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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Berlin
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 110393-2017 (ID: 2017032409264024903)
Veröffentlicht: 24.03.2017
*
DE-Berlin: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2017/S 59/2017 110393
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Straße 31
Berlin
10178
Deutschland
Kontaktstelle(n): Sonja van der Ploeg
E-Mail: [1]vergabestelle@bv.aok.de
Fax: +49 30346462777
NUTS-Code: DEA52
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.aok.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
2017-03-21-PLO.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Unterstützung des AOK Bundesverband bei der konzeptionellen
Entwicklung und Weiterentwicklung von Struktur- und
Navigationskonzepten, Beratung sowie Web-Designvorschläge für das
Online-Angebot der AOK im Rahmen der vereinbarten AOK Portalstrategie.
Qualitätssicherung in der Umsetzung aktueller Projekte sowie der
Weiterentwicklung bisher erarbeiteten Konzepte.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 650 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Aufgrund der jeweiligen Erkenntnisse und der getroffenen Entscheidungen
ist für den Prozess der Umsetzung sowohl in technischer als auch
prozessualer Sicht Unterstützung in folgenden Bereichen erforderlich:
Erstellen von nutzerzentrieten Konzepten für die Umsetzung von
Anforderungen an Onlineangebote,
Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Konzeptes zur
Lokalisierung und Regionalisierung,
Entwicklung/Weiterentwicklung des Designs für das jeweilige
redaktionelle Angebot (Portal, Kampagne, AOK-Programm, Coach, etc.),
Qualitätssicherung der technischen Umsetzung von Konzepten und
Designs, Anpassung von Designs,
Definieren von Vorgaben für die Durchführung von Usability-Tests,
Konzeptionelle Adaption von Begleitforschungsergebnissen,
Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Metadatenkonzeptes,
Review der Redaktionskonzepte,
Weiterentwicklung des Konzeptes zur dynamischen Ausspielung von
Inhalten,
Weiterentwicklung der Instrumente zur digitalen Markenführung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten
einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:
Gem. § 14 Abs. 4 Ziff. 2b) VgV kann der öffentliche Auftraggeber
Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben,
weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
I. Weiterverwendung der bisher speziell für die IT-Infrastruktur der
AOK erarbeiteten Konzepte und Logik
Diese Anforderungen können nur durch die Firma dimensional GmbH erfüllt
werden, da diese durch die bisher erbrachten Leistungen ausschließlich
über die zur Erbringung der Leistung erforderlichen Kenntnisse der
speziellen AOK-Anforderungen verfügt. Insbesondere die bisher
erbrachten konzeptionellen Leistungen zur Umsetzung eines Design- und
Strukturkonzeptes verschaffen der Firma einmalige Detailkenntnisse:
Einmaliges Konzept zur Umsetzung der Lokalisierung und
Regionalisierung für ein regional differenziertes Onlineangebot unter
dem Dach einer Marke,
In Deutschland einmalige Konzeption zur Umsetzung von regionalen und
universellen Content auf einem technischen System mit 12 Mandanten für
die aok.de.
II. einzigartiges Fachwissen und Know-how
Weiterhin verfügt Dimensional über einzigartige Kenntnisse der neusten
Online-Design-Entwicklungen. Der verantwortliche Projektleiter ist
neben seiner Tätigkeit für die dimensional GmbH
Professor für das Lehrgebiet Interaktive Medien, Audiovisuelle
Gestaltung, Informationsarchitektur im Fachbereich Gestaltung der
Fachhochschule Aachen. Das Fachwissen der Projektleitung ist durch
seine Lehrtätigkeit kombiniert mit praktischen Erfahrungen einzigartig.
Er hat den Bundesverband auch schon früher zu konzeptionellen Design-
und Navigationsfragen beraten. Diese Konstellation der engen Verzahnung
neuster wissenschaftlicher Expertise mit pragmatischer
Umsetzungserfahrung von Onlineprojekten in einem Unternehmen ist
einmalig. Dies ist insbesondere für die Akzeptanz von übergeordneten
einheitlichen Lösungen anstelle von vielen regional differenzierten
Umsetzungen besonders wichtig und dient der Stärkung der Marke AOK.
Besonders hervorzuheben ist die umfangreiche Erfahrung von dimensional
bei der Umsetzung von Online-Projekten im Gesundheitswesen. Zu den
Referenzen zählen das IQWiG (Institut für Qualität und
Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen), die Zentrale für Qualität in
der Pflege, die Medizinische Hochschule Hannover, die Bertelsmann
Stiftung sowie diverse Krankenkassen und soziale Einrichtungen mit
elektronisch gestützten Beratungsangeboten.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
Konzessionsvergabe:
20/03/2017
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Dimensional GmbH
Köln
Deutschland
NUTS-Code: DE
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 650 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
...
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
...
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den
Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den
Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 168 GWB
...
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ....
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/03/2017
References
1. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
2. http://www.aok.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
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