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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Berlin
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 110393-2017 (ID: 2017032409264024903)
Veröffentlicht: 24.03.2017
*
  DE-Berlin: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2017/S 59/2017 110393
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK-Bundesverband GbR
   Rosenthaler Straße 31
   Berlin
   10178
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Sonja van der Ploeg
   E-Mail: [1]vergabestelle@bv.aok.de
   Fax: +49 30346462777
   NUTS-Code: DEA52
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.aok.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   2017-03-21-PLO.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Unterstützung des AOK  Bundesverband bei der konzeptionellen
   Entwicklung und Weiterentwicklung von Struktur- und
   Navigationskonzepten, Beratung sowie Web-Designvorschläge für das
   Online-Angebot der AOK im Rahmen der vereinbarten AOK Portalstrategie.
   Qualitätssicherung in der Umsetzung aktueller Projekte sowie der
   Weiterentwicklung bisher erarbeiteten Konzepte.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 650 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE3
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Aufgrund der jeweiligen Erkenntnisse und der getroffenen Entscheidungen
   ist für den Prozess der Umsetzung  sowohl in technischer als auch
   prozessualer Sicht  Unterstützung in folgenden Bereichen erforderlich:
    Erstellen von nutzerzentrieten Konzepten für die Umsetzung von
   Anforderungen an Onlineangebote,
    Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Konzeptes zur
   Lokalisierung und Regionalisierung,
    Entwicklung/Weiterentwicklung des Designs für das jeweilige
   redaktionelle Angebot (Portal, Kampagne, AOK-Programm, Coach, etc.),
    Qualitätssicherung der technischen Umsetzung von Konzepten und
   Designs, Anpassung von Designs,
    Definieren von Vorgaben für die Durchführung von Usability-Tests,
    Konzeptionelle Adaption von Begleitforschungsergebnissen,
    Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Metadatenkonzeptes,
    Review der Redaktionskonzepte,
    Weiterentwicklung des Konzeptes zur dynamischen Ausspielung von
   Inhalten,
    Weiterentwicklung der Instrumente zur digitalen Markenführung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten
            einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
   Erläuterung:
   Gem. § 14 Abs. 4 Ziff. 2b) VgV kann der öffentliche Auftraggeber
   Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben,
   weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
   I. Weiterverwendung der bisher speziell für die IT-Infrastruktur der
   AOK erarbeiteten Konzepte und Logik
   Diese Anforderungen können nur durch die Firma dimensional GmbH erfüllt
   werden, da diese durch die bisher erbrachten Leistungen ausschließlich
   über die zur Erbringung der Leistung erforderlichen Kenntnisse der
   speziellen AOK-Anforderungen verfügt. Insbesondere die bisher
   erbrachten konzeptionellen Leistungen zur Umsetzung eines Design- und
   Strukturkonzeptes verschaffen der Firma einmalige Detailkenntnisse:
    Einmaliges Konzept zur Umsetzung der Lokalisierung und
   Regionalisierung für ein regional differenziertes Onlineangebot unter
   dem Dach einer Marke,
    In Deutschland einmalige Konzeption zur Umsetzung von regionalen und
   universellen Content auf einem technischen System mit 12 Mandanten für
   die aok.de.
   II. einzigartiges Fachwissen und Know-how
   Weiterhin verfügt Dimensional über einzigartige Kenntnisse der neusten
   Online-Design-Entwicklungen. Der verantwortliche Projektleiter ist
   neben seiner Tätigkeit für die dimensional GmbH
   Professor für das Lehrgebiet Interaktive Medien, Audiovisuelle
   Gestaltung, Informationsarchitektur im Fachbereich Gestaltung der
   Fachhochschule Aachen. Das Fachwissen der Projektleitung ist durch
   seine Lehrtätigkeit kombiniert mit praktischen Erfahrungen einzigartig.
   Er hat den Bundesverband auch schon früher zu konzeptionellen Design-
   und Navigationsfragen beraten. Diese Konstellation der engen Verzahnung
   neuster wissenschaftlicher Expertise mit pragmatischer
   Umsetzungserfahrung von Onlineprojekten in einem Unternehmen ist
   einmalig. Dies ist insbesondere für die Akzeptanz von übergeordneten
   einheitlichen Lösungen anstelle von vielen regional differenzierten
   Umsetzungen besonders wichtig und dient der Stärkung der Marke AOK.
   Besonders hervorzuheben ist die umfangreiche Erfahrung von dimensional
   bei der Umsetzung von Online-Projekten im Gesundheitswesen. Zu den
   Referenzen zählen das IQWiG (Institut für Qualität und
   Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen), die Zentrale für Qualität in
   der Pflege, die Medizinische Hochschule Hannover, die Bertelsmann
   Stiftung sowie diverse Krankenkassen und soziale Einrichtungen mit
   elektronisch gestützten Beratungsangeboten.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die
   Konzessionsvergabe:
   20/03/2017
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Dimensional GmbH
   Köln
   Deutschland
   NUTS-Code: DE
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 650 000.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 135 GWB
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   ...
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   ...
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
   Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den
   Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den
   Zuschlag erhalten soll, umfassen.
   § 168 GWB
   ...
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ....
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22/03/2017
References
   1. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
   2. http://www.aok.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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