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Ausschreibung: Korvetten und Patrouillenboote - DE-Koblenz
Korvetten und Patrouillenboote
Dokument Nr...: 110855-2017 (ID: 2017032409180324219)
Veröffentlicht: 24.03.2017
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DE-Koblenz: Korvetten und Patrouillenboote
2017/S 59/2017 110855
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Diese Bekanntmachung fällt unter: Richtlinie 2009/81/EG(Verteidigung)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der
Bundeswehr (BAAINBw)
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Kontaktstelle(n): S2.1
56073 Koblenz
Deutschland
E-Mail: [1]baainbws2.1@bundeswehr.org
Fax: +49 26140026202
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
[2]http://www.baainbw.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]http://www.baainbw.de
Elektronischer Zugang zu Informationen: [4]http://www.baainbw.de
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
1.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag
anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Nachbau von 5 Korvetten der Klasse K130.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Lieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Hamburg.
NUTS-Code DE600
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Im Zeitraum 2001 bis 2012 wurden für die deutsche Marine 5 Korvetten
der Klasse K130 beschafft. Bei der hier zu vergebenden Leistung sollen
im Rahmen eines Nachbaus 5 weitere, grundsätzlich baugleiche,
obsoleszenzbereinigte Korvetten der Klasse 130 zur Deckung eines
zwingenden Bedarfs geliefert werden und gleichzeitig die
Obsoleszenzbeseitigung bei den vorhandenen Korvetten (Harmonisierung
des Bauzustands) durchgeführt werden.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
35511300
II.6)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
Wert: 0,01 EUR
ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung einer
Auftragsbekanntmachung / eines Aufrufs zum Wettbewerb
Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige
Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß
Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Bieter ausgeführt werden: technische
Gründe
Zusätzliche Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen, deren
Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: ja
Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige
Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Aufgrund aktueller, der Bundesrepublik Deutschland erstmals am
20.7.2016 im Entwurf übermittelter NATO-Forderungen (Entwurf NATO
capability targets 2017 Germany) ist die Bundeswehr verpflichtet, 5
Korvetten, teilweise in höchster Einsatzbereitschaft, bereit zu
stellen. Diese geänderte Schwerpunktsetzung in der Planung (die
ursprüngliche Planung sah die Bedarfsdeckung für 5 weitere Korvetten ab
dem Jahre 2030 vor) ist auf die veränderte sicherheitspolitische Lage,
wie sie im Sicherheitspolitischen Weißbuch Ausgabe Oktober/2016 mit den
dort neu formulierten Aufträgen und Aufgaben der Bundeswehr zum
Ausdruck kommt, zurückzuführen. Die kurzfristig erforderliche
Bedarfsdeckung ist unter Zugrundelegung des vorgegebenen Zeitrahmens
bei gleichzeitiger Beachtung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit, gerade auch im Betrieb nur dann zielführend möglich, wenn
sie mit weitestgehend baugleichen Korvetten der bereits vorhandenen K
130 erfolgt und kein neues System eingeführt wird. Die Einhaltung des
Lieferdatums ist aufgrund der o. a Verpflichtungen der Bundesrepublik
Deutschland ein essentieller Bestandteil der Leistung selbst. Ein
schneller Projektablauf und die umfassende Versorgungs- und
Einsatzreife sind nur zu realisieren, wenn durch eine grundsätzlich
baugleiche, aber obsoleszenzbereinigte Nachbeschaffung und
gleichzeitige Obsoleszenzbeseitigung bei den vorhandenen Korvetten
(Harmonisierung des Bauzustands), der personelle, materielle und auch
zeitliche Aufwand für Ausbildung und technisch-logistische
Unterstützung entsprechend niedrig gehalten wird. Ein gänzlich neuer
Systemansatz scheidet daher aus. Die Beschaffung ist aus vorgenannten
Gründen zwingend in enger Anknüpfung an das vorhandene System Korvette
K 130 durchzuführen. Den Nachbau des Systems Korvette K 130 einem
anderen als dem bisherigen Auftragnehmer zu übertragen ist, bei der
ohnehin nur theoretisch vorhandenen Möglichkeit eines
know-how-Transfers, aufgrund der technischen Komplexität des
Gesamtsystems im gegebenen Zeitrahmen nicht denkbar. Die Vergabe des
Nachbaus im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb
beruht somit auf auftraggeberseitigen, nachvollziehbaren und objektiv
auftragsbezogenen Gründen.
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber
Q/S21A/0A059/Z0266
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe
V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
12.12.2016
V.2)Angaben zu den Angeboten
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten
der Zuschlag erteilt wurde
ARGE K130, c/o Fr. Lürssen Werft GmbH & Co. KG
Zum Alten Speicher 11
28759 Bremen
Deutschland
E-Mail: [5]dd@luerssen.de
Telefon: +49 4216604380
Fax: +49 421660413380
V.4)Angaben zum Auftragswert
Endgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: 0,01 EUR
ohne MwSt
V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden: ja Wert oder Anteil des
Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll
unbekannt
Alle oder bestimmte Unteraufträge werden im Rahmen eines
Wettbewerbsverfahrens vergeben
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
1. Das unter V.1 genannte Datum stellt nicht den Abschluss des
Vertrages dar, sondern ist der Tag, an dem die Entscheidung über die
Vergabeart erfolgt ist.
2. Der Gesamtwert der Beschaffung unter V.4 und der Gesamtwert des
Auftrags unter II 2.1 werden zur Wahrung der Betriebsgeheimnisse gem. §
165 GWB nicht bekanntgegeben. Daher ist der fiktive Wert 0.01 EUR
angegeben.
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Deutschland
Fax: +49 228/9499/163
VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und
dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht
später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung
der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen
Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung
der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des
Unternehmens, das den Zuschlag
erhalten soll, umfassen.
Siehe im Weiteren §§ 160 ff. GWB.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der
Bundeswehr
Postfach 30 01 65
56073 Koblenz
Deutschland
E-Mail: [6]baainbws2.1@bundeswehr.org
Fax: +49 26140026202
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22.3.2017
References
1. mailto:baainbws2.1@bundeswehr.org?subject=TED
2. http://www.baainbw.de/
3. http://www.baainbw.de/
4. http://www.baainbw.de/
5. mailto:dd@luerssen.de?subject=TED
6. mailto:baainbws2.1@bundeswehr.org?subject=TED
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