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Ausschreibung: Notrufsäulen - DE-Hannover
Notrufsäulen
Dokument Nr...: 111695-2017 (ID: 2017032509045925425)
Veröffentlicht: 25.03.2017
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DE-Hannover: Notrufsäulen
2017/S 60/2017 111695
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Logistik Zentrum Niedersachsen
Hannover
Deutschland
E-Mail: [1]michaela.wille@lzn.de
NUTS-Code: DE929
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.lzn.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do
?method=search&searchString=%22CXQ6YYHY6U2%22
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: zentrale Beschaffungsstelle des Landes Niedersachsen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Umrüstung Notrufsäulendeckel in dreiteilige Kunststoffdeckel gem.
Leistungsbeschreibung.
Referenznummer der Bekanntmachung: 0001-SAM / 2017 - 03.42
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32552120
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Lieferung von Kunststoffdeckeln für
NRS-Schächte, Austausch der vorhandenen Betondeckel gegen die
Kunststoffdeckel (einschl. erforderlicher Verkehrssicherungsmaßnahmen)
und Entsorgung der Betondeckel für die Niedersächsische Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr in Hannover.
Weitere Einzelheiten zur Art und Umfang der Lieferleistung sowie die
näheren Details sind der Leistungsbeschreibung Technischer Teil (Teil
B) sowie der beigefügten Ausführungsbeschreibung und dem
Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Der Auftrag soll bis spätestens 38. KW 2017 abgeschlossen sein.
Auftraggeber und Vertragspartner ist das Land Niedersachsen, vertreten
durch das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) in Hann. Münden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE9
Hauptort der Ausführung:
Niedersachsen.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftrag umfasst die Lieferung von Kunststoffdeckeln für
NRS-Schächte, Austausch der vorhandenen Betondeckel gegen die
Kunststoffdeckel (einschl. erforderlicher Verkehrssicherungsmaßnahmen)
und Entsorgung der Betondeckel für die Niedersächsische Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr in Hannover.
Weitere Einzelheiten zur Art und Umfang der Lieferleistung sowie die
näheren Details sind der Leistungsbeschreibung Technischer Teil (Teil
B) sowie der beigefügten Ausführungsbeschreibung und dem
Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Der Auftrag soll bis spätestens 38. KW 2017 abgeschlossen sein.
Auftraggeber und Vertragspartner ist das Land Niedersachsen, vertreten
durch das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) in Hann. Münden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Tagen: 1
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen
(ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes
Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem
Abschnitt, den Abschnitten Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit und Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen)
beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft
zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer
Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die
hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit
dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen
Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft
vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum
Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den
Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer
Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der
zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen
(Eignungsleihe). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen
Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den
Abschnitten Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit bezeichneten
Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in
dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der
Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft.
Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils
auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ferner sind auf Verlangen der Vergabestelle bis zur
Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen
der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen
hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf
sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der
benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann
(Verpflichtungserklärung).
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im
Einzelnen:
Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den
Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen),
ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,
ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Subunternehmen,
ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten
Dritten.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des
Umsatzes sind im Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil
enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich
Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten drei Jahren
erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und
Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des
Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl.
Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im
Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil enthalten. (siehe
Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und
Umweltstandards (siehe Vordruck Angaben zur Firma und zum
Firmenprofil),
Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/04/2017
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 02/06/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 27/04/2017
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von
Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen
(Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz NTVergG) in Kraft
getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und
sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das
NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-
Dienst- und Lieferleistungen einschließlich Dienstleistungen im
Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPNV) ab einem geschätzten
Auftragswert von 10 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Verordnung
über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der
Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen
Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 3
des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und
Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der
Fassung vom 01. Juli 2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB
verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck Angaben
zur Firma und zum Firmenprofil.
Das schriftliche Angebot ist als solches zu kennzeichnen und bis zum
Ablauf der Angebotsfrist bei der angegebenen Adresse (Kontaktstelle) in
einem fest verschlossenen fensterlosen Umschlag einzureichen (§ 53 Abs.
5 VgV). Dieser Umschlag ist mit dem den Vergabeunterlagen beigefügten
Angebotsaufkleber mit der Aufschrift: Angebotsunterlagen im
Vergabeverfahren, Nicht vor Submissionstermin öffnen! von außen
sichtbar zu kennzeichnen. Der Umschlag ist zu adressieren an das
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb Außenstelle Hannover,
Podbielskistr. 166, 30177 Hannover.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des
Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht
erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt,
sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die
Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine
Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige
Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere
für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die
eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig
abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese
Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten zum
Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht
absehbaren Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das
Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts-
und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein
Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein
Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Die Vergabeunterlagen können ab sofort elektronisch unter
[4]http://vergabe.niedersachsen.de nach kostenfreier Registrierung
kostenlos heruntergeladen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHY6U2.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postfach
Lüneburg
21310
Deutschland
Fax: +49 4131152943
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von
Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf
Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4
GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr
als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach
Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf
der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10
Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134
GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch
den Auftraggeber, § 134 GWB.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
erkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postfach
Lüneburg
21310
Deutschland
Fax: +49 4131152943
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/03/2017
References
1. mailto:michaela.wille@lzn.de?subject=TED
2. http://www.lzn.de/
3. https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXQ6YYHY6U2%22
4. http://vergabe.niedersachsen.de/
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