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Ausschreibung: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung - DE-Donauwörth
Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung
Dokument Nr...: 105090-2017 (ID: 2017032209012717790)
Veröffentlicht: 22.03.2017
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DE-Donauwörth: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung
2017/S 57/2017 105090
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der
Angebote
Bauauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Kommunalunternehmen Stadtentwicklung Donauwörth
Rathausgasse 1
Donauwörth
86609
Deutschland
Kontaktstelle(n): Kommunalunternehmen Stadtentwicklung Donauwörth
E-Mail: [1]ku-Stadtentwicklung-donauwoerth@outlook.de
NUTS-Code: DE27D
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.donauwoerth.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.staatsanzeiger-eservices.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunalunternehmen AöR
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Stadtentwicklung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Konversion Alfred Delp Kaserne Donauwörth, Rückbaumaßnahmen.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45111000
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Militärische Konversion Alfred Delp Kaserne Donauwörth.
Die große Kreisstadt Donauwörth beabsichtigt das Gelände der ehemaligen
Alfred Delp Kaserne zurück zubauen. Ein Teil des ca. 30 ha großen
Areals wird derzeit noch als Flüchtlingsunterkunft genutzt und ist von
der beabsichtigten Baumaßnahme nicht betroffen. Rückgebaut werden die
Abschnitte II, III und IV. Die Leistungen umfassen den Rückbau von 1
bis 3 geschossigen Gebäuden, Werkhallen und Betriebseinrichtungen.
Insgesamt sind ca. 180 000 m^3 umbauter Raum zurück zubauen. Zusätzlich
sind Infrastruktureinrichtungen (Wasser- Abwasserleitungen, Strom und
Telefonleitungen, Nahwärmeleitungen zu entfernen und Außenanlagen und
Straßen (Beton und Asphalt) zurück zu bauen. Es wird damit gerechnet,
dass untergeordnet auch Bodenverunreinigungen auftreten werden, die im
Zuge der Freimachung ebenfalls zu entfernen sind. Es soll möglichst
viel Material aufbereitet werden. Das Gesamtvolumen der Maßnahme wird
auf ca. 7 800 000 EUR brutto geschätzt.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE27D
Hauptort der Ausführung:
Donauwörth.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Siehe II.1.4).
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der
Auftragsbekanntmachung:
09/05/2017
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweise gemäß Abschnitt 2 § 6 EG VOB, Personalqualifikationen
leitendes Personal mit BGR 128 /TRGS 524, TRGS 519, Mitglied einer
Berufsgenossenschaft, Eintragung im Handelsregister. Die Arbeiten
werden unter Beachtung der VDI Richtlinie 6210 Abbruch von baulichen
und technischen Anlagen ausgeführt. Die Unternehmen müssen als
Fachbetrieb nach GefStoffV, Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 4 zugelassen
sein.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:
09/05/2017
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
München
80534
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
E-Mail: [4]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse:[5]http://www.regierung-oberbayern.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen
erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§
160 Abs. 3
Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/03/2017
References
1. mailto:ku-Stadtentwicklung-donauwoerth@outlook.de?subject=TED
2. http://www.donauwoerth.de/
3. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/
4. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
5. http://www.regierung-oberbayern.de/
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