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Ausschreibung: Feuerlöschfahrzeuge - DE-Dormagen
Feuerlöschfahrzeuge
Dokument Nr...: 104600-2017 (ID: 2017032109162416964)
Veröffentlicht: 21.03.2017
*
  DE-Dormagen: Feuerlöschfahrzeuge
   2017/S 56/2017 104600
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Richtlinie 2004/18/EG
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
   Stadt Dormagen  Der Bürgermeister  3 / F 37 Feuerwehr und
   Rettungsdienst
   Mathias-Giesen-Str. 11
   Kontaktstelle(n): Stadt Dormagen  F 30  Z. SUB
   Zu Händen von: Frau Voigt
   41540 Dormagen
   Deutschland
   Telefon: +49 2133/257547
   E-Mail: [1]vergabe@stadt-dormagen.de
   Fax: +49 2133/257408
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers:
   [2]http://www.stadt-dormagen.de
   Elektronischer Zugang zu Informationen:
   [3]https://www.subreport-elvis.de
   Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen:
   [4]https://www.subreport-elvis.de
   Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
   Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen
   für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem)
   verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Lokalbehörde
   I.3)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
   Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher
   Auftraggeber: nein
   Abschnitt II: Auftragsgegenstand
   II.1)Beschreibung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
   EU 03-17 (ELViS-ID: E93881187) Lieferung von 3
   Hilfeleistungslöschfahrzeugen HLF 20 nach DIN 14530-27.
   II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw.
   Dienstleistung
   Lieferauftrag
   Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Die
   Abholung erfolgt durch den Auftraggeber beim Auftragnehmer.
   NUTS-Code DEA1D
   II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder
   zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
   Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
   II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
   Die Feuerwehr Dormagen beabsichtigt, 3 Hilfeleistungslöschfahrzeuge HLF
   20, mit Allradfahrgestell zu beschaffen.
   II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   34144213
   II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
   II.1.8)Lose
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose
   II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
   II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
   Die Feuerwehr Dormagen beabsichtigt, 3 Hilfeleistungslöschfahrzeuge HLF
   20, mit Allradfahrgestell zu beschaffen. Dem zugrundeliegend ergänzen
   die im Folgenden aufgeführten Vorbemerkungen die allgemeinen
   Geschäftsbedingungen der Stadt Dormagen und werden als Bestandteil des
   Auftrages von Auftragnehmer anerkannt.
   Zum Zeitpunkt der Auslieferung der Hilfeleistungslöschfahrzeuge HLF 20
   müssen die Fahrzeuge dem neuesten Stand der Technik entsprechen und
   nachfolgende allgemeine Anforderungen erfüllen:
    Alle Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), der
   Unfallverhütungsvorschriften (UVV), sowie aller sonstigen gesetzlichen
   Bestimmungen, die den Betrieb von Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF
   20) nach DIN 14530-27 um im Allgemeinen die Verwendung als
   Feuerwehrfahrzeug nach DIN EN 1846 definieren, sind zwingend
   einzuhalten.
    Die Einhaltung der Vorschriften gemäß DIN VDE 0100 für die
   elektrische Anlage für Los 1 und Los 2 ist zwingend notwendig; ein
   entsprechendes Mess- und Prüfprotokoll ist mitzuliefern.
    Auf Abweichungen von den geltenden Vorschriften sowie auf dadurch
   notwendige Ausnahmebestimmungen und Sonderregelungen für Los 1 und Los
   2 ist bei der Angebotsabgabe ausdrücklich hinzuweisen.
    Für die Auftragserteilung von Los 1 und Los 2 kommen nur Firmen auch
   Nachunternehmen in Frage, die nach ISO 9001 zertifiziert sind und den
   Nachweis dem Angebot beifügen.
    Aussagefähige technische Unterlagen (Datenblätter,
   Konstruktions-zeichnungen, Fotografien, Prospektmaterial u. dgl.) für
   Los 1 und Los 2 sind mitzuliefern.
    Die Schaltpläne der elektrischen Installation sind in deutscher
   Sprache bei der Auslieferung des Fahrzeuges dem Auftraggeber in
   Druckform auszuhändigen und als Datei im PDF-Format mitzuliefern.
    Die Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen, Ersatzteillisten und
   Beschriftungen, auch für die mitgelieferten Geräte, sind in deutscher
   Sprache in Druckform auszuhändigen bzw. auszuführen und als Datei im
   PDF-Format mitzuliefern.
    Änderungen auf Grund von technischem Fortschritt bzw. Festlegungen
   von Standards innerhalb der Feuerwehr der Stadt Dormagen können auch zu
   einem späteren Zeitpunkt die Veränderung des Leistungsverzeichnisses
   nach sich ziehen. Dies berührt nicht die Gültigkeit der Ausschreibung,
   sondern wird mit dem Auftragnehmer individuell verhandelt.
    Jedes Fahrzeug ist mit einer Gewichtsreserve von mindestens 500kg auf
   der Vorderachse und mindestens 500kg auf der Hinterachse auszuliefern.
   Mit dem Angebot für Los 1 und Los 2 ist eine vorläufige Gewichtsbilanz
   einzureichen, die eine entsprechende Gewichtsreserve ausweist. Die
   entsprechende Zusatzbeladung, abweichend der Norm, ist zu
   berücksichtigen. Nach dem Fahrgestelleingang ist dieses zu verwiegen,
   die Gewichtsbilanz zu überprüfen und die überarbeitete Gewichtsbilanz
   dem Auftraggeber zu übergeben. Fahrzeuge mit einer geringeren
   tatsächlichen Gewichtsreserve werden durch den Auftraggeber nicht
   akzeptiert.
    Mit dem Angebot für Los 1 und Los 2 ist eine Energiebilanz
   einzureichen. Die Batterien müssen der vom Auftragnehmer erstellten
   Energiebilanz entsprechen.
    Alle Gerätschaften sind in allen Funktionsstellungen des Fahrzeuges
   zu entnehmen und alle Aggregate können in Betrieb genommen werden. Es
   ist darauf zu achten das die schweren Gerätschaften unten zu lagern
   sind. Behälter, die ein Gewicht von 10 kg überschreiten, sind
   zusätzlich mit einem Entnahmestop auszurüsten, um ein Herausfallen des
   Behälters bei der Entnahme zu vermeiden.
    Alle aufgeführten Halterungen, Lagerungen und Geräte sind vom
   Auftragnehmer zu liefern und nach Absprache mit dem Auftraggeber zu
   montieren. Ausnahmen sind separat vermerkt. Die endgültige
   Positionierung der Gerätschaften erfolgt in der Baubesprechung. Sofern
   sich bei der Rohbauabnahme und Fahrzeugübergabe herausstellt, dass
   Einbaulösungen für den Auftraggeber nicht praktikabel sind, sind die
   Einbauten nach Vorgaben des Auftraggebers ohne Mehrpreisberechnung zu
   ändern.
    Bei den zu liefernden Geräten sind vorzugsweise die vom Auftraggeber
   vorgeschlagenen Fabrikate zu liefern. Gleichwertige Geräte sind
   zugelassen, wenn der Zusatz oder gleichwertiger Art in der
   Beschreibung enthalten ist. Der Leistungsumfang ist dann zu erläutern.
    Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung
   für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz oder gleichwertiger Art
   verwendet worden und macht der Auftragnehmer keine Angabe, gilt das im
   Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als angeboten.
    Die Baubesprechung und die Fahrzeugabnahme sind in deutscher Sprache
   zu führen.
    Die Abnahme des Fahrgestells erfolgt durch den Auftraggeber.
    Eine Referenzliste der seit 1.1.2015 in der BRD bereits
   ausgelieferten Hilfeleistungslöschfahrzeuge (HLF 20) nach DIN 14530-27
   ist dem Angebot beizufügen.
    Das Angebot ist unter ausschließlicher Verwendung des vollständigen
   Formulars Leistungsverzeichnis zum offenen Verfahren über die
   Lieferung von drei Hilfeleistungslöschfahrzeugen (HLF 20) (Seite 1 
   98) abzufassen.
    Unvollständige Angebote, Angebote auf Formularen oder nicht
   unterschriebene Angebote des Anbieters werden nicht gewertet.
    Das Leistungsverzeichnis ist verpflichtend einzuhalten.
    Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
    Die Angebotspreise sind in Euro (EUR) anzugeben.
    Die Angebotspreise sind Festpreise für den Ausführungszeitraum und
   müssen alle Nebenkosten enthalten.
    Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für das angelieferte Fahrzeug
   für die Dauer des Aufenthaltes, beginnend mit der Abnahme des
   Fahrgestelles bis zur Abnahme des Aufbaus. Die Gewährleistung umfasst
   jegliches Risiko der Verschlechterung, des Untergangs sowie
   Abhandenkommens oder Diebstahl.
    Im Leistungsverzeichnis aufgeführte Normen sind über den Beuth Verlag
   im Volltext erhältlich.
   Das Leistungsverzeichnis besteht aus 3 Losen.
   Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 211 000 EUR
   II.2.2)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
   Angaben zu den Losen
   Los-Nr: 1 Bezeichnung: 1 x HLF 20 Fahrgestell Allrad und
   feuerwehrtechnischer Aufbau mit Winde
   1)Kurze Beschreibung
   1 x HLF 20 Fahrgestell Allrad und feuerwehrtechnischer Aufbau mit
   Winde.
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   34144213
   3)Menge oder Umfang
   1 x HLF 20 Fahrgestell Allrad und feuerwehrtechnischer Aufbau mit
   Winde.
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Bewertungsmatrix.
   Zur vorliegenden Ausschreibung werden die im Folgenden beschriebenen
   Kriterien zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes festgelegt.
   Sämtliche Angaben dienen als anerkannter Vertragsgegenstand für die
   Lieferleistung und den sich anschließenden Produktlebenszyklus.
   In der Auswertung des wirtschaftlichsten Angebots werden die erreichten
   Punktzahlen für die vorliegenden Angebote tabellarisch
   gegenübergestellt.
   Der Ermittlung zugrunde liegt die Vergabe von insgesamt bis zu
   möglichen 1 000 Punkten in folgender Aufteilung:
   1. Anschaffungspreis und Lebenszykluskosten 600;
   2. Nähe zur Fachwerkstatt für das Fahrgestell 50;
   3. Service der Fachwerkstatt für das Fahrgestell 70;
   4. Ersatzteilverfügbarkeit des Herstellers für das Fahrgestell 30;
   5. Nähe zur Fachwerkstatt für den Auf- und Ausbau 50;
   6. Service des Herstellers bzw. der Fachwerkstatt für Auf- und Ausbau
   70;
   7. Ersatzteilverfügbarkeit des Herstellers für den Auf- und Ausbau 30;
   8. Lieferzeit 100.
   Los-Nr: 2 Bezeichnung: 2 x HLF 20 Fahrgestell Allrad und
   feuerwehrtechnischer Aufbau ohne Winde
   1)Kurze Beschreibung
   2 x HLF 20 Fahrgestell Allrad und feuerwehrtechnischer Aufbau ohne
   Winde.
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   34144213
   3)Menge oder Umfang
   2 x HLF 20 Fahrgestell Allrad und feuerwehrtechnischer Aufbau ohne
   Winde.
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Bewertungsmatrix.
   Zur vorliegenden Ausschreibung werden die im Folgenden beschriebenen
   Kriterien zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes festgelegt.
   Sämtliche Angaben dienen als anerkannter Vertragsgegenstand für die
   Lieferleistung und den sich anschließenden Produktlebenszyklus.
   In der Auswertung des wirtschaftlichsten Angebots werden die erreichten
   Punktzahlen für die vorliegenden Angebote tabellarisch
   gegenübergestellt. Den Zuschlag erhält nicht das preislich günstigste,
   sondern jenes Angebot, das nach der beschriebenen Gewichtung die
   meisten Punkte erreicht.
   Der Ermittlung zugrunde liegt die Vergabe von insgesamt bis zu
   möglichen 1 000 Punkten in folgender Aufteilung:
   1. Anschaffungspreis und Lebenszykluskosten 600;
   2. Nähe zur Fachwerkstatt für das Fahrgestell 50;
   3. Service der Fachwerkstatt für das Fahrgestell 70;
   4. Ersatzteilverfügbarkeit des Herstellers für das Fahrgestell 30;
   5. Nähe zur Fachwerkstatt für den Auf- und Ausbau 50;
   6. Service des Herstellers bzw. der Fachwerkstatt für Auf- und Ausbau
   70;
   7. Ersatzteilverfügbarkeit des Herstellers für den Auf- und Ausbau 30;
   8. Lieferzeit 100.
   Los-Nr: 3 Bezeichnung: Feuerwehrtechnische Beladung HLF 20
   1)Kurze Beschreibung
   Feuerwehrtechnische Beladung HLF 20.
   2)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
   34144213
   3)Menge oder Umfang
   Feuerwehrtechnische Beladung HLF 20.
   4)Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des
   Auftrags
   5)Zusätzliche Angaben zu den Losen
   Bewertungsmatrix.
   Zur unten genannten Ausschreibung werden folgende Kriterien zur
   Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes festgelegt.
   Der Ermittlung zugrunde liegt folgende Wertung (insgesamt werden 100
   Punkte vergeben):
   1. Preis:
   erreichbare Punkte: 90.
   Der Bewerber, der das preislich niedrigste wertbare Angebot vorlegt,
   erhält die maximale Bewertung von 600 Punkten.
   Alle preislich nachfolgenden Bieter erhalten ihre Punktzahl im
   Verhältnis ihres Preises zum Preis des Niedrigstbietenden. Es wird
   kaufmännisch auf die nächstmögliche ganze natürliche Zahl gerundet.
   2. Lieferzeit:
   erreichbare Punkte: 10.
   Der Bewerber, der die kürzeste Lieferzeit angibt, erhält die maximale
   Bewertung von 10 Punkten.
   Alle zeitlich nachfolgenden Bieter erhalten ihre Punktzahl im
   Verhältnis ihrer Lieferzeit zur Lieferzeit des Bestbietenden. Es wird
   kaufmännisch auf die nächstmögliche ganze natürliche Zahl gerundet.
   Der im Angebot abgegebene Liefertermin ist gemäß den
   Geschäftsbedingungen der Stadt Dormagen bindend und daher realistisch
   anzugeben.
   Bei den zu liefernden Geräten sind vorzugsweise die vom Auftraggeber
   vorgeschlagenen Fabrikate zu liefern. Gleichwertige Geräte sind
   zugelassen. Der Leistungsumfang ist dann zu erläutern.
   Die Geräte und Ausstattungen sind dem Aufbauhersteller anzuliefern.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Bedingungen für den Auftrag
   III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
    Mängelansprüchebürgschaft: 5 % der Auftragssumme.
    Vertragserfüllungsbürgschaft: ./.
    Vertragsstrafen: ./.
   III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
   Die Zahlung erfolgt nach mängelfreier Fertigstellung und Übergabe der
   Fahrzeuge entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen: 30 Tage
   netto, Skontozahlungen werden nur mit einem Zahlungsziel von mindestens
   21 Kalendertagen bei der Wertung berücksichtigt.
   III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben
   wird:
   III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
   Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
   Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Angebote sind in deutscher
   Sprache abzufassen. Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur
   Angebotseröffnung nicht zugelassen. Bei der Zuschlagserteilung können
   nur Firmen berücksichtigt werden, die für die Erfüllung der
   vertraglichen Verpflichtungen die notwendige Fachkompetenz bieten und
   Arbeiten der angegebenen Art schon nachweislich ausgeführt haben. Zum
   Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) sind
   grundsätzlich Eigenerklärungen vorzulegen. Siehe hierzu auch EEE.
   Bieter, sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften,
   soweit sie bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, sind verpflichtet,
   die gemäß §§ 18 und 19 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW vom
   10.1.2012 geforderten Verpflichtungserklärungen abzugeben.
    Für die Auftragserteilung von Los 1 und Los 2 kommen nur Firmen auch
   Nachunternehmen in Frage, die nach ISO 9001 zertifiziert sind und den
   Nachweis dem Angebot beifügen.
    Eine Referenzliste der seit 1.1.2015 in der BRD bereits
   ausgelieferten Hilfeleistungslöschfahrzeuge (HLF 20) nach DIN 14530-27
   ist dem Angebot beizufügen.
   III.2)Teilnahmebedingungen
   III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der
   Auflagen zu überprüfen:  Erklärung zu § 16 Abs. 5 TVgG-NRW anstelle
   eines Gewerbezentralregisterauszuges;
    Eigenerklärung zu § 16 Abs. 5 TVgG-NRW für Nachunternehmer und
   Verleiher von Arbeitskräften;
    Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
   III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
   III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
   III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offen
   IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der
   Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.2)Zuschlagskriterien
   IV.2.1)Zuschlagskriterien
   das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die
   in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe
   oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen
   Dialog aufgeführt sind
   IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
   Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
   IV.3)Verwaltungsangaben
   IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
   EU 03-17 F/37
   IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
   Bekanntmachung eines Beschafferprofils
   Bekanntmachungsnummer im ABl: [5]2016/S 132-238079 vom 12.7.2016
   IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden
   Unterlagen bzw. der Beschreibung
   Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die
   Einsichtnahme: 26.4.2017 - 18:00
   Kostenpflichtige Unterlagen: nein
   IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   27.4.2017 - 11:00
   IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur
   Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   verfasst werden können
   Deutsch.
   IV.3.7)Bindefrist des Angebots
   bis: 30.6.2017
   IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 27.4.2017 - 11:00
   Ort:
   41540 Dormagen, Mathias-Giesen-Str. 11, Zi.:1.15
   Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das
   aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben
   Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download
   bei der Vergabeplattform Subreport-ELViS erhältlich unter:
   [6]www.subreport.de/E93881187.
   Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und
   Registrierungszwang möglich. Die Kommunikation zwischen Bietern und
   ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform
   Subreport-ELViS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die
   ausschreibende Stelle sowie die Antworten in Form von
   Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle
   über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELViS zusätzliche
   Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen
   bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist.
   Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von
   Subreport-ELViS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf
   hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle
   und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden.
   Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELViS steht nur
   registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher
   von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben
   wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der
   Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die Registrierung ist notwendig, um
   die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die
   Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der
   ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die
   Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben,
   wird empfohlen, über den bekanntgegebenen Downloadlink die
   Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunter zu
   laden.
   Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen
   entsprechen, z. B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige
   Informationen oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden,
   können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem
   Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren
   Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine
   Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem
   eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die
   Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELViS. Die
   E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die
   auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform dieser
   E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z. B. wenn die
   ausschreibende Stelle zusätzliche Informationen bereit gestellt hat.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Rheinland  Spruchkörper Düsseldorf
   Am Bonneshof 35
   40474 Düsseldorf
   Deutschland
   E-Mail: [7]poststelle@brd.nrw.de
   Telefon: +49 2114753637
   Internet-Adresse: [8]https://www.brd.nrw.de
   Fax: +49 2114753989
   VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es
   wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammer ein
   Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet (§ 160 I GWB). Eine
   Nachprüfung von Amts wegen findet insofern nicht statt. Die Erforschung
   des Sachverhaltes erfolgt hingegen von Amts wegen (§ 163 I GWB).
   Es wird auf die Notwendigkeit der Antragsbefugnis hingewiesen (§ 160 II
   GWB):
   Antragsbefugt ist hiernach jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 VI GWB durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 161 GWB:
    Der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und zu
   begründen ist (§ 161 I Satz 1 GWB).
    Der Antrag ein bestimmtes Begehren enthalten soll (§ 161 I S. 2 GWB).
    Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz
   oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich des GWB einen
   Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen hat (§
   161 I S. 3 GWB).
    Die Begründung die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung
   der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die
   Bezeichnung der verfügbaren Beweismitteln enthalten muss sowie
   darzulegen ist, dass die Rüge gegen den Auftraggeber erfolgt ist; sie
   soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen (§ 161 II GWB).
   Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 160 III GWB folgende Gründe
   den Antrag unzulässig machen:
    Der Antragsteller hat den geltend gemachten Verfahrensverstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber diesen nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt (160 III Nr. 1 GWB). Die Frist nach § 134 II GWB
   bleibt unberührt.
    Der Antragsteller rügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
   aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf
   der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (§ 160 III Nr. 2 GWB).
    Der Antragsteller rügt Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst
   in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
   Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
   Auftraggeber (§ 160 Nr. 3 GWB).
    Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§
   160 III Nr. 4 GWB).
   § 160 III S.1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
   Unwirksamkeit des Vertrages nach § 153 I Nr. 2. Die Vorschrift des §
   134 I S.2 GWB bleibt unberührt (§ 160 III Nr. 4 GWB).
   VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Stadt Dormagen  Der Bürgermeister  F 30/Zentrale Submissionsstelle
   Mathias-Giesen-Str. 11
   41540 Dormagen
   Deutschland
   E-Mail: [9]vergabe@stadt-dormagen.de
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   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   16.3.2017
References
   1. mailto:vergabe@stadt-dormagen.de?subject=TED
   2. http://www.stadt-dormagen.de/
   3. https://www.subreport-elvis.de/
   4. https://www.subreport-elvis.de/
   5. http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:238079-2016:TEXT:DE:HTML
   6. http://www.subreport.de/E93881187
   7. mailto:poststelle@brd.nrw.de?subject=TED
   8. https://www.brd.nrw.de/
   9. mailto:vergabe@stadt-dormagen.de?subject=TED
  10. https://www.dormagen.de/
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