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Ausschreibung: Architekturentwurf - DE-Jena
Architekturentwurf
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Dokument Nr...: 106291-2017 (ID: 2017032209113119019)
Veröffentlicht: 22.03.2017
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DE-Jena: Architekturentwurf
2017/S 57/2017 106291
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Jena vertreten durch das Dezernat III Stadtentwicklung und
Umwelt
Am Anger 26
Jena
07743
Deutschland
Kontaktstelle(n): Wittenberg Architektur, Hegelstraße 5, 99423 Weimar
Telefon: +49 3643478960
E-Mail: [1]buero@wittenberg-architektur.de
Fax: +49 36434789666
NUTS-Code: DEG03
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.jena.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]www.subreport.de/E87227639
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Neubau Bibliothek und Bürgerservice der Stadt Jena, Offener
zweiphasiger Ideen- und Realisierungswettbewerb.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71220000
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71221000
71222000
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Jena beabsichtigt einen zweiphasigen offenen hochbaulichen
und freiraumplanerischen Ideen- und Realisierungswettbewerb zur
Errichtung eines Neubaus für die Ernst-Abbe-Bücherei und Räumlichkeiten
für einen zentralen Bürgerservice durchzuführen.
Für die Bibliothek ist eine Gesamtnutzungsfläche von ca. 3 900 m^2
vorgesehen. In einem Teil des Gebäudes soll der zentrale Bürgerservice
der Stadt Jena auf einer Fläche von zusätzlich ca. 1 700 m^2
untergebracht werden.
Bestandteil des Wettbewerbsgebietes in einem Ideenteil sind die
angrenzende Freiflächen des Theaterhaus Jena/ Kulturarena. Hier ergeben
sich städtebauliche Möglichkeiten einer Akzentuierung und Adressbildung
für das neue Kultur- und Bildungsquartier.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Architekt*in/ Landschaftsarchitekt*in (siehe Anlage zur
Wettbewerbsbekanntmachung auf dem Beschafferprofil
www.subreport.de/E87227639)
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Beurteilung der eingereichten Entwürfe erfolgt anhand der in dieser
Auslobung gestellten Anforderungen, insbesondere hinsichtlich
nachstehend genannter Kriterien:
Städtebauliches Gesamtkonzept (1. und 2. Phase),
Entwurfsidee, Leitgedanke,
architektonische und städtebauliche Qualität,
funktionale Qualität,
Erfüllung Raumprogramm,
technische Realisierbarkeit,
Wirtschaftlichkeit.
Die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar.
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/05/2017
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an
ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Als Wettbewerbssumme stehen insgesamt 100 000 EUR (netto) zzgl. der
gesetzlichen Umsatzsteuer zur Verfügung. Davon sind 50 000 EUR für
Preise sowie Anerkennungen und 50 000 EUR für Aufwandsentschädigungen
vorgesehen, jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Es ist folgende Aufteilung vorgesehen: 1. Preis: 20 000 EUR
2. Preis: 12 500 EUR
3. Preis: 7 500 EUR
Anerkennungen 10 000 EUR.
Die Umsatzsteuer von derzeit 19 % ist in den genannten Beträgen nicht
enthalten und wird den inländischen Teilnehmern ausgezahlt.
Das Preisgericht kann bei einstimmigem Beschluss die Wettbewerbssumme
anders aufteilen.
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Jeder Teilnehmer der zweiten Phase erhält zusätzlich eine pauschale
Aufwandsentschädigung in Höhe von mindestens 2 000 EUR. Voraussetzung
ist die Abgabe einer vollständigen und prüffähigen Wettbewerbsarbeit.
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die
Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen
Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Alf Furkert, Architekt, Dresden
Prof. Eckhard Gerber, Architekt, Dortmund
Dr. Hannes Hubrich, Architekt, Weimar
Dr.-Ing. habil. Matthias Lerm, Architekt, Stadtarchitekt Jena
Axel Lohrer, Landschaftsarchitekt/ Stadtplaner, Magdeburg
Prof. Karl-Heinz Schmitz, Architekt, Weimar
Karl-Hermann Kliewe, Werkleiter Kommunale Immobilien Jena
Prof. Olaf Langlotz, Thüringer Ministerium für Infrastruktur und
Landwirtschaft
Dr. Albrecht Schröter, Oberbürgermeister Stadt Jena
Elisabeth Wackernagel, Stadträtin Jena, Vorsitzende
Stadtentwicklungsausschuss
Jonas Zipf, Werkleiter JenaKultur
sowie 9 weitere Stellvertreter
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Wettbewerb ist Teil eines VgV-Verfahrens und hierin als offener
zweiphasiger Ideen- und Realisierungswettbewerb gemäß Ziffer § 3 Abs. 4
RPW 2013 im anonymen Verfahren organisiert. Aus dem Kreis der
Teilnehmer der 1. Phase werden bis zu 25 Teilnehmer für die Bearbeitung
der Aufgabe in der anschließenden 2. Wettbewerbsphase ausgewählt.
Der Auslober/Bauherr wird dem Verfasser eines mit einem Preis
ausgezeichneten Entwurfs die weitere Bearbeitung der Aufgabe für die
Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 34 i.V. mit Anlage 10 und § 39 i. V. mit
Anlage 11 HOAI für den Realisierungsteil stufenweise übertragen, soweit
und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe verwirklicht
wird, insbesondere die Finanzierung des Bauvorhabens abgesichert ist
und eine positive Entscheidung der städtischen Gremien zum Bauvorhaben
vorliegt.
Weitere Bedingungen siehe Anlage zur Wettbewerbsbekanntmachung auf
dem Beschafferprofil [4]www.subreport.de/E87227639
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Weimarplatz 4
Weimar
99423
Deutschland
Fax: +49 36137739354
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die unter VI.4.1
genannte Stelle.
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften
innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle Stadt Jena, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Entwurfsabgabe bzw. Verhandlungsphase bzw.
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Auslobungsunterlagen bzw. Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Entwurfsabgabe bzw. Verhandlungsphase bzw. Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf
Nachprüfung bei der Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt,
Weimarplatz 4, 99423 Weimar innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen,
gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die
Voraussetzungen von § 160 GWB nicht vorliegen.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB
hin.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Stadt Jena vertreten durch das Dezernat III Stadtentwicklung und
Umwelt
Am Anger 26
Jena
07743
Deutschland
E-Mail: [5]stadtentwicklung@jena.de
Fax: +49 3641495005
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/03/2017
References
1. mailto:buero@wittenberg-architektur.de?subject=TED
2. http://www.jena.de/
3. http://www.subreport.de/E87227639
4. http://www.subreport.de/E87227639
5. mailto:stadtentwicklung@jena.de?subject=TED
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