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Ausschreibung: Personenkraftwagen - DE-Berlin
Personenkraftwagen
Dokument Nr...: 103405-2017 (ID: 2017032109230417686)
Veröffentlicht: 21.03.2017
*
  DE-Berlin: Personenkraftwagen
   2017/S 56/2017 103405
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesund
   Charlotten-Carree Markgrafenstraße 62
   Berlin
   10969
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle Rheinische Straße 1, 44137 Dortmund
   (Verwaltungssitz
   Telefon: +49 231-55571182
   E-Mail: [1]ausschreibungen@big-direkt.de
   Fax: +49 231-55574182
   NUTS-Code: DE
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.big-direkt.de
   I.2)Gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://subreport.de/E41374482
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Gesetzliche Krankenkasse
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Dienstfahrzeuge.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   34110000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Auftrag betrifft die Gebrauchsüberlassung von bis zu 12 fabrikneuen
   Personenkraftwagen der Kompaktklasse (C-Segment) als
   Full-Service-Leasing entsprechend Leistungsbeschreibung und Vertrag mit
   einer Jahreskilometerleistung von 60 000 km.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftrag betrifft die Gebrauchsüberlassung von bis zu 12 fabrikneuen
   Personenkraftwagen der Kompaktklasse (C-Segment) als
   Full-Service-Leasing entsprechend Leistungsbeschreibung und Vertrag mit
   einer Jahreskilometerleistung von 60 000 km.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 24
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Verlängerung zwei Mal um 12 Monate möglich.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Bei Untergang des PKW während der Leasingzeit kann auf Wunsch des
   Auftraggebers ein neuer PKW für 24 Monate geleast werden bei
   gleichzeitiger Neuberechnung der Preise
   Bereitstellung von Mietfahrzeugen für Übergangszeiträume.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Berufs- oder Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt des Ablaufs der
   Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate)  in Kopie und
   2) Eigenerklärung gemäß Anlage Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB 
   im Original.
   *** Allgemeine Hinweise:
   a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige
   Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter
   Übersetzung einzureichen;
   b) für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die
   Nachweise nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen einzureichen;
   c) für die Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die
   auf Anforderungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt
   werden, wird auf § 56 Abs. 2 S. 1 VgV verwiesen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Eigenerklärung gemäß Anlage Eigenerklärung Umsatz  im Original.
   *** Allgemeine Hinweise:
   a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige
   Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter
   Übersetzung einzureichen;
   b) für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die
   Nachweise nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen einzureichen;
   c) für die Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die
   auf Anforderungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt
   werden, wird auf § 56 Abs. 2 S. 1 VgV verwiesen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Anlage Referenzliste des Unternehmens entsprechend den Anforderungen,
   die sich aus der Anlage Referenzliste des Unternehmens ergeben  im
   Original:
   *** Allgemeine Hinweise:
   a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige
   Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter
   Übersetzung einzureichen;
   b) für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die
   Nachweise nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen einzureichen;
   c) für die Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die
   auf Anforderungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt
   werden, wird auf § 56 Abs. 2 S. 1 VgV verwiesen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Angabe von 2 Referenzen aus den letzten 3 Jahren (2014, 2015, 2016)
   gemäß Anlage Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen, die mit dem
   Auftragsgegenstand in Art und Umfang vergleichbar sind. Die Referenzen
   müssen insgesamt schlüssig und nachvollziehbar erkennen lassen, dass
   der Bewerber in fachlicher/technischer Hinsicht dazu in der Lage ist,
   die ausgeschriebenen Leistungen gemäß Anlage Leistungsbeschreibung zu
   erbringen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 20/04/2017
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/06/2017
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 20/04/2017
   Ortszeit: 12:01
   Ort:
   BIG direkt gesund, Rheinische Straße 1 in 44137 Dortmund.
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Für die Angebotserstellung sind zwingend die vom Auftraggeber zur
   Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden. Diese werden über
   das Online-Portal Subreport unmittelbar und ohne Erfordernis vorheriger
   Registrierung vom Auftraggeber zum Download bereit gestellt
   ([4]https://subreport.de/E41374482). Hilfe bei der Bedienung des
   Subreport Online-Portals erhalten Sie unter der Tel.: +49 221 9857857
   oder unter [5]www.subreport.de
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Bundes
   Villemombler Straße 76
   Bonn
   53123
   Deutschland
   Telefon: +49 2289499163
   Internet-Adresse:[6]http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/verg
   aberecht_node.html
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die nachfolgenden
   Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
   § 134 Informations- und Wartepflicht.
   (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. (...)
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (...)
   § 135 Unwirksamkeit.
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1. gegen § 134 verstoßen hat oder
   2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
   Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1.
   der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe
   ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
   mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der
   Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen,
   gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,
   abgeschlossen wurde. (...)
   § 160 Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (...)
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
   gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
   Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
   innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
   Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   S. o. Ziff. VI.4.1)
   Bonn
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16/03/2017
References
   1. mailto:ausschreibungen@big-direkt.de?subject=TED
   2. http://www.big-direkt.de/
   3. https://subreport.de/E41374482
   4. https://subreport.de/E41374482
   5. http://www.subreport.de/
   6. http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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