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Ausschreibung: Unternehmens- und Managementberatung - DE-Bad Homburg
Unternehmens- und Managementberatung
Dokument Nr...: 109993-2017 (ID: 2017032409092423345)
Veröffentlicht: 24.03.2017
*
  DE-Bad Homburg: Unternehmens- und Managementberatung
   2017/S 59/2017 109993
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK-Die Gesundheitskasse in Hessen
   Basler Str. 2
   Bad Homburg
   61352
   Deutschland
   E-Mail: [1]Vergabe_Digital@he.aok.de
   NUTS-Code: DE7
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.aok.de/hessen/
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do
   ?method=search&searchString=%22CXP4YRSY46J%22
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Handlungsprogramm Digitalisierung.
   Referenznummer der Bekanntmachung: VD_17
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79410000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand der Ausschreibung ist die strategische Beratung und
   Unterstützung der AOK Hessen im Rahmen der Digitalisierungsstrategie
   des Unternehmens sowie die Erstellung von Konzepten und Entwicklungen
   für die nachhaltige Transformation.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der Ausschreibung ist die strategische Beratung und
   Unterstützung der AOK Hessen im Rahmen der Digitalisierungsstrategie
   des Unternehmens sowie die Erstellung von Konzepten und Entwicklungen
   für die nachhaltige Transformation.
   Hierbei sollen konkrete Lösungen erarbeitet, sowie die Umsetzung
   begleitet werden. Dies beinhaltet auch, Schnittstellen zu
   Aufgabenfeldern aus der Linienverantwortung wie z. B. dem
   Change-Prozess oder übergeordnet Themen und Projekte z. B. der
   Digitalisierungsstrategie zu erarbeiten und berücksichtigen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Auftrag kann maximal zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden,
   wenn diese Option von der Auftraggeberin einen Monat vor Vertragsende
   schriftlich gezogen wird.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1. Einheitliche Europäische Eigenerklärung, EEE, Teil II A und B in
   Bezug auf Angaben zu Wirtschaftsteilnehmer.
   2. Einheitliche Europäische Eigenerklärung, EEE, Teil III in Bezug auf
   das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123,124 GWB.
   Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind diese Nachweise von jedem
   Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern auf die
   Fähigkeiten von Drittunternehmen zurück gegriffen wird, sind diese von
   jeden Drittunternehmen ebenfalls zu erbringen. Die genannten Nachweise
   sind durch Vorlage einer ausgefüllten und unter Teil VI
   (Abschlusserklärung) unterzeichneten EEE nach näherer Maßgabe der
   Bewerbungsbedingungen zu erbringen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung nach näherer
   Maßgabe der Bewerbungsbedingungen I.
   2. vor Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, ist auf gesonderte
   Aufforderung der Auftraggeberin hin eine Kopie der Versicherungspolice
   der Betriebshaftpflichtversicherung oder ein vergleichbarer Nachweis
   über das Bestehen der der Betriebshaftpflichtversicherung in der
   geforderten Höhe vorzulegen.
   3. Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre.
   Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind diese Nachweise von jedem
   Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern auf die
   Fähigkeiten von Drittunternehmen zurück gegriffen wird, sind diese
   Nachweise von jedem Drittunternehmen zu erbringen, soweit sie für die
   Kapazitäten erforderlich sind, auf die sich ihr Einbezug bezieht.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Bewerber/Bewerberinnen, die nicht mindestens einen durchschnittlichen
   Jahresumsatz in Höhe von 1 000 000 EUR haben, werden als nicht geeignet
   betrachtet.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mindestens zwei Referenzen nach näherer Maßgabe der
   Bewerbungsbedingungen I.
   Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind diese Nachweise von jedem
   Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern auf die
   Fähigkeiten von Drittunternehmen zurück gegriffen oder Nachunternehmer
   eingeschaltet werden, sind diese Nachweise von jedem
   Drittunternehmen/Nachunternehmer zu erbringen, soweit sie für die
   Kapazitäten/Leistungen erforderlich sind, auf die sich ihr Einbezug
   bezieht.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Bewerber/Bewerberinnen, die nicht mindestens zwei Referenzen nach
   näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen I vorweisen können, werden
   als nicht geeignet betrachtet.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1. Im Fall der Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die
   Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft nach näherer Maßgabe der
   Bewerbungsbedingungen I ausgefüllt und unterzeichnet vorzulegen.
   2. Sofern auf die Fähigkeiten von Drittunternehmen zurück gegriffen
   oder Nachunternehmer eingeschaltet werden, sind von diesen auf
   gesonderte Aufforderung eine ausgefüllte und unterzeichnete
   Verpflichtungserklärung Dritt- und Nachunternehmer nach näherer
   Maßgabe der Bewerbungsbedingungen I vorzulegen. Es steht den Bewerbern
   frei, diese bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 25/04/2017
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Bewerbungsbedingungen sind elektronisch auf der Vergabeplattform
   des Deutschen Vergabeportals [4]https://www.dtvp.de/ abrufbar, s. o.
   Ziff. I.3). Die Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern erfolgt
   ausschließlich über die genannte Plattform. Um beispielsweise Fragen
   stellen zu können, ist eine kostenlose Registrierung der Interessenten
   erforderlich. Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt nach Maßgabe
   der Bewerbungsbedingungen.
   Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird in zwei Phasen
   abgewickelt. In der ersten Phase (Teilnahmewettbewerb) wird
   ausschließlich die Eignung der Bewerber geprüft. Jede Bewerberin /jeder
   Bewerber, die/der danach geeignet ist, wird nach näherer Maßgabe der
   Bewerbungsbedingungen I und II zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
   Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit vor, Folgeaufträge
   (Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) unter den Voraussetzungen
   von § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne
   Teilnahmewettbewerb
   zu vergeben nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSY46J.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
   BundeskartellamtVillemombler Str. 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Fax: +49 2289499-163
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
   "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
   wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
   § 135 GWB Unwirksamkeit.
   "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1. gegen § 134 verstoßen hat..."
   § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt.
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden.
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt."
   § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
   "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken.
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   21/03/2017
References
   1. mailto:Vergabe_Digital@he.aok.de?subject=TED
   2. http://www.aok.de/hessen/
   3. https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YRSY46J%22
   4. https://www.dtvp.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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