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Ausschreibung: System zum Aufspüren von Sprengstoffen - DE-Bonn
System zum Aufspüren von Sprengstoffen
Dokument Nr...: 110857-2017 (ID: 2017032409172624165)
Veröffentlicht: 24.03.2017
*
DE-Bonn: System zum Aufspüren von Sprengstoffen
2017/S 59/2017 110857
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2009/81/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Brühler Straße 3
Zu Händen von: Frank Waldorf
53119 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 22899610-2720
E-Mail: [1]frank.waldorf@bescha.bund.de
Fax: +49 2289910610-2720
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers:
[2]www.bescha.bund.de
Elektronischer Zugang zu Informationen: [3]www.evergabe-online.info
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen:
[4]www.evergabe-online.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
verschicken: Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Kontaktstelle(n): e-Vergabeplattform des Bundes,
www.evergabe-online.de, (ausschliesslich elektronisches Verfahren)
Deutschland
E-Mail: [5]beschaffung@bescha.bund.de
Internet-Adresse: [6]www.evergabe-online.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Beschaffungsamt des
Bundesministeriums des Innern
Kontaktstelle(n): e-Vergabeplattform des Bundes,
www.evergabe-online.de, (ausschliesslich elektronisches Verfahren)
Deutschland
Internet-Adresse: [7]www.evergabe-online.de
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
Auftraggeber: ja
Bundesland Bayern
Deutschland
Bundesland Baden-Würtemberg
Deutschland
Bundesland Rheinland-Pfalz
Deutschland
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Deutschland
ggf. weitere Bundesländer oder Flughäfen des Bundes
Deutschland
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Rahmenvertrag MRKA (Länder).
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
Dienstleistung
Lieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Flughäfen in der Bundesrepublik Deutschland.
NUTS-Code DEZ
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 6
Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre
übersteigt: Entfällt.
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Rahmenvertrag Mehrstufige Reisegepäck Kontroll Anlage (MRKA) für
Flughäfen der Länder und des Bundes.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
38546000, 38546000
II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an
Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen
Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei
Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Rahmenvertrag über bis zu 20 EDS-Anlagen und Zubehör (Software
Netzwerk, Datenbank, Bildbewertung) Vereinbarung von
Wartungskonditionen.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 21.12.2017. Abschluss 29.12.2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der
Fassung vom 27.7.2016, Allgemeine Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05. August 2003.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
wird:
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen
bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur
gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung,
insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
In den Vergabeunterlagen werden Verschlusssachen nach dem
Geheimhaltungsgrad VS-NfD (Verschlusssache nur für den
Dienstgebrauch) enthalten sein. Aus diesem Grund muss ein Bewerber sich
verpflichten, die im VS-NfD-Merkblatt (Anlage 7 zur
Verschlusssachenanweisung zu finden unter
[8]http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/BMI-IS-20060329-KF
01-A007.htm ) festgelegten Bestimmungen einzuhalten und die
Verschlusssachen entsprechend zu behandeln.
Nur wenn dem Beschaffungsamt des BMI Ihre Verpflichtungserklärung
vorliegt, können Ihnen die als VS-NfD eingestuften Unterlagen /
Informationen überlassen werden. Soweit Drittunternehmen oder
Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft ebenfalls Kenntnis von
den vorgenannten Verschlusssachen erhalten sollen, sind von diesen
ebenfalls jeweils eine eigene Erklärung abzugeben und mit dem
Teilnahmeantrag abzugeben.
Auf § 353 b StGB und die außerordentliche Kündigungsmöglichkeit eines
Auftragsverhältnisses nach § 19 AGB des Beschaffungsamtes des BMI wird
hingewiesen.
Besondere zusätzliche Sicherheitsanforderungen wegen erforderlicher
Einsichtnahme bzw. Erhalt von als VS-vertraulich eingestuften
Dokumenten
Im Vergabeverfahren (bei der Angebotserstellung) und ggfs. auch später
während der Auftragsdurchführung ist es erforderlich, den Teilnehmern
bzw. dem späteren Auftragnehmer Dokumente zugänglich zu machen oder zu
überlassen, welche als Verschlusssache des Geheimschutzgrades
VS-vertraulich eingestuft sind. Deshalb gelten für die Ausschreibung
und Auftragsvergabe folgende zusätzliche Beschränkungen und
Anforderungen:
1. Bewerber (bzw. der spätere Auftragnehmer) müssen in einem
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der NATO ansässig sein;
2. Die zu liefernden Geräte müssen in einem dieser Länder hergestellt
werden. Die Herstellung umfasst die wesentlichen detektionsrelevanten
Bauteile einschließlich Software insbesondere deren Programmierung und
Pflege.
3. Der Auftragnehmer muss spätestens vor Auftragsvergabe die
Voraussetzungen für die Behandlung und Aufbewahrung und von
Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-vertraulich" oder eines
vergleichbaren nationalen Geheimhaltungsgrades eines der unter Nr. 1
genannten Länder erfüllen und dem Auftraggeber muss ein entsprechender
Sicherheitsbescheid (international: "Facility Security Clearance")
seiner zuständigen nationalen Sicherheitsbehörde vorliegen.
4. Das mit Wartungs- oder Installationsarbeiten an den Flughäfen
beauftragte Personal muss die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats
der Europäischen Union oder der NATO sowie eine Sicherheitsüberprüfung
für den Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades
"VS-vertraulich" (international: "Personnel Security Clearance") oder
eines vergleichbaren nationalen Geheimhaltungsgrades der oben genannten
Länder haben;
5. Vertreter des Unternehmens, welche in als Verschlusssache des
Geheimhaltungsstufe "VS-vertraulich" eingestuften Angebotsunterlagen
Einsicht nehmen möchten, müssen die Staatsangehörigkeit eines
Mitgliedstaats der Europäischen Union oder der NATO und eine
Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu Verschlusssachen des
Geheimhaltungsgrades "VS-VERTRAULICH" (international: "Personnel
Security Clearance") oder eines vergleichbaren nationalen
Geheimhaltungsgrades haben. Der Nachweis der Überprüfung gegenüber dem
Auftraggeber muss über die zuständige nationale Sicherheitsbehörde des
Unternehmens erfolgen.
6. Bewerber müssen mit dem Teilnahmeantrag eine rechtsverbindliche
Erklärung gegenüber dem Auftraggeber abgeben, in der sie sich
verpflichten, sämtliche Informationen, die ihnen im Rahmen der
Ausschreibung überlassen oder zugänglich gemacht werden
a. Nicht an Dritte weiterzugeben;
b. Nur für Zwecke zu nutzen, für die sie überlassen worden sind;
c. So zu schützten und aufzubewahren das Unbefugte keine Kenntnis
erlangen können;
d. Bei Unternehmen aus Deutschland nach den Regelungen des "Handbuches
für den Geheimschutz in der Wirtschaft (GHB) zu schützen, soweit
Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch
oder VS-vertraulich betroffen sind bzw. bei Unternehmen aus anderen
Staaten diese Verschlusssachen nach den Geheimschutzregeln des
jeweiligen Landes zu schützen, die in bilateralen Geheimschutzabkommen
mit Deutschland anerkannt worden sind.
e. Sofern kein Angebot abgeben wird, oder der Zuschlag nicht erteilt
wird, sämtliche überlassene Unterlagen an den Auftraggeber zu
vernichten.
7. Sofern die Beteiligung von Drittunternehmen beabsichtigt ist, sind
die Anforderungen 1. 6. auch durch diese Unternehmen zu erfüllen.
Es wird vorab darauf hingewiesen, dass im Auftragsfall die nachstehende
Regelungen in unveränderter Form Bestandteil des Rahmenvertrages und
der Instandhaltungsverträge werden:
"Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle im Rahmen des
Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts-
und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an
Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu
verwerten. Insbesondere bestanden zum Zeitpunkt der Abgabe des
Angebotes keine Verpflichtungen, Dritten solche Informationen zu
offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen. Dies gilt nicht,
soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa
gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der
Finanzverwaltung), es sei denn, solche Offenlegungspflichten bestehen
gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen hat der
Auftragnehmer die Auftraggeberin auf die gesetzliche(n)
Offenlegungspflicht(en) hinzuweisen. Der Auftragnehmer ist
verpflichtet, die Auftraggeberin sofort schriftlich zu benachrichtigen,
wenn er die Einhaltung dieser Verpflichtung nicht mehr gewährleisten
kann, insbesondere, wenn für ihn eine Notwendigkeit oder Verpflichtung
entsteht oder er eine solche hätte erkennen können, die ihn an der
Einhaltung der Vertraulichkeit hindern könnte.
Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger
Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich
gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die
während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden.
Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der
Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die
Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die den
Parteien bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages
ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden."
In Deutschland müssen für die Bilddarstellung in den Kontrollstufen II
und höher 2D-Ansichten (klassische "Falschfarbenröntgenbilder")
eingesetzt werden.
MRKA welche an den Monitorarbeitsplätzen lediglich 3D-Ansichten
(2D-Rotationsansichten) zur Verfügung stellen, sind hier nicht
zugelassen.
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu
deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung
in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Benutzen Sie für die Einreichung Ihres
Teilnahmeantrages
das Formblatt Teilnahmeantrag.
Die Eigenerklärung Ausschlussgründe VSVgV (Formblatt) ist
vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Erstellen Sie eine frei formulierte Unternehmensdarstellung in
der Sie Ihr Unternehmen vorstellen.
Erklären Sie, dass Sie im Auftragsfall Ihr Installations- und
Instandhaltungspersonal
zum Zweck der Zutrittsberechtigung nicht allgemein zugänglicher oder
sicherheitsempfindlicher Bereiche einer Sicherheitsüberprüfung gemäß §7
LuftSiG unterziehen werden.
Wenn Sie Unterauftragnehmer bei der Auftragsdurchführung
(Fertigung, Lieferung, Einbringung, Inbetriebnahme und Instandhaltung)
einsetzen werden, listen Sie diese bitte übersichtlich
auf.
Erklärung(en) Verpflichtung VS-NfD (Formblatt),
selbst zu erstellende Verpflichtungserklärung zu VS-vertraulich
ggf. Erklärung(en) Verpflichtung VS-NfD für Drittunternehmen,
je eine pro vorgesehenem Drittunternehmern
ggf. Verpflichtungserklärung(en) zu VS-vertraulich für
Drittunternehmen, je eine pro vorgesehenem Drittunternehmern
Sofern zutreffend ist die Verpflichtungserklärung(en) zur
Eignungsleihe
(Formblatt/Formblätter) beizufügen.
Sofern zutreffend ist die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
(Formblatt) beizufügen.
Der Auftraggeber ist vor der Zuschlagserteilung verpflichtet eine
Anfrage gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) an
das Gewerbezentralregister zu stellen. Zu diesem Zweck ist
vom Bieter das Formblatt Unternehmensdaten entsprechend
der Rechtsform des Bieters auszufüllen.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen: Die Anlage Unternehmensgröße ist vom Bieter
auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Bewerber muss folgende
Referenzen nachweisen:
Im Zeitraum zwischen dem 1.7.2011 und dem 31.6.2016 müssen an
mindestens zwei internationalen Verkehrsflughäfen EDS, welche
mindestens nach ECAC Standard 2 zertifiziert sind, vollständig in deren
Gepäckförderanlage vom Bewerber als Kontrollgeräte der Kontrollstufe 1
integriert worden sein. Diese EDS müssen dort für die Kontrolle von
aufgegebenem Reisegepäck eingesetzt werden. Vollständig integriert
bedeutet hier, dass alle Gepäckstücke vollautomatisch von der GFA an
das EDS übergeben und nach dem Kontrollvorgang vollautomatisch vom EDS
an die GFA zurückgegeben werden. Stand-alone-Geräte, bei denen ein
händischer Transport von Gepäckstücken zum EDS oder von dort zur GFA
erfolgt, erfüllen dies nicht.
Für jede Referenz sind Ansprechpartner und Kontaktdaten anzugeben.
Die Darstellung der Referenzen muss mindestens folgende Angaben
beinhalten:
Wohin wurde geliefert (Flughafen)?
Wann wurde geliefert (Datum)?
Wer ist der zuständige Ansprechpartner am Flughafen bzw. der
empfangenen Dienststelle?
Wie lauten dessen bzw. deren Telefonnummer/ Mobil-Funktelefonnummer
und die E-Mail-Adresse
Welche Menge EDS wurden mit welchem Auftrag im o. g. Zeitraum
geliefert?
Welche Typen EDS wurden mit dem jeweils benannten Vertrag bestellt
und ausgeliefert?
Wurden Teile der für die Referenzen genannten Leistungen durch
Drittunternehmen erbracht oder von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft
erbracht, ist anzugeben welche Leistung/welcher Leistungsteil im
Einzelnen vom jeweiligen Referenzgeber erbracht worden ist.
Nachweis Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
Da im Rahmen der Auftragsabwicklung längere Ausführungsfristen geplant
sind und das Volumen des Auftrages eine entsprechende Höhe aufweist,
wird zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit die
Liquidität des potentiellen Auftragnehmers überprüft. Dies dient auch
der Sicherung aller zum Einkauf erforderlichen Materialien und der
Beauftragung aller Subunternehmer.
Die Liquidität muss mindestens 5 000 000,00 EUR (5 000 000 EUR)
betragen.
Der Nachweis ist über die Erklärung einer Bank über die Bereitschaft
zur Übernahme einer Bürgschaft in o. g. Höhe unter der Voraussetzung
einer Auftragserteilung zu erbringen.
Die Lieferung und Installation erfolgt an verschiedenen Standorten z.
T. auch gleichzeitig. Daher muss die Bewerberin eine Mindestgröße
aufweisen, die für die Abwicklung dieses Rahmenvertrages ausreicht.
Daher muss der Umsatz des Bewerbers im letzten abgelaufenen
Geschäftsjahr mind. 10 000 000 EUR betragen. Weiterhin muss der
Bewerber über mindestens 25 eigene Mitarbeiter verfügen.
Erklärung zur Produktionskapazitäten
Die Produktionskapazitäten des Auftragnehmers müssen eine Lieferung und
betriebsbereite Integration von mindestens 5 EDS an 5 verschiedenen
Standorten einschl. Zubehör in eine MRKA-Infrastruktur innerhalb von 6
Monaten nach Zuschlagserteilung gewährleisten.
Zudem müssen zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme der EDS auch schon die
Kommunikation zwischen EDS und der lokalen SPS der GFA (die EDS werden
in die MRKA integriert und müssen zwecks Gepäckstückübernahme von und
der Gepäckstück- und Ergebnisrückgabe an die GFA mit dieser
kommunizieren) sowie eine zentrale IT-Infrastruktur zur abgesetzten
Bildbewertung und zentralen Kommunikation mit dem Leitrechner der GFA
zur Verfügung stehen.
Weiterhin müssen entsprechende Schulungen zur Bedienung des Gerätes vor
Aufnahme des Wirkbetriebes durchgeführt werden können. Es ist
darzulegen, wie viele Mitarbeiter für die o. g. Mindestleistungen zur
Verfügung stehen und welche Qualitätssicherungsmaßnahmen hierbei
getroffen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die
Produktionsstätten jederzeit, d. h. auch während der Vertragslaufzeit,
in Augenschein zu nehmen.
III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der
Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
Auflagen zu überprüfen:
Benennen und beschreiben Sie die Produkte, auf deren Basis
Sie später Ihr Angebot erstellen werden.
Beachten Sie bei der Auswahl der Kontrollstufe-1-Geräte bitte
die Notwendigkeit, dass in Deutschland für die Bilddarstellung
in den Kontrollstufen 2 und höher 2D-Ansichten (die klassischen
Falschfarbenröntgenbilder) eingesetzt werden müssen,
welchen den seitens der ECAC festgelegten Qualitätsanforderungen
genügen (bei Verwendung des ECAC-Teststückes)
Geben Sie an wo die angebotenen Produkte hergestellt werden.
Die Angaben zu den Produkten und deren Herstellungsländern
ist vor dem Hintergrund der in III.1.4 genannten
Einschränkungen und Besonderheiten zu betrachten.
Erklären Sie, dass Sie vom Hersteller der von Ihnen vorgesehenen
Produkte und Leistungen autorisiert sind und auf den Support
des Herstellers bei der Lieferung, Konfiguration und Instandhaltung
zurückgreifen können. Fügen Sie hierüber schriftliche
Bestätigungen des/der Hersteller(s) bei.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem
bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Es ist vorgesehen, alle Bewerber, die die vorgenannten Bedingungen
erfüllen, als Teilnehmer des Vergabeverfahrens zuzulassen.
Eine zahlenmäßige Beschränkung oder ein Ranking erfolgt
hierbei nicht.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
B 19.30 - 0199/16/VV : 1
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
Vorinformation
Bekanntmachungsnummer im ABl: [9]2016/S 080-142282 vom 23.4.2016
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
2.5.2017 - 11:30
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
Teilnahme an ausgewählte Bewerber
22.5.2017
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
verfasst werden können
Deutsch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Für nicht deutschsprachige Dokumente und Nachweise sind
deutschsprachige Übersetzungen beizufügen. Nicht deutschsprachige
Dokumente ohne Übersetzungen ins deutsche werden
im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.
Die Vergabestelle behält sich vor, bei aus ihrer Sicht unvollständigen
Teilnahmeanträgen einmalig fehlende Unterlagen oder
Erklärungen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern.
Werden nachgeforderte Unterlagen oder Erklärungen
nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, wird der Bewerber
mangels entsprechendem Eignungsnachweis vom weiteren
Verlauf des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, an ihn
ergeht keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
Sämtliche Teilnahmebedingungen, Bewertungsangaben und Informationen
zum Teilnahmewettbewerb erhalten Sie auch in
den Begleitdokumenten über die e-Vergabe-Plattform.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Deutschland
E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228/9499-0
Internet-Adresse: [11]www.bundeskartellamt.de
Fax: +49 228/9499-163
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und
bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten
durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem
BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der
Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160
Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu
wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang
der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden
sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber
informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per
Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des
Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu
richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags
verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote
enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben
ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu
wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden
Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20.3.2017
References
1. mailto:frank.waldorf@bescha.bund.de?subject=TED
2. http://www.bescha.bund.de/
3. http://www.evergabe-online.info/
4. http://www.evergabe-online.de/
5. mailto:beschaffung@bescha.bund.de?subject=TED
6. http://www.evergabe-online.de/
7. http://www.evergabe-online.de/
8. http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/BMI-IS-20060329-KF01-A007.htm
9. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:142282-2016:TEXT:DE:HTML
10. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
11. http://www.bundeskartellamt.de/
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