entnommen, in für den Gefahrgut zugelassene und geprüfte
Verpackungseinheiten verpackt, am Zielort ausgepackt und nach Vorgabe des Nutzers wieder
in die Sicherheitsschränke eingeräumt werden.
Der Transport erfolgt nach den ADR-Richtlinien. Die eingesetzten Fahrer müssen im Besitz einer
gültigen ADR-Bescheinigung sein, die bei Auftragserteilung dem AG vorgelegt werden muss.
Benötigte Begleitpapiere und Transportlisten für die Fracht werden durch den AN erstellt.
g. Verpackung und Transport Kühl- und Gefriergut
Ein Teil des Kühl- und Gefriergutes kann in den Kühl- Gefrierschränken und Truhen verbleiben.
Die Inhalte der Kühlgeräte müssen durch den AN mit Luftkissen in den Schränken/Truhen
gegen Verrutschen gesichert werden, so dass diese während des Transportes in den Schränken
verbleiben können. Es muss sichergestellt sein, dass diese Schränke/Truhen nur stehend
transportiert und nicht gekippt werden.
Ein Teil des Kühl- und Gefriergutes muss aus den Kühl- Gefrierschränken/Truhen
herausgenommen und verpackt werden. Dieses geschieht in Zusammenarbeit mit dem AG. Der
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AN ist hier für das Ein- und Auspacken und für den direkten Transport zuständig. Dieses Kühlund
Gefriergut ist in Thermoboxen aus Styropor zu verpacken und mit einem Warnaufkleber
(Achtung! Kühl- oder Gefriergut. Direkt nach Anlieferung auspacken!) zu beschriften.
Achtung, teilweise handelt es sich beim Kühl- und Gefriergut um Gefahrstoffe (Biologische
Stoffe der Kategorie B, S1).
Die gültigen Transportvorschriften des ADRs sind einzuhalten.
h. Gerätetransporte/ Serviceprovider
Gerätetransporte:
Alle Laborgeräte werden durch den Nutzer zum Umzug freigegeben. Wenn die Geräte
freigegeben sind, werden Sie vom Nutzer bzw. Techniker der Hersteller außer Betrieb
genommen, von den Anschlussmedien getrennt und in transportgerechte Einheiten zerlegt.
Sämtliche Geräte sind einzeln mit umweltverträglichen Materialien transportgerecht durch
den AN zu verpacken, zu kennzeichnen, zu transportieren und am Zielort wieder auszupacken.
Analysegeräte sind erschütterungsarm in gepolsterten Spezialkisten aus Holz, Plastik oder
Aluminium zu transportieren und dürfen nicht gekippt werden.
Die Verpackungseinheiten müssen mit Schock- bzw. Kippindikatoren versehen werden. Dies ist
in einem gesonderten Protokoll an der Ausgangs- und Zielliegenschaft zu dokumentieren und
vom Nutzer gegenzeichnen zu lassen.
Den Laborgeräten zugeordnete EDV wird ebenfalls von AN fachgerecht in Technikrollwannen
ein- und wieder ausgepackt und muss zeitnah zu dem dazugehörenden Gerät transportiert
werden. Am Bestimmungsort müssen die Geräte genau nach Vorgabe der Nutzer positioniert
werden.
Serviceprovider
Für die Installationsarbeiten, sowie das Zerlegen und das Zusammensetzen der Laborgeräte
inkl. der Inbetriebnahme, werden zum Teil vom AG Serviceprovider beauftragt. Bei
Auftragserteilung übergibt der AG dem AN eine Liste mit den beauftragten Serviceprovidern
und deren Installationstermine. Die Geräte sind so zu transportieren, dass keine Verzögerung
im Arbeitsablauf der Serviceprovider entsteht. Die Verpackungs- und Transportzeiten sind
während des Umzuges zeitnah vor Ort mit den Serviceprovidern abzustimmen.
i. De- und Remontagen, Befestigungsarbeiten
Umzugsgut das durch den AN zum Transport demontiert wird, muss durch diesen wieder
remontiert werden. Für Umzugsgut welches an den Wänden befestigt werden muss, bedarf es
für jede Befestigung eine Genehmigung vom AG. Die Gestellung von passenden
Befestigungsmaterialien für Befestigungs-/ Dübel-Arbeiten ist bei der Angebotserstellung zu
berücksichtigen. Die Dübel-Arbeiten sollen im Anschluss an die Hauptumzugsarbeiten
erfolgen.
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ACHTUNG! Zur Ausbringung von einem Massenspektrometer muss eine Trennwand und ein
Labortisch ausgebaut werden. Ein Rückbau ist nicht erforderlich.
j. Vertragen, Beladen, Transport, Entladen und Aufstellen des Umzugsgutes
Der AN ist bei den Vertrage- und Verladearbeiten für den Schutz des Umzugsgutes zuständig.
Das Umzugsgut muss gegen Beschädigungen, Feuchtigkeits- und Frostschäden, Diebstahl und
Einsicht durch dritte Personen geschützt werden. Der AN ist für die Ladungssicherung auf dem
Möbelwagen zuständig.
Dass zu transportierende Umzugsgut soll nach den Vorgaben des AG an der auf dem Etikett
angegebene Zieladresse abgestellt bzw. aufgestellt werden.
Das Mobiliar ist in gebrauchsfertigen Zustand abzustellen. Die Möbel sind ausgerichtet, die
Einlegeböden sind wieder eingelegt, die Schlüssel stecken am Mobiliar. Am gesamten
Umzugsgut sind die Verpackungsreste, Klebebandrückstände und die Umzugsetiketten
komplett zu entfernen.
Die Benutzung der Laufwege, Aufzüge, das Aufstellen von Außenaufzügen und Be-
Entladetätigkeiten mit Kran und Wechselbrücke/Container ist vom AN mit dem AG
abzustimmen.
k. Anbringen und Entfernen der Gebäudeschutzmaßnamen
Gebäudeschutzmaßnahmen, wie das Auskleiden aller zur Nutzung geplanten Aufzüge,
Türrahmenschutz und das Auslegen der Transportwege in den Ausgangsliegenschaften und im
Neubau inkl. das Liefern aller dazu benötigten Materialien, sind vom AN zu erbringen. Der AN
haftet für Beschädigungen, die im Rahmen des Umzugs durch minderwertige oder fehlende
Schutzmaßnahmen oder Unachtsamkeit verursacht werden. Alle für den Innentransport
eingesetzten Transporthilfsmittel müssen über abriebfreie Räder/Rollen verfügen. In
bestimmten Bereichen können Maßnahmen zur Lastverteilung notwendig werden und sind
vom AN in Abstimmung mit dem AG vorzunehmen.
Die Auskleidung aller zur Nutzung geplanten Aufzüge hat vom AN so zu erfolgen, dass keine
Beschädigungen an den Aufzugskabinen, Außenrahmen und Kabinentüren entstehen. Vor dem
Anbringen der Gebäudeschutzmaßnamen hat der AN in Zusammenarbeit mit der
Umzugsleitstelle ein Abnahmeprotokoll zu erstellen und Vorschäden mit Fotos zu
dokumentieren.
Sollte der AN den Einsatz von technischen Hilfsmitteln wie Außenaufzüge oder Hubbühnen im
Innen- und Außenbereich planen, sind auf seine Kosten Schutzmaßnahmen anzubringen.
Für Schäden, die durch Umzugsarbeiten oder vorbereitende Maßnahmen an den Park- und
Rangierflächen, Gebäuden und Einrichtungen entstehen, haftet der AN.
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l. Verpackung und Transport von Reinrauminhalte
Umzugsvolumen der Reinräume
Das Umzugsvolumen aus den Reinräumen beträgt 141,85m. Genaue Angaben zum Umzugsgut
entnehmen Sie bitte der Anlage A Umzugsgutliste.
Arbeitskleidung Reinraum
In den Reinräumen ist der AN verpflichtet, Reinraumkleidung (Ganzkörperanzug, Überschuhe,
Kopfbedeckung und Handschuhe) zu tragen.
Ein- Auspackarbeiten, Packmaterialien und Transport
Die losen Laborinhalte werden durch den AN ein- und ausgepackt. Hierfür müssen vom AN
frisch gereinigte Rollcontainer, Plastikboxen (Handige Jongens), antistatische Luftpolsterfolie
und Stretchfolie verwendet werden.
Die kleinen Laborgeräte müssen durch den AN in antistatische Plastikfolien oder Säcke
verpackt und mit antistatischem Klebeband verklebt werden. Diese Verpackung hat zweimal zu
erfolgen. Die Verpackungen sollten so staubsicher wie möglich erfolgen. Danach müssen die
Geräte in frisch gereinigte Technikwannen mit Deckel verpackt und transportiert werden. Die
Technikwannen müssen zum erschütterungsarmen Transport der Geräte mehrfach mit
Luftpolsterfolie ausgelegt sein.
Die großen Versuchsaufbauten und Gerätegruppen aus den Reinräumen müssen vom AN mit
antistatischer Stretchfolie doppelt eingepackt und verklebt werden.
Während des Transports ist das Umzugsgut gegen Verschmutzung zu schützen.
Das komplette Umzugsgut muss im Neubau vom Schwarzbereich in die Schleuse (Graubereich)
übergeben, dort wird die erste Verpackungsfolie entfernt und weiter in den Reinraum
(Weißbereich) übergeben.
Hier wir die zweite Verpackungsfolie vom Umzugsgut entfernt.
Plastikboxen müssen außen vor der Übergabe in den Graubereich durch den AN gereinigt
werden.
m. Entsorgung und besenreine Übergabe der Ausgangsgebäude
Das zu entsorgende Gut muss nach Güte sortiert und aus den Gebäuden in Container vertragen
werden.
Die Ausgangsliegenschaften müssen dem AG besenrein übergeben werden. Diese Übergabe
wird durch den AN protokolliert. Eventuelle Nachbesserungen werden durch den AN
umgehend veranlasst und ausgeführt.
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5.4 Leistungen des Auftraggebers
Der AG sorgt für folgende Voraussetzungen vor Leistungsbeginn des ANs:
 Die Räumlichkeiten werden am Abgangs- und Zielort entsprechend den terminlichen
Vereinbarungen zu Umzugszwecken frei zugänglich sein.
 Im Zielgebäude ist ein Umzugsleitsystem installiert.
 Das Umzugsgut wird in der vereinbarten Weise bereitstehen und vollständig
gekennzeichnet sein.
 Eine Umzugsleitstelle wird für den gesamten Umzugszeitraum eingerichtet.
5.5 Leistungsende
Das Leistungsende wird in einem Arbeitsschein protokolliert und ist vom AG und AN zu
unterzeichnen.
Im Protokoll ist folgendes festzuhalten:
Das Umzugsgut ist komplett in die neue Liegenschaft verzogen, dort nach den Stellplänen abbzw.
aufgestellt worden, die Ein- und Auspackarbeiten sind vollendet, die Montageleistungen
sind ausgeführt, Leistungen, die eventuell durch Subunternehmer ausgeführt wurden, sind
ebenfalls vollendet.
5.6 Aufsicht AG
Die Durchführung bestimmter Transporte erfolgt unter Aufsicht des AG oder seines
Bevollmächtigten und wird an Hand eines Begleitprotokolls dokumentiert.
Die jeweiligen Ansprechpartner des ANs sind dem AG rechtzeitig vor Beginn des Umzugs,
jeweils mit Telefonnummer, zu benennen und im Umzugshandbuch festzuhalten.
Die erstellten Vorgaben sind vom AN umzusetzen.
6 Angaben zu den Preispositionen
6.1 Pflichtpositionen
Unter Punkt 1.1 bis 1.3 sind die Pflichtpositionen der Preise angegeben. Die Bieter sind hier dazu
verpflichtet, ein Angebot zu diesen Positionen abzugeben.
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6.1.1 Detaillierte Leistungsbeschreibung zu Pos. 1.1
Pos. 1.1 Umzug Labore
Das ermittelte Umzugsvolumen für die Position 1.1 beträgt ca. 1.333 m.
Leistungen AG AN
Gestellung aller benötigten Packmittel und Gebäudeschutzmaterialien X
Anbringen und Entfernen von Gebäudeschutzmaßnamen X
Erstellen und Anbringen von Umzugsetiketten X X
Ein-Auspackarbeiten Dokumentationsarbeitsplatzinhalte X
Ein- /Auspackarbeiten Lagerräume, Teeküchen etc. X
Ein- Auspackarbeiten aller Laborinhalte X
Ein- Auspackarbeiten Laborgeräte und Versuchsaufbauten X
Ein- Auspackarbeiten Kühl- und Gefriergut X
Ein- und Auspackarbeiten Reinrauminhalte X
Transportvorbereitung Mobiliar (Einlegeböden, Schlüssel, etc.) X
Trennen und Verschließen der Anschlussmedien der Laborgeräte X
Transportvorbereitung der Laborgeräte/Versuchsaufbauten X
De-/ Remontagearbeiten und Befestigungsarbeiten X
Demontage einer Raumwand X
Transport von den Bestandsliegenschaften zum Neubau frei Verwendungsstelle X
Gestellung eines Krans zur Ausbringung von Umzugsgut X
De- und Remontage von zwei Fenster mit Rahmen zur Ausbringung von
Umzugsgut (Fenster und Rahmen sind dafür vorgesehen)
X
Aufstellen des Mobiliars nach Raumplänen/ Vorgabe AG X
Transportnachbereitung Mobiliar (Einlegeböden, Schlüssel, Ausrichten, etc.) X
Aufbau, Medienanschluss und Wiederinbetriebnahme der Laborgeräte X
Rückführung der Packmittel X
Gestellung der unten angegebenen Packmaterialien:
Zum Teil kann das Packmaterial im Wechseleinsatz eingesetzt werden. Die Anzahl der
geplanten Packmittel und der Wechseleinsatz ist in der Anlage B (Ressourcenplan) anzugeben.
Bitte beachten Sie die Anzahl der geforderten Packmittel 14 Tage vor Umzugsbeginn.
Artikel Gestellung AN Anlieferung
Spezialbox für Laborgeräte 131 Zum Umzug
Technikrollcontainer/ Rollcontainer für
sonstige Materialien
627 Zum Umzug
Schaumstoffeinlagen für Rollcontainer, Set 250 Zum Umzug
Hartplastikboxen mit 60 Liter Ladevolumen 421 Zum Umzug
Hartschalenkoffer mit Schaumstoffeinsatz 57 Zum Umzug
Glaskarton inkl. Glaseinsätze 40 Zum Umzug
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Thermo Box mit 40 Liter Ladevolumen 56 Zum Umzug
Umzugskartons mit 55 Liter Ladevolumen 457 14 Tage vor Umzugsbeginn
Packpapier/Seide Kg 120 14 Tage vor Umzugsbeginn
Luftpolsterfolie, Rolle mit 50 m 4 14 Tage vor Umzugsbeginn
Schockindikatoren/Kippindikatoren 130 Zum Umzug
Bögen Aufkleber à 12 Label 900 14 Tage vor Umzugsbeginn
Antistatische Luftpolsterfolie, Rolle mit 50 m 2 14 Tage vor Umzugsbeginn
Antistatische Stretchfolie, Rolle 8 Zum Umzug
Antistatische Folie, Rolle mit 50m + Klebeband 6 Zum Umzug
Antistatische Foliensäcke + Klebeband 110 Zum Umzug
Sonstige Kleinmaterialien Nach Bedarf Zum Umzug
Gebäudeschutzmaterialien Nach Bedarf 1 Tag vor Umzugsbeginn
Bitte füllen Sie zu dieser Leistungsbeschreibung das Preisblatt zu Position 1.1 (Anlage I) aus.
6.1.2 Detaillierte Leistungsbeschreibung zu Pos. 1.2
Pos. 1.2 Klassifizierung von Gefahrgütern nach dem gültigen ADR/RID zum Transport von
Gefahrgut über Straße und das Verpacken der Gefahrgüter in zugelassene
Transportverpackungen, Transport nach den ADR-Richtlinien inkl. der dazu gehörenden
Dokumentation.
Die Anzahl der Gefahrstoffe, beziehungsweise das Gesamtvolumen (Liter/Kilogramm) für die
Position 1.2 entnehmen Sie bitte der Anlage A.1 Gefahrstoff-/Chemikalienliste der UHH. Es
handelt sich ca. um 127 Stoffe.
Leistungen AG AN
Klassifizierung je Gefahrstoff bei Angabe von CAS-Nr, Hersteller,
Produktnummer und Gebinde- Einheit durch AG.
X
Einpacken der Gefahrgüter X
Erstellen und Anbringen von Umzugsetiketten und
Gefahrgutkennzeichnung
X
Transport inkl. der Dokumentation X
Auspacken der Gefahrgüter X
Abstellen der Gefahrgüter in den vom Nutzer vorgegebenen
Standort
X
Rückführung der Packmittel X
Gestellung der unten angegebenen Packmaterialien:
Bei allen einzusetzenden Packmaterialien ist ein Wechseleinsatz möglich. Die Anzahl der
geplanten Packmittel und der Wechseleinsatz ist in der Anlage B (Ressourcenplan) anzugeben.
Artikel Gestellung AN Anlieferung
Gefahrgutboxen/Kartonagen 40 Zum Umzug
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Packpapier/Seide Kg 25 Zum Umzug
Bögen Aufkleber à 12 Label 10 Zum Umzug
Zubehör wie Klebeband, Vermiculite,
Plastiksäcke, Gefahrgutaufkleber etc.
1 Zum Umzug
Bitte füllen Sie zu dieser Leistungsbeschreibung das Preisblatt zu Position 1.2 (Anlage I) aus.
6.1.3 Detaillierte Leistungsbeschreibung zu Pos. 1.3
Pos. 1.3 Entsorgung des Inventars und Restinhalten sowie besenreine Übergabe der Gebäude
an den AG
Ein Teil des Inventars muss entsorgt werden. Bieten Sie hier das Vertragen des Inventars in
durch den AN zu stellende Entsorgungscontainer an.
Die folgenden Gebäude sind besenrein zu übergeben und beinhalten die folgenden Volumina
an Entsorgungsgut.
Das ermittelte Entsorgungsvolumen zur Pos. 1.3 beträgt ca. 107,18 m. Die vom Umzug
betroffene Gesamtfläche zur besenreinen Übergabe der Pos. 1.3 beträgt ca. 3.243,49m.
Gebäude 9, 9A 9,53 m 557,27 m
Gebäude 11A-C 97,44 m 2.335,21 m
Gebäude F88 0,2 m 351,01 m
Leistungen AG AN
Gestellung aller benötigten Gebäudeschutzmaterialien X
Anbringen und Entfernen von Gebäudeschutzmaßnamen X
Vertragen aus den Gebäuden zum Container X
Containergestellung und Transport X
Entsorgungskosten Tonnage/Kilogramm nach Wiegeschein X
Besenreine Übergabe der oben genannten Gebäude X
Gestellung von Etiketten mit der Beschriftung Entsorgung in
ausreichender Anzahl
X
Bitte füllen Sie zu dieser Leistungsbeschreibung das Preisblatt zu Position 1.3 (Anlage I) aus
6.2 Optionale Positionen
Unter Punkt 2.1 bis 2.3 sind die optionalen Preispositionen angegeben. Der AN hat keinen
Anspruch auf die Wahrnehmung aller unter Pos. 2.1 bis 2.3 genannten optionalen Leistungen.
Die optionalen Preispositionen gehen nicht in die Bewertung der Angebote ein.
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6.2.1 Detaillierte Leistungsbeschreibung zu Pos. 2.1
Pos. 2.1 Transportversicherungen
Ein Teil des Umzugsguts soll eventuell zum Wiederbeschaffungs-/Neuwert versichert werden.
Der genaue Wert des Umzugsguts wird anhand einer Umzugsgutliste mit Wertangaben zur
Eindeckung der Versicherungspolice an den AN übermittelt.
Bieten Sie im Preisblatt den Promillesatz zur Eindeckung einer Transportversicherung zum
Wiederbeschaffungs-/Neuwert an.
Bitte füllen Sie zu dieser Leistungsbeschreibung das Preisblatt zu Position 2.1 (Anlage J) aus.
6.2.2 Detaillierte Leistungsbeschreibung zu Pos. 2.2
Pos. 2.2 Einzelpreise für Zusatzarbeiten/Kubikmeter-Preise
Eventuell fallen im Rahmen des Umzugs optionale Umzugsleistungen an. Diese werden nach
Beauftragung durch den AG anhand der beigefügten Anlage J vergütet. (Einzelpreise für
Umzugsdienstleistungen).
Durch eine nicht termingerechte Übergabe des Neubaus kann Sonntags- und Feiertagsarbeit
anfallen.
Geben Sie unter der Position 2.2.2 die anfallenden Zuschläge in Prozent auf die Personalkosten
an. Diese Zuschläge werden anhand von Arbeitszeitnachweisen vergütet.
Bitte füllen Sie zu dieser Leistungsbeschreibung das Preisblatt zu Position 2.2 (Anlage J) aus.
6.2.3 Detaillierte Leistungsbeschreibung zu Pos. 2.3
Pos. 2.3 Zusatzkosten/Fehlfracht bei einer Umzugsterminverschiebung ab dem 28. Kalendertag
vor Umzugsbeginn.
Pauschale Fehlfracht bei einer Umzugsterminverschiebung ab dem 28. Kalendertage vor
Umzugsbeginn in vier Zeitabschnitte aufgeteilt. Geben Sie die Fehlfracht für die Positionen 1.1
und 1.2 an. Die anderen Positionen sind von dem Anspruch der Fehlfracht ausgeschlossen.
Leistungen AG AN
Fehlfracht für Umzugsterminverschiebung vom 28. bis 22.
Kalendertag vor Umzugsbeginn
X
Fehlfracht für Umzugsterminverschiebung vom 21. bis 15.
Kalendertag vor Umzugsbeginn
X
Fehlfracht für Umzugsterminverschiebung vom 14. bis 8.
Kalendertag vor Umzugsbeginn
X
Fehlfracht für Umzugsterminverschiebung vom 7. bis 1 Kalendertag
vor Umzugsbeginn
X
Bitte füllen Sie zu dieser Leistungsbeschreibung das Preisblatt zu Position 2.3 (Anlage J) aus.
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7 Anlagen
Anlagen zur Leistungsbeschreibung
A Inventarliste
A.1 Chemikalienliste
B Vordruck Ressourcenplan
C Angebotsvordruck
D Vordruck Kostenplan
E Referenzen
F Bietergemeinschaft
G Gebäudedatenblatt
G1.1 Gebäudepläne Ausgangsliegenschaften Jungiusstraße 9 und 9A
G1.2 Gebäudepläne Ausgangsliegenschaften Jungiusstraße 11A-C und Falkenried 88
G2 Gebäudepläne Neubau
H Umweltkriterien
I Preisblätter zu den Positionen 1.1,1.2 und 1.3
J Preisblätter zu den Positionen 2.1, 2.2 und 2.3
K Geheimhaltungserklärung UHH
L Erklärung zur Tariftreue und Mindestlohn
M Besichtigungsbestätigung
N HmbBewBed 5.2016
O HmbZVB
P Kennzeichnungszettel
Q Bewertungsmatrix
Die Anlagen B, C, D, E, F, H, I, J, K, L, M, P sind dem Angebot ausgefüllt beizufügen.
Vom Bieter zu erstellende Anlagen die dem Angebot beizufügen sind.
1. Durchführungskonzept
2. Umweltzertifikat nach DIN EN ISO 14001 oder vergleichbar
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Universitaet-Hamburg/2017/04/1912454.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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