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Ausschreibung: Korvetten und Patrouillenboote - DE-Koblenz
Korvetten und Patrouillenboote
Dokument Nr...: 110855-2017 (ID: 2017032409180324219)
Veröffentlicht: 24.03.2017
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  DE-Koblenz: Korvetten und Patrouillenboote
   2017/S 59/2017 110855
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Diese Bekanntmachung fällt unter: Richtlinie 2009/81/EG(Verteidigung)
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der
   Bundeswehr (BAAINBw)
   Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
   Kontaktstelle(n): S2.1
   56073 Koblenz
   Deutschland
   E-Mail: [1]baainbws2.1@bundeswehr.org
   Fax: +49 26140026202
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
   [2]http://www.baainbw.de
   Adresse des Beschafferprofils: [3]http://www.baainbw.de
   Elektronischer Zugang zu Informationen: [4]http://www.baainbw.de
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Verteidigung
   1.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
   anderer Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag
   anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
   Nachbau von 5 Korvetten der Klasse K130.
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Lieferauftrag
   Kauf
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   Hamburg.
   NUTS-Code DE600
   II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem (DBS)
   II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Im Zeitraum 2001 bis 2012 wurden für die deutsche Marine 5 Korvetten
   der Klasse K130 beschafft. Bei der hier zu vergebenden Leistung sollen
   im Rahmen eines Nachbaus 5 weitere, grundsätzlich baugleiche,
   obsoleszenzbereinigte Korvetten der Klasse 130 zur Deckung eines
   zwingenden Bedarfs geliefert werden und gleichzeitig die
   Obsoleszenzbeseitigung bei den vorhandenen Korvetten (Harmonisierung
   des Bauzustands) durchgeführt werden.
   II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   35511300
   II.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
   II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
   Wert: 0,01 EUR
   ohne MwSt
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung einer
   Auftragsbekanntmachung / eines Aufrufs zum Wettbewerb
   Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige
   Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß
   Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG
   Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
   Gründen nur von einem bestimmten Bieter ausgeführt werden: technische
   Gründe
   Zusätzliche Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen, deren
   Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: ja
   Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige
   Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
   Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Aufgrund aktueller, der Bundesrepublik Deutschland erstmals am
   20.7.2016 im Entwurf übermittelter NATO-Forderungen (Entwurf NATO
   capability targets 2017  Germany) ist die Bundeswehr verpflichtet, 5
   Korvetten, teilweise in höchster Einsatzbereitschaft, bereit zu
   stellen. Diese geänderte Schwerpunktsetzung in der Planung (die
   ursprüngliche Planung sah die Bedarfsdeckung für 5 weitere Korvetten ab
   dem Jahre 2030 vor) ist auf die veränderte sicherheitspolitische Lage,
   wie sie im Sicherheitspolitischen Weißbuch Ausgabe Oktober/2016 mit den
   dort neu formulierten Aufträgen und Aufgaben der Bundeswehr zum
   Ausdruck kommt, zurückzuführen. Die kurzfristig erforderliche
   Bedarfsdeckung ist unter Zugrundelegung des vorgegebenen Zeitrahmens
   bei gleichzeitiger Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und
   Sparsamkeit, gerade auch im Betrieb nur dann zielführend möglich, wenn
   sie mit weitestgehend baugleichen Korvetten der bereits vorhandenen K
   130 erfolgt und kein neues System eingeführt wird. Die Einhaltung des
   Lieferdatums ist aufgrund der o. a Verpflichtungen der Bundesrepublik
   Deutschland ein essentieller Bestandteil der Leistung selbst. Ein
   schneller Projektablauf und die umfassende Versorgungs- und
   Einsatzreife sind nur zu realisieren, wenn durch eine grundsätzlich
   baugleiche, aber obsoleszenzbereinigte Nachbeschaffung und
   gleichzeitige Obsoleszenzbeseitigung bei den vorhandenen Korvetten
   (Harmonisierung des Bauzustands), der personelle, materielle und auch
   zeitliche Aufwand für Ausbildung und technisch-logistische
   Unterstützung entsprechend niedrig gehalten wird. Ein gänzlich neuer
   Systemansatz scheidet daher aus. Die Beschaffung ist aus vorgenannten
   Gründen zwingend in enger Anknüpfung an das vorhandene System Korvette
   K 130 durchzuführen. Den Nachbau des Systems Korvette K 130 einem
   anderen als dem bisherigen Auftragnehmer zu übertragen ist, bei der
   ohnehin nur theoretisch vorhandenen Möglichkeit eines
   know-how-Transfers, aufgrund der technischen Komplexität des
   Gesamtsystems im gegebenen Zeitrahmen nicht denkbar. Die Vergabe des
   Nachbaus im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb
   beruht somit auf auftraggeberseitigen, nachvollziehbaren und objektiv
   auftragsbezogenen Gründen.
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   Niedrigster Preis
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber
   Q/S21A/0A059/Z0266
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   nein
   Abschnitt V: Auftragsvergabe
   V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   12.12.2016
   V.2)Angaben zu den Angeboten
   V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten
   der Zuschlag erteilt wurde
   ARGE K130, c/o Fr. Lürssen Werft GmbH & Co. KG
   Zum Alten Speicher 11
   28759 Bremen
   Deutschland
   E-Mail: [5]dd@luerssen.de
   Telefon: +49 4216604380
   Fax: +49 421660413380
   V.4)Angaben zum Auftragswert
   Endgültiger Gesamtauftragswert:
   Wert: 0,01 EUR
   ohne MwSt
   V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Es können Unteraufträge vergeben werden: ja Wert oder Anteil des
   Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll
   unbekannt
   Alle oder bestimmte Unteraufträge werden im Rahmen eines
   Wettbewerbsverfahrens vergeben
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.2)Zusätzliche Angaben:
   1. Das unter V.1 genannte Datum stellt nicht den Abschluss des
   Vertrages dar, sondern ist der Tag, an dem die Entscheidung über die
   Vergabeart erfolgt ist.
   2. Der Gesamtwert der Beschaffung unter V.4 und der Gesamtwert des
   Auftrags unter II 2.1 werden zur Wahrung der Betriebsgeheimnisse gem. §
   165 GWB nicht bekanntgegeben. Daher ist der fiktive Wert 0.01 EUR
   angegeben.
   VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Bundeskartellamt  Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Straße 76
   53123 Bonn
   Deutschland
   Fax: +49 228/9499/163
   VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
   Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
   § 135 Unwirksamkeit
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen
   Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und
   dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren
   innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
   Bieter und Bewerber durch den
   öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
   später als 6 Monate nach
   Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der
   Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
   der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
   nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
   Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
   Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen
   Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung
   der Entscheidung des
   Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
   Unternehmens, das den Zuschlag
   erhalten soll, umfassen.
   Siehe im Weiteren §§ 160 ff. GWB.
   VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der
   Bundeswehr
   Postfach 30 01 65
   56073 Koblenz
   Deutschland
   E-Mail: [6]baainbws2.1@bundeswehr.org
   Fax: +49 26140026202
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22.3.2017
References
   1. mailto:baainbws2.1@bundeswehr.org?subject=TED
   2. http://www.baainbw.de/
   3. http://www.baainbw.de/
   4. http://www.baainbw.de/
   5. mailto:dd@luerssen.de?subject=TED
   6. mailto:baainbws2.1@bundeswehr.org?subject=TED
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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