Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2017032409094223388" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Wolfratshausen
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dokument Nr...: 110033-2017 (ID: 2017032409094223388)
Veröffentlicht: 24.03.2017
*
  DE-Wolfratshausen: Dienstleistungen von Architekturbüros
   2017/S 59/2017 110033
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Wolfratshausen
   Marienplatz 1
   Wolfratshausen
   82515
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Abteilung 21  Planen und Bauen, Hr. Wenig
   E-Mail: [1]Wenig@Wolfratshausen.de
   NUTS-Code: DE216
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.Wolfratshausen.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]http://www.meixner-partner.de
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Meixner + Partner GmbH
   Gögginger Str. 93
   Augsburg
   86199
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Meixner + Partner GmbH
   Telefon: +49 82150105-22
   E-Mail: [4]VgV@meixner-partner.de
   Fax: +49 82150105-10
   NUTS-Code: DE271
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]http://www.meixner-partner.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Entwicklung Schulgelände: Generalsanierung und Erweiterung Grund- und
   Mittelschule am Hammerschmiedweg  Objektplanung LPH 1-9.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71200000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Stadt Wolfratshausen beabsichtigt die Entwicklung des Schulgeländes
   am Hammerschmiedweg als Generalsanierung und Erweiterung der Grund- und
   Mittelschule (GS und MS).
   Die 3-zügige GS mit 261 Schülern in 12 Klassen hat konstante
   Schülerzahlen, eine rege Nutzung der Mittagsbetreuung und des Hortes.
   Die Einführung einer gebundenen Ganztagesklasse wird angestrebt.
   Die derzeit 2-zügige MS mit 210 Schülern in 10 Klassen, davon 105 in
   der gebundenen Ganztagesklasse, wird erweitert durch die Verlagerung
   einer 1-zügigen MS mit 5 Klassen an diesen Standort.
   Somit sind zusätzliche Klassen- u. Gruppenräume für den Ganztageszug
   der MS+GS nötig, ebenso eine Mensa für die Ganztagesklassen und die
   Mittagsbetreuung, sowie eine Heizzentrale und ein Lehrschwimmbecken
   vorzusehen.
   Angedacht ist die Erweiterung z. B. als Neubau BT II und evtl. als
   Aufstockung BT IV o. ä.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE216
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Wolfratshausen.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude
   Hammerschmiedweg 8 entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 1,
   Leistungsphasen 1 bis 9 (Grundleistungen sowie einzelne Besondere
   Leistungen) für die Generalsanierung und Erweiterung der Grund- u.
   Mittelschule nebst Heizzentrale und Lehrschwimmbecken.
   Auf dem Areal befinden sich derzeit 4 Bauteile und ein Hausmeisterhaus
   wie folgt:
   Bauteil I: Baujahr ca. 1940, BGF ca. 2 275 m^2, energetisch saniert
   Bauteil II: Baujahr ca. 1960, BGF ca. 1 056m^2, Zustand dem Baujahr
   entsprechend
   Bauteil III: Baujahr ca. 1971, BGF ca. 2 120m^2, energetisch saniert
   Bauteil IV: Baujahr ca. 1998, BGF ca. 743m^2, Zustand dem Baujahr
   entsprechend
   Hausmeisterhaus: Baujahr ca. 1978, BGF ca. 273m^2, Zustand dem Baujahr
   entsprechend.
   Die Beauftragung erfolgt nach § 33 HOAI stufenweise. Über eine jeweils
   weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber
   im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können
   keine Forderungen weiterer Leistungsstufen abgeleitet werden. Ein
   Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
   Der Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach Auftragserteilung.
   Nach Auftragserteilung ist zunächst in Stufe 0 vom Auftragnehmer eine
   Machbarkeitsstudie mit vergleichender Kostenermittlung für die
   Generalsanierung und Erweiterung mit Heizzentrale zur Versorgung auch
   umliegender öffentlicher Gebäude und Lehrschwimmbecken zu erarbeiten.
   Diese und die weiteren Stufen werden näher unter II.1.11) beschrieben.
   Es werden ggf. verschiedene besondere Leistungen nach HOAI Anlage 10 zu
   §§34ff beauftragt werden, z.B.:
    Bestandsaufnahme (Lph. 1)
    Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen
   Anforderungen einschließlich Kostenbewertung (Lph. 2)
    Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner
   Gewerke (LPH 2)
    Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist,
   sowie schriftliche Benachrichtigung des Auftraggebers 2 Monate vor
   Ablauf der Verjährungsfirst (LPH 9)
   Unter Umständen werden auch weitere besondere Leistungen beauftragt
   werden, für die sich der Auftragnehmer auch eines qualifizierten
   Unterauftragnehmers, der im Teilnahmeantrag zu benennen ist, bedienen
   kann:
    Erstellen eines Brandschutznachweises
    Erstellen eines Nachweises für Wärmeschutz und Energiebilanzierung
   Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im Juni 2017 statt.
   Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Juli 2017, Planungsbeginn
   ist direkt im Anschluss daran.
   Die Fertigstellung der Machbarkeitsstudie ist zum 15.12.2017
   erforderlich.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 17/07/2017
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 6
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
    wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit;
    technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
   Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen
   dargestellten Bewertungsmatrix.
   Hinweis Losverfahren:
   Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen
   mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die
   Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu
   Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter
   den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
   Hinweis Nachnominierung:
   Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält
   sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens
   entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der
   Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte
   Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn,
   dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor dem Verhandlungstermin
   ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer
   eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller
   Teilnehmer sicherstellen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung, wobei die einzelnen
   Stufen ganz oder teilweise beauftragt werden können:
   Stufe 0: Machbarkeitsstudie mit einer in Varianten vergleichenden
   Kostengegenüberstellung gem. Anlage 10 zu § 34 HOAI 2013.
   Im Rahmen der Machbarkeitsstudie sind auf dem Baugrundstück
   verschiedene Varianten (mindestens 3) zu erarbeiten und hinsichtlich
   ihrer Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit zu bewerten.
   Folgende Parameter sind dabei in Betracht zu ziehen:
    Generalsanierung bzw. Umstrukturierung der bestehenden Gebäude oder
   Teilen davon
    Erweiterung und/oder ggf. Aufstockung der bestehenden Gebäude oder
   Teilen davon
    Abbruch und Neubau eines Teiles des Schulgebäudes (Bauteil II)
    Integration eines Lehrschwimmbeckens
    Einbau einer Heizzentrale zur Versorgung auch der umliegenden
   öffentlichen Gebäude.
   Stufe 1: Lph. 1 gem. § 34 HOAI 2013, ggf. aufgeteilt nach
   Bauabschnitten,
   Stufe 2: Lph. 2 gem. § 34 HOAI 2013, ggf. aufgeteilt nach
   Bauabschnitten,
   Stufe 3: Lph. 3-4 gem. § 34 HOAI 2013, ggf. aufgeteilt nach
   Bauabschnitten,
   Stufe 4: Lph. 5-7 gem. § 34 HOAI 2013, ggf. aufgeteilt nach
   Bauabschnitten,
   Stufe 5: Lph. 8 gem. § 34 HOAI 2013, ggf. aufgeteilt nach
   Bauabschnitten,
   Stufe 6: Lph. 9 gem. § 34 HOAI 2013, ggf. aufgeteilt nach
   Bauabschnitten.
   Zunächst wird die Stufe 0 beauftragt.
   Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen,
   Leistungsphasen und ggf. einzelner Bauabschnitte besteht nicht.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Erst nach Abschluss der Stufe 0 entscheidet der Stadtrat ob und in
   welchem Umfang die Beauftragung der weiteren Stufen erfolgt.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   A) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB.
   b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21
   MiLoG
   c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche
   Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
   d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem
   Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen
   gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des
   Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i.V.m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen
   wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und
   dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten
   Anforderungen erfüllen.
   e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen
   anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu
   benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs.
   3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als
   Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung
   dieser Unternehmen ist abzugeben.
   f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. §
   1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
   g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften.
   Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem
   Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
   abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der
   bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der
   Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen
   einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und
   führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener
   Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind
   auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros
   sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den
   Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten
   3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) gem. § 45 Abs. 1
   Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von
   350 000 EUR brutto.
   b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1
   bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000
   EUR für Personenschäden und über 1 000 000 EUR für Sachschäden bei
   einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder
   eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers
   muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die
   Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten
   bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder
   im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden.
   Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d.h. ohne
   Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des
   Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien
   im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen
   abgesichert sind.
   Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des
   Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss
   der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im
   Auftragsfall zusichert.
   Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein
   gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung
   beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich
   sein.
   Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender
   Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu a) Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 350
   000 EUR brutto.
   zu b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR
   für Personenschäden und über 1 000 000 EUR für Sachschäden.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die
   Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den
   letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) gem. § 46
   Abs. 3 Nr. 8 VgV. Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von vier
   technischen Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
   b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im
   Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d.h.
   eindeutige Benennung des Projektleiters und des stellvertretenden
   Projektleiters. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation
   des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gem. § 75
   VgV. Die Person des Projektleiters erfüllt die fachlichen
   Anforderungen, wenn sie bereichtigt ist, die Berufsbezeichnung
   Architekt (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat
   des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Die Person des
   stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen,
   wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt (im Sinne
   des § 75 Abs. 1 VgV) oder Ingenieur (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im
   jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
   Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung Architekt
   oder Ingenieur nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind
   vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also
   Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie
   2005/36/EG  Berufsanerkennungsrichtlinie  gewährleistet ist.
   c) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden
   Projektleiters im Leistungsbild Objektplanung ist jeweils durch Vorlage
   eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung
   sind acht Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und fünf Jahre
   für den stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild Objektplanung.
   d) Angabe von mindestens zwei verschiedenen Referenzen und mindestens
   einem Nachweis einer Machbarkeitsstudie gem. § 75 Abs. 5 VgV.
   Im Falle einer ARGE ist von jedem ARGE-Partner mindestens ein
   Referenzprojekt einzureichen.
   Für die Referenzprojekte gilt folgende Mindestanforderung:
   Der Referenzzeitraum muss zwischen 2007-2017 liegen, die LPH 2 muss in
   diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 abgeschlossen sein.
   Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten erforderlich:
    Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE
    ggf. Benennung der Unterauftragnehmer
    Projektbezeichnung
    Name des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters
    beauftragte Leistungsphasen
    Projektlaufzeit (LPH 2-8)
    Projektvolumen brutto (KG 200-700)
    BGF
    Anteil Neubau/Anteil Sanierung
    Gruppenräume
    Nachweis der Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens
   Zusatzpunkte werden bei den Referenzprojekten vergeben für:
    Schwimmbad/Lehrschwimmbecken
    Heizzentrale zur Versorgung umliegender Gebäude
    Erweiterungsbau bzw. Aufstockung
    Generalsanierung Bestandsgebäude
    Maßnahme im laufenden Betrieb
    öffentlicher Auftraggeber bzw. Vergaberichtlinien analog eines
   öffentlichen Auftraggebers
   Sonstiges:
    Projektdarstellung des Referenzprojekts auf höchstens vier DIN
   A4-Seiten oder zwei DIN A3-Seiten, graphische Darstellung z.B. mit
   Plänen, Fotos etc. und Beschreibung in Textform.
   Folgende Angaben sind bei dem Nachweis einer Machbarkeitsstudie
   erforderlich:
    Projektvolumen (KG 200-700)
    Bildungsstandort
    Variantenvergleich
    Kostenbetrachtung
   Sonstiges:
    Erläuterung der Ergebnisse der Studie auf vier DIN A4 oder zwei DIN
   A3 Seiten.
   e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen
   und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen
   Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der
   Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht
   korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu a) Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von vier technischen
   Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
   zu b) Mindestanforderung an den Projektleiter: Berufsbezeichnung
   Architekt (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV)
   Mindestanforderung an den Stellvertretenden Projektleiter:
   Berufsbezeichnung Architekt (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder
   Ingenieur (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV)
   zu c) Mindestanforderung sind acht Jahre Berufserfahrung für den
   Projektleiter und 5 Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im
   Leistungsbild Objektplanung.
   zu d)  2 Referenzprojekte, wobei der Referenzzeitraum muss zwischen
   2007-2017 liegen, die Lph. 2 muss in diesem Zeitraum begonnen und die
   Lph. 8 abgeschlossen sein.
    sowie 1 Nachweis einer Machbarkeitsstudie.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) dieser Bekanntmachung
   vorzulegen.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 27/04/2017
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 4 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu
   unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und
   Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen
   Umschlag im Original bei der unter I.1) genannten Anschrift (siehe
   Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der
   Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die
   Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige
   Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene bzw. formlose
   Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
   Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden
   ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
   b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in
   schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter [6]VgV@meixner-partner.de
   bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu
   richten.
   Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen
   oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der Internetseite
   [7]www.meixner-partner.de/ausschreibungen bis 6 Kalendertage vor Ablauf
   der Teilnahmefrist veröffentlicht.
   c) Informationspflicht des Bewerbers:
   Die Teilnehmer / die Bewerber verpflichten sich, sich
   eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist
   auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen,
   Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen
   wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen,
   dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die
   Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage
   abzuändern, oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen,
   Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor
   genannter Internetseite veröffentlicht.
   Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen,
   Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen
   sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen
   oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende
   Regelungen:
   Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem
   Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist per E-Mail, an die zu vor
   genannte E-Mailadresse, mitzuteilen, sofern
    Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer
   Teilnahmeantrag abgegeben wird,
    Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer
   Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende
   der Teilnahmefrist vorliegen,
    Der alte Teilnahmeantrag ergänzt um das Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll.
   Auf die Möglichkeit, diese, vom speziellen Einzelfall abhängige
   Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es
   wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist
   dem Auftraggeber vorliegen muss,
    Der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In
   dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter
   Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
   Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen,
   dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
   d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und
   werden nicht zurückgesandt.
   e) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise
   in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
   Maximilianstraße 39
   München
   80534
   Deutschland
   Telefon: +49 892176-2411
   E-Mail: [8]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Fax: +49 892176-2847
   Internet-Adresse:[9]http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages)
   sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab
   Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
   Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs.
   2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender
   Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der
   Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem
   Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der
   Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in
   der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
   Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der
   Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Siehe VI.4.1)
   München
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   22/03/2017
References
   1. mailto:Wenig@Wolfratshausen.de?subject=TED
   2. http://www.Wolfratshausen.de/
   3. http://www.meixner-partner.de/
   4. mailto:VgV@meixner-partner.de?subject=TED
   5. http://www.meixner-partner.de/
   6. mailto:VgV@meixner-partner.de?subject=TED
   7. http://www.meixner-partner.de/ausschreibungen
   8. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
   9. http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau