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Ausschreibung: Softwarepaket und Informationssysteme - DE-Ludwigshafen
Softwarepaket und Informationssysteme
Dokument Nr...: 109445-2017 (ID: 2017032409044822797)
Veröffentlicht: 24.03.2017
*
  DE-Ludwigshafen: Softwarepaket und Informationssysteme
   2017/S 59/2017 109445
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Klinikum der Stadt Ludwigshafen gemeinnützige GmbH
   Bremserstraße 79
   Ludwigshafen
   67063
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Stabsstelle Recht und Innenrevision
   E-Mail: [1]stabsstelle_vergabe@klilu.de
   NUTS-Code: DEB34
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.klilu.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do
   ?method=search&searchString=%22CXP6YYMYDV0%22
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do
   ?method=search&searchString=%22CXP6YYMYDV0%22
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Gemeinnütziges Krankenhaus in kommunaler Trägerschaft
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Microsoft Handelspartner 2017.
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2017-006-GBI-IT
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48000000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand der Ausschreibung ist der Handelspartner-Rahmenvertrag für
   den Bezug von Softwarelizenzen aus dem Volumenlizenzprogramm.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB34
   Hauptort der Ausführung:
   Klinikum der Stadt Ludwigshafen gemeinnützige GmbH; Bremserstraße 79;
   67063; Ludwigshafen.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der Ausschreibung ist der Handelspartner-Rahmenvertrag für
   den Bezug von Softwarelizenzen aus dem Volumenlizenzprogramm.
   Es besteht derzeit ein Enterprise Agreement, das zum 31.5.2017 endet.
   Ziel der Ausschreibung ist die Verlängerung der bestehenden Software
   Assurance für die bereits beschafften Lizenzen sowie die Belieferung
   des Auftraggebers mit weiteren Lizenzen von Microsoft, die sich aus dem
   TrueUp oder zusätzlichen Bedarfen ergeben.
   Im Rahmen der Vertragsverlängerung soll ein Umstieg von einer
   Lizenzierung über Geräte-CALs auf eine Lizenzierung per Nutzer-CALs
   erfolgen.
   Der Auftraggeber ist berechtigt zum Bezug über einen Mantelvertrag des
   Bundesministeriums des Inneren und Microsoft.
   Über die zu schließende Vereinbarung sind vom Auftragnehmer folgende
   Leistungen zu erbringen:
    Lieferung von Microsoft Volumenlizenzen entsprechend den Bedingungen
   im Enterprise Agreement (EA);
    Lieferung von Software Assurance im Rahmen des
   Volumenlizenzprogramms;
    Option: Möglichkeit des Bezugs von Microsoft Online-Diensten
   (Microsoft Azure) bei Bedarf.
   Darüber hinaus sollen folgende Dienstleistungen erbracht werden:
    qualifizierte Lizenzberatung durch den Auftragnehmer vor Ort beim
   Auftraggeber,
    telefonischer deutschsprachiger Support Montag bis Freitag zwischen 8
   Uhr und 16 Uhr,
    Pflege der erworbenen Lizenzen und der zugehörigen Software Assurance
   über den Auftragnehmer im Microsoft Volume Licensing Service Center
   (oder dem entsprechenden Äquivalent).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/06/2017
   Ende: 31/05/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Nachweis der Eintragung in Handelsregister oder Gewerberegister.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 24/04/2017
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2017
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 24/04/2017
   Ortszeit: 14:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Ohne Teilnahme der Bieter.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
   Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
   Q4 2019 / Q1 2020.
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines
   Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB
   Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder
   eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers
   als Vergabeakte aufgenommen.
   Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass
   sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von
   den anderen Verfahrensbeteiligten beider Vergabekammer eingesehen wird.
   Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in
   seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2
   GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu
   versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend
   kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs-
   oder Geschäftsgeheimnisse).
   Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMYDV0.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft,
   Klimaschutz, Energie und Landesplanung  Geschäftsstelle
   Stiftsstraße 9
   Mainz
   55116
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung
   und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und
   im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis
   Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher
   Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals
   [5]https://rlp.vergabekommunal.de zu rügen.
   In gleicher Form sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von
   Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des
   Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in
   schriftlicher Form zu rügen.
   Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB:
   (1) Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vor-gesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   Einleitung, Antrag gemäß § 160 GWB:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   21/03/2017
References
   1. mailto:stabsstelle_vergabe@klilu.de?subject=TED
   2. http://www.klilu.de/
   3. https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP6YYMYDV0%22
   4. https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP6YYMYDV0%22
   5. https://rlp.vergabekommunal.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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