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Ausschreibung: Werbe- und Marketingdienstleistungen - DE-Magdeburg
Werbe- und Marketingdienstleistungen
Dokument Nr...: 112042-2017 (ID: 2017032509093925773)
Veröffentlicht: 25.03.2017
*
  DE-Magdeburg: Werbe- und Marketingdienstleistungen
   2017/S 60/2017 112042
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK Sachsen-Anhalt
   Lüneburger Str. 4
   Magdeburg
   39106
   Deutschland
   Telefon: +49 391287-845327
   E-Mail: [1]katja.wartenberg@san.aok.de
   NUTS-Code: DEE03
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://san.aok.de/
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do
   ?method=search&searchString=%22CXP4YRAY4C2%22
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Sozialwesen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Werbeagenturleistungen.
   Referenznummer der Bekanntmachung: AOK SAN 2017-0001
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79340000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand der Vergabe sind Kreativleistungen für die AOK
   Sachsen-Anhalt, die im Wesentlichen Betreuungs- und
   Umsetzungsleistungen für den Unternehmensauftritt der Auftraggeberin,
   zielgruppenspezifische Kampagnen sowie Beratungsleistungen hinsichtlich
   der Markenführung/-weiterentwicklung und Kommunikationsstrategie
   einschließen. Diese werbliche Kampagnenführung reicht über die Planung,
   Entwicklung, Gestaltung bis zur Analyse der Werbemaßnahmen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 800 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEE03
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die AOK Sachsen-Anhalt vergibt zum 1.7.2017 die Marketing- und
   Werbedienstleistungen zur Entwicklung und Organisation ihres
   Kommunikationsauftritts an eine Werbeagentur als Auftragnehmer. Der
   Auftragnehmer tritt dabei gegenüber ihren Subunternehmern und
   Lieferanten als Generalunternehmerin auf. Zu den Aufgaben des
   Auftragnehmers gehören die Kommunikationsberatung, -betreuung und
   -umsetzung inklusive der Kommunikationsstrategischen Beratung und
   Betreuung, Kreation, inklusive der Entwicklung und Umsetzung
   marktgerechter Kreativkonzepte und regionalen Adaptionsleistungen und
   Umsetzung vertriebsunterstützender Kommunikationsmaßnahmen.
   Die mit den genannten Aufgaben einhergehenden Rechte und Pflichten des
   Auftragnehmers sind in einer Rahmenvereinbarung geregelt, die von der
   Auftraggeberin mit nur einem Auftragnehmer (Agentur) geschlossen wird.
   Die Agentur wird damit zur Generalunternehmerin. Auf Basis der
   Rahmenvereinbarung werden Einzelaufträge an die Agentur vergeben.
   Die so zu entwickelnde Kampagne, basierend auf den Markenwerten der
   AOK  Die Gesundheitskasse, soll in den Jahren 2017  2018 die
   Attraktivität bei potentiellen Kunden steigern und gleichzeitig
   AOK-Kunden in ihrer Krankenkassenwahl bestätigen. Für die zu
   entwickelnde integrierte Kampagne sind mindestens die Kanäle, Online,
   Out-of-Home und Print zu nutzen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/07/2017
   Ende: 30/06/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag kann einmalig durch die Auftraggeberin um weitere 2 Jahre
   verlängert werden.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bieter werden  falls mehr
   als die vorgesehene Höchstzahl an Teilnahmeanträgen geeigneter Bewerber
   eingeht  unter allen geeigneten Bewerbern auf Basis der im Rahmen der
   Teilnahmeanträge vorzulegenden Eignungsnachweise ausgewählt. Hierzu
   werden für die jeweiligen Teilnahmeanträge Gesamtpunktzahlen ermittelt,
   wobei die Bewertung umso besser ausfällt, je höher die Gesamtpunktzahl
   ist.
   Zu diesem Zweck wird jedes der einzelnen nachfolgend genannten
   Kriterien / Unterkriterien mit einer Punktzahl wie folgt bewertet: 1.
   Hauptkriterium: Unternehmen / Qualifikation des vorgesehenen Teams
   (gesamt max. 15 Punkte)  Unterkriterien: Durchschnittlicher Umsatz in
   den letzten 3 Jahren in Europa (max. 5 Punkte), Durchschnittliche
   Mitarbeiterzahl im Kreativbereich in den letzten 3 Jahren (max. 3
   Punkte), Qualifikation des zuständigen Teams (max. 7 Punkte) 2.
   Hauptkriterium: Referenzprojekte Kreation gesamt max. 40 Punkte) 
   Unterkriterien: Strategischer Planungsansatz Projekt I (max. 10
   Punkte), Kreation und Umsetzungsqualität Projekt I (max. 6 Punkte),
   Belegbare Leistungskennzahlen Projekt I (max. 4 Punkte), Strategischer
   Planungsansatz Projekt II (max. 10 Punkte), Kreation und
   Umsetzungsqualität Projekt II (max. 6 Punkte), Belegbare
   Leistungskennzahlen Projekt II (max. 4 Punkte) 3. Hauptkriterium:
   Qualität der Bewerbungsunterlagen (gesamt max. 5 Punkte) 
   Unterkriterien: Form und Anmutung (max. 1 Punkt), Struktur und
   Übersichtlichkeit (max. 1 Punkt), Verständlichkeit (max. 1 Punkt),
   Aktualität (max. 2 Punkte) 4. Hauptkriterium: Kurzkonzept (gesamt max.
   40 Punkte)  Unterkriterien: Strategischer Planungsansatz (max. 10
   Punkte), Kreation und Umsetzungsqualität (max. 10 Punkte),
   Aufmerksamkeitsstärke und Informationsvermittlung (max. 10 Punkte),
   Umsetzung, Originalität und emotionale Ansprache (max. 10 Punkte).
   Die so ermittelten Punktzahlen für die Hauptkriterien werden im
   addiert. Die maximale Punktzahl beträgt 100. Auf die Vergabeunterlagen
   und die dortigen Ausführungen wird verwiesen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der angegebene Gesamtwert stellt keine Garantie dafür dar, dass dieser
   im Rahmen der gesamten Vertragsumsetzung (2 + 2 Jahre) erreicht oder
   überschritten wird. Insoweit stellt der angegebene Gesamtwert einen
   Orientierungswert dar, der zugleich das Überschreiten der maßgeblichen
   vergaberechtlichen Schwellenwerte anzeigt.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 21/04/2017
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 05/05/2017
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/06/2017
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die vorgesehene Leistung wird im Verhandlungsverfahren mit
   Teilnahmewettbewerb vergeben. Es erfolgt damit ein vorgeschalteter
   Teilnahmewettbewerb. Die erforderlichen Teilnahmeanträge nebst
   Unterlagen können elektronisch nach Registrierung abgerufen werden und
   haben der Auftraggeberin bis zum 21.4.2017 um 12:00 Uhr in Papierform
   zuzugehen.
   Die Auftraggeberin wird nach den in dieser Bekanntmachung aufgeführten
   Kriterien eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten
   Bewerber zur Verhandlung auffordern. Auf die Vergabeunterlagen wird
   verwiesen.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YRAY4C2.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Str. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ...
   § 160 GWB Einleitung, Antrag:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabe-unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   § 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit:
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß
   in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   7 / 7
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   21/03/2017
References
   1. mailto:katja.wartenberg@san.aok.de?subject=TED
   2. https://san.aok.de/
   3. https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YRAY4C2%22
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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