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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros - DE-Augsburg
Dienstleistungen von Architekturbüros
Dokument Nr...: 105959-2017 (ID: 2017032209084118662)
Veröffentlicht: 22.03.2017
*
  DE-Augsburg: Dienstleistungen von Architekturbüros
   2017/S 57/2017 105959
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Zoo Augsburg GmbH
   Brehmplatz 1
   Augsburg
   86161
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Dr. Barbara Jantschke
   E-Mail: [1]vgv@meixner-partner.de
   NUTS-Code: DE271
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.zoo-augsburg.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]http://www.meixner-partner.de
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Meixner + Partner GmbH
   Gögginger Str. 93
   Augsburg
   86199
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Meixner + Partner GmbH
   Telefon: +49 82150105-22
   E-Mail: [4]VgV@meixner-partner.de
   Fax: +49 82150105-10
   NUTS-Code: DE271
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]http://www.meixner-partner.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Zoo Augsburg GmbH
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Bildung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Neubau Elefantenanlage  Objektplanung LPH 7-9.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71200000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Zoo Augsburg plant den Neubau einer Elefantenanlage. Im Anschluss
   an das bestehende Elefantenhaus soll ein neues Haus für eine Gruppe von
   Asiatischen Elefanten gebaut werden. Geplant ist die Haltung von 4-5
   Tieren im Protected Contact. Eine große Freilaufhalle und angrenzende
   Boxen sollen eine moderne Elefantenhaltung nach den derzeit gültigen
   Richtlinien (z. B. sog. Säugetiergutachten, Wildtierhaltung der DGUV)
   ermöglichen.
   Die Ausführung der Freianlage ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
   Natürlich soll aber das Haus unter Berücksichtigung der vorgegebenen
   Außenanlage gebaut werden.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE271
   Hauptort der Ausführung:
   Zoogelände Augsburg.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung gem. § 34
   HOAI, Stand 2013, LPH 7-9, mit stufenweiser Beauftragung, für den
   Neubau der Elefantenanlage auf dem Grundstück des Zoos Augsburg,
   Brehmplatz 1, 86161 Augsburg. Ggf. werden auch verschiedene besondere
   Leistungen beauftragt werden.
   Dabei sind folgende generelle Vorgaben an das Bauprojekt zu
   berücksichtigen:
   Den Zoo Augsburg besuchen jährlich 600 000 Personen, er beherbergt auf
   22 ha Fläche derzeit 1 300 Individuen in etwa 260 Arten. Ein
   Schwerpunkt des Zoos ist das Thema Wasser mit mehreren Teichanlagen und
   Bachläufen, als Lebensraum von Tieren und als Gehegeabgrenzung.
   Im Anschluss an das bestehende Elefantenhaus (auf der ehemaligen Bison-
   und Barasinghaanlage) soll ein neues Haus für eine Gruppe von
   Asiatischen Elefanten gebaut werden. Geplant ist die Haltung von vier
   bis fünf Tieren im Protected Contact.
   Eine große Freilaufhalle und angrenzende Boxen sollen eine moderne
   Elefantenhaltung nach den derzeit gültigen Richtlinien ermöglichen.
   Die Ausführung der Freianlage ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
   Natürlich soll aber das Haus unter Berücksichtigung der vorgegebenen
   Außenanlage gebaut werden.
   Die im Zoo gehaltenen Tiere fungieren als Botschafter für die im
   Freiland lebenden Artgenossen. Im Neubau sollen daher Räumlichkeiten
   für Umweltbildung, und Begleittierarten realisiert werden. Unser Ziel
   ist es, den Besuchern anhand der Elefanten anschaulich deren Biologie,
   deren Nutzen, die Bedrohung und die erforderlichen Schutzmaßnahmen
   näher zu bringen. Darüber hinaus soll mit Tafeln, Ausstellungen und
   auch interaktiven Elementen den Besuchern ein Wissen zur Verfügung
   gestellt werden, mit dem sie ihr Konsumverhalten hinterfragen und
   Handlungskompetenz entwickeln.
   Großen Wert legt der Auftraggeber auf die tiergärtnerische Kompetenz
   und Erfahrung beim Bau einer Elefantenanlage mit Protected Contact.
   Ein Büro hat bereits Planungsleistungen der LPH 1-2 erbracht. Dieses
   Büro gilt als vorbefasster Bewerber.
   Sollte der Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewerben und
   zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die
   Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung
   zur Verfügung gestellt werden, um alle Bieter auf denselben
   Informationsstand zu bringen.
   Die Leistungen der LPH 3-6 werden in einem zeitgleich stattfindenden
   Vergabeverfahren derzeit ebenfalls ausgeschrieben.
   Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Ende Mai 2017 statt.
   Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Juni 2017.
   Der Baubeginn ist für Frühjahr 2018 vorgesehen, die Inbetriebnahme und
   der Abschluss der Maßnahme für Sommer/Herbst 2019.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/07/2017
   Ende: 31/12/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
    wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
    technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
   Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen
   dargestellten Bewertungsmatrix.
   Hinweis Losverfahren:
   Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen
   mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die
   Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu
   Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter
   den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
   Hinweis Nachnominierung:
   Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält
   sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens
   entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der
   Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte
   Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn,
   dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Vergabeverhandlung
   ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer
   eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller
   Teilnehmer sicherstellen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
   Stufe 1: LPH 7 gem. § 34 HOAI 2013,
   Stufe 2: LPH 8 gem. § 34 HOAI 2013,
   Stufe 3: LPH 9 gem. § 34 HOAI 2013.
   Zunächst wird die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf
   Beauftragung der weiteren Stufen besteht nicht.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der bereits vorhandene Vorentwurf eines vorbefassten Bewerbers, der in
   Lph. 1 und 2 tätig war und einen Vorentwurf sowie eine dreistufige
   Kostenberechnung nach DIN 276 erstellt hat, bildet die Grundlage der
   weiteren Bearbeitung.
   Die Leistungen der LPH 3-6 werden in einem zeitgleich stattfindenden
   Vergabeverfahren derzeit ebenfalls ausgeschrieben.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB.
   b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21
   MiLoG.
   c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche
   Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
   d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem
   Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen
   gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des
   Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen
   wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und
   dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten
   Anforderungen erfüllen.
   e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen
   anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu
   benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs.
   3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als
   Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung
   dieser Unternehmen ist abzugeben.
   f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. §
   1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
   g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften.
   Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem
   Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
   abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der
   bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der
   Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen
   einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und
   führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener
   Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind
   auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros
   sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den
   Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten
   3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) gem. § 45 Abs. 1
   Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von
   400 000 EUR brutto.
   b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1
   bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000
   EUR für Personenschäden und über 3 000 000 EUR für Sachschäden bei
   einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder
   eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers
   muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die
   Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten
   bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder
   im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden.
   Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d.h. ohne
   Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des
   Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien
   im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen
   abgesichert sind.
   Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des
   Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss
   der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im
   Auftragsfall zusichert.
   Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein
   gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung
   beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich
   sein.
   Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender
   Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu a) Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 400
   000 EUR brutto.
   zu b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR
   für Personenschäden und über 3 000 000 EUR für Sachschäden.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die
   Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den
   letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) gem. § 46
   Abs. 3 Nr. 8 VgV. Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 4
   technischen, festangestellten Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
   b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im
   Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d.
   h. eindeutige Benennung des Projektleiters und des stellvertretenden
   Projektleiters. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation
   des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gem. § 75
   VgV. Die Person des Projektleiters und des stellvertretenden
   Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie
   berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt (im Sinne des § 75
   Abs. 1 VgV) oder Ingenieur des Studiengangs Architektur oder
   Bauingenieurwesens (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen
   Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im
   jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung Architekt oder
   Ingenieur nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare
   fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise
   vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des
   Europäischen Parlaments und des Rates  Berufsanerkennungsrichtlinie 
   gewährleistet ist.
   c) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden
   Projektleiters im Leistungsbild Objektplanung ist jeweils durch Vorlage
   eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung
   sind 8 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und und fünf Jahre
   Berufserfahrung für den stellvertretenden Projektleiter im
   Leistungsbild Objektplanung LPH 7-8.
   d) Angabe von mindestens 3 verschiedenen Referenzen gem. § 75 Abs. 5
   VgV. Im Falle einer ARGE ist von jedem ARGE-Partner mindestens eine
   Referenz einzureichen.
   Für die Referenzprojekte gilt folgende Mindestanforderung:
   Der Referenzzeitraum muss zwischen 2007 und 2017 liegen, die LPH 7 muss
   in diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 abgeschlossen sein.
   Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten erforderlich:
    Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE;
    ggf. Benennung der Unterauftragnehmer;
    Projektbezeichnung;
    Name des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters;
    Projektlaufzeit;
    Projektvolumen brutto (KG 200-700);
    BGF;
    beauftragte Leistungsphasen.
   Zusatzpunkte für:
    Neubau;
    Wasserbauliche Anlagen;
    öffentlicher Auftraggeber bzw. Vergaberichtlinien analog eines
   öffentlichen Auftraggebers.
   Sonstiges:
    Projektdarstellung des Referenzprojekts auf jeweils höchstens vier
   DIN A4-Seiten oder 2 DIN A3-Seiten, graphische Darstellung z. B. mit
   Plänen, Fotos etc. und Beschreibung in Textform.
   e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen
   und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen
   Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der
   Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht
   korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu a) Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 4 technischen,
   festangestellten Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
   Zu b) Mindestanforderung an den Projektleiter: Berufsbezeichnung
   Architekt (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder Ingenieur des
   Studiengangs Architektur oder Bauingenieurwesens (im Sinne des § 75
   Abs. 2 VgV).
   Mindestanforderung an den Stellvertretenden Projektleiter:
   Berufsbezeichnung Architekt (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder
   Ingenieur des Studiengangs Architektur oder Bauingenieurwesens (im
   Sinne des § 75 Abs. 2 VgV).
   Zu c) Mindestanforderung sind 8 Jahre Berufserfahrung für den
   Projektleiter und 5 Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im
   Leistungsbild Objektplanung LPH 7-8.
   zu d) Mindestens 3 Referenzprojekte. Der Referenzzeitraum muss zwischen
   2007 und 2017 liegen, die LPH 7 muss in diesem Zeitraum begonnen und
   die LPH 8 abgeschlossen sein.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) dieser Bekanntmachung
   vorzulegen.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 19/04/2017
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2017
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu
   unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und
   Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen
   Umschlag im Original bei der unter I.1) genannten Anschrift (siehe
   Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der
   Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die
   Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige
   Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene bzw. formlose
   Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
   Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden
   ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
   b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in
   schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter [6]VgV@meixner-partner.de
   bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu
   richten.
   Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen
   oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der Internetseite
   [7]www.meixner-partner.de/ausschreibungen bis 6 Kalendertage vor Ablauf
   der Teilnahmefrist veröffentlicht.
   c) Informationspflicht des Bewerbers:
   Die Teilnehmer / die Bewerber verpflichten sich, sich
   eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist
   auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen,
   Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen
   wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen,
   dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die
   Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage
   abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen,
   Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor
   genannter Internetseite veröffentlicht.
   Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen,
   Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen
   sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen
   oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende
   Regelungen:
   Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem
   Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist per E-Mail, an die zu vor
   genannte E-Mailadresse, mitzuteilen, sofern:
    Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer
   Teilnahmeantrag abgegeben wird;
    Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer
   Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende
   der Teilnahmefrist vorliegen;
    Der alte Teilnahmeantrag ergänzt um das Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll.
   Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante
   wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es
   wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist
   dem Auftraggeber vorliegen muss;
    Der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In
   dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter
   Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
   Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen,
   dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
   d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und
   werden nicht zurückgesandt.
   e) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise
   in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
   Maximilianstraße 39
   München
   80534
   Deutschland
   Telefon: +49 892176-2411
   E-Mail: [8]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Fax: +49 892176-2847
   Internet-Adresse:[9]http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages)
   sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab
   Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
   Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs.
   2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender
   Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der
   Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem
   Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der
   Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in
   der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
   Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der
   Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Siehe VI.4.1)
   München
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   17/03/2017
References
   1. mailto:vgv@meixner-partner.de?subject=TED
   2. http://www.zoo-augsburg.de/
   3. http://www.meixner-partner.de/
   4. mailto:VgV@meixner-partner.de?subject=TED
   5. http://www.meixner-partner.de/
   6. mailto:VgV@meixner-partner.de?subject=TED
   7. http://www.meixner-partner.de/ausschreibungen
   8. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
   9. http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
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