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Ausschreibung: System zum Aufspüren von Sprengstoffen - DE-Bonn
System zum Aufspüren von Sprengstoffen
Dokument Nr...: 110857-2017 (ID: 2017032409172624165)
Veröffentlicht: 24.03.2017
*
  DE-Bonn: System zum Aufspüren von Sprengstoffen
   2017/S 59/2017 110857
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2009/81/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
   Brühler Straße 3
   Zu Händen von: Frank Waldorf
   53119 Bonn
   Deutschland
   Telefon: +49 22899610-2720
   E-Mail: [1]frank.waldorf@bescha.bund.de
   Fax: +49 2289910610-2720
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
   [2]www.bescha.bund.de
   Elektronischer Zugang zu Informationen: [3]www.evergabe-online.info
   Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen:
   [4]www.evergabe-online.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken: Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
   Kontaktstelle(n): e-Vergabeplattform des Bundes,
   www.evergabe-online.de, (ausschliesslich elektronisches Verfahren)
   Deutschland
   E-Mail: [5]beschaffung@bescha.bund.de
   Internet-Adresse: [6]www.evergabe-online.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Beschaffungsamt des
   Bundesministeriums des Innern
   Kontaktstelle(n): e-Vergabeplattform des Bundes,
   www.evergabe-online.de, (ausschliesslich elektronisches Verfahren)
   Deutschland
   Internet-Adresse: [7]www.evergabe-online.de
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
   anderer Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: ja
   Bundesland Bayern
   Deutschland
   Bundesland Baden-Würtemberg
   Deutschland
   Bundesland Rheinland-Pfalz
   Deutschland
   Bundesland Nordrhein-Westfalen
   Deutschland
   ggf. weitere Bundesländer oder Flughäfen des Bundes
   Deutschland
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   Rahmenvertrag MRKA (Länder).
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Lieferauftrag
   Kauf
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
   Flughäfen in der Bundesrepublik Deutschland.
   NUTS-Code DEZ
   II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   Laufzeit der Rahmenvereinbarung
   Laufzeit in Jahren: 6
   Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre
   übersteigt: Entfällt.
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
   Rahmenvertrag Mehrstufige Reisegepäck Kontroll Anlage (MRKA) für
   Flughäfen der Länder und des Bundes.
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   38546000, 38546000
   II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an
   Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen
   Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
   Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei
   Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   Rahmenvertrag über bis zu 20 EDS-Anlagen und Zubehör (Software
   Netzwerk, Datenbank, Bildbewertung) Vereinbarung von
   Wartungskonditionen.
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Beginn 21.12.2017. Abschluss 29.12.2022
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   Allgemeine Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der
   Fassung vom 27.7.2016, Allgemeine Vertragsbedingungen für die
   Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05. August 2003.
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen
   bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur
   gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung,
   insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
   In den Vergabeunterlagen werden Verschlusssachen nach dem
   Geheimhaltungsgrad VS-NfD (Verschlusssache  nur für den
   Dienstgebrauch) enthalten sein. Aus diesem Grund muss ein Bewerber sich
   verpflichten, die im VS-NfD-Merkblatt (Anlage 7 zur
   Verschlusssachenanweisung  zu finden unter
   [8]http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/BMI-IS-20060329-KF
   01-A007.htm ) festgelegten Bestimmungen einzuhalten und die
   Verschlusssachen entsprechend zu behandeln.
   Nur wenn dem Beschaffungsamt des BMI Ihre Verpflichtungserklärung
   vorliegt, können Ihnen die als VS-NfD eingestuften Unterlagen /
   Informationen überlassen werden. Soweit Drittunternehmen oder
   Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft ebenfalls Kenntnis von
   den vorgenannten Verschlusssachen erhalten sollen, sind von diesen
   ebenfalls jeweils eine eigene Erklärung abzugeben und mit dem
   Teilnahmeantrag abzugeben.
   Auf § 353 b StGB und die außerordentliche Kündigungsmöglichkeit eines
   Auftragsverhältnisses nach § 19 AGB des Beschaffungsamtes des BMI wird
   hingewiesen.
   Besondere zusätzliche Sicherheitsanforderungen wegen erforderlicher
   Einsichtnahme bzw. Erhalt von als VS-vertraulich eingestuften
   Dokumenten
   Im Vergabeverfahren (bei der Angebotserstellung) und ggfs. auch später
   während der Auftragsdurchführung ist es erforderlich, den Teilnehmern
   bzw. dem späteren Auftragnehmer Dokumente zugänglich zu machen oder zu
   überlassen, welche als Verschlusssache des Geheimschutzgrades
   VS-vertraulich eingestuft sind. Deshalb gelten für die Ausschreibung
   und Auftragsvergabe folgende zusätzliche Beschränkungen und
   Anforderungen:
   1. Bewerber (bzw. der spätere Auftragnehmer) müssen in einem
   Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der NATO ansässig sein;
   2. Die zu liefernden Geräte müssen in einem dieser Länder hergestellt
   werden. Die Herstellung umfasst die wesentlichen detektionsrelevanten
   Bauteile einschließlich Software insbesondere deren Programmierung und
   Pflege.
   3. Der Auftragnehmer muss spätestens vor Auftragsvergabe die
   Voraussetzungen für die Behandlung und Aufbewahrung und von
   Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-vertraulich" oder eines
   vergleichbaren nationalen Geheimhaltungsgrades eines der unter Nr. 1
   genannten Länder erfüllen und dem Auftraggeber muss ein entsprechender
   Sicherheitsbescheid (international: "Facility Security Clearance")
   seiner zuständigen nationalen Sicherheitsbehörde vorliegen.
   4. Das mit Wartungs- oder Installationsarbeiten an den Flughäfen
   beauftragte Personal muss die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats
   der Europäischen Union oder der NATO sowie eine Sicherheitsüberprüfung
   für den Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades
   "VS-vertraulich" (international: "Personnel Security Clearance") oder
   eines vergleichbaren nationalen Geheimhaltungsgrades der oben genannten
   Länder haben;
   5. Vertreter des Unternehmens, welche in als Verschlusssache des
   Geheimhaltungsstufe "VS-vertraulich" eingestuften Angebotsunterlagen
   Einsicht nehmen möchten, müssen die Staatsangehörigkeit eines
   Mitgliedstaats der Europäischen Union oder der NATO und eine
   Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu Verschlusssachen des
   Geheimhaltungsgrades "VS-VERTRAULICH" (international: "Personnel
   Security Clearance") oder eines vergleichbaren nationalen
   Geheimhaltungsgrades haben. Der Nachweis der Überprüfung gegenüber dem
   Auftraggeber muss über die zuständige nationale Sicherheitsbehörde des
   Unternehmens erfolgen.
   6. Bewerber müssen mit dem Teilnahmeantrag eine rechtsverbindliche
   Erklärung gegenüber dem Auftraggeber abgeben, in der sie sich
   verpflichten, sämtliche Informationen, die ihnen im Rahmen der
   Ausschreibung überlassen oder zugänglich gemacht werden
   a. Nicht an Dritte weiterzugeben;
   b. Nur für Zwecke zu nutzen, für die sie überlassen worden sind;
   c. So zu schützten und aufzubewahren das Unbefugte keine Kenntnis
   erlangen können;
   d. Bei Unternehmen aus Deutschland nach den Regelungen des "Handbuches
   für den Geheimschutz in der Wirtschaft (GHB) zu schützen, soweit
   Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch
   oder VS-vertraulich betroffen sind bzw. bei Unternehmen aus anderen
   Staaten diese Verschlusssachen nach den Geheimschutzregeln des
   jeweiligen Landes zu schützen, die in bilateralen Geheimschutzabkommen
   mit Deutschland anerkannt worden sind.
   e. Sofern kein Angebot abgeben wird, oder der Zuschlag nicht erteilt
   wird, sämtliche überlassene Unterlagen an den Auftraggeber zu
   vernichten.
   7. Sofern die Beteiligung von Drittunternehmen beabsichtigt ist, sind
   die Anforderungen 1.  6. auch durch diese Unternehmen zu erfüllen.
   Es wird vorab darauf hingewiesen, dass im Auftragsfall die nachstehende
   Regelungen in unveränderter Form Bestandteil des Rahmenvertrages und
   der Instandhaltungsverträge werden:
   "Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle im Rahmen des
   Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts-
   und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an
   Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu
   verwerten. Insbesondere bestanden zum Zeitpunkt der Abgabe des
   Angebotes keine Verpflichtungen, Dritten solche Informationen zu
   offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen. Dies gilt nicht,
   soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa
   gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der
   Finanzverwaltung), es sei denn, solche Offenlegungspflichten bestehen
   gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen hat der
   Auftragnehmer die Auftraggeberin auf die gesetzliche(n)
   Offenlegungspflicht(en) hinzuweisen. Der Auftragnehmer ist
   verpflichtet, die Auftraggeberin sofort schriftlich zu benachrichtigen,
   wenn er die Einhaltung dieser Verpflichtung nicht mehr gewährleisten
   kann, insbesondere, wenn für ihn eine Notwendigkeit oder Verpflichtung
   entsteht oder er eine solche hätte erkennen können, die ihn an der
   Einhaltung der Vertraulichkeit hindern könnte.
   Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger
   Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich
   gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die
   während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden.
   Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der
   Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die
   Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die den
   Parteien bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages
   ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden."
   In Deutschland müssen für die Bilddarstellung in den Kontrollstufen II
   und höher 2D-Ansichten (klassische "Falschfarbenröntgenbilder")
   eingesetzt werden.
   MRKA welche an den Monitorarbeitsplätzen lediglich 3D-Ansichten
   (2D-Rotationsansichten) zur Verfügung stellen, sind hier nicht
   zugelassen.
   III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage
   Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu
   deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
   in ein Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:  Benutzen Sie für die Einreichung Ihres
   Teilnahmeantrages
   das Formblatt Teilnahmeantrag.
    Die Eigenerklärung Ausschlussgründe VSVgV (Formblatt) ist
   vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
    Erstellen Sie eine frei formulierte Unternehmensdarstellung in
   der Sie Ihr Unternehmen vorstellen.
    Erklären Sie, dass Sie im Auftragsfall Ihr Installations- und
   Instandhaltungspersonal
   zum Zweck der Zutrittsberechtigung nicht allgemein zugänglicher oder
   sicherheitsempfindlicher Bereiche einer Sicherheitsüberprüfung gemäß §7
   LuftSiG unterziehen werden.
    Wenn Sie Unterauftragnehmer bei der Auftragsdurchführung
   (Fertigung, Lieferung, Einbringung, Inbetriebnahme und Instandhaltung)
   einsetzen werden, listen Sie diese bitte übersichtlich
   auf.
    Erklärung(en) Verpflichtung VS-NfD (Formblatt),
    selbst zu erstellende Verpflichtungserklärung zu VS-vertraulich
    ggf. Erklärung(en) Verpflichtung VS-NfD für Drittunternehmen,
   je eine pro vorgesehenem Drittunternehmern
    ggf. Verpflichtungserklärung(en) zu VS-vertraulich für
   Drittunternehmen, je eine pro vorgesehenem Drittunternehmern
    Sofern zutreffend ist die Verpflichtungserklärung(en) zur
   Eignungsleihe
   (Formblatt/Formblätter) beizufügen.
    Sofern zutreffend ist die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
   (Formblatt) beizufügen.
    Der Auftraggeber ist vor der Zuschlagserteilung verpflichtet eine
   Anfrage gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) an
   das Gewerbezentralregister zu stellen. Zu diesem Zweck ist
   vom Bieter das Formblatt Unternehmensdaten entsprechend
   der Rechtsform des Bieters auszufüllen.
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen: Die Anlage Unternehmensgröße ist vom Bieter
   auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Bewerber muss folgende
   Referenzen nachweisen:
   Im Zeitraum zwischen dem 1.7.2011 und dem 31.6.2016 müssen an
   mindestens zwei internationalen Verkehrsflughäfen EDS, welche
   mindestens nach ECAC Standard 2 zertifiziert sind, vollständig in deren
   Gepäckförderanlage vom Bewerber als Kontrollgeräte der Kontrollstufe 1
   integriert worden sein. Diese EDS müssen dort für die Kontrolle von
   aufgegebenem Reisegepäck eingesetzt werden. Vollständig integriert
   bedeutet hier, dass alle Gepäckstücke vollautomatisch von der GFA an
   das EDS übergeben und nach dem Kontrollvorgang vollautomatisch vom EDS
   an die GFA zurückgegeben werden. Stand-alone-Geräte, bei denen ein
   händischer Transport von Gepäckstücken zum EDS oder von dort zur GFA
   erfolgt, erfüllen dies nicht.
   Für jede Referenz sind Ansprechpartner und Kontaktdaten anzugeben.
   Die Darstellung der Referenzen muss mindestens folgende Angaben
   beinhalten:
    Wohin wurde geliefert (Flughafen)?
    Wann wurde geliefert (Datum)?
    Wer ist der zuständige Ansprechpartner am Flughafen bzw. der
   empfangenen Dienststelle?
    Wie lauten dessen bzw. deren Telefonnummer/ Mobil-Funktelefonnummer
   und die E-Mail-Adresse
    Welche Menge EDS wurden mit welchem Auftrag im o. g. Zeitraum
   geliefert?
    Welche Typen EDS wurden mit dem jeweils benannten Vertrag bestellt
   und ausgeliefert?
   Wurden Teile der für die Referenzen genannten Leistungen durch
   Drittunternehmen erbracht oder von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft
   erbracht, ist anzugeben welche Leistung/welcher Leistungsteil im
   Einzelnen vom jeweiligen Referenzgeber erbracht worden ist.
   Nachweis Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
   Da im Rahmen der Auftragsabwicklung längere Ausführungsfristen geplant
   sind und das Volumen des Auftrages eine entsprechende Höhe aufweist,
   wird zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit die
   Liquidität des potentiellen Auftragnehmers überprüft. Dies dient auch
   der Sicherung aller zum Einkauf erforderlichen Materialien und der
   Beauftragung aller Subunternehmer.
   Die Liquidität muss mindestens 5 000 000,00 EUR (5 000 000 EUR)
   betragen.
   Der Nachweis ist über die Erklärung einer Bank über die Bereitschaft
   zur Übernahme einer Bürgschaft in o. g. Höhe unter der Voraussetzung
   einer Auftragserteilung zu erbringen.
   Die Lieferung und Installation erfolgt an verschiedenen Standorten z.
   T. auch gleichzeitig. Daher muss die Bewerberin eine Mindestgröße
   aufweisen, die für die Abwicklung dieses Rahmenvertrages ausreicht.
   Daher muss der Umsatz des Bewerbers im letzten abgelaufenen
   Geschäftsjahr mind. 10 000 000 EUR betragen. Weiterhin muss der
   Bewerber über mindestens 25 eigene Mitarbeiter verfügen.
   Erklärung zur Produktionskapazitäten
   Die Produktionskapazitäten des Auftragnehmers müssen eine Lieferung und
   betriebsbereite Integration von mindestens 5 EDS an 5 verschiedenen
   Standorten einschl. Zubehör in eine MRKA-Infrastruktur innerhalb von 6
   Monaten nach Zuschlagserteilung gewährleisten.
   Zudem müssen zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme der EDS auch schon die
   Kommunikation zwischen EDS und der lokalen SPS der GFA (die EDS werden
   in die MRKA integriert und müssen zwecks Gepäckstückübernahme von und
   der Gepäckstück- und Ergebnisrückgabe an die GFA mit dieser
   kommunizieren) sowie eine zentrale IT-Infrastruktur zur abgesetzten
   Bildbewertung und zentralen Kommunikation mit dem Leitrechner der GFA
   zur Verfügung stehen.
   Weiterhin müssen entsprechende Schulungen zur Bedienung des Gerätes vor
   Aufnahme des Wirkbetriebes durchgeführt werden können. Es ist
   darzulegen, wie viele Mitarbeiter für die o. g. Mindestleistungen zur
   Verfügung stehen und welche Qualitätssicherungsmaßnahmen hierbei
   getroffen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die
   Produktionsstätten jederzeit, d. h. auch während der Vertragslaufzeit,
   in Augenschein zu nehmen.
   III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der
   Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:
   Benennen und beschreiben Sie die Produkte, auf deren Basis
   Sie später Ihr Angebot erstellen werden.
   Beachten Sie bei der Auswahl der Kontrollstufe-1-Geräte bitte
   die Notwendigkeit, dass in Deutschland für die Bilddarstellung
   in den Kontrollstufen 2 und höher 2D-Ansichten (die klassischen
   Falschfarbenröntgenbilder) eingesetzt werden müssen,
   welchen den seitens der ECAC festgelegten Qualitätsanforderungen
   genügen (bei Verwendung des ECAC-Teststückes)
   Geben Sie an wo die angebotenen Produkte hergestellt werden.
   Die Angaben zu den Produkten und deren Herstellungsländern
   ist vor dem Hintergrund der in III.1.4 genannten
   Einschränkungen und Besonderheiten zu betrachten.
   Erklären Sie, dass Sie vom Hersteller der von Ihnen vorgesehenen
   Produkte und Leistungen autorisiert sind und auf den Support
   des Herstellers bei der Lieferung, Konfiguration und Instandhaltung
   zurückgreifen können. Fügen Sie hierüber schriftliche
   Bestätigungen des/der Hersteller(s) bei.
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem
   bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Es ist vorgesehen, alle Bewerber, die die vorgenannten Bedingungen
   erfüllen, als Teilnehmer des Vergabeverfahrens zuzulassen.
   Eine zahlenmäßige Beschränkung oder ein Ranking erfolgt
   hierbei nicht.
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote nein
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
   in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
   Dialog aufgeführt sind
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   B 19.30 - 0199/16/VV : 1
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   Vorinformation
   Bekanntmachungsnummer im ABl: [9]2016/S 080-142282 vom 23.4.2016
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   Kostenpflichtige Unterlagen: nein
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   2.5.2017 - 11:30
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   22.5.2017
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Für nicht deutschsprachige Dokumente und Nachweise sind
   deutschsprachige Übersetzungen beizufügen. Nicht deutschsprachige
   Dokumente ohne Übersetzungen ins deutsche werden
   im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.
   Die Vergabestelle behält sich vor, bei aus ihrer Sicht unvollständigen
   Teilnahmeanträgen einmalig fehlende Unterlagen oder
   Erklärungen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern.
   Werden nachgeforderte Unterlagen oder Erklärungen
   nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, wird der Bewerber
   mangels entsprechendem Eignungsnachweis vom weiteren
   Verlauf des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, an ihn
   ergeht keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
   Sämtliche Teilnahmebedingungen, Bewertungsangaben und Informationen
   zum Teilnahmewettbewerb erhalten Sie auch in
   den Begleitdokumenten über die e-Vergabe-Plattform.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Straße 76
   53123 Bonn
   Deutschland
   E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
   Telefon: +49 228/9499-0
   Internet-Adresse: [11]www.bundeskartellamt.de
   Fax: +49 228/9499-163
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
   bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
   dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten
   durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
   Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
   der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem
   BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der
   Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
   spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
   Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160
   Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
   Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
   der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu
   stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
   Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
   sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber
   informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
   Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per
   Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage.
   Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
   Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des
   Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu
   richten.
   Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags
   verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote
   enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben
   ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu
   wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden
   Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
   Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   20.3.2017
References
   1. mailto:frank.waldorf@bescha.bund.de?subject=TED
   2. http://www.bescha.bund.de/
   3. http://www.evergabe-online.info/
   4. http://www.evergabe-online.de/
   5. mailto:beschaffung@bescha.bund.de?subject=TED
   6. http://www.evergabe-online.de/
   7. http://www.evergabe-online.de/
   8. http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/BMI-IS-20060329-KF01-A007.htm
   9. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:142282-2016:TEXT:DE:HTML
  10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
  11. http://www.bundeskartellamt.de/
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