(1) Searching for "2017032409092423345" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Unternehmens- und Managementberatung - DE-Bad Homburg
Unternehmens- und Managementberatung
Dokument Nr...: 109993-2017 (ID: 2017032409092423345)
Veröffentlicht: 24.03.2017
*
DE-Bad Homburg: Unternehmens- und Managementberatung
2017/S 59/2017 109993
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
AOK-Die Gesundheitskasse in Hessen
Basler Str. 2
Bad Homburg
61352
Deutschland
E-Mail: [1]Vergabe_Digital@he.aok.de
NUTS-Code: DE7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.aok.de/hessen/
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do
?method=search&searchString=%22CXP4YRSY46J%22
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Handlungsprogramm Digitalisierung.
Referenznummer der Bekanntmachung: VD_17
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79410000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die strategische Beratung und
Unterstützung der AOK Hessen im Rahmen der Digitalisierungsstrategie
des Unternehmens sowie die Erstellung von Konzepten und Entwicklungen
für die nachhaltige Transformation.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die strategische Beratung und
Unterstützung der AOK Hessen im Rahmen der Digitalisierungsstrategie
des Unternehmens sowie die Erstellung von Konzepten und Entwicklungen
für die nachhaltige Transformation.
Hierbei sollen konkrete Lösungen erarbeitet, sowie die Umsetzung
begleitet werden. Dies beinhaltet auch, Schnittstellen zu
Aufgabenfeldern aus der Linienverantwortung wie z. B. dem
Change-Prozess oder übergeordnet Themen und Projekte z. B. der
Digitalisierungsstrategie zu erarbeiten und berücksichtigen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag kann maximal zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden,
wenn diese Option von der Auftraggeberin einen Monat vor Vertragsende
schriftlich gezogen wird.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Einheitliche Europäische Eigenerklärung, EEE, Teil II A und B in
Bezug auf Angaben zu Wirtschaftsteilnehmer.
2. Einheitliche Europäische Eigenerklärung, EEE, Teil III in Bezug auf
das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123,124 GWB.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind diese Nachweise von jedem
Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern auf die
Fähigkeiten von Drittunternehmen zurück gegriffen wird, sind diese von
jeden Drittunternehmen ebenfalls zu erbringen. Die genannten Nachweise
sind durch Vorlage einer ausgefüllten und unter Teil VI
(Abschlusserklärung) unterzeichneten EEE nach näherer Maßgabe der
Bewerbungsbedingungen zu erbringen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung nach näherer
Maßgabe der Bewerbungsbedingungen I.
2. vor Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, ist auf gesonderte
Aufforderung der Auftraggeberin hin eine Kopie der Versicherungspolice
der Betriebshaftpflichtversicherung oder ein vergleichbarer Nachweis
über das Bestehen der der Betriebshaftpflichtversicherung in der
geforderten Höhe vorzulegen.
3. Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind diese Nachweise von jedem
Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern auf die
Fähigkeiten von Drittunternehmen zurück gegriffen wird, sind diese
Nachweise von jedem Drittunternehmen zu erbringen, soweit sie für die
Kapazitäten erforderlich sind, auf die sich ihr Einbezug bezieht.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bewerber/Bewerberinnen, die nicht mindestens einen durchschnittlichen
Jahresumsatz in Höhe von 1 000 000 EUR haben, werden als nicht geeignet
betrachtet.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mindestens zwei Referenzen nach näherer Maßgabe der
Bewerbungsbedingungen I.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind diese Nachweise von jedem
Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern auf die
Fähigkeiten von Drittunternehmen zurück gegriffen oder Nachunternehmer
eingeschaltet werden, sind diese Nachweise von jedem
Drittunternehmen/Nachunternehmer zu erbringen, soweit sie für die
Kapazitäten/Leistungen erforderlich sind, auf die sich ihr Einbezug
bezieht.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bewerber/Bewerberinnen, die nicht mindestens zwei Referenzen nach
näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen I vorweisen können, werden
als nicht geeignet betrachtet.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1. Im Fall der Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die
Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft nach näherer Maßgabe der
Bewerbungsbedingungen I ausgefüllt und unterzeichnet vorzulegen.
2. Sofern auf die Fähigkeiten von Drittunternehmen zurück gegriffen
oder Nachunternehmer eingeschaltet werden, sind von diesen auf
gesonderte Aufforderung eine ausgefüllte und unterzeichnete
Verpflichtungserklärung Dritt- und Nachunternehmer nach näherer
Maßgabe der Bewerbungsbedingungen I vorzulegen. Es steht den Bewerbern
frei, diese bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/04/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Bewerbungsbedingungen sind elektronisch auf der Vergabeplattform
des Deutschen Vergabeportals [4]https://www.dtvp.de/ abrufbar, s. o.
Ziff. I.3). Die Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern erfolgt
ausschließlich über die genannte Plattform. Um beispielsweise Fragen
stellen zu können, ist eine kostenlose Registrierung der Interessenten
erforderlich. Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt nach Maßgabe
der Bewerbungsbedingungen.
Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird in zwei Phasen
abgewickelt. In der ersten Phase (Teilnahmewettbewerb) wird
ausschließlich die Eignung der Bewerber geprüft. Jede Bewerberin /jeder
Bewerber, die/der danach geeignet ist, wird nach näherer Maßgabe der
Bewerbungsbedingungen I und II zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die Auftraggeberin behält sich die Möglichkeit vor, Folgeaufträge
(Wiederholung gleichartiger Dienstleistungen) unter den Voraussetzungen
von § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne
Teilnahmewettbewerb
zu vergeben nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSY46J.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
BundeskartellamtVillemombler Str. 76
Bonn
53123
Deutschland
Fax: +49 2289499-163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/03/2017
References
1. mailto:Vergabe_Digital@he.aok.de?subject=TED
2. http://www.aok.de/hessen/
3. https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YRSY46J%22
4. https://www.dtvp.de/
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|